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Verfasst: Donnerstag 18. Januar 2007, 20:49
von Walter
Pelikan hat geschrieben:
Athanasius2 hat geschrieben:Der 1983 Canon hat explizit gesagt, dass Bestimmungen die nicht enthalten sind im Sinne des 1917 gelöst werden müssen.
Wo?
Wo das genau steht, kann ich Dir auch nicht sagen, aber es geht wohl z.B. indirekt aus der Antwort auf die Frage nach der Freimaurerei (die im neuen CIC auch nicht mehr explizit erwähnt wird) hervor:
URTEIL DER KIRCHE UNVERÄNDERT

Verfasst: Donnerstag 18. Januar 2007, 21:23
von Pelikan
Walter hat geschrieben:
Pelikan hat geschrieben:
Athanasius2 hat geschrieben:Der 1983 Canon hat explizit gesagt, dass Bestimmungen die nicht enthalten sind im Sinne des 1917 gelöst werden müssen.
Wo?
Wo das genau steht, kann ich Dir auch nicht sagen, aber es geht wohl z.B. indirekt aus der Antwort auf die Frage nach der Freimaurerei (die im neuen CIC auch nicht mehr explizit erwähnt wird) hervor:
URTEIL DER KIRCHE UNVERÄNDERT
Wie ich schon oben versuchte deutlich zu machen, erlangt diese Bestimmung Rechtskraft allein durch Canon 1374 des neuen Codex, und keinesfalls durch Canon 2335 des alten Codex, denn der ist aufgehoben. Auf den alten Canon kann höchstens erklärend verwiesen werden, um zu deuten, welche Vereinigungen der neue Canon meint.

Analog könnte man auf den alten Canon 1262 verweisen, falls der neue Codex allgemeinere und weniger spezifische Bekleidungsgesetze enthielte, um diese zu erhellen. Er enthält aber keine. Folglich sind die Rückgriffe, wie Athanasius2 und sein Bloggerkollege sie versuchen, völlig irrig und rechtsverdreherisch.

Verfasst: Donnerstag 18. Januar 2007, 21:58
von Athanasius2
Pelikan hat geschrieben:
Walter hat geschrieben:
Pelikan hat geschrieben:
Athanasius2 hat geschrieben:Der 1983 Canon hat explizit gesagt, dass Bestimmungen die nicht enthalten sind im Sinne des 1917 gelöst werden müssen.
Wo?
Wo das genau steht, kann ich Dir auch nicht sagen, aber es geht wohl z.B. indirekt aus der Antwort auf die Frage nach der Freimaurerei (die im neuen CIC auch nicht mehr explizit erwähnt wird) hervor:
URTEIL DER KIRCHE UNVERÄNDERT
Wie ich schon oben versuchte deutlich zu machen, erlangt diese Bestimmung Rechtskraft allein durch Canon 1374 des neuen Codex, und keinesfalls durch Canon 2335 des alten Codex, denn der ist aufgehoben. Auf den alten Canon kann höchstens erklärend verwiesen werden, um zu deuten, welche Vereinigungen der neue Canon meint.

Analog könnte man auf den alten Canon 1262 verweisen, falls der neue Codex allgemeinere und weniger spezifische Bekleidungsgesetze enthielte, um diese zu erhellen. Er enthält aber keine. Folglich sind die Rückgriffe, wie Athanasius2 und sein Bloggerkollege sie versuchen, völlig irrig und rechtsverdreherisch.
Blablabla.... Du willst nicht zugeben, dass es noch die alte Pflicht gibt. (Übrigens auch in den mit Rom vereinigten Ostkirchen, z.B. bei den Maroniten oder den Ukrainisch-Griechisch-katholischen Kirchen.)

Es ist mir egal was Deine Meinung zur Kopfbedeckung ist, Factum bleibt, dass sie Vorschrift der Katholischen Kirche ist. Auch wenn Du mich dann für "Legalist" ausmachen wirst, halte ich daran fest.

Hier das ganze Argument mit den Neuen Canones von 1983.

Why bring up this canon from the old Codex? Don't we have a new Code of Canon Law in force today? Yes, we do, but a difficulty arises from this peculiar fact: the new Code does not contain this Canon from the 1917 Code. The New Code of Canon Law simply does not mention the veiling of women. So does this mean the law of the veil has been abrogated? We turn now to examine what the New Code says regarding old laws that are not carried over into the new law code. The New Code begins in this way:


A law is established when it is promulgated. (Canon 7)

The first building block of our argument, then, is this: the law of the veil was established when it was promulgated, in 1917.

