Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Klöster, Klerus, Laienschaft. Besondere Nachfolge.
Augustinus
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Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Augustinus »

Bezüglich des in der Folge geschilderten Problem-Szenarios vermochte ich bislang noch keine zufriedenstellende Antwort zu finden und hoffe, dass mir jemand bei der Suche nach einer Lösung weiterhelfen kann:

Angenommen, ein unverheirateter, sich zum Priestertum berufen fühlender Mann zeugt mit einer Frau ein Kind. Das Kind wird als uneheliches Kind zur Welt gebracht, und der Mann wird nicht als Vater eingetragen, sodass niemand außer der Mutter weiß, wer der Vater ist. Die Mutter verspricht, hinsichtlich der Vaterschaft des Mannes Stillschweigen zu bewahren. Der Mann entschließt sich letztlich, Priester zu werden und verschweigt im Rahmen der Vorbereitungsgespräche zur Aufnahme in das Priesterseminar auch seine Vaterschaft sowie die damit verbundene schwere moralische Verfehlung des außerehelichen Geschlechtsaktes nicht. Der Mann betont überdies, dass er in Zukunft keinen Kontakt zu Frau und Kind aufzunehmen gedenkt, erklärt sich jedoch auch dazu bereit, regelmäßig Unterhalt für das Kind zu bezahlen.

Nun die Frage: Dürfte ein Mann in einer solchen Situation zur Priesterausbildung - und damit letztlich zur Weihe - zugelassen werden oder müsste er prinzipiell mit einer Ablehnung rechnen? Immerhin hat er schwer gesündigt, doch geschah dies lange vor der Zeit des Zölibatsgelöbnisses. Unterliefe einem geweihten Priester solch ein moralisches Missgeschick, würde er ja auch nicht sofort suspendiert, sondern hätte immer noch die Entscheidungsmöglichkeit, von Frau und Kind Abschied zu nehmen und weiterhin als Priester tätig zu sein.
Kürzer ausgedrückt: Stellt die Vaterschaft für ein uneheliches Kind ein prinzipielles Weihehindernis dar?
Außerdem: Auf welche Artikel aus dem CIC würde man sich hinsichtlich der Beurteilung des vorliegenden Szenarios beziehen?

Besten Dank im Voraus für die Antworten!

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Protasius
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Protasius »

Ohne das jetzt vom juristischen Standpunkt beleuchten zu wollen, halte ich es für geboten den Vater aufzufordern seine Rolle als Vater anzunehmen und auszufüllen.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Maurus
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Maurus »

Augustinus hat geschrieben:Bezüglich des in der Folge geschilderten Problem-Szenarios vermochte ich bislang noch keine zufriedenstellende Antwort zu finden und hoffe, dass mir jemand bei der Suche nach einer Lösung weiterhelfen kann:

Angenommen, ein unverheirateter, sich zum Priestertum berufen fühlender Mann zeugt mit einer Frau ein Kind. Das Kind wird als uneheliches Kind zur Welt gebracht, und der Mann wird nicht als Vater eingetragen, sodass niemand außer der Mutter weiß, wer der Vater ist. Die Mutter verspricht, hinsichtlich der Vaterschaft des Mannes Stillschweigen zu bewahren. Der Mann entschließt sich letztlich, Priester zu werden und verschweigt im Rahmen der Vorbereitungsgespräche zur Aufnahme in das Priesterseminar auch seine Vaterschaft sowie die damit verbundene schwere moralische Verfehlung des außerehelichen Geschlechtsaktes nicht. Der Mann betont überdies, dass er in Zukunft keinen Kontakt zu Frau und Kind aufzunehmen gedenkt, erklärt sich jedoch auch dazu bereit, regelmäßig Unterhalt für das Kind zu bezahlen.

Nun die Frage: Dürfte ein Mann in einer solchen Situation zur Priesterausbildung - und damit letztlich zur Weihe - zugelassen werden oder müsste er prinzipiell mit einer Ablehnung rechnen? Immerhin hat er schwer gesündigt, doch geschah dies lange vor der Zeit des Zölibatsgelöbnisses. Unterliefe einem geweihten Priester solch ein moralisches Missgeschick, würde er ja auch nicht sofort suspendiert, sondern hätte immer noch die Entscheidungsmöglichkeit, von Frau und Kind Abschied zu nehmen und weiterhin als Priester tätig zu sein.
Kürzer ausgedrückt: Stellt die Vaterschaft für ein uneheliches Kind ein prinzipielles Weihehindernis dar?
Außerdem: Auf welche Artikel aus dem CIC würde man sich hinsichtlich der Beurteilung des vorliegenden Szenarios beziehen?

