Moraltheologie im Streit mit staatlichem Recht

Sonstiges und drumherum.
Kirchenjahr
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Moraltheologie im Streit mit staatlichem Recht

Beitrag von Kirchenjahr »

Liebe Mitforanden,

aufgrund mehrerer aktueller Urteile des sog. Bundesverfassungsgrerichtshttp://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg13-041.html, stellen sich mir folgende Fragen:

1. Regt mich die Entscheidung des BVerfG dermaßen auf, dass ich dermßen ausgepowert und aufgewühlt bin, dass ich tatsächlich nicht mehr arbeiten kann. Kann ich guten Gewissens Krankengeld in Anspruch nehmen?.

2. Kann ich sogar Rente beantragen, da Arbeit für die Schwulenkomunisten ohnehin sündhaft ist?

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umusungu
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Re: Moraltheologie im Streit mit staatlichem Recht

Beitrag von umusungu »

stell Dich unter die kalte Dusche - und geh morgen wieder arbeiten!

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Niels
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Re: Moraltheologie im Streit mit staatlichem Recht

Beitrag von Niels »

mombasa hat geschrieben:stell Dich unter die kalte Dusche - und geh morgen wieder arbeiten!
Sagt ausgerechnet Hängematten-Umu. :kugel:
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

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umusungu
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Re: Moraltheologie im Streit mit staatlichem Recht

Beitrag von umusungu »

Niels hat geschrieben:
mombasa hat geschrieben:stell Dich unter die kalte Dusche - und geh morgen wieder arbeiten!
Sagt ausgerechnet Hängematten-Umu. :kugel:
Hast Du Lust in meine Hängematte zu kommen?

civilisation
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Re: Moraltheologie im Streit mit staatlichem Recht

Beitrag von civilisation »

Aber nur dann, wenn Du auch in der Hängematte liegst.

Soll ja schon Kuschelkurse bzw. -angebote geben. - Auch bei Dir?

Dieter
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Re: Moraltheologie im Streit mit staatlichem Recht

Beitrag von Dieter »

Kirchenjahr hat geschrieben:Liebe Mitforanden,

aufgrund mehrerer aktueller Urteile des sog. Bundesverfassungsgrerichtshttp://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg13-041.html, stellen sich mir folgende Fragen:

1. Regt mich die Entscheidung des BVerfG dermaßen auf, dass ich dermßen ausgepowert und aufgewühlt bin, dass ich tatsächlich nicht mehr arbeiten kann. Kann ich guten Gewissens Krankengeld in Anspruch nehmen?.

2. Kann ich sogar Rente beantragen, da Arbeit für die Schwulenkomunisten ohnehin sündhaft ist?

Wo wohnst du? In Hintertupfingen?

Wer in Städten wie Berlin, Hamburg oder Frankfurt aufgewachsen ist, für den ist es eine Selbstverständlichkeit, dass schwule und lesbische Paare existieren.

In jedem Restaurant, in jedem Cafe in den Zentren dieser Großstädte sitzen an den Nachbartischen solche Paare. Das ist eine solche Selbstverständlichkeit, dass einem dies überhaupt nicht mehr auffällt. Das ist so und das war schon immer so. Nur Provinzonkels starren solche Paare an.

Also: Entweder dein Beitrag ist Satire (was ich vermute) oder du solltest Internet und Fernsehen abschaffen und auf deinem Dorf glücklich werden.

Lilaimmerdieselbe
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Re: Moraltheologie im Streit mit staatlichem Recht

Beitrag von Lilaimmerdieselbe »

Ich würde auch raten, erstmal runter zu kommen.
Gestern gab es eine Verpflichtung der Regierung zu einem neuen Steuergesetz. Sie werden aber nicht höhere Steuern zahlen müssen. Die anderen Gesetze werden ebenfalls für Sie persönlich gar nichts ändern. Vielleicht ändert sich langfristig das gesellschaftliche Klima, vielleicht aber auch nicht. Seit es die Möglichkeit der Eintragung homosexueller Partnerschaften gibt, haben sich keine 25000 eintragen lassen, viel weniger, als es homosexuelle Paare gibt. Die Adoptionsmöglichkeit wird praktisch nahezu ausschließlich von homosexuellen Paaren realisiert, von denen ein Partner bereits das Sorgerecht hat und der andere biologische Elternteil freiwillig verzichtet.
Das kann einen besorgt stimmen, deswegen muß man aber nicht durchdrehen.

Raphael

Re: Moraltheologie im Streit mit staatlichem Recht

Beitrag von Raphael »

Lilaimmerdieselbe hat geschrieben:Ich würde auch raten, erstmal runter zu kommen.
Gestern gab es eine Verpflichtung der Regierung zu einem neuen Steuergesetz. Sie werden aber nicht höhere Steuern zahlen müssen. Die anderen Gesetze werden ebenfalls für Sie persönlich gar nichts ändern. Vielleicht ändert sich langfristig das gesellschaftliche Klima, vielleicht aber auch nicht. Seit es die Möglichkeit der Eintragung homosexueller Partnerschaften gibt, haben sich keine 25000 eintragen lassen, viel weniger, als es homosexuelle Paare gibt. Die Adoptionsmöglichkeit wird praktisch nahezu ausschließlich von homosexuellen Paaren realisiert, von denen ein Partner bereits das Sorgerecht hat und der andere biologische Elternteil freiwillig verzichtet.
Das kann einen besorgt stimmen, deswegen muß man aber nicht durchdrehen.
Man darf jedoch ruhig seinen Emotionen Luft verschaffen, wenn man hier im Forum mehr oder weniger ständig von einem Propagandisten der Sodomiten-Clique, wie Dieter einer ist, belabert wird! :angewidert:

Jeden Ärger runterschlucken führt zu Magenverstimmungen .....

