Frage an die Juristen im Forum

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Niels
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Frage an die Juristen im Forum

Beitrag von Niels »

Frage an die Juristen hier im Forum: Was ist eine Beleidigung? "Fettleibig", "Fettsack"? Ab wieviel Kilo Körpergewicht wird das festgemacht? Gibt's da Urteile?

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Marion
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Re: Frage an die Juristen im Forum

Beitrag von Marion »

:freude: :freude: :freude:

Meinst du das ist erst ne Beleidigung wenn einer wirklich fett ist?

Ich stell mir gerade den Richter vor, der sagt: Bei Ihnen ist das keine Lüge, deswegen strafbar. Bekommt der Richter, vielleicht sogar mit dem Gutachter zusammen dann auch noch eine wegen Beleidigung drüber?
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Tinius
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Re: Frage an die Juristen im Forum

Beitrag von Tinius »

Einschlägig wäre hier §376 StPO. Eine öffentliche Klage gäbe es nur, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Das ist bei einer Beleidigung fast nie der Fall. Deshalb stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren gem. §170 Abs. 2 StPO ein und verweist den Betreffenden auf die Privatklage.

Das ist alles ziemlich unbedeutend und lohnt kaum den Aufwand.

Nehmen wir mal an, der Forumsteilnehmer hat eine Garage, vor der immer wieder Autos abgestellt werden, obwohl er ein Schild angebracht hat.

Der 120 Kilo schwere Alfons Adiposi stellt seinen SUV promt vor die Garage und wird vom Forumsteilnehmer mit den Worten bedacht:

A) So ein Fettsack................klar, dass man da auch noch andere Leute zuparkt.

B) Du feiste Sau, dumm und fett geboren.....

C) Du Fettsack, hau ab, wie kann man nur so blöde sein...

D) Als Fettsack würde ich mehr laufen....

Merkt ihr was?

Eine Privatklage wird heute bei einem Ausdruck wie "Fettsack" oder "fettleibig" kaum zum Erfolg führen.

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martin v. tours
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Re: Frage an die Juristen im Forum

Beitrag von martin v. tours »

Die rechtliche Seite ist mir relativ egal.
Als persönlich "Betroffener" kenne ich solche Ausdrücke seit meiner Kindheit und kann damit (mittlerweile) umgehen.

Anmerken möchte ich dazu nur, das die Beleidigung dicker Menschen eins der letzten Dinge ist, die noch gesellschaftlich ok sind.
Einen Minderbegabten einfach "dumm" zu nennen ist politisch höchst unkorrekt.
Viele bleiben da nicht mehr, die man, ohne Angst vor gesellschaftlicher Ächtung, beleidigen kann.
Dicke, Männer und Raucher.
Vielleicht bald noch Fleischesser?
:)
Nach dem sie nicht erreicht hat, daß die Menschen praktizieren, was sie lehrt, hat die gegenwärtige Kirche beschlossen, zu lehren, was sie praktizieren.
Nicolás Gómez Dávila

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Gallus
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Re: Frage an die Juristen im Forum

Beitrag von Gallus »



Falls der Adressat beruflich in der Abfallbeseitigung tätig ist, sind die juristischen Fragen Dein kleinstes Problem.

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Niels
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Re: Frage an die Juristen im Forum

Beitrag von Niels »

Danke! :)

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Amanda
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Re: Frage an die Juristen im Forum

Beitrag von Amanda »

martin v. tours hat geschrieben:Die rechtliche Seite ist mir relativ egal.
Als persönlich "Betroffener" kenne ich solche Ausdrücke seit meiner Kindheit und kann damit (mittlerweile) umgehen.

Anmerken möchte ich dazu nur, das die Beleidigung dicker Menschen eins der letzten Dinge ist, die noch gesellschaftlich ok sind.
Einen Minderbegabten einfach "dumm" zu nennen ist politisch höchst unkorrekt.
Viele bleiben da nicht mehr, die man, ohne Angst vor gesellschaftlicher Ächtung, beleidigen kann.
Dicke, Männer und Raucher.
Vielleicht bald noch Fleischesser?
:)
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"Die Kirche scheint immer der Zeit hinterher zu sein,
obwohl sie doch in Wirklichkeit jenseits der Zeit ist;
sie wartet, bis der letzte Tick seinen letzten Sommer gehabt hat."
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overkott
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Re: Frage an die Juristen im Forum

Beitrag von overkott »

Wo kann man gegen Extremisten Klage einreichen?

Isidor_von_Sevilla
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Re: Frage an die Juristen im Forum

Beitrag von Isidor_von_Sevilla »

overkott hat geschrieben:Wo kann man gegen Extremisten Klage einreichen?
Wieso will'ste mich denn verklagen? :detektiv:
Es gibt auch solche, die wohl die Sprache verehren, nicht aber DAS WORT anbeten!

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Niels
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Re: Frage an die Juristen im Forum

Beitrag von Niels »

Ich habe mal wieder eine Frage an die Juristen hier im Forum.

Neulich hörte ich folgenden Satz: "Wenn ein deutsches Mädchen sich mit einem Moslem einlässt, muss es mit der Klammerbürste gepudert sein."

Frage: Ist das noch freie Meinungsäußerung oder inzwischen schon strafrechtlich relevant, wenn man sowas in Gegenwart von mehr als 2 Leuten sagt?
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

HeGe
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Re: Frage an die Juristen im Forum

Beitrag von HeGe »

Niels hat geschrieben:Ich habe mal wieder eine Frage an die Juristen hier im Forum.

Neulich hörte ich folgenden Satz: "Wenn ein deutsches Mädchen sich mit einem Moslem einlässt, muss es mit der Klammerbürste gepudert sein."

Frage: Ist das noch freie Meinungsäußerung oder inzwischen schon strafrechtlich relevant, wenn man sowas in Gegenwart von mehr als 2 Leuten sagt?
Heißt das nicht "mit dem Klammerbeutel gepudert"?

Ansonsten: pauschal schwer zu sagen. Kommt m.E. auch darauf an, in welcher Art und Weise und in welchem Zusammenhang das gesagt wird. Im Volksverhetzungs-§ würde ggf. das hier passen:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


Die Eingangsvoraussetzung "in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" müsste dann im Einzelfall beurteilt werden. Gerade bei der heute ohnehin aufgeheizten Grundstimmung dürften die Hürden hier aber eher niedrig geworden sein.
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Tinius
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Re: Frage an die Juristen im Forum

Beitrag von Tinius »

Niels hat geschrieben:Ich habe mal wieder eine Frage an die Juristen hier im Forum.

Neulich hörte ich folgenden Satz: "Wenn ein deutsches Mädchen sich mit einem Moslem einlässt, muss es mit der Klammerbürste gepudert sein."

Stellt sich die Frage ob der Satz :

"Beschnitte bringens einfach nicht"

den Tatbestand auch erfüllt.

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Marion
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Re: Frage an die Juristen im Forum

Beitrag von Marion »

Tinius hat geschrieben:Stellt sich die Frage ob der Satz :

"Beschnitte bringens einfach nicht"

den Tatbestand auch erfüllt.
"Witwen verbrennen bringt es nicht" darf man bestimmt noch sagen. Wenn aber ganz viele Witwenverbrenner und Witwenverbrennerbefürworter in der Gegend wohnen ist das ja schon geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, da man damit rechnen kann, daß die dann nicht nur noch ihre Witwen, sondern auch noch zusätzlich die verbrennen oder zumindest auf die losgehen, die sowas sagen.

Ist das vom Prinzip her richtig gedacht, HeGe?
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