Besten Dank im Voraus für die Antworten!

Er würde nicht wegen der Sünde abgelehnt, sondern weil er sich um das Kind kümmern soll. Die Annahme einer Erklärung, keinen Kontakt zu dem Kind aufnehmen zu wollen, ist darüberhinaus moralisch fragwürdig. Schließlich hat das Kind ein Recht darauf zu wissen, wer sein Vater ist. Dieser Verantwortung kann er sich nicht entziehen. Im übrigen kann das Kind später jederzeit eine entsprechende Information einfordern. Die sich damit ergebenden Verwicklungen wird eine Ortskirche wohl eher nicht auf sich nehmen wollen.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass der Fall anders zu beurteilen wäre, wenn das Kind z.B. bereits volljährig ist.

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Spock II.
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Spock II. »

Protasius hat geschrieben:Ohne das jetzt vom juristischen Standpunkt beleuchten zu wollen, halte ich es für geboten den Vater aufzufordern seine Rolle als Vater anzunehmen und auszufüllen.
Eine weise Antwort! :unbeteiligttu:

... leider keine wirkliche Antwort auf die Frage :pfeif:

Ich bin weder Theologe noch Jurist, nur stellt sich für mich die etwas provokante Gegenfrage, wieso eine Betreuerin im katholischen Kindergarten im Scheidungsfalle oder bei Bekanntwerden einer wilden Ehe ernsthaft um ihren Arbeitsplatz fürchten muss aber dies gleichzeitig kein Hinderungsgrund für eine Weihe darstellen soll.

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Maurus
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Maurus »

Spock II. hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:Ohne das jetzt vom juristischen Standpunkt beleuchten zu wollen, halte ich es für geboten den Vater aufzufordern seine Rolle als Vater anzunehmen und auszufüllen.
Eine weise Antwort! :unbeteiligttu:

... leider keine wirkliche Antwort auf die Frage :pfeif:

Ich bin weder Theologe noch Jurist, nur stellt sich für mich die etwas provokante Gegenfrage, wieso eine Betreuerin im katholischen Kindergarten im Scheidungsfalle oder bei Bekanntwerden einer wilden Ehe ernsthaft um ihren Arbeitsplatz fürchten muss aber dies gleichzeitig kein Hinderungsgrund für eine Weihe darstellen soll.
Hier geht es aber nicht um einen Priesteramtskandidaten, der in wilder Ehe lebt. Das wäre ein Grund für die Nichtzulassung, keine Sorge.

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Marion
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Marion »

Der hl. Augustinus hat aus seinen jungen wilden noch unbekehrten Jahren ein uneheliches Kind. Das war aber kein heimliches, das wusste da wohl jeder.
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umusungu
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von umusungu »

Die Vaterschaft eines außerehelichen Kindes dürfte eigentlich kein Weihehindernis sein. Deshalb sollte er sich auch zu dem Kind bekennen. Dieses Bekenntnis gehört zu den natürlichen Verpflichtungen eines Vaters, ebenso seine Sorge um die finanzielle Versorgung.

Sollten diese natürlichen Verpflichtungen durch die Weihe gefährdet sein, ist die Weihe abzulehnen. (Gleiches gilt übrigens für eine Eheschließung auch.)

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taddeo
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von taddeo »

Marion hat geschrieben:Der hl. Augustinus hat aus seinen jungen wilden noch unbekehrten Jahren ein uneheliches Kind. Das war aber kein heimliches, das wusste da wohl jeder.
Das war auch nicht wirklich unehelich, denn der concubinatus, in dem Augustinus mit seiner Frau lebte, war durchaus eine rechtlich gefaßte Form, sozusagen die antike Variante einer (freilich ausschließlich heterosexuellen) "eingetragenen Lebenspartnerschaft", wenn aus bestimmten Gründen der Abschluß einer formellen römischen Ehe nicht möglich war.

Augustinus
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Augustinus »

Protasius hat geschrieben:Ohne das jetzt vom juristischen Standpunkt beleuchten zu wollen, halte ich es für geboten den Vater aufzufordern seine Rolle als Vater anzunehmen und auszufüllen.
Das ist nachvollziehbar, jedoch wird eben dies von einem Priester nicht erwartet, im Gegenteil: Ein Priester hat die Wahl, sich zwischen dem Amt auf der einen und Frau mit Kind auf der anderen Seite zu entscheiden. Möchte der betreffende Mann weiterhin als Priester arbeiten, wird die Kirche von ihm das fordern, was du vermutlich als moralisch problematisch ansehen würdest, nämlich Kind und Frau zu verleugnen. Man würde es also vonseiten der Kirche mitnichten als geboten erachten, dass der Mann das Priesteramt aufgibt.
Aus welchem Grunde sollte dann jemand, der noch nicht Priester ist, sich jedoch zum Priesteramt berufen fühlt, dadurch bestraft werden, dass ihm bei gleichem moralischen Vergehen der Zugang zur Weihe untersagt wird, wohingegen ein Priester nicht dazu aufgefordert wird, aus dem Amt zu scheiden?