A later law abrogates, or derogates from, an earlier law if it states so expressly, is directly contrary to it, or completely reorders the entire matter of the earlier law. A universal law, however, in no way derogates from a particular or special law unless the law expressly provides otherwise. (Canon 20, emphasis added)

This is the second piece of the puzzle: an old law is not revoked unless the new law "states so expressly," or is "directly contrary to it," or "completely reorders the entire matter of the earlier law." The New Code of Canon Law does not even mention the veil, and thus it does not expressly revoke the law; the New Code does not legislate that women must not wear a veil, and so it is not "directly contrary" to the old Code; finally, since the New Code does not even raise the issue, it can hardly be argued that it revokes the old law by "completely [reordering] the entire matter."

Still, someone may say, because the New Code does not mention the old law of the veil, can we not conclude that it is being implicitly revoked, or at least no longer being enforced? On the contrary, the next canon says:

In a case of doubt, the revocation of a pre-existing law is not presumed, but later laws must be related to the earlier ones and, insofar as possible, must be harmonized with them. (Canon 21, emphasis added)

It would be incorrect, then, and contrary to Canon Law, to "presume" that the "pre-existing law" has been revoked. So far there is nothing in the New Code that would lead us to believe that veils have been abolished, and in fact, the law expressly states that old laws are not to be presumed to be revoked.

In the next canons, the question of particular "customs" is raised.


Unless the competent legislator has specifically approved it, a custom contrary to the canon law now in force or one beyond a canonical law (praeter legem canonicam) obtains the force of law only if it has been legitimately observed for thirty continuous and complete years. Only a centenary or immemorial custom, however, can prevail against a canonical law which contains a clause prohibiting future customs. (Canon 26, emphasis added)

This paragraph tells us that a custom obtains "the force of law" once it has been practiced "for thirty continuous and complete years." The custom of women veiling their heads (which was not mere custom, but positive law, in any case) was in force since at least 1917, when the old Codex was promulgated; the New Code was promulgated in 1983, which means that the custom of veiling was practiced for at least 66 years - more than double the requirement given by the New Code.

As we have shown [above], however, the custom of the veil was practiced in the early Church, and continued to be practiced down through the centuries until the 1960s; in other words, the custom of veiling women is more than even a "centenary" custom - it is an "immemorial" custom, and thus, even if the New Code had explicitly revoked it, according to Canon 26 it would "prevail against ... canonical law."

We can look to a similar and parallel case to prove the point we are making. The 1917 Code contained an explicit prohibition against joining a Masonic lodge. The code says:


Those who join a Masonic sect or other societies of the same sort, which plot against the church or against legitimate civil authority, incur an ipso facto excommunication reserved to the Apostolic See. (Canon 2335)
Nomen dantes sectae massonicae aliisve eiusdem generis associationibus quae contra Ecclesiam vel legitimas civiles potestates machinantur, contrahunt ipso facto excommunicationem Sedi Apostolicae simpliciter reservatam.

This older law was, in fact, mentioned in the New Code, but slightly revised so that Masons were not mentioned specifically:


A person who joins an association which plots against the Church is to be punished with a just penalty; however, a person who promotes or directs an association of this kind is to be punished with an interdict. (Canon 1374)
Just as with the law of the veil, the law prohibiting joining a Masonic lodge was not carried over explicitly into the New Code; did this mean that it was now permissible to join the Masons? Did the absence of the former law mean that it was revoked? On the contrary, and eventually the Congregation for the Doctrine of the Faith was bound to issue a statement of clarification on the matter:


It has been asked whether there has been any change in the Church's decision in regard to Masonic associations since the new Code of Canon Law does not mention them expressly, unlike the previous Code ... the Church's negative judgment in regard to Masonic association remains unchanged since their principles have always been considered irreconcilable with the doctrine of the Church and therefore membership in them remains forbidden. The faithful who enroll in Masonic associations are in a state of grave sin and may not receive Holy Communion. (J. Ratzinger, Congregation for the Doctrine of the Faith, Declaration on Masonic Associations, November 26, 1983, emphasis added)

Notice the similarity in the argument: the previous Code explicitly mentioned the Masons, the New Code does not, therefore the law has been revoked. The CDF overturned this reasoning and stated that the previous law was still in force. The same must be said of the law of the veil, since the New Code itself says that no previous law can be presumed to be revoked, unless the New Code explicitly says otherwise.

