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Sonntagsarbeit

Verfasst: Dienstag 5. August 2008, 14:36
von Yavana
Hallo!

Habe da einmal zum Sonn- u. Feiertagsgebot ein paar Fragen und möchte gern wissen, welche Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen erlaubt sind. Viele kommen um die Sonntagsarbeit ja gar nicht herum, wenn sie ihre Arbeit nicht verlieren wollen. Ich meine Mitarbeiter von Hotels und Gaststätten, im Personen- u. Güterverkehr oder ähnliches. Gibt es hierzu irgendwas schriftliches von kirchlicher Seite?

Verfasst: Dienstag 5. August 2008, 15:01
von cantus planus
In meinem kirchlichen Dienstvertrag steht, dass ich regelmäßig an Sonn- und Feiertagen beschäftigt bin, sowie im Bedarfsfall gerne (!) Arbeiten übernehme, die über meinen normalen Beschäftigungsumfang hinausgehen. Natürlich ggf. auch unentgeldlich. Zur höheren Ehre Gottes.

Das ist der Vorteil beim Kirchendienst: wir arbeiten uns zwar zu Tode, aber dafür sind wir so glücklich, dass wir den ganzen Tag Purzelbäume schlagen könnten. :mrgreen:

Verfasst: Dienstag 5. August 2008, 17:52
von ar26
Bei allem Respekt Cantus, aber ich glaube Deine Ausführungen werden dem Eröffner des Zypfels nichts nützen.

Ich stell hier mal einen Auszug aus dem Katechismus des Hl. Papstes Pius X. zum Sonntagsgebot ein:

http://www.ewtn.com/library/CATECHSM/PIUSXCAT.htm
St. Pius X. hat geschrieben:
The Third Commandment

1 Q. What does the Third Commandment: Remember thou keep holy the Sabbath day, command us to do?
A. The Third Commandment: Remember thou keep holy the Sabbath day, commands us to honour God by acts of worship on festivals.

2 Q. What are festivals?
A. In the Old Law they were Saturdays and certain other days regarded as specially solemn by the Jews; in the New Law they are Sundays and other festivals instituted by the Church.

3 Q. Why is Sunday sanctified instead of Saturday in the New Law?
A. Sunday, which means the Lord's Day, was substituted for Saturday, because it was on that day that our Lord rose from the dead.

4 Q. What act of worship is commanded us on festivals?
A. We are commanded to assist devoutly at the Holy Sacrifice of the Mass.

5 Q. With what other good works does a good Christian sanctify festivals?
A. A good Christian sanctifies festivals: (1) By attending Christian Doctrine, sermons, and the Divine Office; (2) By frequently and devoutly receiving the sacraments of Penance and the Blessed Eucharist; (3) By the practice of prayer and works of Christian charity.

6 Q. What does the Third Commandment forbid?
A. The Third Commandment forbids servile works and any other works that hinder the worship of God.

7 Q. What servile works are forbidden on festivals?
A. The servile works forbidden on festivals are those works called manual, that is, those material works in which the body has more part than the mind, such, for instance, as are ordinarily done by servants, labourers, and artisans.

8 Q. What sin does one commit by working on festivals?
A. One commits a mortal sin by working on festivals; brevity of time, however, will excuse from grave sin.

9 Q. Is no servile work at all permitted on festivals?
A. On festivals those works are permitted which are necessary for life, or for the service of God; as well as those done for a grave reason, with leave, when possible, from the Pastor.

10 Q. Why is servile work forbidden on festivals?
A. Servile work is forbidden on festivals in order that we may the better attend to divine worship, and to the care of our souls; And to enable us to rest from toil. Hence innocent recreation is not forbidden.