Augustinus
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Augustinus »

Maurus hat geschrieben:
Augustinus hat geschrieben:Bezüglich des in der Folge geschilderten Problem-Szenarios vermochte ich bislang noch keine zufriedenstellende Antwort zu finden und hoffe, dass mir jemand bei der Suche nach einer Lösung weiterhelfen kann:

Angenommen, ein unverheirateter, sich zum Priestertum berufen fühlender Mann zeugt mit einer Frau ein Kind. Das Kind wird als uneheliches Kind zur Welt gebracht, und der Mann wird nicht als Vater eingetragen, sodass niemand außer der Mutter weiß, wer der Vater ist. Die Mutter verspricht, hinsichtlich der Vaterschaft des Mannes Stillschweigen zu bewahren. Der Mann entschließt sich letztlich, Priester zu werden und verschweigt im Rahmen der Vorbereitungsgespräche zur Aufnahme in das Priesterseminar auch seine Vaterschaft sowie die damit verbundene schwere moralische Verfehlung des außerehelichen Geschlechtsaktes nicht. Der Mann betont überdies, dass er in Zukunft keinen Kontakt zu Frau und Kind aufzunehmen gedenkt, erklärt sich jedoch auch dazu bereit, regelmäßig Unterhalt für das Kind zu bezahlen.

Nun die Frage: Dürfte ein Mann in einer solchen Situation zur Priesterausbildung - und damit letztlich zur Weihe - zugelassen werden oder müsste er prinzipiell mit einer Ablehnung rechnen? Immerhin hat er schwer gesündigt, doch geschah dies lange vor der Zeit des Zölibatsgelöbnisses. Unterliefe einem geweihten Priester solch ein moralisches Missgeschick, würde er ja auch nicht sofort suspendiert, sondern hätte immer noch die Entscheidungsmöglichkeit, von Frau und Kind Abschied zu nehmen und weiterhin als Priester tätig zu sein.
Kürzer ausgedrückt: Stellt die Vaterschaft für ein uneheliches Kind ein prinzipielles Weihehindernis dar?
Außerdem: Auf welche Artikel aus dem CIC würde man sich hinsichtlich der Beurteilung des vorliegenden Szenarios beziehen?

Besten Dank im Voraus für die Antworten!

Er würde nicht wegen der Sünde abgelehnt, sondern weil er sich um das Kind kümmern soll. Die Annahme einer Erklärung, keinen Kontakt zu dem Kind aufnehmen zu wollen, ist darüberhinaus moralisch fragwürdig. Schließlich hat das Kind ein Recht darauf zu wissen, wer sein Vater ist. Dieser Verantwortung kann er sich nicht entziehen. Im übrigen kann das Kind später jederzeit eine entsprechende Information einfordern. Die sich damit ergebenden Verwicklungen wird eine Ortskirche wohl eher nicht auf sich nehmen wollen.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass der Fall anders zu beurteilen wäre, wenn das Kind z.B. bereits volljährig ist.

Ein Priester wird, wenn er während seiner Amtszeit ein Kind zeugen sollte, auch nicht dazu aufgefordert, sich zu Frau und Kind zu bekennen und aus dem Amt zu scheiden. Es wird aber sehr wohl von ihm gefordert, möchte er im Amt bleiben, sich von Frau und Kind zu distanzieren. (Unterhalt für das Kind muss es aber zahlen.) Wenn also die außereheliche Vaterschaft für einen Laien ein prinzipielles Weihehindernis darstellen würde, so müsste doch eigentlich auch für den Priester eine solche Vaterschaft die sofortige Verpflichtung nach sich ziehen, aus dem Priesteramt zu scheiden. Etwaige Verwicklungen mit der Ortskirche ließen sich beispielsweise durch eine Versetzung vermeiden.
Oder ist einfach das Faktum der Weihe selbst der alleinige Grund, der es rechtfertigte, einen Priester bei gleichem moralischen Fehltritt anders bzw. milder zu behandeln als einen Laien?

