Erhielt Papst Johannes Paul II. Sterbehilfe?

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Walter
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Erhielt Papst Johannes Paul II. Sterbehilfe?

Beitrag von Walter »

20 Minuten hat geschrieben:Erhielt Papst Johannes Paul II. Sterbehilfe?

Fast zweieinhalb Jahre nach seinem Tod behauptet nun eine italienische Ärztin, Papst Johannes Paul II. habe Sterbehilfe erhalten.


Dr. Lina Pavanelli ist sich sicher: Papst Johannes Paul II. ist am 2. April 2005 nicht einfach gestorben – er soll Sterbehilfe erhalten haben.

Die Anästhesieärztin stellt Johannes Paul II. in einem Essay in der Zeitschrift «MicroMega» unter Euthanasie-Verdacht. Sie behauptet, der kranke Papst habe lange die Magensonde abgelehnt. Die Ärzte erfüllten ihm diesen Wunsch. Doch dadurch sei sein Körper derart geschwächt worden, dass er nicht mehr selber schlucken konnte. Die Ärzte legten erst wenige Tage vor seinem Tod die Sonde – zu spät, um ihn noch zu retten.

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Leguan
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Registriert: Samstag 4. März 2006, 14:30

Beitrag von Leguan »

Eine Ärztin, die nichts damit zu tun hatte, bereitet den nächsten Angriff für die Euthanasie vor.
Mehr ist dazu nicht zu sagen.

ad_hoc
Beiträge: 4877
Registriert: Mittwoch 14. Januar 2004, 12:14

Beitrag von ad_hoc »

Vielleicht ist dazu unter Umständen doch mehr zu sagen. Vor nicht allzulanger Zeit habe ich mal jemandem zugehört, der ganz überzeugend darlegte, warum alle Päpste seit Pius XII. "Sterbehilfe" bekommen haben sollen. Aufgrund der Art und Weise dieser Schilderung hat mich diese Aussage bislang nicht mehr los gelassen.
Ich weiß, es klingt nach Verschwörung, ist mir aber egal, weil ja hin und wieder immer mal derartige Gerüchte auftauchen.
Die Frage ist die: Warum sollten, und das ausgerechnet in unserer verwahrlosten Zeit, solche Aussagen nicht genau so ernst genommen werden dürfen, wie andere Vorwürfe, die von den Betroffenen, sofern diese mal namhaft gemacht worden sind, so lange abgestritten werden, bis die erarbeitete Beweislast ein weiteres Leugnen nicht mehr zuläßt?
Vielleicht beschäftigen mich diese und ähnliche Aussagen deshalb, weil ich der Aussage Papst Paul VI., wonach der Rauch Satans bereits in die Kirche eingedrungen wäre, unbedingten Glauben schenke.

Gruß, ad_hoc
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)

Raimund J.
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Registriert: Dienstag 3. April 2007, 09:33

Beitrag von Raimund J. »

Meines Erachtens kann von "Sterbehilfe" (im negativen Sinn) überhaupt keine Rede sein. Wie das Ärzteblatt berichtet, habe Papst Johannes Paul II. lediglich entschieden zwei Tage vor seinem Tod nicht mehr in ein Krankenhaus zu gehen:
Der Papst habe nur drei Tage vor seinem Tod am 2. April 2005 selbst entschieden, nicht ins Krankenhaus zu gehen, sagte der vatikanische Gesundheitsminister, Kardinal Javier Lozano Barragán, der italienischen Zeitung „Corriere della Sera“ vom Donnerstag. Johannes Paul II. habe seine Ärzte gefragt, ob ein Krankenhausaufenthalt ihn heilen könne. Als die Mediziner die Frage verneinten, habe der Pontifex geantwortet: „Ich bleibe in meiner Wohnung. Ich vertraue mich Gott an.
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Nec laudibus, nec timore

sofaklecks
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Registriert: Sonntag 28. Mai 2006, 16:29

Wilhelm Busch

Beitrag von sofaklecks »

Zur Sache:

Was ist Sterbehilfe?

Das Unterlassen lebensverlängernder Massnahmen alleine?

Zu dem Beitrag von ad_hoc:

Man kann das Unrechte in der Kirche feststellen. Man sollte es aber meiner Auffassung nach nicht unterstellen.