11 Q. What else above all should we avoid on festivals?
A. We should above all avoid sin and whatever leads to sin, such as dangerous diversions and dangerous places of amusement.
Sofern jemand aus nicht-vermeidbaren Gründen am Sonn- oder Feiertag knechtliche Arbeit verrichten muss, dann ist es sicher am Besten sich im Rahmen der Beichte dispensieren zu lassen, wie es im vorgenannten Katechismus empfohlen wird.

Verfasst: Dienstag 5. August 2008, 18:19
von Juergen
ar26 hat geschrieben:Sofern jemand aus nicht-vermeidbaren Gründen am Sonn- oder Feiertag knechtliche Arbeit verrichten muss, dann ist es sicher am Besten sich im Rahmen der Beichte dispensieren zu lassen, wie es im vorgenannten Katechismus empfohlen wird.
Das muß wohl nicht im Rahmen einer Beichte passieren.
Meine Eltern erzählten mir z.B. daß im Sommer zur Erntezeit, der Pfarrer von der Kanzel herunter den Bauern eine (General)Dispenz erteilte, damit sie das Getreide bei gutem Wetter auch sonntags einfahren durften.

Man sollte vielleicht auch bedenken, wann der Katechismus entstanden ist. Viele Berufszweige gab es damals noch nicht. Die Definition von "knechtlicher Arbeit" erscheint mir doch heute etwas schwierig zu sein.

Verfasst: Dienstag 5. August 2008, 18:26
von ar26
Hast Recht Jürgen, in der Beichte muss es nicht passieren. Kann aber und passt vielleicht ganz gut.

Mag sein, daß der Katechismus schon etwas älter ist. Er ist aber nicht kompliziert und dafür sehr präzise. Die Definition von knechtlicher Arbeit ist dort so abstrakt gehalten, daß sie sich problemlos auch auf modernere Berufe anwenden lässt.

Verfasst: Dienstag 5. August 2008, 18:26
von ifugao
ar26 hat geschrieben:Bei allem Respekt Cantus, aber ich glaube Deine Ausführungen werden dem Eröffner des Zypfels nichts nützen.

Ich stell hier mal einen Auszug aus dem Katechismus des Hl. Papstes Pius X. zum Sonntagsgebot ein:

http://www.ewtn.com/library/CATECHSM/PIUSXCAT.htm
St. Pius X. hat geschrieben:
The Third Commandment

1 Q. What does the Third Commandment: Remember thou keep holy the Sabbath day, command us to do?
A. The Third Commandment: Remember thou keep holy the Sabbath day, commands us to honour God by acts of worship on festivals.

2 Q. What are festivals?
A. In the Old Law they were Saturdays and certain other days regarded as specially solemn by the Jews; in the New Law they are Sundays and other festivals instituted by the Church.

3 Q. Why is Sunday sanctified instead of Saturday in the New Law?
A. Sunday, which means the Lord's Day, was substituted for Saturday, because it was on that day that our Lord rose from the dead.

4 Q. What act of worship is commanded us on festivals?
A. We are commanded to assist devoutly at the Holy Sacrifice of the Mass.

5 Q. With what other good works does a good Christian sanctify festivals?
A. A good Christian sanctifies festivals: (1) By attending Christian Doctrine, sermons, and the Divine Office; (2) By frequently and devoutly receiving the sacraments of Penance and the Blessed Eucharist; (3) By the practice of prayer and works of Christian charity.

6 Q. What does the Third Commandment forbid?
A. The Third Commandment forbids servile works and any other works that hinder the worship of God.

7 Q. What servile works are forbidden on festivals?
A. The servile works forbidden on festivals are those works called manual, that is, those material works in which the body has more part than the mind, such, for instance, as are ordinarily done by servants, labourers, and artisans.

8 Q. What sin does one commit by working on festivals?
A. One commits a mortal sin by working on festivals; brevity of time, however, will excuse from grave sin.

9 Q. Is no servile work at all permitted on festivals?
A. On festivals those works are permitted which are necessary for life, or for the service of God; as well as those done for a grave reason, with leave, when possible, from the Pastor.