Augustinus
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Augustinus »

umusungu hat geschrieben:Die Vaterschaft eines außerehelichen Kindes dürfte eigentlich kein Weihehindernis sein. Deshalb sollte er sich auch zu dem Kind bekennen. Dieses Bekenntnis gehört zu den natürlichen Verpflichtungen eines Vaters, ebenso seine Sorge um die finanzielle Versorgung.

Sollten diese natürlichen Verpflichtungen durch die Weihe gefährdet sein, ist die Weihe abzulehnen. (Gleiches gilt übrigens für eine Eheschließung auch.)
Dann stellt sich die Frage, weshalb ein Priester dieser natürlichen Verpflichtung nicht nachkommen muss oder besser, nicht nachkommen darf, möchte er weiterhin als Priester tätig sein. Denn im Falle der Fortführung des Amtes muss er sich von Frau und Kind distanzieren, allerdings auch in der Folge aus eigener Tasche den Unterhalt für das Kind zahlen. Sicher, die Weihe ist unauslöschlich und kann dem Priester nicht mehr genommen werden, es gäbe aber immer die Möglichkeit, den Priester zu suspendieren, um ihn auf diesem Wege gleichsam zu zwingen, sich seinen väterlichen Pflichten zuzuwenden. Ein solcher Schritt wird vonseiten der Kirche jedoch nur in dem Falle getan, wenn der Priester trotz Versprechen, Frau und Kind nicht weiter zu sehen, den Kontakt zu Frau und Kind weiter aufrechterhält.
Weshalb also sollte man Laien und Priester bei gleicher Verfehlung derart unterschiedlich behandeln, indem man der einen Person (dem Priester) die Wahl lässt, ob sie weiterhin im Amt bleiben möchte, der anderen Person (dem Laien) aber eine solche Wahlmöglichkeit (zwischen Frau/Kind auf der einen und Priesterweihe auf der anderen Seite) im Voraus verwehrt?
Ja, streng genommen hat sogar der Priester in dem oben skizzierten Szenario im Unterschied zum Laien das schwerere Vergehen begangen, denn er hat - neben dem außerehelichen Geschlechtsakt - auch noch das Zölibatsgelöbnis missachtet und verdiente daher womöglich eine etwas härtere Bestrafung.

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Maurus
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Maurus »

Augustinus hat geschrieben: Ein Priester wird, wenn er während seiner Amtszeit ein Kind zeugen sollte, auch nicht dazu aufgefordert, sich zu Frau und Kind zu bekennen und aus dem Amt zu scheiden. Es wird aber sehr wohl von ihm gefordert, möchte er im Amt bleiben, sich von Frau und Kind zu distanzieren. (Unterhalt für das Kind muss es aber zahlen.)
Also zunächst mal: Meines Erachtens müsste er aus dem Amt scheiden. Das würde ich auch von einer verantwortungsbewussten Person erwarten. Er ist schließlich nicht durch Zufall in diese Situation gekommen.

Dann: Es wird in der Praxis sicher einen Unterschied bedeuten, ob der Mann schon Priester ist, oder es erst werden will. Beispielsweise wird ein Bischof kaum einen schweren Trinker zur Weihe zulassen, aber kaum einen schweren Trinker vom Priesteramt suspendieren. Kann man unfair finden, ist aber in jedem Job so: Ist man erstmal über die Einstellungshürde, ist vieles lockerer. Wenn jemand mit einem fleckigen Sacko zur Arbeit kommt, dann wird der Chef ihn darauf vielleicht hinweisen. Wäre der Betreffende so zum Vorstellungsgespräch erschienen, dann hätte das u.U. schon das Aus bedeutet.

Augustinus hat geschrieben:Wenn also die außereheliche Vaterschaft für einen Laien ein prinzipielles Weihehindernis darstellen würde, so müsste doch eigentlich auch für den Priester eine solche Vaterschaft die sofortige Verpflichtung nach sich ziehen, aus dem Priesteramt zu scheiden. Etwaige Verwicklungen mit der Ortskirche ließen sich beispielsweise durch eine Versetzung vermeiden.
Bei einem echten Weihehindernis oder einer Irregularität wäre das so. Aber »Weihehindernis« ist ein kirchenrechtlicher Terminus technicus, siehe cc. 1041f CIC. Der hier beschriebene Fall ist dort nicht aufgeführt. Es handelt sich nicht um ein Weihehindernis im rechtlichen Sinn. Jeder Kandidat (oder solche, die es werden wollen) muss sich aber der Untersuchung seiner Oberen und Ausbilder unterziehen, auch den Lebenswandel betreffend. Und diese können relativ frei entscheiden, ob sie einen Kandidaten für geeignet erachten, oder nicht. Es kommt in diesem Fall also auf die konkrete Situation an. Eine Regelung, die eine Aufnahme prinzipiell ausschließt, existiert meines Wissens nicht, aber von einer erheblichen Skepsis seitens der Verantwortlichen für die Priesterausbildung ist auszugehen. Da sollte man sich keine Illusionen machen.

