ich habe mal eine Frage an Euch zu den Altarreliquien.
Warum befindet sich in jedem Altar ein Reliquie? Ist sie zwingend notwendig? Und warum?
OK, das waren jetzt gleich drei Fragen
LG mtoto
PS: Ich bin übrigens nicht so ganz in der Versenkung, ich lese schon länger wieder still mit.
Wenn Dei Website im Profil an Ussaga macha kann, so bisch Du doch katholisch - warum frogsch Du dann solche Sacha? Nix gega Di, aber des interessieert mi doch scho!
Auch wenn man katholisch ist, können einen doch die genauen Hintergründe für gewisse Gepflogenheiten interessieren, oder?
Und ob das, was ich mir dazu aufgrund meiner katholischen Erziehung denke, könnte ja noch bestätigt, ergänzt oder korrigiert werden.
„Reliquien nennt man Überbleibsel oder hochverehrte Gebeine von Heiligen. Die Reliquien gehen zurück auf die Tatsache, dass die frühen Christen ihren Gottesdienst über den Gräbern der ersten Heiligen gefeiert haben. Und dieser Brauch hat sich bis heute durchgezogen. So ist sind in jedem Altar Reliquien eines Heiligen eingebaut. Diese Reliquien knüpfen an die Verehrung des Heiligen an. Sie sollen aber auch darauf hinzuweisen, dass wir alle wie Heiligen berufen sind zum ewigen Leben.“
mtoto hat geschrieben:Ach ja, noch eine Frage:
Ist eine Eucharistiefeier auch ohne Altar, z.B. an einem einfachen Tisch, erlaubt/ möglich?
LG mtoto
Meines Erachtens nach, ja!
Es werden ja im Sommer über zu verschiedenen Anlässen immer auch Feldgottesdienste, Bergmessen, u.s.w. gefeiert. Bei der Bundeswehr hatten wir als wir längere Zeit auf dem Truppenübungsplatz waren am Sonntag einen Gottesdienst in einer Militärbaracke. Da war der Altar auch nur improvisiert.
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Nec laudibus, nec timore
ich habe mal eine Frage an Euch zu den Altarreliquien.
Warum befindet sich in jedem Altar ein Reliquie? Ist sie zwingend notwendig? Und warum?
OK, das waren jetzt gleich drei Fragen
LG mtoto
PS: Ich bin übrigens nicht so ganz in der Versenkung, ich lese schon länger wieder still mit.
Warum wurde schon beantwortet, Zwingend ist es nur für Fixe Altäre (IIRC) Nun, die Kirche ist auf dem Fundament der Apostel gebaut, die Heiligen (auch wenn naturgemäss nicht alle Bischöfe waren) sind deren Nachfolger, und auf diesem wird das heilige Opfer dargebracht.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
Ja, zum Einen habe ich schon des Öfteren Messen miterlebt und -gefeiert, die eben mit an einem "klassischen" Altar, sondern mit einem - aus einem Tisch - "improvisierten" Altar stattfanden (z.B. im Sommerlager und darüberhinaus habe ich schon Bilder von Messen gesehen, die die Petrusbruderschaft in Sommer- und anderen Lagern gefeiert hat, und da war nirgens zu sehen, daß die erst einen Altar gebaut haben.
Und ausserdem:
Hatten die frühen Christen während der Zeit der Christenverfolgungen in der Antike immer eine Kirche mit Steinaltar?
Gruß, Pit
mtoto hat geschrieben:Ach ja, noch eine Frage:
Ist eine Eucharistiefeier auch ohne Altar, z.B. an einem einfachen Tisch, erlaubt/ möglich?
Danke für eure Antworten.
Aber das Warum ist für mich noch nicht so ganz beantwortet. Kennt jemand von Euch vielleicht vatikanische Dokumente dazu?
Es tauchte nämlich im Bekanntenkreis die ernst gemeinte Frage auf, wieso unbedingt Reliquien in den Altar eingebracht werden. Mein Antwortversuch über die Heiligenverehrung wurde nicht verstanden. Was hat die Heiligenverehrung mit dem eucharistischen Opfer so verbindend gemeinsam, war dann die nächste Frage. Wir haben versucht zu erklären, daß die Heiligen Gottes Gegenwart durchscheinen lassen und im Sakrament Christus gegenwärtig ist. Außerdem gab es den Überlegungsstrang, daß mit dem jeweiligen Heiligen des Altares nochmals eine besondere Fürbitte verbunden sein könnte. Über die Fortführung der Tradition über Gräbern von Heiligen Eucharistie zu feiern, hatten wir auch schon genannt.