10 Q. Why is servile work forbidden on festivals?
A. Servile work is forbidden on festivals in order that we may the better attend to divine worship, and to the care of our souls; And to enable us to rest from toil. Hence innocent recreation is not forbidden.

11 Q. What else above all should we avoid on festivals?
A. We should above all avoid sin and whatever leads to sin, such as dangerous diversions and dangerous places of amusement.
Sofern jemand aus nicht-vermeidbaren Gründen am Sonn- oder Feiertag knechtliche Arbeit verrichten muss, dann ist es sicher am Besten sich im Rahmen der Beichte dispensieren zu lassen, wie es im vorgenannten Katechismus empfohlen wird.

War interessant zu lesen.
Allerdings verstehe ichdann nicht ganz warum dann Prof. Sauerbruch von seinem Krankenhaus verboten wurde an Sonntagen
Schwerstkranke zu operieren.

Verfasst: Dienstag 5. August 2008, 18:45
von Juergen
ar26 hat geschrieben:Mag sein, daß der Katechismus schon etwas älter ist. Er ist aber nicht kompliziert und dafür sehr präzise. Die Definition von knechtlicher Arbeit ist dort so abstrakt gehalten, daß sie sich problemlos auch auf modernere Berufe anwenden lässt.
In meiner dt. Übersetzung des Katechismus (Petrus-Verlag) steht:
187. Welches sind knechtliche Arbeiten?

Man nennt jene Arbeiten knechtlich, die auf dem Felde, in den Werkstätten und Fabriken verrichtet werden, daß heißt Arbeiten, durch die man seinen Unterhalt verdient.

188. Sind alle knechtlichen Arbeiten an Sonn- und Feiertagen verboten?

An Sonn- und Feiertagen sind sämtliche für das Leben und den Gottesdienst nicht notwendigen und von der Frömmigkeit oder durch einen anderen schwerwiegenden Grund nicht gerechtfertigte knechtliche Arbeiten verboten.
Da darf man doch die Frage stellen, was nun bei der Defition in 187 der "relevante Teil" ist.

Wenn nur um Arbeit "auf dem Feld, in Werkstätten und Fabriken" geht, dürfte der Einzelhandel sonntags öffnen, dürften die Banken und Versicherungen sonntags öffnen, dürften die Behörden sonntags öffnen und viel, viele andere mehr dürften sonntags arbeiten, solange die Arbeit nicht auf dem Feld, in Werkstätten und Fabriken stattfindet.

Wenn es aber um alle Arbeit geht "durch die man seinen Unterhalt verdient", so wären wohl einige Dinge verboten, die es heute gibt. Wie sieht es mit Bus und Bahn aus? Wie sieht es mit der Gastronomie aus? Etc.?

Ärzte in Krankenhäusern, Pfleger in Altenheimen etc. könnte man unter "für das Leben notwendig" subsummieren; ggf. auch noch Sicherheitsorgane, Rettungsdienste etc., die die Ordnung aufrechterhalten.

Verfasst: Dienstag 5. August 2008, 18:53
von ar26
Das ist ja witzig. Entweder haben wir hier zwei verschiedene Katechismen oder aber ein gewaltiges Übersetzungsdefizit.

Ich bezog mich mit meinen Aussagen selbstverständlich auf die von mir zitierte englische Übersetzung:


7 Q. What servile works are forbidden on festivals?
A. The servile works forbidden on festivals are those works called manual, that is, those material works in which the body has more part than the mind, such, for instance, as are ordinarily done by servants, labourers, and artisans.


Ich finde die Formulierung recht abstrakt-generell.

Verfasst: Dienstag 5. August 2008, 19:01
von Juergen
Und was ist bei der Definition mit
- Einzelhandel
- Banken
- Versicherungen
- etc.

Da hat der body wohl nicht mehr zu tun als das mind.