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Cherubin2nd
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Cherubin2nd »

Ich finde man sollte sehr wohl zwischen Laie und Priester unterscheiden. Man kann dies mit der Ehe vergleichen. Wenn ein unverheirateter Mann ein Kind zeugt, so muss er sich sicher zum Kind bekennen und die Vaterrolle aufnehmen. Doch wenn ein verheirateter Mann ein Kind bei einem Ehebruch zeugte, dann ist es sicher nicht richtig sich scheiden zu lassen um die Ehebrecherin zu heiraten.

So denke ich muss ein Laie sich zu seinen Kind bekennen, weil er kein Gelöbnis gegenüber Gott gemacht hat und noch frei ist. Aber ein Priester hat dieses Gelöbnis schon gemacht und darf dieses nicht brechen.

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Maurus
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Maurus »

Cherubin2nd hat geschrieben:Ich finde man sollte sehr wohl zwischen Laie und Priester unterscheiden. Man kann dies mit der Ehe vergleichen. Wenn ein unverheirateter Mann ein Kind zeugt, so muss er sich sicher zum Kind bekennen und die Vaterrolle aufnehmen. Doch wenn ein verheirateter Mann ein Kind bei einem Ehebruch zeugte, dann ist es sicher nicht richtig sich scheiden zu lassen um die Ehebrecherin zu heiraten.

So denke ich muss ein Laie sich zu seinen Kind bekennen, weil er kein Gelöbnis gegenüber Gott gemacht hat und noch frei ist. Aber ein Priester hat dieses Gelöbnis schon gemacht und darf dieses nicht brechen.
Ich halte beide Fälle für nicht wirklich vergleichbar. Ein Priester, der ein Kind zeugt, hat sein Zölibatsversprechen bereits gebrochen. Ihm die Folgen aufzuerlegen, wäre eine absolut nachvollziehbare Handlung. Natürlich kann der Bischof auf darüber hinwegsehen und ihn im Amt belassen. Wäre aber der Vergleich mit dem Eheband zutreffend, dann dürfte der Bischof den Priester selbst dann nicht suspendieren, wenn dieser alle zwei Monate mit einem weiteren Kind ankäme. Das kann ja nun kaum richtig sein.

Augustinus
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Augustinus »

Maurus hat geschrieben:
Cherubin2nd hat geschrieben:Ich finde man sollte sehr wohl zwischen Laie und Priester unterscheiden. Man kann dies mit der Ehe vergleichen. Wenn ein unverheirateter Mann ein Kind zeugt, so muss er sich sicher zum Kind bekennen und die Vaterrolle aufnehmen. Doch wenn ein verheirateter Mann ein Kind bei einem Ehebruch zeugte, dann ist es sicher nicht richtig sich scheiden zu lassen um die Ehebrecherin zu heiraten.

So denke ich muss ein Laie sich zu seinen Kind bekennen, weil er kein Gelöbnis gegenüber Gott gemacht hat und noch frei ist. Aber ein Priester hat dieses Gelöbnis schon gemacht und darf dieses nicht brechen.
Ich halte beide Fälle für nicht wirklich vergleichbar. Ein Priester, der ein Kind zeugt, hat sein Zölibatsversprechen bereits gebrochen. Ihm die Folgen aufzuerlegen, wäre eine absolut nachvollziehbare Handlung. Natürlich kann der Bischof auf darüber hinwegsehen und ihn im Amt belassen. Wäre aber der Vergleich mit dem Eheband zutreffend, dann dürfte der Bischof den Priester selbst dann nicht suspendieren, wenn dieser alle zwei Monate mit einem weiteren Kind ankäme. Das kann ja nun kaum richtig sein.
Bezüglich der Einschätzung des Vorgehens des Bischofs gegenüber einem Priester, der das Zölibatsversprechen gebrochen hat, stimme ich Maurus zu. Die Weihe macht den Priester nicht moralisch unantastbar und es ist nun auch tatsächlich so, dass ein Priester bei wiederholtem Fehltritt bzw. bei wiederholten Fehltritten vonseiten des Bischofs suspendiert wird und nicht mehr als Priester tätig sein darf. Im Falle eines notorischen Ehebrechers würde man zwar nicht fordern, dass dieser sich von seiner Ehefrau scheiden lassen solle, doch könnte sehr wohl die Gültigkeit der Ehe selbst infrage gestellt werden. Denn offenkundig hat das Eheversprechen für den notorischen Ehebrecher überhaupt keine Bedeutung und es muss angezweifelt werden, dass er den tieferen Sinn des Ehesakramentes richtig verstanden hat.