Verfasst: Donnerstag 18. Januar 2007, 22:03
von Athanasius2
Alle Kanones im Beitrag oben sind aus 1983 (es sei denn es steht 1917 dazu)

Weil es kein Gesetz im CIC 1983 dass die Spendung des Subdiakonates an Buben von 5 Jahren verbietet - weil überhaupt keins enthalten ist dass das Subdiakonat bespricht - heisst noch nicht, dass man diese Spendung vornehmen darf bei z.B. der Petrusbruderschaft. Und solch eine Kinderweihe geschah früher sehr wohl schon.

Niemals aber wurde die Kopfbedeckungspflicht abgeschafft oder für "nicht wichtig" gehalten, wenigstens nicht autoritativ.

Verfasst: Donnerstag 18. Januar 2007, 22:09
von Athanasius2
Eldar hat geschrieben:
Ecce Homo hat geschrieben:
Eldar hat geschrieben:Bei uns Sinti...
:hmm: :hmm: :hmm:
Zu Deutsch "Zigeuner".

mfg Eldar
Ich wusste nicht dass Du Zigeuner warst.

INteressant. Gibt es bei Euch so etwas wie die mitreisende Missionarität? Ich kenne einen Priester der Zigeuner seelisch betreut. Aber die Zigeuner sind alle schon fest angesiedelt von der Regierung. Gibt es nicht sehr viel Aberglaube unter Zigeunern, vor allem bezüglich des Okkultismus? Die Marienverehrung ist aber schön bei Euch.

Verfasst: Donnerstag 18. Januar 2007, 22:45
von Pit
"...Zigeuner warst." ?
Ist es nicht so, daß er es ist?
Denn die Roma und Sinti stellen meines Wissen ein Volk dar und nicht nur eine Gruppe innerhalb eines Volkes. Oder liege ich da falsch?

Aber da kann Eldar sicher mehr zu sagen.

Gruß, Pit
Athanasius2 hat geschrieben:
Ich wusste nicht dass Du Zigeuner warst.

INteressant. Gibt es bei Euch so etwas wie die mitreisende Missionarität? Ich kenne einen Priester der Zigeuner seelisch betreut. Aber die Zigeuner sind alle schon fest angesiedelt von der Regierung. Gibt es nicht sehr viel Aberglaube unter Zigeunern, vor allem bezüglich des Okkultismus? Die Marienverehrung ist aber schön bei Euch.

Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 02:16
von Robert Ketelhohn

Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 07:10
von FioreGraz
Athanasius2 hat geschrieben:
Pelikan hat geschrieben:
Athanasius2 hat geschrieben:Du kannst hervorheben was Du willst, aber hier wird nur gesagt, dass Bestimmungen von 1983 die von 1917 ersetzen.
Nein, da steht, daß der Codex von 1917 in seiner Gesamtheit aufgehoben ist. Auch der alte Kanon gegen Freimaurer hat keine Gesetzeskraft mehr. Er kann lediglich dazu dienen, die allgemeiner gefaßte neue Bestimmung zu interpretieren. Betreffs Kopfbedeckungen gibt es aber keine neue Bestimmung.
Unsinn. Sieh den Link. Der 1983 Canon hat explizit gesagt, dass Bestimmungen die nicht enthalten sind im Sinne des 1917 gelöst werden müssen.

So tun z.B. die traditionellen von Rom erlaubten Orden es die das Subdiakonat und das Akolytat spenden. Das steht auch nicht im 1983 CIC.
Selbst wenn es so wäre, wäre die Bestimmung heute bereits über das Gewohnheitsrecht aufgehoben.

LG
Fiore

Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 07:31
von Athanasius2
FioreGraz hat geschrieben:

Selbst wenn es so wäre, wäre die Bestimmung heute bereits über das Gewohnheitsrecht aufgehoben.

LG
Fiore
Soviele Kanoniker hier die es besser wissen als die Canones von 1983 selbst.