:hmm:

Verfasst: Dienstag 5. August 2008, 19:54
von ar26
Also Jürgen, ich weiß ja nicht, was Du beruflich machst. Ich bin Jurist. Somit ist es ständig meine Aufgabe, abstrakt-generelle Begriffe auszulegen und auf konkrete Lebenssachverhalte anzuwenden. Das werde ich jetzt mal tun.

1. Einzelhandel: Ist zweifelsohne eine körperlich anstrengende Arbeit. Selbst wenn man an der Registrierkasse sitzt. Natürlich kann man da den Verstand nicht ausschalten. Dennoch ist es eine durch Körperanstrengung geprägte Arbeit.

2. Banken und Versicherungen:
a) Schalter > siehe 1.
b) Schreibtisch: Kann auch körperlich stressig sein, ist aber eher geistig geprägt.

Der Begriff "servant", den St. Pius X. gebraucht, kann man heute gut und gern auch als Dienstleistungspersonal übersetzen.

Verfasst: Dienstag 5. August 2008, 20:21
von anneke6
Ich finde, daß man auch "Geistesarbeit", z.B. solche Sachen, die ich mache, Übersetzungen und so, am Sonntag streng vermeiden sollte.
Ich denke, als die Unterscheidung, zwischen körperlicher und geistiger Arbeit gemacht wurde, haben die meisten Leute körperlich hart gearbeitet, und geistige Arbeit wurde als Entspannung angesehen, so ähnlich wie Briefe schreiben oder lesen.

Verfasst: Dienstag 5. August 2008, 20:31
von Juergen
Mit "knechtlich" scheint mir allerdings "körperliche, schwere Arbeit" gemeint zu sein; ich denke nicht, daß man den Begriff auf den "Dienstleistungssektor" so übertragen kann.

Ein Versicherungsmakler, Immobilienmakler oder vielleicht auch ein Autoverkäufer, der in seinem Büro sitzt und Kunden berät, mancht sicher nicht in dem Sinne knechtliche Arbeit.

Da bedarf es m.E. einer erneuerten und den Lebenswirklichkeiten der Menschen angepassten Definition.

Ich plädiere sicher nicht für Sonntagsarbeit. Aber mit den antiquierten Definitionen kann man heute wenig anfangen.


Ich würde es vielleicht eher in die Richtung definieren wollen, daß insbesondere überall dort, wo es um Kommerz geht und dort, wo Dinge getan werden, die ebensogut auch an anderen Tagen getan werden können - mithin nicht notwendig sind - die Arbeit am Sonntag verboten ist.
(Übrigens war die Rechtsprechung bis vor wenigen Jahren noch generell so, wenn eine Produktion 4 Tage dauert und nicht unterbrochen werden kann, man eben notfalls ein paar Tage mit dem Start warten muß, um nicht den Sonntag zu tangieren. Man durfte da nicht am Donnerstag anfangen und bis Sonntag durcharbeiten, sondern notfalls mußte halt der Betrieb Donnerstag und Freitag nix tun. Ob das noch immer so gesehen wird, weis ich nicht. Ich befürchte eher nicht.)


Also:
Ärzte, Pfleger, Krankenhauspersonal -> erlaubt
Bus, Bahn -> erlaubt, aber nur soweit notwendig (eingeschränkter Fahrplan)
Verkauf -> verboten
Sonntagsarbeit auf Baustellen, nur damit Termine eingehalten werden, oder Leute auf Autobahnen nicht im Stau stehen -> verboten
Freizeitaktivitäten von Priestern -> verboten :P

Verfasst: Dienstag 5. August 2008, 20:32
von anneke6
Die Priester haben ja am Montag ihren Sonntag.

Verfasst: Dienstag 5. August 2008, 20:50
von Juergen
anneke6 hat geschrieben:Die Priester haben ja am Montag ihren Sonntag.
Wobei es da dann so einige gibt, die dermaßen auf "ihren freien Tag" pochen, daß sie für nichts und niemanden und aus keinem Grunde und überhaupt nicht erreichbar sind.



