
Dies alleine drückt bereits aus, daß der Satz "Eltern haften für ihre Kinder" (wie man ihn häufig auf Schildern lesen kann) nicht gilt. Du kannst schreiben: "Eltern haften für ihre Kinder, vorausgesetzt…" oder "Eltern haften für ihre Kinder*" mit einer Erklärung.Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
Oder denke mal an den Fall, daß die leiblichen Eltern gar nicht die Sorgeberechtigten sind…