Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?
Verfasst: Dienstag 30. Dezember 2014, 17:04
Aha ... drum heißt es also auch Kirchensteuer und nicht Kirchenbeitrag oder -gebühr. Weil es keinen Zweck hat nicht zweckgebunden erhoben wird.
Der katholische Treffpunkt im Internet.
https://www.kreuzgang.org/
Naja, die Kirchensteuer wird ja nicht vom Staat als zweckgebundene Steuer für die Kirche erhoben, sondern im Auftrag der Kirche durch den Staat, der dafür auch eine kleine Aufwandsentschädigung aus dem Steueraufkommen erhält. Aus Sicht der Kirche wiederum gilt wieder das Nonaffektationsprinzip, weil ja der allgemeine Haushalt der Kirche mit diesen Steuern finanziert wird und es keine Zweckbindung für bestimmte kirchliche Zwecke gibt.taddeo hat geschrieben:Aha ... drum heißt es also auch Kirchensteuer und nicht Kirchenbeitrag oder -gebühr. Weil eskeinen Zweck hatnicht zweckgebunden erhoben wird.
Maurus hat geschrieben: Jedenfalls halte ich es nicht für wahrscheinlich, dass das BVerfG anders urteilt, als der BayVerfGH. Klagen gegen die Rundfunkgebühr, -beitrag, rechtliche Position der Ö-R Medien, Höhe des Beitrages etc. waren noch nie erfolgreich, auch dann nicht, wenn staatliche Organe die Kläger waren (oder umgekehrt nie verloren, wenn die Ö-R die Kläger waren, auch wenn sich die Klage gegen staatliche Organe richteten). Da haben eben vom Staat beauftragte Juristen drangesessen, die Schüler, Lehrer oder Mitarbeiter von jenen Staatsrechtlern sind, die auch die Verfassungsgerichte besetzen. Das sind ja auch Juristen, die von den höchsten staatlichen Stellen ausgesucht werden. Die haben diese Denke verinnerlicht. Eines staatlichen Auftrags bedarf es da gar nicht.
Nur ist das genau die Beschreibung, die zu solchen Leuten passt, wenn halt nur sehr drastisch ausgedrückt. Denn die Richter richtern so lange bis es passend ist.Maurus hat geschrieben:Ehrlich gesagt ist mir dieses Niveau der Auseinandersetzung doch etwas zu unterirdisch.
Das Verfassungsgericht urteilt nur über die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahme. Angenommen, Rossmann bekäme Recht, dann könnte er mit diesem Titel u.U. zur GEZ gehen und das Geld zurückverlangen. In dem Urteil des Verfassungsgerichts stünde davon aber nichts. Dafür ist dieses Gericht nicht zuständig.Edi hat geschrieben:Nur ist das genau die Beschreibung, die zu solchen Leuten passt, wenn halt nur sehr drastisch ausgedrückt. Denn die Richter richtern so lange bis es passend ist.Maurus hat geschrieben:Ehrlich gesagt ist mir dieses Niveau der Auseinandersetzung doch etwas zu unterirdisch.
Wenn du mal selber betroffen wärst von deren Entscheidungen wie z.B, jener Mann, bei dem ein Richter eine (ganz illegale) Hausdurchsuchung wegen einer Steuerhinterziehung eines Verwandten (die keine war) machen ließ und dieser dann das Verfassungsgericht anrief, das ihm sogar recht gab, aber keinerlei Schadenersatz zusprach, dann würdest du wohl auch deutlichere Worte finden. Dem Mann wurde seine Existenz kaputt gemacht, weil das Verfassungsgericht nur den Richter rügte und mehr war nicht. Was sind das für Richter? Wenn das der Rechtsstaat ist, was ist dann ein Unrechtsstaat?