Ich kenne übrigens auch welche, die den Sonntag am Mittwoch haben. :)

Verfasst: Dienstag 5. August 2008, 20:51
von Linus
Juergen hat geschrieben: Freizeitaktivitäten von Priestern -> verboten :P
Ist das Heben des Weinglases wirklich unter "schwere Arbeit zu summieren? :D

Verfasst: Dienstag 5. August 2008, 20:51
von Juergen
Linus hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben: Freizeitaktivitäten von Priestern -> verboten :P
Ist das Heben des Weinglases wirklich unter "schwere Arbeit zu summieren? :D
Nein, das ist summieren als schwere Arbeit :D

Verfasst: Dienstag 5. August 2008, 20:54
von Yavana
In meinem 'Römischen Katechismus nach dem Beschlusse des Konzils von Trient', Dritter Teil, Viertes Hauptstück,

Punkt 23 Selbst manche knechtliche Arbeiten sind an Festtagen der Notwendigkeithalber erlaubt

steht:

Aber man darf nicht glauben, dass durch dieses Gesetz auch die Beschäftigungen mit jenen Dingen verboten seien, welche wir verlieren müssten, wenn man sie am Festtage nicht besorgte; wie es ja auch in den heiligen Kirchensatzungen gestattet ist. Dass noch manches andere an Festtagen geschehen darf, hat der Herr im Evangelium erkärt, was der Pfarrer beimheiligen Matthäus und Johannes leicht bemerken wird.

Das soll wohl sicher heißen, dass das Einbringen der Ernte am Sonntag erlaubt ist, wenn diese ansonsten verloren wäre?

Ich wollte aber darauf hinaus, zu wissen, ob z.B. Beschäftigte bei Verkehrsbetrieben gegen das Sonntagsgebot verstoßen und ob ich eine Mitschuld daran trage, wenn ich z.B. Sonntags mit der Bahn fahre? Gibt es denn da nichts, wo man das nachlesen kann? Gibt es da keine Weisungen der Kirche? Soll z.B. ein Familienvater sich lieber arbeitslos melden, weil er ansonsten für gewöhnlich am Sonntag arbeiten müßte? Geht da das Wohl der Familie nicht vor?

Verfasst: Dienstag 5. August 2008, 20:59
von Juergen
Zu dem Thema verweise ich mal auf eine Diplomarbeit eines Studienkollegen von mir
http://www.tilles.de/download/sonntag.pdf

Die Arbeit ist von 1996. - Mithin sind einige staatliche, gesetzliche Reglungen heute nicht mehr unbedingt in der Form gültig!

Yavana hat geschrieben:Soll z.B. ein Familienvater sich lieber arbeitslos melden, weil er ansonsten für gewöhnlich am Sonntag arbeiten müßte? Geht da das Wohl der Familie nicht vor?
Das Wohl und der Gelderwerb zum Wohl der Familien geht da sicher vor.

In dem Falle ist es aber sinnvoll, einen anderen Tag der Woche bewusst - gleichsam als "privaten Sonntag" - zu begehen.

Verfasst: Dienstag 5. August 2008, 21:13
von ar26
@ Yavana

Wenn Du Dir noch einmal den von mir zitierten Auszug aus dem Katechismus durchliest, wirst Du dort lesen, daß die für das Leben notwendigen Arbeiten verrichtet werden dürfen. Dazu gehört auch Erwerbsarbeit, wenn es keine andere Möglichkeit des Erwerbes gibt. Somit geht in deinem Beispiel selbstverständlich das Wohl der Familie vor. Zu Bedenken ist aber, daß man nach Möglichkeit versuchen sollte, eine Arbeit zu verrichten, die die Sonntagsheiligung nicht tangiert. (Damit meine ich nicht Ärzte o.ä. sondern Berufe, die unnötigerweise am Sonntag ausgeführt werden).

