Miserere Nobis Domine hat geschrieben:Wie kann die Ehescheidung naturrechtlich verboten sein, wo sie doch alttestamentlich erlaubt war?Sempre hat geschrieben:Eine katholische Regierung müsste heutzutage ersteinmal wieder dafür sorgen, dass die Gesetze das Naturrecht wiederspiegeln (Strafbarkeit der Abtreibung, Sodomie, Verbot der Ehescheidung u.a.m.)
Sempre hat geschrieben:Mt 19 hat geschrieben:7. Da sprachen sie: Warum hat denn Mose geboten, einen Scheidebrief zu geben und sich von ihr zu scheiden? (5. Mose 24.1)
8. Er sprach zu ihnen: Mose hat euch erlaubt zu scheiden von euren Weibern wegen eures Herzens Härtigkeit; von Anbeginn aber ist's nicht also gewesen.
Wenn diese Frage von Interesse wäre, müsstest Du zuerst nachweisen, dass die Herzen zur Zeit Christi weicher gewesen seien als zur Zeit Mosis. Auf dem Weg ins Jammertal, den Adam von Jerusalem hinab nach Jericho geht, d.h. im Laufe der Menschheitsgeschichte, geht es aber immer nur bergab. Allein die wahre Kirche geht den umgekehrten Weg hinauf zum neuen Jerusalem.Miserere Nobis Domine hat geschrieben:Sind heute die Herzen weicher?
Ganz unabhängig davon erinnert der Herr: "Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden" sowie zum Scheidebrief Mosis: "von Anbeginn aber ist's nicht also gewesen." Da die Scheidung nun von Anbeginn verboten war, kann es sich nur um Naturrecht handeln.
Bereits im 19. Jahrhundert wurde irrigerweise behauptet:
Das wurde allerdings im Syllabus von Papst Pius IX. verurteilt.Nach dem Naturrecht ist das Eheband nicht unauflöslich. In verschiedenen Fällen kann eine Ehescheidung im eigentlichen Sinn von der staatlichen Behörde gesetzlich eingesetzt werden.