Urheberrecht

Sonstiges und drumherum.
Benutzeravatar
Sursum Corda
Beiträge: 379
Registriert: Donnerstag 31. Mai 2007, 22:31
Wohnort: Hochstift Paderborn

Urheberrecht

Beitrag von Sursum Corda »

Ich versuche nun seit Tagen, mich durch das deutsche Urheberrecht zu wurschteln, aber irgendwie bin ich zu dumm oder wie auch immer.
Folgendes Problem:
Diözesangesangbuch, erschienen 1948, gedruckt und käuflich bis 1975, jetzt nicht mehr käuflich und überall vergriffen.
Ist es erlaubt, Lieder aus diesem Buch einzuscannen und online zwecks kostenlosem download durch Dritte bereitzustellen?

Dieselbe Frage hätte ich noch einmal für ein Diözesangesangbuch, erschienen 1874, gedruckt bis 1948, ebenfalls vergriffen.

Der Verlag, der beide Bücher herausgegeben hat, besteht noch heute.

Würde mich freuen, wenn jemand von Euch Rat wüßte, denn recht oft muß man ja aus solchen Büchern Reproduktionen machen und hat immer etwas Bauchweh dabei. Da jeder alleine schwarz vor sich hin kopiert, wäre es sehr hübsch, wenn man solche Dinge von einer Homepage einfach herunterladen könnte.
Auf, eilen liebentzündet, auch wir zum heil'gen Streit! Der Herr, der's Haus gegründet, uns ew'gen Sieg verleiht.

Stefan

Re: Urheberrecht

Beitrag von Stefan »

§ 64 UrhG:
"Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers"

Danach kann man alles online stellen ("gemeinfrei")
Man muß sich aber genau der Frage widmen, wer Urheber ist.
Bei Übersetzungen oder textlichen Korrekturen, z.B. Anpassung an Sprachentwicklungen,
ist der Übersetzer oder Korrektor der Urheber.

Beim Diözesangesangsbuch von 1948 dürfte der Urheber des Layouts (Noten, Satz) noch nicht 70 Jahre verstorben sein,
es sei denn, es handelt sich um eine Neuauflage.
Das Projekt Gutenberg (nicht der Show-Minister) veröffentlicht auf dieser Grundlage klassische Werke.
Vielleicht kannst Du dort Rat bekommen.
(Dies war eine Meinungsäußerung und keine Rechtsberatung)

- Achja, man kann ja auch versuchen, um Erlaubnis zu bitten. -

Benutzeravatar
cantus planus
Beiträge: 24273
Registriert: Donnerstag 20. Juli 2006, 16:35
Wohnort: Frankreich: Département Haut-Rhin; Erzbistum Straßburg

Re: Urheberrecht

Beitrag von cantus planus »

Sursum Corda hat geschrieben:Ich versuche nun seit Tagen, mich durch das deutsche Urheberrecht zu wurschteln, aber irgendwie bin ich zu dumm oder wie auch immer.
Folgendes Problem:
Diözesangesangbuch, erschienen 1948, gedruckt und käuflich bis 1975, jetzt nicht mehr käuflich und überall vergriffen.
Ist es erlaubt, Lieder aus diesem Buch einzuscannen und online zwecks kostenlosem download durch Dritte bereitzustellen?
Nein. Die Lieder mögen gemeinfrei sein, aber am Druckbild hat der Verlag noch die Rechte.
Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.

‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

Stefan

Re: Urheberrecht

Beitrag von Stefan »

Nachtrag zum Projekt Gutenberg:
Das Projekt begann 1994 und hat seither einige Umstellungen erlebt. ...jeden Monat erscheinen bei uns über 6 neue Werke. Der größte Teil dieser Bücher wurde im Projekt gaga (http://www.gaga.net) bearbeitet. Veröffentlicht werden im Projekt Gutenberg-DE Werke, deren Copyright abgelaufen ist, d.h., deren Autor (und bei fremdsprachigen Werke auch der Übersetzer) länger als 7 Jahre tot ist. Das Copyright erlischt mit dem Ende des 7. Todesjahres, deshalb wurden die Werke 1939 verstorbener Autoren am 31. Dezember 29 frei, U.A. von:

Siegmund Freud (Das Gesamtwerk liegt vor)
Joseph Roth
Maurice Renard (phantastische Romane)
Ernst Toller (Autobiographie und Dramen)
Richard Arnold Bermann
Egmont Colerus von Geldern
William Butler Yeats (kurze Prosatexte)
Nataly von Eschstruth (Unterhaltungsromane)
Eine andere Ausnahme ist die Zitation. Es sollte möglich sein, auszugsweise Dokumente zu Zitationszwecken bereitzustellen.
Oder, falls die Lieder gemeinfrei sind, diese einscannen, mit OCR bearbeiten und ein eigenes Layout entwerfen.

Benutzeravatar
cantus planus
Beiträge: 24273
Registriert: Donnerstag 20. Juli 2006, 16:35
Wohnort: Frankreich: Département Haut-Rhin; Erzbistum Straßburg

Re: Urheberrecht

Beitrag von cantus planus »

Das Abschreiben von Noten ist immer erlaubt. Das Kopieren der eigenen Abschrift (!) hingegen nicht immer! Das gilt für Notenscan- oder -satzprogramm natürlich genauso.
Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.

‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

Benutzeravatar
Juergen
Beiträge: 26999
Registriert: Mittwoch 1. Oktober 2003, 21:43

Re: Urheberrecht

Beitrag von Juergen »

Sursum Corda hat geschrieben:Dieselbe Frage hätte ich noch einmal für ein Diözesangesangbuch, erschienen 1874, gedruckt bis 1948, ebenfalls vergriffen.
Du meinst sicher das Buch, dessen Nicknamen Du trägst.

Das Buch erschien 1874 OHNE Noten.
Später kam der Notensatz hinzu
193 kamen 13 weitere dt. Lieder hinzu
1916 kamen 23 sog. "deutsche Einheitslieder" als Anhang dazu
192 wurde es um 1 volkstümliche Weihnachtslieder erweitert

Bei jedem Lied ist also zu gucken
1. wann starb der Textdichter
2. wann starb der Komponist

Sind beider länger als 7 Jahre tot, so sind Text und Melodie gemeinfrei.
Der Notensatz ist nicht gemeinfrei, sondern die Rechte liegen bei der Jungfermannschen Buchgesellschaft

Bleibt also nur das Abschreiben der Noten, sofern die Melodie gemeinfrei ist.

Einziger Ausweg:
Es gibt eine Vereinbarung zwischen den Kirchen und z.B. der GEMA und anderen, die das Kopieren von einzelnen Liedern und Zusammenstellen derselben auf einem Liederzettel (wie ich diese Dinger liebe :heul:) für eine bestimmte Feier und zum ausschließlichen Gebrauch beider Feier.
Man kann also z.B. für einen bestimmten Anlass (Taufe, Erstkommunion, o.ä.) Liederzettel kopieren.

Merkblätter zu dem Thema gibt es dort: http://www.wgkd.de/verwertungsgesellsch.html
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Offline -

Benutzeravatar
Sursum Corda
Beiträge: 379
Registriert: Donnerstag 31. Mai 2007, 22:31
Wohnort: Hochstift Paderborn

Re: Urheberrecht

Beitrag von Sursum Corda »

Ich geb's zu Juergen, Du bist mir auf die Schliche gekommen :blinker:
Auch ich bin kein Freund dieser Liederzettel: überall liegen sie herum, tausendmal segeln sie durch die ganze Kirche etc. Bislang kann man sich ja mit der Kombination Gotteslob/Liederzettel aus dem "SumSum" noch gut behelfen. Wenn aber das neue GL da ist, wird damit eventuell Schluß sein. Spätestens da wäre dann wirklich der Moment gekommen, wo man für gewisse Gruppen über einen Nachdruck des SC 1948 nachdenken müßte, den es aber nie geben wird, solange dieselbe Verlagsdruckerei auch das GL druckt. Junfermann hat schon einmal tausende Sursum-Corda's auf eine entsprechene "Empfehlung" einer gewissen geistlichen Behörde eingestampft... aber das ist off topic.
Am gangbarsten wird es also wohl sein, im Bedarfsfall Texte abzuschreiben und sich der Notensätze aus den Notensammlungen der 1874er Ausgabe zu bedienen. Die Einheitslieder aus dem WK I sind eh nicht interessant, und zum Weihnachtsliederanhang gibt es m.W. nach kein Notenheft.
Danke aber Euch allen für die Mühe!
Auf, eilen liebentzündet, auch wir zum heil'gen Streit! Der Herr, der's Haus gegründet, uns ew'gen Sieg verleiht.

Benutzeravatar
Juergen
Beiträge: 26999
Registriert: Mittwoch 1. Oktober 2003, 21:43

Re: Urheberrecht

Beitrag von Juergen »

Die einfachste Sache wäre E-Bay und Co... dort werden die SC regelmäßig (für kleines Geld) angeboten.

Das Teil ist ja nicht rar, wenn man bedenkt, daß über 300 Auflagen zu jeweils 10.000 Stück (=3 Mio) geruckt wurden.
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Offline -

Benutzeravatar
Juergen
Beiträge: 26999
Registriert: Mittwoch 1. Oktober 2003, 21:43

Re: Urheberrecht

Beitrag von Juergen »

Ich habe gerade nochmal nachgeguckt.
Ich habe hier zwei SC von 1948 (also die neue Version). Beide sind mit Noten.

Dann habe ich noch eine ältere Ausgabe. Es steht keine Auflage drin, aber der kirchl. Kalender am Anfang des Buches beginnt mit 1932. Am Ende des Buches gibt es einen "Anhang zum Diözesean-Gesangbuch Sursum Corda. Enthaltend 23. Einheitslieder", mit Imprimatur von 1916; daran schließt sich ein weiterer Anhang mit Weihnachtsliedern an, welcher erst am 1920 in die Bücher kam. Das Buch schätze ich aufgrund des Kalenders auf 1932/1933.
Wie auch immer... Diese Auflage hat keine Noten. Dort hätte man zumindest mit dem Urheberrecht auf den Notensatz keine Probleme. Freilich stimmen die Nummern nicht mit der 1948er-Auflage überein.

Wenn es um die 1948er Auflage geht, scheint es mir, daß man auch bei den Texten genau hingucken muss. Das fängt schon beim 2. Lied (Nr. 3: Da jetzt die Sonne kommt hervor) an. Dort steht als Textautor nur "neu gefaßt".
Von wem?
Lebt er noch? Wenn nein, wann starb er?
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Offline -

Antworten Vorheriges ThemaNächstes Thema