Auch gehört eine gewisse Grundversorgung an öffentlichen Gütern dazu. Verkehrsbetriebe, Krankenhäuser usw. Ich meine mich zudem daran zu erinnern, daß die Kirche im gastronom. Bereich immer Ausnahmeregelungen kannte.

Verfasst: Dienstag 5. August 2008, 21:18
von Juergen
Klar, wo sollte man sonst nach dem Hochamt auch sonst einen Frühschoppen machen, wenn nicht in der Kneipe neben der Kirche? :D

Verfasst: Dienstag 5. August 2008, 23:47
von overkott
Da der Mensch nicht lebt um zu arbeiten, sondern arbeitet um zu leben, und der Mensch auch nicht für den Sabbat da ist, sondern der Sabbat für den Menschen, braucht er einen freien Tag in der Woche für Gott und die Familie, Freunde und Vereine.

Das kann der Samstag sein. Auch die Urchristen haben den Samstag gefeiert als den Tag, an dem Gott nach seinen sechs Schöpfungstagen geruht hat. Der heilige Paulus kannte das noch so.

Nachdem sich aber die Botschaft der Jünger nicht mehr nur an Israel, sondern an die ganze damals bekannte Welt richtete, etwa 70 nach Christus, bekam die Auferstehungsfeier zu Beginn der neuen Woche immer mehr Gewicht.

Heute ist es selbstverständlich, dass sonntags gearbeitet wird, wo dies dem Menschen dient: in den Notdiensten der Ärzte, der Feuerwehr und der Polizei.

Im Hinblick auf die Gebote betonte Jesus das erste und das zweite, während er mit dem dritten doch bereits in auffallendem Konflikt stand, wie uns die Heilige Schrift berichtet.

Jesus verkündete Gott als menschenfreundlich: Gott will keine Opfer und kein unmenschliches Feiertagsgesetz.

Dabei war er keineswegs gegen das Feiern. Im Gegenteil. Auch das wurde ihm zum Vorwurf gemacht.

Verfasst: Mittwoch 6. August 2008, 00:08
von anneke6
overkott hat geschrieben: Das kann der Samstag sein. Auch die Urchristen haben den Samstag gefeiert als den Tag, an dem Gott nach seinen sechs Schöpfungstagen geruht hat. Der heilige Paulus kannte das noch so.
Aber Samstag und Sonntag sind doch nicht dasselbe…Der Sonntag, beginnend am Samstagabend (Vorabandmesse möglich!) ist nun mal der Tag des Herrn, und warum sollte man die Heiligung des Herrentages auf einen anderen Tag verschieben?

Verfasst: Mittwoch 6. August 2008, 00:12
von Juergen
Naja,

man kann aber auch schlecht in einer Gesellschaft sagen:

- freitags bekommen die Moslems frei
- samstags bekommen die Juden frei
- sonntags bekommen die Christen frei

Dann hätten wie nominell eine 7-Tage-Arbeitswoche und gar keinen "geregelten freien Tag".


Übrigens ist das oben gesagte nicht "lustig" gemeint. Mir ist ähnliches passiert. Am Fronleichnamstag wurde an einer Baustelle in der Innenstadt gearbeitet, an der die Prozession vorbei führte. Nach Beendigung der kirchl. Feierlichkeiten habe ich zusammen mit einem Studienkollegen (jener, der oben verlinkte Arbeit geschrieben hat) die Polizei gerufen. Die kam auch nach dreimaligem Anruf....
Da kam tatsächlich doch ein Arbeiter und meinte, seine Firma käme aus Hessen, und da sei kein Feiertag, also dürfe er (in NRW) arbeiten.
Auch die Polizisten waren heillos überfordert und fragten, welcher Lärm denn nun besonders störe. Erst nachdem ihnen erklärt wurde, daß es nicht um Ruhestörung, sondern Verstöße gegen das Feiertagsgesetz gehe, wurden sie langsam aktiv. Auch dabei waren die Beamten überfordert, da eine große Zahl an Firmen dort arbeitete (Subunternehmer), und keine Ansprechpartner zu finden waren.
Am nächsten Tag habe ich (und einige weitere Leute) an den Landrat geschrieben, der dann Wochen später mitteilte, daß gegen eine größere Zahl an Firmen Ordnungsgelder erlassen wurden.