Ich habe nie verstanden, warum man die neuen technischen Möglichkeiten nicht nutzt und die öffentl. Sender auf ein "pay-per-view" umstellt. Wahrscheinlich käme es dann zu Gehaltseinbrüchen bei den dort Beschäftigten und deren Mißgunst will sich kein Politiker zuziehen. Wir werden daher auf nicht absehbare Zeit damit leben müssen, von dieser Gruppe abgezockt zu werden.Bei der Finanzierung durch die Nutzer hat sich der Gesetzgeber auf eine unglückliche Mischform festgelegt. Denn aus ökonomischer Sicht sind die jetzigen Pflichtbeiträge eine Steuer, die einer Zweckbindung unterliegt. Anstelle dieser Mischform sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden. Entweder man betrachtet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als ein Gut, das allen Bürgern gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden soll. Dann ist eine Finanzierung über Steuern sachgerecht, da sich damit – im Gegensatz zu den jetzigen Pflichtbeiträgen – eine Belastung nach der Leistungsfähigkeit gewährleisten lässt. Oder man trägt den veränderten technologischen Rahmenbedingungen Rechnung, die die Bereitstellung einer breiten Palette von Programmen als Clubgüter ermöglichen, und finanziert diese Programme durch nutzungsabhängige Gebühren.
Angesichts der verbesserten technischen Möglichkeiten kann eine moderne Nutzungsgebühr intelligenter ausgestaltet sein als das frühere deutsche Gebührenmodell. Sie kann an verschiedene Sachverhalte anknüpfen. Sie muss auch nicht mehr nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip erfolgen. Trotz der vielfältigen Empfangsmöglichkeiten (terrestrisch, Kabel, Satellit, Internet) sind heutzutage auch Subskriptionen einzelner Kanäle oder ein „Pay-per-View“-
System technisch möglich.
(...)
Solche Gebührenmodelle haben gegenüber der allgemeinen Steuerfinanzierung oder nutzungsunabhängigen Zwangsbeiträgen den Nachteil, dass – bei gegebenem Programm – einzelne Nutzer mit geringer Zahlungsbereitschaft vom Konsum ausgeschlossen werden. Gewichtet man den Zugang der Nutzer zu Information so hoch, dass man nutzungsabhängige Gebührenmodelle aus diesem Grund ablehnt, so besteht auch die Möglichkeit eines durch allgemeine Steuern oder durch Zwangsbeiträge finanzierten „Gutscheinsystems“. Dieses könnte jeden Haushalt mit einem unveräußerlichen „Budget“ ausstatten. Der Haushalt könnte dann aus einer breiten Palette werbefreier Angebote wählen.
Bei einem pay-per-view System wäre das gegenwärtige System finanziell nicht zu halten und damit in der Denke von Parlamenten, Gerichten und Anstalten die normierte "Grundversorgung" nicht mehr gegeben. Daher wird das auch nicht gemacht. Es hätte vermutlich den sofortigen Bankrott der Anstalten zur Folge.Caviteño hat geschrieben:Das Gutachten zur Finanzierung der öffentl.-rechtl. Medien findet man hier.
Zu den Vorschlägen einer Reform:
Ich habe nie verstanden, warum man die neuen technischen Möglichkeiten nicht nutzt und die öffentl. Sender auf ein "pay-per-view" umstellt. Wahrscheinlich käme es dann zu Gehaltseinbrüchen bei den dort Beschäftigten und deren Mißgunst will sich kein Politiker zuziehen. Wir werden daher auf nicht absehbare Zeit damit leben müssen, von dieser Gruppe abgezockt zu werden.Bei der Finanzierung durch die Nutzer hat sich der Gesetzgeber auf eine unglückliche Mischform festgelegt. Denn aus ökonomischer Sicht sind die jetzigen Pflichtbeiträge eine Steuer, die einer Zweckbindung unterliegt. Anstelle dieser Mischform sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden. Entweder man betrachtet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als ein Gut, das allen Bürgern gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden soll. Dann ist eine Finanzierung über Steuern sachgerecht, da sich damit – im Gegensatz zu den jetzigen Pflichtbeiträgen – eine Belastung nach der Leistungsfähigkeit gewährleisten lässt. Oder man trägt den veränderten technologischen Rahmenbedingungen Rechnung, die die Bereitstellung einer breiten Palette von Programmen als Clubgüter ermöglichen, und finanziert diese Programme durch nutzungsabhängige Gebühren.
Angesichts der verbesserten technischen Möglichkeiten kann eine moderne Nutzungsgebühr intelligenter ausgestaltet sein als das frühere deutsche Gebührenmodell. Sie kann an verschiedene Sachverhalte anknüpfen. Sie muss auch nicht mehr nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip erfolgen. Trotz der vielfältigen Empfangsmöglichkeiten (terrestrisch, Kabel, Satellit, Internet) sind heutzutage auch Subskriptionen einzelner Kanäle oder ein „Pay-per-View“-
System technisch möglich.