Augustinus
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Augustinus »

Maurus hat geschrieben:

"Bei einem echten Weihehindernis oder einer Irregularität wäre das so. Aber »Weihehindernis« ist ein kirchenrechtlicher Terminus technicus, siehe cc. 1041f CIC. Der hier beschriebene Fall ist dort nicht aufgeführt. Es handelt sich nicht um ein Weihehindernis im rechtlichen Sinn. Jeder Kandidat (oder solche, die es werden wollen) muss sich aber der Untersuchung seiner Oberen und Ausbilder unterziehen, auch den Lebenswandel betreffend. Und diese können relativ frei entscheiden, ob sie einen Kandidaten für geeignet erachten, oder nicht. Es kommt in diesem Fall also auf die konkrete Situation an. Eine Regelung, die eine Aufnahme prinzipiell ausschließt, existiert meines Wissens nicht, aber von einer erheblichen Skepsis seitens der Verantwortlichen für die Priesterausbildung ist auszugehen. Da sollte man sich keine Illusionen machen."


Vielen Dank für deine begründete Einschätzung.
Mir scheint deine Vermutung zutreffend zu sein, dass in einem solchen Szenario eine Einzelfallabwägung vorgenommen werden würde, wobei jedoch nicht auszuschließen ist, dass ein Mann trotz einer solchen moralischen Hypothek zur Priesterweihe zugelassen wird (etwa, wenn das Kind bereits volljährig ist).

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Cherubin2nd
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Cherubin2nd »

Maurus hat geschrieben:
Cherubin2nd hat geschrieben:Ich finde man sollte sehr wohl zwischen Laie und Priester unterscheiden. Man kann dies mit der Ehe vergleichen. Wenn ein unverheirateter Mann ein Kind zeugt, so muss er sich sicher zum Kind bekennen und die Vaterrolle aufnehmen. Doch wenn ein verheirateter Mann ein Kind bei einem Ehebruch zeugte, dann ist es sicher nicht richtig sich scheiden zu lassen um die Ehebrecherin zu heiraten.

So denke ich muss ein Laie sich zu seinen Kind bekennen, weil er kein Gelöbnis gegenüber Gott gemacht hat und noch frei ist. Aber ein Priester hat dieses Gelöbnis schon gemacht und darf dieses nicht brechen.
Ich halte beide Fälle für nicht wirklich vergleichbar. Ein Priester, der ein Kind zeugt, hat sein Zölibatsversprechen bereits gebrochen. Ihm die Folgen aufzuerlegen, wäre eine absolut nachvollziehbare Handlung. Natürlich kann der Bischof auf darüber hinwegsehen und ihn im Amt belassen. Wäre aber der Vergleich mit dem Eheband zutreffend, dann dürfte der Bischof den Priester selbst dann nicht suspendieren, wenn dieser alle zwei Monate mit einem weiteren Kind ankäme. Das kann ja nun kaum richtig sein.
Auch in der Ehe ist eine "Suspendierung"(also zum Beispiel eine vorübergehende Trennung) möglich und der Vater müsste sich auch um das Kind kümmern. Der Priester hat zwar das Zölibatsversprechen gebrochen aber dennoch wird er sich weiterhin daran halten müssen und ich finde er müsse sich dann dennoch auch um das Kind irgendwie "kümmern". Aber der Priester kann sich deswegen nicht vom Priestertum scheiden lassen.
Mir ging es eher um die obere Frage vom Augustinus warum der Laie und der Priester unterschieden werden sollten.

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Maurus
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Maurus »

Cherubin2nd hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Cherubin2nd hat geschrieben:Ich finde man sollte sehr wohl zwischen Laie und Priester unterscheiden. Man kann dies mit der Ehe vergleichen. Wenn ein unverheirateter Mann ein Kind zeugt, so muss er sich sicher zum Kind bekennen und die Vaterrolle aufnehmen. Doch wenn ein verheirateter Mann ein Kind bei einem Ehebruch zeugte, dann ist es sicher nicht richtig sich scheiden zu lassen um die Ehebrecherin zu heiraten.