Man muß nur mal den Mund aufmachen.... dann klapp's auch mit dem Rechtsstaat.
:jump:

Verfasst: Mittwoch 6. August 2008, 00:31
von anneke6
Hier, wo ich wohne, ist Fronleichnam kein gesetzlicher Feiertag. Unsere Fronleichnamsprozession führt durch die Felder auch an einem Bolzplatz vorbei. Da sind eigentlich immer ein paar Jugendliche beim Fußballspielen. Ich hatte schon manchmal befürchtet, es könnte ein Fußball rüberfliegen, aber das ist nie passiert.
Lediglich in einem Sommer war es so, daß jemand dort einen Ghettoblaster mitgebracht hatte, aus dem lautstark Musik von Cat Stevens (mittlerweile bekannt als Yussuf Islam und ein Freitagsfeierer) dröhnte.

Verfasst: Mittwoch 6. August 2008, 00:35
von Juergen
Hier führt die Prozession durch die Stadt.

Verfasst: Mittwoch 6. August 2008, 07:15
von ar26
Nana Jürgen, war denn Dein Verhalten auch mit Dignitatis Humanae und der Religionsfreiheit vereinbar, als Du an jenem Fronleichnam versuchtest, die Dominanz Deiner Religion in Staat und Gesellschaft mit repressiv-faschistischen Mitteln durchzusetzen? ;)

Verfasst: Mittwoch 6. August 2008, 09:16
von Raphaela
anneke6 hat geschrieben:Hier, wo ich wohne, ist Fronleichnam kein gesetzlicher Feiertag. Unsere Fronleichnamsprozession führt durch die Felder auch an einem Bolzplatz vorbei. Da sind eigentlich immer ein paar Jugendliche beim Fußballspielen. Ich hatte schon manchmal befürchtet, es könnte ein Fußball rüberfliegen, aber das ist nie passiert.
Lediglich in einem Sommer war es so, daß jemand dort einen Ghettoblaster mitgebracht hatte, aus dem lautstark Musik von Cat Stevens (mittlerweile bekannt als Yussuf Islam und ein Freitagsfeierer) dröhnte.
Nur einmal im Jahr bekommst du dies dann mit?
Ich wohne direkt neben dem Fußballplatz in unserem Dorf, da sind am Sonntag ständig Spiele und und der Fußball ist auch schon in meiner Wohnung gelandet.

Verfasst: Mittwoch 6. August 2008, 11:24
von iustus
Es ist vielleicht ganz sinnvoll, bei dieser Katechismus-Diskussion mal auf den aktuellen hinzuweisen:

Der aktuelle Katechismus zur Arbeitsruhe am Sonntag.

Und hier aus dem noch aktuelleren Kompendium des Katechismus:
453. Wie heiligt man den Sonntag?

2177-2185
2192-2193

Die Christen heiligen den Sonntag und die anderen gebotenen Feiertage, indem sie an der Eucharistie des Herrn teilnehmen und sich jener Tätigkeiten enthalten, die die Gottesverehrung behindern oder die dem Herrentag eigene Freude und die notwendige geistige und körperliche Erholung stören. Gestattet sind Tätigkeiten, die mit familiären Verpflichtungen oder wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben zusammenhängen - unter der Voraussetzung, dass sie nicht zu Gewohnheiten führen, die für die Sonntagsheiligung, für das Familienleben und für die Gesundheit nachteilig sind.