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Solche Gebührenmodelle haben gegenüber der allgemeinen Steuerfinanzierung oder nutzungsunabhängigen Zwangsbeiträgen den Nachteil, dass – bei gegebenem Programm – einzelne Nutzer mit geringer Zahlungsbereitschaft vom Konsum ausgeschlossen werden. Gewichtet man den Zugang der Nutzer zu Information so hoch, dass man nutzungsabhängige Gebührenmodelle aus diesem Grund ablehnt, so besteht auch die Möglichkeit eines durch allgemeine Steuern oder durch Zwangsbeiträge finanzierten „Gutscheinsystems“. Dieses könnte jeden Haushalt mit einem unveräußerlichen „Budget“ ausstatten. Der Haushalt könnte dann aus einer breiten Palette werbefreier Angebote wählen.
Zumindest könnten die Anstalten nur in einem erheblich verminderten Sende- und auch Gehaltsumfang weiterbetrieben werden. Es stellt sich mE sowieso die Frage, warum z.B. der WDR fünf oder mehr Radioprogramme zur "Grundversorgung" betreiben muß.Maurus hat geschrieben:
Bei einem pay-per-view System wäre das gegenwärtige System finanziell nicht zu halten und damit in der Denke von Parlamenten, Gerichten und Anstalten die normierte "Grundversorgung" nicht mehr gegeben. Daher wird das auch nicht gemacht. Es hätte vermutlich den sofortigen Bankrott der Anstalten zur Folge.
Die Finanzierung aus Steuergeldern gibt es bereits bei der Deutschen Welle. Sie erhält keine Mittel aus den Rundfunkgebühren, sondern aus dem Haushaltstitel der Bundeskanzerlin/Bundeskanzleramt. Für 214 betrug der Haushaltszuschuß 285 Mio, die eigenen Mittel 5 Mio €.Maurus hat geschrieben: Meines Erachtens sollten die Politiker den Mut aufbringen zuzugeben, was ohnehin offensichtlich ist, nämlich das es sich bei den Ö-R um mittelbare Staatsverwaltung handelt. Dann könnte man einen Info-Sender und einen Kultursender mit Steuergeld betreiben und mit einer den Rechnungshöfen vergleichbaren Unabhängigkeit ausstatten. Kulturalimentation durch die öffentliche Hand ist ohnehin Standard, also könnte man das auch bei einem Fernsehsender machen. Eine Finanzierung aus Steuergeld hätte auch zur Folge, dass jedes Sparprogramm der öffentlichen Kassen auch auf den Haushalt der Ö-R durchschlagen würde, so dass Finanzierungsexzesse und dauernde Erweiterung des Angebots auf Felder, die auch privat abgedeckt werden können, nicht mehr möglich wären.
"Grundversorgung" meint in dieser Diktion nicht ein knappes Basisprogramm, das das Nötigste vom Nötigen liefert, sondern ein umfassendes Programm, das alle Bereiche abdeckt. Im Fernsehen sind das neben Nachrichten eben auch Sportereignisse, Filme und Unterhaltungssendungen. Im Radio sind es die unterschiedlichen Musikrichtungen.Caviteño hat geschrieben:Zumindest könnten die Anstalten nur in einem erheblich verminderten Sende- und auch Gehaltsumfang weiterbetrieben werden. Es stellt sich mE sowieso die Frage, warum z.B. der WDR fünf oder mehr Radioprogramme zur "Grundversorgung" betreiben muß.Maurus hat geschrieben:
Bei einem pay-per-view System wäre das gegenwärtige System finanziell nicht zu halten und damit in der Denke von Parlamenten, Gerichten und Anstalten die normierte "Grundversorgung" nicht mehr gegeben. Daher wird das auch nicht gemacht. Es hätte vermutlich den sofortigen Bankrott der Anstalten zur Folge.
