Der hessische Ministerpräsident Koch hat gerade kürzlich eine "fremdenfeindliche" Äußerung von sich gegeben. Ich bin seiner Meinung, denn: Gewalttätige Deutsche kann man nicht ausweisen, gewalttätige Ausländer aber schon.
Meldet mich jetzt jemand beim Administrator oder muß ich dies selbst tun?
Und wer unternimmt endlich mal was gegen diejenigen innerhalb der Polizei, die bei der Erstellung von Statistiken von Straftaten Unterscheidungen vornehmen, ob diese von Deutschen oder von Ausländern begangen worden sind?
Ich habe auch etwas gegen diejenigen, die sich dazu berufen fühlen, darüber entscheiden zu können, ob bei irgendeiner Äußerung ein fremdenfeindlicher und/oder antisemitischer Hintergrund gegeben ist. Einem deutscher Juden begründet eine Straftat vorzuwerfen, oder ihm auch nur den Vorwurf zu machen, er hätte eine gegenüber den Deutschen abwertende Meinung vertreten, könnte ja schon als Antisemitismus verstanden werden.
Ich würde jedem empfehlen, der meint, er müsse seine Betroffenheit über vorgebliches fremdenfeindliches oder antisemitisches Verhalten lautstark äußern, sich stattdessen darüber Gedanken zu machen, was eigentlich Sachlage ist.
Gruß, ad_hoc
Ossis, Wessis, Meinungsfreiheit und Anzeigen
Re: Ossis, Wessis, Meinungsfreiheit und Anzeigen
Doch. Allerdings im Rahmen dessen was die Kirche dazu sagt: also eh seeeeeeehr selten. (nicht vergessen, eigentlich haben wir eh alle den Tod verdient.)Pit hat geschrieben:1. Ich hoffe, daß Du daß mit dem Töten Krimineller - sprich straffällig gewordener Menschen nicht ernst meinst.
Nein.2. Aus meinem Beitrag dürfte deutlich geworden sein, daß ich es in Bezug auf Ewald nicht (!) so meinte, wie Du es schreibst.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
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- Ewald Mrnka
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Koch hat ja Recht: Kriminelle Ausländer sollte man ohne viel Federlesens ausweisen.ad_hoc hat geschrieben:Der hessische Ministerpräsident Koch hat gerade kürzlich eine "fremdenfeindliche" Äußerung von sich gegeben. Ich bin seiner Meinung, denn: Gewalttätige Deutsche kann man nicht ausweisen, gewalttätige Ausländer aber schon.
Meldet mich jetzt jemand beim Administrator oder muß ich dies selbst tun?
Gruß, ad_hoc
Wenn das "rechtlich nicht möglich ist", dann muß man eben das sogenannte Recht entsprechend ändern.
Am § 130 bastelt ja man auch ständig herum und für die Bespitzelung und Überwachung aller "Bürger" verschafft sich der Rollstuhlfahrer auch "rechtliche Grundlagen".
Dann müßte es auch möglich sein, daß man sich kriminelle Ausländer ein für alle Male vom Halse schafft.
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?
Re: Ossis, Wessis, Meinungsfreiheit und Anzeigen
Gerade beim Eulenfurz gesehen:
Daß jeder seine eigene Meinung haben darf, solange sie mit der Ansicht der Herrschenden übereinstimmt, ist eine der grundlegenden Regeln jeder wehrhaften Demokratie. Ureigenstes Merkmal der nicht in Beliebigkeit aufzuweichenden Meinungsfreiheit ist schließlich, daß es keine Toleranz der Intoleranz gegenüber geben darf,…
…weiter…
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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