Robert hat alio loco etwas zu einem Pauschalvorwurf gegen das Opus Dei geschrieben. Wenn wir Einvernehmen darüber erzielen wollen, dass deine Auffassung "schuldig bei Verdacht" künftig unserem Handeln und Denken zugrundezulegen ist, dann darf bis zum Beweis des Gegenteils das Opus Dei unter Generalverdacht des Verfolgens hochstehender Ziele mit bedenklichen Methoden und der Pfarrer aus der Diözese Regenburg des Kindesmissbrauchs geziehen werden. Gerade im letzteren Falle wäre deine Auffassung, man dürfe Verdächtigungen nicht einfach solange keinen Glauben schenken, bis unter der Last der Beweise ein weiteres Leugnen sinnlos sei, ein höchst fataler Grundsatz.

Der Rauch des Satans in der Kirche ist zunächst eine plakative Formulierung. Ihn gab es, mit Verlaub immer. Da stimm ich dir zu. Aber es ist unzulässig, mit dem Hinweis auf diese plakative Aussage die Unschuldsvermutung ausser Kraft zu setzen und Gerüchten und Verdächtigungen eine Realitätsvermutung zuzubillen, weil das Behauptete dem-, der- oder denjenigen durchaus zuzutrauen sei.

Ausserdem verbildet es die Urteilskraft erheblich. Nicht bei Theresa von Avila, sondern bei Wilhelm Busch findet sich der Hinweis:

Wer durch des Argwohns Brille schaut,
sieht Raupen selbst im Sauerkraut.

sofaklecks
Zuletzt geändert von sofaklecks am Freitag 5. Oktober 2007, 11:41, insgesamt 1-mal geändert.

ad_hoc
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Registriert: Mittwoch 14. Januar 2004, 12:14

Beitrag von ad_hoc »

Hallo sofaklecks

Prinzipiell hast Du schon Recht. Nur erlaube ich mir, wenn ich das Wort Unschuldsvermutung schon höre, auch darin bereits Zweifel zu empfinden. Wenn ich mir vorstelle, was allein durch die Konsequenz der Unschuldsvermutung nicht nur an Straftaten begangen, sondern oftmals und gerade deshalb auch wiederholt worden sind, die, hätte man das Wort Unschuldsvermutung nicht bis zum Exzeß umgesetzt, hätten verhindert werden können.

Gruß, ad_hoc
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)

sofaklecks
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Registriert: Sonntag 28. Mai 2006, 16:29

Unbefriedigend

Beitrag von sofaklecks »

Natürlich ist es unbefriedigend, wenn man jemanden trotz dringenden Verdachts nicht bestrafen kann, weil der letzte schlüssige Beweis fehlt. Der Fall Pascal aus Sarrbrücken dreht mir heute noch den Magen um. Wer das als Skandal empfindet, hat Recht.

Und der Hinweis auf die göttliche Gerechtigkeit hilft da den meisten nicht wirklich weiter.

Aber es werden schon genug Unschuldige wegen fehlerhafter Beweiswürdigung zu Unrecht bestraft, da wollen wir den jetzt erreichten Standard nicht wieder aufgeben.

Und umgekehrt: Wenn der Staat Überwachungsmassnahmen zur Verhinderung von Verbrechen plant, erhebt sich überall grosses Geschrei und der grosse Bruder wird zitiert.

Nur, keine Überwachung und dann schuldig bei Verdacht, das ist eben auch keine echte Lösung.

sofaklecks

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incarnata
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Registriert: Mittwoch 8. November 2006, 01:11

Beitrag von incarnata »

Warum sollte der Papst nicht wie jeder andere Patient,der bei klarem Bewußtsein ist das Recht gehabt haben,Maßnahmen abzulehnen,die den natürlichen
Sterbeprozess an seiner Erkrankung nur unnötig verlängert hätten.Darf ein Papst nicht natürlich sterben?Die allmähliche zunehmende Einschränkung der Nahrungsaufnahme durch mangelnden Appetit gehört zu vielen Krankheiten
im Endstadium.Wenn ein Patient nicht mehr schlucken kann(Flüssigkeit),dann
muß man die natürlich ggf per Sonde oder Infusion zuführen,damit er nicht exsicciert. Das war aber wohl erst in den letzten Tagen so.Dann wurde ja auch die
Sonde gelegt.
Durch die barmherzige Liebe unseres Gottes wird uns besuchen das aufstrahlende
Licht aus der Höhe.......(Lk1,76)

Raphaela
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Wohnort: Erzbistum Freiburg;südlichster Südschwarzwald "Dreiland": CH-D-F

Beitrag von Raphaela »

Kurz nach dem Tod des Papstes wurde hier in der Pforte dazu schon eine Umfrage gemacht, vieleicht können die Moderatoren die beiden Treads ja zusammenführen?

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