454. Warum ist es wichtig, dass der Sonntag als gesetzlicher Feiertag anerkannt wird?

2186-2188
2194-2195

Damit alle Menschen tatsächlich die Möglichkeit haben, über ausreichende Ruhe und Muße zu verfügen und so das religiöse, familiäre, kulturelle und gesellschaftliche Leben pflegen zu können; für Betrachtung, Besinnung, Stille und Bildung in angemessener Weise Zeit zu finden; und sich guten Werken, vor allem dem Dienst an kranken und alten Menschen, widmen zu können.

Verfasst: Mittwoch 6. August 2008, 12:25
von Clementine
Hallo Yavana,

um eine Antwort auf Deine Frage zu erhalten, würde ich Dir - wie auch von Ar26 und Jürgen in ihren Beiträgen angesprochen - empfehlen, einen Priester darauf (vermutlich auf den ganz konkreten Fall) anzusprechen.

Wie aus den bisherigen Beiträgen bereits zu entnehmen war, gehen die Meinungen hier etwas auseinander bzw. wenn ich das mal anmerken darf, sind die Meinungen wesentlich strenger als das, was ich bislang bei Priestern gehört habe (die im übrigen dem traditionellen Lager zuzordnen waren und daher wohl keine "lasche" Auslegung zu erwarten war). Vielleicht waren die Antworten auch als Dispenz gemeint - jedenfalls hat keiner jemals angedeutet, ich sollte den Job wechseln.

Verfasst: Mittwoch 6. August 2008, 13:17
von ar26
Hallo iustus,

ich habe ganz bewußt darauf verzichtet, die modernen Katechismen zu zitieren, da sie mir bei diesem Thema zu kurz greifen. Nach dem Wortlaut, des von Dir zitierten Katechismus, wäre es einem Bauer in der Erntezeit am Sonntag nicht einmal gestattet, seine Ernte einzufahren, damit diese nicht verdirbt.

Notarbeiten hat allerdings die Kirche gerade im Kontext der Agrargesellschaft immer gestattet. Auch stellt es eine Notarbeit dar, wenn es keine andere Möglichkeit zum Broterwerb gibt. Im übrigen wird auch ein chinesischer Katholik, der am Sonntag arbeiten muss, weil der Sonntag in China kein Feiertag ist, keine schwere Sünde begehen. Er hat ja auch keine Wahl.

Verfasst: Mittwoch 6. August 2008, 14:05
von iustus
Hallo ar26,

ich subsummiere die Einfahrt der Ernte, damit diese nicht verdirbt unter "Tätigkeiten, die mit familiären Verpflichtungen oder wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben zusammenhängen" (es ist m.E. eine familliäre Verpflcihtung, für den Broterwerb zu sorgen), ebenso das Beispiel des chinesischen Arbeiters, wenn er ansonsten seinen Arbeitsplatz verliert - wobei letztere Tätigkeit zugegebenermaßen zur Gewohnheit werden dürfte. Dafür gibt es eben den Dispens (der ja auch früher schon für die Feldarbeit gegeben wurde, weil der alte Katechismus sie eben nicht erlaubte).

Wo steht eigentlich, dass der PFARRER von der Vorschrift dispensieren kann?

Verfasst: Mittwoch 6. August 2008, 14:08
von iustus
Im Übrigen haben wir im Katechismus (wenn auch nicht im Kompendium) die Spezialvorschrift für den chinesischen Arbeiter:
Falls die Gesetzgebung des Landes oder andere Gründe zur Sonntagsarbeit verpflichten, soll dieser Tag dennoch als der Tag unserer Erlösung gefeiert werden, der uns an der „festlichen Versammlung", an der „Gemeinschaft der Erstgeborenen, die im Himmel verzeichnet sind", teilnehmen läßt (Hebr 12,22-23).
Dies impliziert natürlich die Erlaubtheit, in diesen Ländern Sonntagsarbeit zu verrichten.