Klar, das wollte ich ja auch nicht sagen. Als Kultursender gibt es schon arte und 3sat. Aber das sind natürlich nur Sender. Deren Programm wird letztlich von ARD und ZDF verantwortet, arte ist außerdem ein dt.-frz. Projekt. Bei meinem Vorschlag müssten diese Sender eine entsprechende Organisationsstruktur bekommen.Caviteño hat geschrieben:Einen Info-Sender gibt es bereits mit "Phönix" - er müßte also nicht neu errichtet werden und auch die Kultur kann bereits auf einen Sender (zdf-kultur?) zurückgreifen.
Und es käme in der Öffentlichkeit vermutlich auch gut an. Für große Entwürfe ist allerdings wirklich nicht die Zeit. Der politische Mut fehlt, die Politiker von heute sind mehr Verwalter, es wird reagiert, nicht agiert.Caviteño hat geschrieben:Allerdings wird kein Politiker bereit sein, sich mit den öffentl.-rechtl. Medien und den dort Beschäftigten anzulegen - jedenfalls auf absehbare Zukunft. Vielleicht wird der sog. "politischen Elite" langfristig einmal bewußt, daß deren Einfluß im Zeitalter von Internet und weltweitem SAT-TV maßlos überschätzt wird.
Später erläutert der Autor, warum er das alles tut und kommt zu einem - für mich überraschendem - Ergebnis:Daraufhin teilte ich am 22. März den Damen und Herren vom Beitragsservice mit, ich würde gern bezahlen, aber mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel. Ich schrieb:
„Sie haben mit Schreiben vom 6. März 215 die Zahlung des zum 15. März fälligen Rundfunkbeitrag für den Haushalt, in dem ich wohne, eingefordert. Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut §14 Bundesbankgesetz sind „in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen. Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür.“
Ich erhielt seither weder eine Antwort noch weitere Mahnungen.
(...)
Was mir und meinen Blog-Lesern bisher nicht vergönnt war, ist einem Online-Medium geglückt, das unter Verweis auf meinen Blog angefragt hatte und nun eine Antwort der „Beitragskommunikation von ARD, ZDF, Deutschlandradio“ bekam: Sie lautet:
„Der Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio ist nicht verpflichtet, Bargeld als Zahlung zu akzeptieren. Der Rundfunkbeitrag ist bargeldlos zu zahlen. Dies ist ausdrücklich in § 9 Abs. 2 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge geregelt. In § 1 Abs. 2 der Satzung heißt es: Der Beitragsschuldner kann die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos mittels folgender Zahlungsformen entrichten:1. Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift bzw. künftiger SEPA-Basislastschrift 2. Einzelüberweisung, 3. Dauerüberweisung.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Bargeldzahlung bei über 4 Mio. Rundfunkteilnehmern einen Verwaltungsaufwand und damit Kosten verursachen würde, mit denen der Gesetzgeber die Beitragszahler bewusst nicht belasten wollte. Auf § 14 Bundesbankgesetz kommt es in diesem Zusammenhang hingegen nicht an, weil die Regelungen des Beitragsrechts die hierfür speziellen Vorschriften enthalten. Da der Rundfunkbeitrag bargeldlos zu bezahlen ist, sind die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor gesetzlich verpflichtet den Rundfunkbeitrag zu leisten. Die Beitragspflicht besteht also fort.“
http://www.handelsblatt.com/finanzen/ma ... 77136.htmlMit diesem Selbstversuch will ich keineswegs nur und auch nicht vor allem den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ärgern. Worum es mir vor allem geht ist:
Ich möchte mit anständigem Geld per Überweisung oder Bankeinzug bezahlen können, nicht mit Bankschulden, von denen die Banken fälschlicher Weise behaupten, dass man sie jederzeit in richtiges Geld umtauschen kann. Das kann man aber nur, solange es ganz wenige tun. Fragen sie mal die vielen Holländer und Briten, die dachten , ihre „Geld“ sei bei isländischen Banken auf dem Konto und die dann feststellen mussten, dass sie kein Geld mehr hatten, sondern diese Banken lediglich Schulden bei ihnen, die sie nicht mehr zahlen konnten. Oder Sie fragen die Zyprer und demnächst vielleicht die Griechen, ob Guthaben auf der Bank wirklich so gut wie richtiges Geld sind.
Wenn es irgendwann gar kein Bargeld mehr gibt, dann sind wir im Bankengeld gefangen. Dann gibt es noch weniger äußere Disziplin, die auf die Banken einwirkt. Und dank des beschlossenen sogenannten Bail-In der Bank-Gläubiger bei künftigen Bankenrettungen ist klar, dass wir als Einleger unseren Teil der Verluste tragen müssen.