So denke ich muss ein Laie sich zu seinen Kind bekennen, weil er kein Gelöbnis gegenüber Gott gemacht hat und noch frei ist. Aber ein Priester hat dieses Gelöbnis schon gemacht und darf dieses nicht brechen.
Ich halte beide Fälle für nicht wirklich vergleichbar. Ein Priester, der ein Kind zeugt, hat sein Zölibatsversprechen bereits gebrochen. Ihm die Folgen aufzuerlegen, wäre eine absolut nachvollziehbare Handlung. Natürlich kann der Bischof auf darüber hinwegsehen und ihn im Amt belassen. Wäre aber der Vergleich mit dem Eheband zutreffend, dann dürfte der Bischof den Priester selbst dann nicht suspendieren, wenn dieser alle zwei Monate mit einem weiteren Kind ankäme. Das kann ja nun kaum richtig sein.
Auch in der Ehe ist eine "Suspendierung"(also zum Beispiel eine vorübergehende Trennung) möglich und der Vater müsste sich auch um das Kind kümmern. Der Priester hat zwar das Zölibatsversprechen gebrochen aber dennoch wird er sich weiterhin daran halten müssen und ich finde er müsse sich dann dennoch auch um das Kind irgendwie "kümmern". Aber der Priester kann sich deswegen nicht vom Priestertum scheiden lassen.
Mir ging es eher um die obere Frage vom Augustinus warum der Laie und der Priester unterschieden werden sollten.
Die Priesterweihe kann man ihm freilich nicht abkratzen. Aber folgen für die Ausübung kann es haben.

Vir Probatus
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Vir Probatus »

Augustinus hat geschrieben: Ein Priester wird, wenn er während seiner Amtszeit ein Kind zeugen sollte, auch nicht dazu aufgefordert, sich zu Frau und Kind zu bekennen und aus dem Amt zu scheiden. Es wird aber sehr wohl von ihm gefordert, möchte er im Amt bleiben, sich von Frau und Kind zu distanzieren. (Unterhalt für das Kind muss es aber zahlen.)
Ein Priester der ein uneheliches Kind zeugt, wird aufgefordert, falls er sich zu Frau und Kind zu bekennt, umgehend zu verschwinden und wird entlassen.
Das ist das Problem.

http://www.lz.de/home/nachrichten_aus_l ... eigen.html
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

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Maurus
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Maurus »

Vir Probatus hat geschrieben:
Augustinus hat geschrieben: Ein Priester wird, wenn er während seiner Amtszeit ein Kind zeugen sollte, auch nicht dazu aufgefordert, sich zu Frau und Kind zu bekennen und aus dem Amt zu scheiden. Es wird aber sehr wohl von ihm gefordert, möchte er im Amt bleiben, sich von Frau und Kind zu distanzieren. (Unterhalt für das Kind muss es aber zahlen.)
Ein Priester der ein uneheliches Kind zeugt, wird aufgefordert, falls er sich zu Frau und Kind zu bekennt, umgehend zu verschwinden und wird entlassen.
Das ist das Problem.

http://www.lz.de/home/nachrichten_aus_l ... eigen.html
Und was ist da ein Problem? Er ist ja nicht zufällig zu einem Kind gekommen. Beließe man ihn im Amt, was sollte dann wäre das Zölibatsversprechen unhaltbar. Versprechen, die sanktionslos gebrochen werden dürfen, sind wertlos. Jeder Priester, der vielleicht auch mal »in Versuchung« geführt wurde, sich aber zurückgehalten hat, um seinem Versprechen treu zu bleiben, müsste sich doch verhöhnt vorkommen, wenn anderen ganz einfach erlaubt wird, mit Frau und Kind zusammenzuleben. Rein rechtlich darf ein Bischof das auch nicht gestatten, weil das einer Dispens vom Zölibat gleichkommt, die er aber nicht erteilen darf.

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Athanasius0570
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Athanasius0570 »

Ich habe das Gefühl, hier wird Zölibat und Keuschheit vermischt.
Wenn sich ein Priester gegen die Keuschheit versündigt, dann hat er eben gesündigt wie jeder andere auch.
Dadurch wird aber nicht an sich schon das Zölibatsversprechen gebrochen. Das geschieht, wenn er in einer sexuellen Beziehung lebt.
Freut euch zu jeder Zeit! Betet ohne Unterlass! Dankt für alles; denn das ist der Wille Gottes in Christus Jesus. (1 Thess 5, 16-18)

Augustinus
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Augustinus »

Athanasius0570 hat geschrieben:Ich habe das Gefühl, hier wird Zölibat und Keuschheit vermischt.
Wenn sich ein Priester gegen die Keuschheit versündigt, dann hat er eben gesündigt wie jeder andere auch.
Dadurch wird aber nicht an sich schon das Zölibatsversprechen gebrochen. Das geschieht, wenn er in einer sexuellen Beziehung lebt.