Nicht. Denn ein Brauch von Jahrhunderten erlangt sogar Kraft über dem widersprechende Kanones hinaus, so CIC 1983. Kopfbedeckung ist so ein Jahrhundertealter Brauch.

Deswegen gilt es noch immer. (Canon 26, CIC 1983)

Es würde sogar dann noch gelten, so canon 26, wenn ein Canon etwas dem widriges bestimmen würde. Was aber nicht der Fall ist, da CIC 1983 wie über Freimaurerei, auch über Kopfbedeckung nichts sagt.

Die Spendung des Subdiakonates ist heute auch nicht erlaubt an 5-jährigen Buben in der FSSP.

Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 07:37
von Pelikan
Athanasius2 hat geschrieben:Übrigens auch in den mit Rom vereinigten Ostkirchen, z.B. bei den Maroniten oder den Ukrainisch-Griechisch-katholischen Kirchen.
Für die gilt ein anderer Codex, der gesondert zu betrachten wäre und das Thema nicht betrifft.
Hier das ganze Argument mit den Neuen Canones von 1983.
Es wird auch nicht besser, wenn du es dreimal postest. Der Autor ignoriert Canon 6 vollständig und versteht Canon 21 daher auch ganz falsch. Mit den dort angesprochenen früheren Gesetzen ist nicht der CIC 1917 gemeint. Wie auch, nachdem dieser gerade ein bißchen weiter oben eindeutig aufgehoben worden ist. An diesem Mißverständis scheitert alles folgende.
Weil es kein Gesetz im CIC 1983 dass die Spendung des Subdiakonates an Buben von 5 Jahren verbietet - weil überhaupt keins enthalten ist dass das Subdiakonat bespricht - heisst noch nicht, dass man diese Spendung vornehmen darf bei z.B. der Petrusbruderschaft. Und solch eine Kinderweihe geschah früher sehr wohl schon.
Ich habe keine Ahnung, worauf du hinaus willst, aber gemäß Canon 1009 gibt es drei Weihestufen, und das Subdiakonat gehört nicht dazu. Den Begriff zur Bezeichnung eines Laienamtes zu verwenden ist nicht verboten. Das hat Paul VI. so bestimmt. Was das aber alles mit deinem verquasten Argument betreffs der Gültigkeit des CIC 1917 zu tun haben soll bleibt mir schleierhaft.

Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 07:43
von Pelikan
Athanasius2 hat geschrieben:
FioreGraz hat geschrieben:

Selbst wenn es so wäre, wäre die Bestimmung heute bereits über das Gewohnheitsrecht aufgehoben.

LG
Fiore
Soviele Kanoniker hier die es besser wissen als die Canones von 1983 selbst.

Nicht. Denn ein Brauch von Jahrhunderten erlangt sogar Kraft über dem widersprechende Kanones hinaus, so CIC 1983. Kopfbedeckung ist so ein Jahrhundertealter Brauch.

Deswegen gilt es noch immer. (Canon 26, CIC 1983)

Es würde sogar dann noch gelten, so canon 26, wenn ein Canon etwas dem widriges bestimmen würde. Was aber nicht der Fall ist, da CIC 1983 wie über Freimaurerei, auch über Kopfbedeckung nichts sagt.

Die Spendung des Subdiakonates ist heute auch nicht erlaubt an 5-jährigen Buben in der FSSP.
Schon wieder falsch. Gib's besser auf.

Eine Bestimmung kann entweder kodifiziertes Recht sein oder Gewohnheitsrecht. Sie kann niemals beides gleichzeitig sein, wie leicht ersichtlich ist, denn dann könnte eine langjährige kodifizierte Bestimmung niemals mehr vom Gesetzgeber aufgehoben werden, da ihn die Gewohnheit ewig binden würde, was widersinnig ist. Die Zählung der dreißig Jahre gemäß Canon 26 (und das ist nur eine von mehreren Bedingungen zur etablierung von Gewohnheitsrecht) kann also erst mit der Aufhebung der entsprechenden kodifizierten Bestimmung beginnen. In diesem Fall also begänne sie mit der Aufhebung der Kleiderordnung im Jahre 1983. Aber weder sind dreißig Jahre vergangen, noch gibt es irgendwelche Anzeichen, daß die Gewohnheit sich hierzulande erhalten hätte.

Deinen Legalismus mußt du echt noch üben.

Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 07:44
von FioreGraz
@Athansisus

Der selbe Canon führt aber bereits zum erlaubtsein barhäuptiger Weiber aufgrund des Gewohnheitsrechtes, somit ist es piepegal was im 1917er steht. Außerdem kann man den 1917er eine dezitierte Aufhebung entgegensetzen (Can 28 ) wodurch das Argument Can 26 ins leere läuft und der 1917er als aufgehoben zu betrachten ist.

LG
Fiore

Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 09:24
von Athanasius2
FioreGraz hat geschrieben:@Athansisus

Der selbe Canon führt aber bereits zum erlaubtsein barhäuptiger Weiber aufgrund des Gewohnheitsrechtes, somit ist es piepegal was im 1917er steht. Außerdem kann man den 1917er eine dezitierte Aufhebung entgegensetzen (Can 28 ) wodurch das Argument Can 26 ins leere läuft und der 1917er als aufgehoben zu betrachten ist.

LG
Fiore
Höh? Ein jahrhundertelanger Brauch - und das ist diese Pflicht nur im negativsten Falle wenn man annehmen würde der CIC 1983 hatte die von 1917 in allem abgeschafft - überwiegt über einem 30-jährigen "Brauch" der nicht einmal "Brauch" ist und mit der kanonischen Tradition nicht harmonisiert werden kann (can 21).

Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 09:27
von Athanasius2
Nochmal, die Spendung des Subdiakonates von z.B. Kardinal Hoyos in Wigratzbad wird auch gemäss den Bestimmungen von 1917 geregelt. Die sind immer noch gültig, da der CIC 1983 darüber nichts gesagt hat (und somit nichts abgeschafft). Hoyos oder Mons. Haas dürfen dort keine Subdiakonatsweihe an 5-jährigen Buben erteilen, was - wenn es nach eurem Argument ginge (was aber völlig von dem Hass gegen Kopfbedeckungspflicht für Frauen inspiriert wird) - erlaubt wäre, denn der CIC 1917 ist ja "abgeschafft".

Nur was im neuen auch geregelt steht, wird im CIC 1983 neu geregelt.

Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 09:48
von Athanasius2
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Für Männer ist das geeignet:
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Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 10:32
von kephas
Um der Unkeuschheit dann endgültig Herr zu werden, sollten sich konsequenterweise auch die Männer in der Kirche verschleiern ...
[left]http://upload.wikimedia.org/wikipedia/c ... uareg1.jpg[/left] 8)

Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 10:50
von pierre10
Dieser Thread über die "geeignete Bekleidung" ist ganz spannend, wie sich die Teilnehmer so unterschiedlich mit der Frage befassen.

Nur stelle ich mir die Frage, ob es nicht eine etwas oberflächliche Diskussion ist. Denn es kommt doch wohl mehr auf die innere Einstellung als auf die äußere Darstellung an.

Wir leben auch in Europa in einer Zeit, da wenige Menschen viel Geld besitzen (und kaum in die Kirche gehen) und viele ganz wenig. Es ist sicher für den einen und die andere schwer, sich extra Kleidung zu besorgen für die Messe. Vielleicht trägt auch das bei zum geringen Gottesdienstbesuch.

Pierre

Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 11:05
von Ecce Homo
Pierre hat geschrieben: Nur stelle ich mir die Frage, ob es nicht eine etwas oberflächliche Diskussion ist. Denn es kommt doch wohl mehr auf die innere Einstellung als auf die äußere Darstellung an.
:jump: Das, was schon auf den ersten Seiten kam, kehrt hier auch immer wieder... :jump:
Pierre hat geschrieben:Wir leben auch in Europa in einer Zeit, da wenige Menschen viel Geld besitzen (und kaum in die Kirche gehen) und viele ganz wenig. Es ist sicher für den einen und die andere schwer, sich extra Kleidung zu besorgen für die Messe. Vielleicht trägt auch das bei zum geringen Gottesdienstbesuch.
OK, ich glaube nicht, dass ein "Kleidungszwang" Grund ist, nicht in die Kirche zu gehen (zugegeben: Wenn ich in einer FSSP(X)_Kapelle wäre und würde angeprochen, weil ich keinen Schleier trage oder keinen Rock - die würden mich ob dieser Oberflächlichkeit nie wieder sehen - definitiv nicht!) - so ein vorgeschobener Grund wäre höchstens eine gute Ausrede, um sich selbst zu verklickern, dass man nicht gehen "kann"...

und "ordentlich" anziehen kann sich auch jemand, der wenig Geld hat. Das kann mir keiner erzählen, dass das nicht geht! Genauso wie sich jeder waschen kann, um sauber zu sein!

Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 11:36
von Linus
Ach, Pierre, es gibt Geschäfte wo man Dreiteiler um 70 Euro oder Rauchjanker um 90 bekommt, (Neuware, nein kein 100 % Polyesterzeugs, sondern Baumwollanteil bei 70 - 90 %) und das - zumal es ein "Sonntagsanzug für schön" sein soll kann sogar ich mir leisten. Und Hemden ab 10 Euro....

Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 11:43
von pierre10
Linus hat geschrieben:Ach, Pierre, es gibt Geschäfte wo man Dreiteiler um 70 Euro oder Rauchjanker um 90 bekommt, (Neuware, nein kein 100 % Polyesterzeugs, sondern Baumwollanteil bei 70 - 90 %) und das - zumal es ein "Sonntagsanzug für schön" sein soll kann sogar ich mir leisten. Und Hemden ab 10 Euro....
Ausnahmen bestätigen....

Wer von Hartz VI leben muss kann es sich nicht leisten, und das sind Millionen Menschen.

Pierre

Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 11:45
von FioreGraz
Naja ich persönlich pfeif sowieso auf irgenwelche Bekleidungsvorschriften, wenn ich den Chef besuche dann ohne das ich auf die Kleidung achte.
Ich denke auch kaum das er mir im jenseitigen womöglich zu einem supertollen DonGil schnäppchen oder stylischen Armanitretern gratullieren wird.

Wer in der Kirche im Kopf ein Pornoprogramm veranstaltet nur weil seine Nachbarin Nabelfrei herumläuft hat meines erachtens sowieso ein prinzipielles Problem.

LG
Fiore

Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 11:47
von Ecce Homo
Er selbst entäußerte sich - wurde wie ein Sklave - den Menschen gleich, bestimmt nicht gekleidet wie Armani oder Gucci oder Dior...

Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 12:09
von FioreGraz
Höh? Ein jahrhundertelanger Brauch - und das ist diese Pflicht nur im negativsten Falle wenn man annehmen würde der CIC 1983 hatte die von 1917 in allem abgeschafft - überwiegt über einem 30-jährigen "Brauch" der nicht einmal "Brauch" ist und mit der kanonischen Tradition nicht harmonisiert werden kann (can 21).
Damit gehst du komplett an den Sinn der Canones vorbei.
Wenn dort steht das ein Gewohnheitsrecht ein Gestz widerrufen kann, dann geht der Gesetzgeber prinzipiell davon aus das die menschliche Tradition änderlich ist, was ja schon Basilius der Große feststellt, und lässt dies auch zu. Ausdrücklich nimmt er davon nur das depositum fidei aus (can. 24 §1).
Disziplinäre Maßnahmen können aber niemals ein depositum fidei darstellen.
Weiter stellt er in can. 24 §2 fest das nur Gewohnheiten zu verwerfen sind die ausdrücklich im Gesetz unterbunden werden. Ausdrückliche Bekleidungsvrosrschriften, nicht eine um 5 Ecken unter heranziehung des can. 21, existieren weder im neuen CIC noch in der Partikularen Gesetzen.
Ohne ausdrückliche Untersagung liegt hier aber somit kein direkter illegitimer Zustand vor, sondern ein, da keine ausdrücklichen Anweisungen vorhanden sind, gebilligter und dieser zusatnd kann sehr wohl eine unter heranziehung des can 21 noch in Kraft befindliche Tradition aufheben.

Hier wurde einfach nur das paulinische Prinzip "prüft und das Gute behaltet" umgesetzt.

LG
Fiore

Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 13:05
von Eldar
Athanasius2 hat geschrieben:
Eldar hat geschrieben:
Ecce Homo hat geschrieben:
Eldar hat geschrieben:Bei uns Sinti...
:hmm: :hmm: :hmm:
Zu Deutsch "Zigeuner".

mfg Eldar
Ich wusste nicht dass Du Zigeuner warst.