HeGe
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Re: Moraltheologie im Streit mit staatlichem Recht

Beitrag von HeGe »

Dieter hat geschrieben:Wo wohnst du? In Hintertupfingen?

Wer in Städten wie Berlin, Hamburg oder Frankfurt aufgewachsen ist, für den ist es eine Selbstverständlichkeit, dass schwule und lesbische Paare existieren.

In jedem Restaurant, in jedem Cafe in den Zentren dieser Großstädte sitzen an den Nachbartischen solche Paare. Das ist eine solche Selbstverständlichkeit, dass einem dies überhaupt nicht mehr auffällt. Das ist so und das war schon immer so. Nur Provinzonkels starren solche Paare an.
Wo Menschen sind, gibt es die Sünde. Wo viele Menschen sind, gibt es folglich mehr Sünde. Das ist so und war schon immer so. Es ist aber ein Zeichen der heutigen Gesellschaft, sich nicht mehr um ein sündenfreies Verhalten bemühen zu wollen, sondern einfach die Sündhaftigkeit abschaffen zu wollen. Gut, dass es "Provinzonkel" gibt, die hiergegen noch Widerspruch erheben.
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Kirchenjahr
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Re: Moraltheologie im Streit mit staatlichem Recht

Beitrag von Kirchenjahr »

Hm, ist jetzt leider im falschen Thread. Als Steuerzahler bin ich tatsächlich so eine Art "Kollaborateur" des Systems.

Mich regt gar nicht auf, dass es in Berlin, Frankfurt und Hamburg homosexuelle Paare in Restaurants sitzen. Und ich habe auch kein Problem damit, dass der Staat sich nicht um jedes Schlafzimmer dieser Leute kümmert.

Das Fass läuft aber über, wenn der Staat durch sein höchstes Gericht Sachverhalte fördert, die er besser hätte verhindern sollen bzw. die er aus Gründen der (Un)Klugheit in gewissen Grenzen tolerieren kann. Und wenn man die Begründung des Gerichts liest, dann bekommt man beim Lesen schon Pupillenkrebs.

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Melody
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Re: Moraltheologie im Streit mit staatlichem Recht

Beitrag von Melody »

Ich verstehe schlicht nicht, warum das BVerG es heute als verfassungswidrig ansieht, wenn eine homosexuelle eingetragene Lebenspartnerschaft kein EHEgattensplitting erhält, wenn es 1966 noch selbst verfügt hat, dass "die Ehe auch für das GG die Vereinigung eines Mannes und einer Frau zu einer grds. unauflöslichen Lebensgemeinschaft, und Familie die umfassende Gemeinschaft von Eltern und Kindern, in der den Eltern vor allem das Recht und Pflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder erwachsen, ist. Dieser Ordnungskern der Institute ist für das allgemeine Rechtsgefühl und Rechtsbewusstsein UNANTASTBAR".

Das habe ich Anfang der 9er noch in der Ausbildung gelernt.

Und das wird auch hier zitiert: http://www.lokalkompass.de/monheim/poli ... 5215.html
Ewa Kopacz: «Für mich ist Demokratie die Herrschaft der Mehrheit bei Achtung der Minderheitenrechte, aber nicht die Diktatur der Minderheit»

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Maurus
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Re: Moraltheologie im Streit mit staatlichem Recht

Beitrag von Maurus »

Melody hat geschrieben:Ich verstehe schlicht nicht, warum das BVerG es heute als verfassungswidrig ansieht, wenn eine homosexuelle eingetragene Lebenspartnerschaft kein EHEgattensplitting erhält, wenn es 1966 noch selbst verfügt hat, dass "die Ehe auch für das GG die Vereinigung eines Mannes und einer Frau zu einer grds. unauflöslichen Lebensgemeinschaft, und Familie die umfassende Gemeinschaft von Eltern und Kindern, in der den Eltern vor allem das Recht und Pflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder erwachsen, ist. Dieser Ordnungskern der Institute ist für das allgemeine Rechtsgefühl und Rechtsbewusstsein UNANTASTBAR".
Tja, aus diesem Diktum kann man alles mögliche ableiten, "eingetragene Lebenspartnerschaft" statt "Homo-Ehe", Verbot zeitlicher Ehen etc pp. Die steuerliche Ungleichbehandlung von Paaren dagegen ist dadurch kaum legitimiert. Darum geht es in dem Satz ja gar nicht, dann müsste da etwas von einer Privilegierung stehen. Aber auch im GG steht nur etwas von "besonderem Schutz". Das kann ja alles mögliche heißen. Einen "Schutz" kann man in einer steuerlichen Besserstellung wohl kaum sehen. Angesichts des mit liberalen Juristen besetzten Gerichts kann man sich über das Urteil nicht wirklich wundern. Man muss sich aber auch nicht ärgern. Die Probleme erwachsen nur daraus, dass der Staat seit Bismarck das kirchliche Institut Ehe verstaatlicht hat. Doch die staatliche Ehe hat mit dem Sakrament nichts zu tun.

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