Also wie gesagt, so die richtig fundierte Antwort mit Quellenverweis haben wir halt nicht parat gehabt.
Danke für eure Antworten.
Aber das Warum ist für mich noch nicht so ganz beantwortet. Kennt jemand von Euch vielleicht vatikanische Dokumente dazu?
Also wie gesagt, so die richtig fundierte Antwort mit Quellenverweis haben wir halt nicht parat gehabt.
Liebe Grüße mtoto
Nach dem LThK 1, Stichwort "Altar", ist die Einsetzung von (Märtyrer-)Reliquien in den Altar seit dem 4. Jahrhundert üblich und vom Pontificale Romanum vorgeschrieben (vgl. CIC can. 1237 § 2). Vielleicht hat hier im Club einer Zugang zu dessen Texten und kann nachschauen, ob da eine Erklärung drinsteht.
Interessant ist übrigens die Vorschrift von can. 1239 § 2: "Unter einem Altar darf kein Leichnam bestattet sein; andernfalls ist es nicht erlaubt, auf ihm die Messe zu feiern." Reliquien gelten also offenbar nicht als Leichname, obwohl sie es de facto sind.
Danke für eure Antworten.
Aber das Warum ist für mich noch nicht so ganz beantwortet. Kennt jemand von Euch vielleicht vatikanische Dokumente dazu?
Es tauchte nämlich im Bekanntenkreis die ernst gemeinte Frage auf, wieso unbedingt Reliquien in den Altar eingebracht werden. Mein Antwortversuch über die Heiligenverehrung wurde nicht verstanden. Was hat die Heiligenverehrung mit dem eucharistischen Opfer so verbindend gemeinsam, war dann die nächste Frage. Wir haben versucht zu erklären, daß die Heiligen Gottes Gegenwart durchscheinen lassen und im Sakrament Christus gegenwärtig ist. Außerdem gab es den Überlegungsstrang, daß mit dem jeweiligen Heiligen des Altares nochmals eine besondere Fürbitte verbunden sein könnte. Über die Fortführung der Tradition über Gräbern von Heiligen Eucharistie zu feiern, hatten wir auch schon genannt.
Also wie gesagt, so die richtig fundierte Antwort mit Quellenverweis haben wir halt nicht parat gehabt.
Reliquien im Altar haben eine lange Tradition in der Kirche, ist aber keine absolute Vorschrift, sondern wird als zu schützende Tradition hochgehalten. Altare können auch tragbar sein; tragebare dürfen "nur" gesegnet und nicht geweiht sein. Also "irgendeinen Tisch" könnte man nicht nehmen.
Danke für eure Antworten.
Aber das Warum ist für mich noch nicht so ganz beantwortet. Kennt jemand von Euch vielleicht vatikanische Dokumente dazu?
Also wie gesagt, so die richtig fundierte Antwort mit Quellenverweis haben wir halt nicht parat gehabt.
Liebe Grüße mtoto
Nach dem LThK 1, Stichwort "Altar", ist die Einsetzung von (Märtyrer-)Reliquien in den Altar seit dem 4. Jahrhundert üblich und vom Pontificale Romanum vorgeschrieben (vgl. CIC can. 1237 § 2). Vielleicht hat hier im Club einer Zugang zu dessen Texten und kann nachschauen, ob da eine Erklärung drinsteht.
Interessant ist übrigens die Vorschrift von can. 1239 § 2: "Unter einem Altar darf kein Leichnam bestattet sein; andernfalls ist es nicht erlaubt, auf ihm die Messe zu feiern." Reliquien gelten also offenbar nicht als Leichname, obwohl sie es de facto sind.
Und wie ist das, wenn unter oder fast unter dem Altar eine Gruft ist? Das ist bei uns nämlich so.
"Wenn die Menschen, gerade die Jugend, ungestüm nach dem Sinn des Lebens fragen: Gebt ihr eine überzeugende, verständliche Antwort." (P.P. Johannes Paulus II.)