INteressant. Gibt es bei Euch so etwas wie die mitreisende Missionarität? Ich kenne einen Priester der Zigeuner seelisch betreut. Aber die Zigeuner sind alle schon fest angesiedelt von der Regierung. Gibt es nicht sehr viel Aberglaube unter Zigeunern, vor allem bezüglich des Okkultismus? Die Marienverehrung ist aber schön bei Euch.
Mhh wie ich war es ? Ich bins :).
Gibt es bei Euch so etwas wie die mitreisende Missionarität?
Bei uns ist die große Mehrheit r.katholisch. Allerdings, und das ist mehr zu bedauern als zu lobpreisen, gibt es bei uns seit neuestem diese Art von mitreisende Missionarität auf Freikirchler-Basis. Man muss Menschen nicht bekehren die von vornherein schon katholisch sind. Es ist eben das Gefühl der Einheit welches viele Sinti dazu veranlasst sich solch einer Gemeinschaft anzuschließen.
Gibt es nicht sehr viel Aberglaube unter Zigeunern, vor allem bezüglich des Okkultismus?
Jein. Der Zigeuner von heute kümmert sich herzlich wenig um Okkultismus. Zumindest bei uns in der Sippe wird alles was mit Okkultismus zu tun hat dem Teufel zugeschrieben und daher gemieden.

Es gab und gibt bis heute allerdings den Gebrauch von schwarzer Magie, wenn sie auch kaum mehr praktiziert wird. Ich persönlich kenne nicht eine einzige Person. Ich hatte jedoch davon gehört.
Die Marienverehrung ist aber schön bei Euch.
Sie ist schön bei allen Katholiken.

mfg Eldar

Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 13:24
von Angelo
Problem 1:
Einen wirklich "langen" Rock zu bekommen, ist für Frauen über 175cm Körpergröße scheinbar ein Ding der Unmöglichkeit. :roll:
Was bei kleineren Frauen bis zum Knöchel reicht, schlankert bei der größeren Spezies irgendwo Mitte Unterschenkel und ist dann nicht mehr so "elegant".

Problem 2:
Die bedeckten Ellbogen.
Mir persönlich gefallen Trachtenmoden sehr gut. Allerdings habe ich noch keine Dirndlbluse gesehen, die den Ellbogen bedeckt; diese reichen bis knapp ÜBER den Ellbogen.

Kurze Hosen finde ich absolut abstoßend ([Punkt]) und würde so etwas höchstens am Strand tragen.
Nackte Schultern oder Knie - auch bei ganz jungen Mädchen - sehen einfach "billig" aus und haben in der Kirche wie im Berufsleben NICHTS zu suchen!
Bauch- bzw. nierenfrei detto.

Worauf meiner Meinung nach viel zu wenig Wert gelegt wird, sind die Schuhe. Da latschen die Leut sonntags mit Flip-Flops oder zerschlissenen Turnpatschn in die Kirche, dass es ein Graus ist!
Im Vorjahr gesehen: ein Firmkandidat, männl., ca. 14 Jahre alt, eleganter dunkler Anzug, dunkles Hemd (ohne Krawatte) und dazu niegelnagelneue Markensportschuhe! Da frage ich mich, ob man dem jungen Mann nicht billiger hätte "normale" schwarze Schuhe kaufen können :hmm:
...aber die Sportschuh´ kann er halt später auch noch tragen und wer weiß, ob der jemals wieder eine Kirche betritt bis er heiratet :/

Angelo

Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 13:34
von Linus
Pierre hat geschrieben: Ausnahmen bestätigen....

Wer von Hartz VI leben muss kann es sich nicht leisten, und das sind Millionen Menschen.

Pierre
Wieviel erhält man als Hartzler Unter 341,90 ?

Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 13:41
von Pelikan
Athanasius2 hat geschrieben:Nochmal, die Spendung des Subdiakonates von z.B. Kardinal Hoyos in Wigratzbad wird auch gemäss den Bestimmungen von 1917 geregelt.
Welchen Canon meinst du?

Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 17:43
von stefan1800
@Melody: Akzeptiere Deine Einstellung und versuche nicht, "zur Tradition" zu gehören. Das Wichtigste ist unser (katholischer) Glaube und nicht irgendeine Richtung innerhalb der Kirche!
-> Es ist meines Erachtens wichtig, die Tradition zu leben und zu entdecken. Das gilt für Liturgie und Theologie. Deswegen muß ich aber in anderen Dingen nicht jede Übertreibung mitmachen, das wollte ich ausdrücken.
@Sca81:
"Röcke, auch im Winter bei -20 Grad" -> brrr.
"was ich eher schlimm finde, sind lange Röcke in Kombination mit klobigen Bergschuhen" -> auch wieder wahr !
"Siehst Du, das ist eine Einstellung !" -> :-) Danke.

Gruß, Stefan

Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 19:00
von Pit
Also, wenn ich die Bilder richtig gesehen habe, sind dort Frauen in Röcken, Kleidern und Hosen zu sehen.
Darüber hinaus habe ich kein Bild aus einem Gottesdienst oder einer Messe gesehen. Folgerichtig wage ich es zu bezweifeln, ob der Link zu der momentan im Thread aktuellen Frage, ob katholische Frauen während der Messe eine Kopfbedeckung tragen sollen/müssen oder nicht, etwas beiträgt.

Gruß, Pit
Robert Ketelhohn hat geschrieben:http://www.zwoelfstaemme.de/slideshow.htm

Verfasst: Freitag 19. Januar 2007, 20:17
von Edi
Pit hat geschrieben:Also, wenn ich die Bilder richtig gesehen habe, sind dort Frauen in Röcken, Kleidern und Hosen zu sehen.
Darüber hinaus habe ich kein Bild aus einem Gottesdienst oder einer Messe gesehen. Folgerichtig wage ich es zu bezweifeln, ob der Link zu der momentan im Thread aktuellen Frage, ob katholische Frauen während der Messe eine Kopfbedeckung tragen sollen/müssen oder nicht, etwas beiträgt.
Als ich mal in Italien war, hatten in manchen Gegenden viele Frauen eine Kopfbedeckung in der Kirche. Man sagte mir, das sei dort noch teilweise Tradition.

Verfasst: Samstag 20. Januar 2007, 01:23
von Irenaeus
Nette Frage.
Ich habe mir erspart jeden Kommentar zu lesen, bevor ich antworte, aber mir liegt am Herzen, dass Frau wie Mann in ihrer äußerlichen Erscheinung Rücksicht auf die Gefühle anderer Menschen nehmen, die sich durch extrem "unkirchliches" Outfit: Also Top und Mini.... oder wie heißt das Zeugs, das Mensch schon mal anhat - ist ja auch egal. aber es gibt eben Menschen, die sich dadurch gestört fühlen.

Aber Du fragtest Du nach Kirchekleidung oder eher nach Alltagkleidung?
Tja, was kann man dazu sagen.

Zur Kirchenkleidung:
Bauchfrei und HotPants finde ich persönlich überhaupt nicht angebracht. Ich gehe auch nicht in Shorts und Unterhemd in die Kirche oder anderswohin.
In unserer Pfarrei schicken wir MessdienerInnen mit auffälligen Turnschuhen inzwischen zum Schuhewechseln nach Hause. Und die sind auch immer noch wiedergekommen :-))

Aber das gilt nur für den Dienst am Altar :-).

Im Alltag würde ich sagen: ChristIn sollte nicht zu unbekleidet erscheinen. Das gilt für beide Geschlechter. Wenns warm ist, darf es natürlich auch mal was kurzes sein - obwohl die Wüstenvölker uns lehren könnten, dass dünner Stoff, der den Körper verhüllt viel kühler ist, als pralle Sonne auf der Haut, was auch gar nicht gesund ist. Aber ok. man will ja nicht out sein.

Aber man muss ja nicht jedes Nabelpiercing zwangsweise vorgeführt bekommen. oder das A....geweih... das grenzt mMn an Exhibitionismus. Und das ist nicht christlich.

Oder ist es so, dass die Sünde erst im Auge des Betrachters entsteht...............?

Übrigens kenne ich Frauen mit Kopfbedeckung auch aus den südlich gelegeneren Gegenden in der Kirche. Aber das wird weniger. Schade vielleicht, da geht wieder eine Tradition dahin?

Ganz einfach

Verfasst: Samstag 20. Januar 2007, 11:44
von sofaklecks
Wie sich eine christliche Frau kleiden soll?

Wie jede andere Frau: Ihrem Wesen und dem Anlass entsprechend geschmackvoll.

Was im übrigen auch für die Männer gilt.

sofaklecks