(...)
Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man nimmt überall wieder Bargeld an, oder das Bankengeld wird zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt. Das setzt voraus, dass sich die Parlamente damit befassen – etwas was schon sehr lange hätte stattfinden sollen. Dann könnten die Parlamentarier merken, dass man das Bankengeld, so wie es ist, unmöglich zum echten gesetzlichen Zahlungsmittel machen kann. Denn wenn der Staat uns zwingt, Schulden von Banken unbeschränkt zur Zahlung anzunehmen, dann kommt er kaum umhin, für diese Schulden zu haften, egal wie viel es ist, und von welcher Bank sie sind. Das wird er nicht wollen.
Wie die überwältigende Mehrheit der Zwangsgebühren-Zahler darüber denkt, das dürfte wohl klar sein. Ebenso klar ist, dass die das Geld bekommen werden. Und selbst wenn nicht, dann schwimmen sie immer noch in Milliarden und kassieren Gehälter von mehreren Hunderttausend Euro im Jahr. Und auch wenn keiner mehr das Programm einschalten würde, würde es trotzdem gesendet. Zu Ende mit diesen ÖR wäre es erst dann, wenn der Staat kollabiert. Das will dann aber auch keiner.telepolis hat geschrieben:"ARD braucht ab 2017 400 Millionen Euro mehr pro Jahr"
Florian Rötzer 29.08.2015
Die ARD braucht, so liest man in einer "Nachricht" bei tagesschau.de, jährlich 400 Millionen Euro mehr.
…Die Kommission sieht insbesondere beim Anzahlungsbestand Sport die Grenze des wirtschaftlich Vertretbaren erreicht…
(Hervorhebung von mir)Tz. 37 Das Erste Programm zeigt hinsichtlich der Erstsendeminuten eine deutliche Vorrangstellung für das Ressort „Politik und Gesellschaft“. Mit deutlichem Abstand folgen die Ressorts „Familie“, „Sport“, „Unterhaltung“ und „Spielfilm“ (vgl. Abbildung 4). Für die Selbstkosten ergibt sich eine andere Rangfolge. Der finanziell bedeutendste Programmbereich ist bei der ARD der „Sport“ mit 458,9 Mio. €, gefolgt von „Politik und Gesellschaft“, „Fernsehspiel“, „Spielfilm“ sowie „Unterhaltung“. Die höchsten Selbstkosten pro Erstsendeminute wendet die ARD im Ersten Programm für das Ressort „Fernsehspiel“ auf, gefolgt von „Sport“, „Spielfilm“, „Unterhaltung“ und „Musik“.
(Hervorhebung von mir)Das ZDF gibt, gemessen an den Erstsendeminuten, dem Programmbereich „Aktuelles“ die höchste Priorität, gefolgt von „Unterhaltung (Wort und Show)“, „Politik“, „Kultur“ sowie „Sport“ (vgl. Abbildung 5). Der finanziell bedeutendste Programmbereich ist beim ZDF der „Sport“ mit 341,9 Mio. €. Mit etwas größerem Abstand folgen „Unterhaltung (Wort und Show)“, „Aktuelles“, „Fernsehspiel“ und „Politik“. Die höchsten Selbstkosten pro Erstsendeminute wendet das ZDF für das Ressort „Fernsehspiel“ auf, gefolgt von „Sport“ und „Reihen und Serien (Vorabend)“.
Der Anzahlungsbestand Sport hat bei ARD und ZDF eine bedenkliche Höhe angenommen. Die Kommission sieht bei dem erreichten Kostenvolumen die Grenze des wirtschaftlich Vertretbaren erreicht und in Teilbereichen überschritten.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Vorräte nicht über das derzeitige Niveau hinaus steige sollten. Insbesondere beim Anzahlungsbestand Sport sieht sie bei dem erreichten Kostenvolumen die Grenze des wirtschaftlich Vertretbaren erreicht und in Teilbereichen überschritten. Dieser Befund wird auch durch die Ergebnisse des Leistungsberichts bestätigt (vgl. Tzn. 37 f.).
Vor allem werden weder Haushaltspläne noch Bilanzen veröffentlicht - alles ein Sumpf.....Torsten hat geschrieben:
Wie die überwältigende Mehrheit der Zwangsgebühren-Zahler darüber denkt, das dürfte wohl klar sein. Ebenso klar ist, dass die das Geld bekommen werden. Und selbst wenn nicht, dann schwimmen sie immer noch in Milliarden und kassieren Gehälter von mehreren Hunderttausend Euro im Jahr. Und auch wenn keiner mehr das Programm einschalten würde, würde es trotzdem gesendet. Zu Ende mit diesen ÖR wäre es erst dann, wenn der Staat kollabiert. Das will dann aber auch keiner.
Hattest Du etwas anderes erwartet?HeGe hat geschrieben:BVerwG: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß
Man darf bei der Flexi-Maut nicht übersehen, dass die Autobahnnutzung per Flatrate gebucht werden kann. Das Autobahnnetz sollte jedoch bei der Abrechnungsmethode nicht besser gestellt sein als das Bahnnetz.Caviteño hat geschrieben:Vor allem werden weder Haushaltspläne noch Bilanzen veröffentlicht - alles ein Sumpf.....Torsten hat geschrieben:
Wie die überwältigende Mehrheit der Zwangsgebühren-Zahler darüber denkt, das dürfte wohl klar sein. Ebenso klar ist, dass die das Geld bekommen werden. Und selbst wenn nicht, dann schwimmen sie immer noch in Milliarden und kassieren Gehälter von mehreren Hunderttausend Euro im Jahr. Und auch wenn keiner mehr das Programm einschalten würde, würde es trotzdem gesendet. Zu Ende mit diesen ÖR wäre es erst dann, wenn der Staat kollabiert. Das will dann aber auch keiner.
Seit Einführung des öR zu Beginn der 50'iger hat sich die Medienwelt doch gewaltig gewandelt: Erst Privatfernsehen, dann Internet und heute netflix und andere Unterhaltungsangebote - und die Rundfunkgebühren werden immer noch erhoben, als gäbe es nur einen Anbieter.
Ich bin gerne bereit für gute Filme Geld zu zahlen - aber eine pauschale Abgabe für alle paßt nicht mehr in eine Zeit, in der - wenn overkott's flexi-maut kommen wird - man auch nur nach KM-Nutzung der Autobahn zahlen muß.
Aber wahrscheinlich werden wir die Zwangsgebühren behalten und man wird uns den Segen der flexi-maut vorenthalten......
Kohl war nicht nur Kanzler, er war auch Bundestagsabgeordneter und als solcher hatte er gem. Art. 47 GG ein Zeugnisverweigerungsrecht:Edi hat geschrieben: Man erinnere sich: Dem Kohl wurde damals. weil er keine Auskunft über die Spendenzahler an seine Partei gab, keine Erzwingungshaft aufgebrummt. Die Kleinen hängt man....
Er mußte also gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nur erklären, daß die Spenden an ihn als Bundestagsabgeordneten gezahlt waren - und dann war alles vorbei...Die Abgeordneten sind berechtigt, über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst das Zeugnis zu verweigern. Soweit dieses Zeugnisverweigerungsrecht reicht, ist die Beschlagnahme von Schriftstücken unzulässig.
Gesetze gelten, solange sie nicht geändert sind. Das gilt für Parker und Rundfunkgebührenzahler.Edi hat geschrieben:Frau eingesperrt, weil sie die GEZ nicht bezahlt hat, jetzt kann sie umsonst fernsehen. So ein Gefängnisaufenthalt kostet den Staat pro Tag ca. 17 Euro.
http://www.t-online.de/nachrichten/pano ... ehen-.html
Man erinnere sich: Dem Kohl wurde damals. weil er keine Auskunft über die Spendenzahler an seine Partei gab, keine Erzwingungshaft aufgebrummt. Die Kleinen hängt man....
overkott hat geschrieben:Die Gebühr ist eine Wettbewerbsverzerrung.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsste umgebaut werden in Fernsehen und Hörfunk sowie in die Sparten Information, Unterhaltung sowie Kultur ( Bildung und Kunst ).Caviteño hat geschrieben:overkott hat geschrieben:Die Gebühr ist eine Wettbewerbsverzerrung.
So ist es.
Aber wenn wir anfangen über Wettbewerbsverzerrungen zu reden, fallen mir sofort die Anlagevorschriften für Lebensversicherungen uä ein, die gezwungen werden, einen großen Teil ihrer Gelder in "sichere" Staatsanleihen zu investieren. Nach GR und im z. Zt. geltenden Nullzins-Umfeld ist das ein Witz und sichert Schäuble & Co noch immer genügend Abnehmer.
Der öffentl-rechtl. Rundfunk könnte problemlos auf pay-per-view umgestellt werden. Ich wäre gespannt, wie hoch dann die Einschaltquoten für die "beliebten" talk-shows wären....
Ja, wenn das hier gelten sollte, aber Kohl musste doch einige hunderttausend Mark zahlen. Dazu bekam er Spenden u.a. von Uschi Glas. Das ist jedenfalls meine Erinnerung.Caviteño hat geschrieben:Kohl war nicht nur Kanzler, er war auch Bundestagsabgeordneter und als solcher hatte er gem. Art. 47 GG ein Zeugnisverweigerungsrecht:Edi hat geschrieben: Man erinnere sich: Dem Kohl wurde damals. weil er keine Auskunft über die Spendenzahler an seine Partei gab, keine Erzwingungshaft aufgebrummt. Die Kleinen hängt man....
Er mußte also gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nur erklären, daß die Spenden an ihn als Bundestagsabgeordneten gezahlt waren - und dann war alles vorbei...Die Abgeordneten sind berechtigt, über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst das Zeugnis zu verweigern. Soweit dieses Zeugnisverweigerungsrecht reicht, ist die Beschlagnahme von Schriftstücken unzulässig.
Wenn man dann daran denkt, wie Merkels Gäste behandelt werden.....Eine alleinerziehende Mutter soll sechs Monate ins Gefängnis, weil sie ihren Rundfunkbeitrag nicht zahlen will. „Ich gucke, höre und lese keine öffentlich-rechtlichen Medien. Ich besitze weder einen Fernseher noch ein Radio“, begründete sie ihre Verweigerung in der taz. Der Haftbefehl sei im August erlassen worden, so das Amtsgericht.
Die Frau hat dagegen Beschwerde und Widerspruch eingelegt. Jetzt muß das Landgericht Potsdam über den Fall entscheiden. Die Brandenburgerin hatte sich geweigert die Rundfunkbeiträge für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26 Euro zu zahlen. Nach eigenen Angaben arbeite sie selbständig als Clown und lebe am Existenzminimum.
Die müssten eigentlich jetzt demnächst auch abkassiert werden.Caviteño hat geschrieben:Wieder ein neuer Fall:
GEZ-Verweigerin droht Haft
Wenn man dann daran denkt, wie Merkels Gäste behandelt werden.....Eine alleinerziehende Mutter soll sechs Monate ins Gefängnis, weil sie ihren Rundfunkbeitrag nicht zahlen will. „Ich gucke, höre und lese keine öffentlich-rechtlichen Medien. Ich besitze weder einen Fernseher noch ein Radio“, begründete sie ihre Verweigerung in der taz. Der Haftbefehl sei im August erlassen worden, so das Amtsgericht.
Die Frau hat dagegen Beschwerde und Widerspruch eingelegt. Jetzt muß das Landgericht Potsdam über den Fall entscheiden. Die Brandenburgerin hatte sich geweigert die Rundfunkbeiträge für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26 Euro zu zahlen. Nach eigenen Angaben arbeite sie selbständig als Clown und lebe am Existenzminimum.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/m ... 24632.htmlDie „neue Juristische Wochenschrift“ (NJW) berichtet unterdessen, dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag grundlegend auf den Prüfstand stelle. Die Verfassungsrichter hätten einen Fragenkatalog an alle Landesregierungen verschickt. „Die Richter rollen mit ihrem Fragenkatalog das Thema komplett auf“, will die NJW aus einer Staatskanzlei erfahren haben. Zudem habe der Erste Senat unter dem Vorsitz von Ferdinand Kirchhof eine sehr kurze Frist für die Stellungnahmen gesetzt. Äußern sollten sich auch die öffentlich-rechtlichen Sender, Bundestag, Bundesrat und die Landtage. Den Fragen des Bundesverfassungsgerichts liegen eine Reihe von Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und Unternehmen zugrunde.