Das ist ein interessanter Hinweis, doch stellt sich für mich in diesem Zusammenhang folgende Frage:
Impliziert das Zölibatsversprechen nicht automatisch auch das Versprechen zu ewiger Keuschheit? Wenn das zutrifft, dann würde auch ein einmaliger Fehltritt des Priesters den Bruch des Zölibats bedeuten, unabhängig davon, ob der Priester im Anschluss an diesen Fehltritt wieder keusch lebt oder ob er sich dazu entschließt, eine dauerhafte sexuelle Beziehung zu einer Frau zu unterhalten, was dann freilich definitiv einen Bruch des Zölibatsversprechen darstellt.

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Athanasius0570
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Athanasius0570 »

Zur Keuschheit sind alle verpflichtet, entweder in Form der Enthaltsamkeit oder der "geordneten" ehelichen Sexualtät.
Und übertreten wird diese Verpflichtung auch immer wieder, selbst von denen, die sie annehmen.
Freut euch zu jeder Zeit! Betet ohne Unterlass! Dankt für alles; denn das ist der Wille Gottes in Christus Jesus. (1 Thess 5, 16-18)

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Jorge_
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Jorge_ »

Maurus hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben:
Augustinus hat geschrieben: Ein Priester wird, wenn er während seiner Amtszeit ein Kind zeugen sollte, auch nicht dazu aufgefordert, sich zu Frau und Kind zu bekennen und aus dem Amt zu scheiden. Es wird aber sehr wohl von ihm gefordert, möchte er im Amt bleiben, sich von Frau und Kind zu distanzieren. (Unterhalt für das Kind muss es aber zahlen.)
Ein Priester der ein uneheliches Kind zeugt, wird aufgefordert, falls er sich zu Frau und Kind zu bekennt, umgehend zu verschwinden und wird entlassen.
Das ist das Problem.

http://www.lz.de/home/nachrichten_aus_l ... eigen.html
Und was ist da ein Problem? Er ist ja nicht zufällig zu einem Kind gekommen. Beließe man ihn im Amt, was sollte dann wäre das Zölibatsversprechen unhaltbar. Versprechen, die sanktionslos gebrochen werden dürfen, sind wertlos. Jeder Priester, der vielleicht auch mal »in Versuchung« geführt wurde, sich aber zurückgehalten hat, um seinem Versprechen treu zu bleiben, müsste sich doch verhöhnt vorkommen, wenn anderen ganz einfach erlaubt wird, mit Frau und Kind zusammenzuleben. Rein rechtlich darf ein Bischof das auch nicht gestatten, weil das einer Dispens vom Zölibat gleichkommt, die er aber nicht erteilen darf.
Zu dieser Frage hat sich der heutige Papst in seinem 2010 erschienenen Interviewbuch Sobre el cielo y la tierra geäußert. Er vertritt darin die Linie, ein Priester, der wegen Zölibatsbruchs Vater wird, solle sich um das Kind kümmern (nicht unbedingt dessen Mutter heiraten, aber jedenfalls seine Priestertätigkeit aufgeben).
Gestern hat der US-Kirchenrechtler Ed Peters (Assistent von Kardinal Burke) zu dem Buchauszug Stellung genommen, der in englischsprachigen Medien kolportiert wurde. Er sieht das kritisch, weil er meint, naturrechtliche Verpflichtungen aus der Vaterschaft könnten doch nicht die Weiheverpflichtungen aufwiegen, wie Bergoglio anzudeuten scheint. Er vergleicht die Situation mit einem verheirateten Mann, der ein Kind aus einer außerehelichen Beziehung bekommt und damit auch naturrechtliche Pflichten übernehmen muss, sich deshalb aber nicht zwingend von seiner Frau und Familie trennen sollte. Mich überzeugt Peters Argumentation hier aber nicht wirklich, sie bleibt zu formalistisch, während Bergoglio die menschliche Situation und das Recht des Kindes in den Vordergrund stellt. Ob der Mann Familienvater oder Priester ist, macht menschlich gesehen eben doch einen gewaltigen Unterschied.
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Maurus
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Maurus »

Jorge_ hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben:
Augustinus hat geschrieben: Ein Priester wird, wenn er während seiner Amtszeit ein Kind zeugen sollte, auch nicht dazu aufgefordert, sich zu Frau und Kind zu bekennen und aus dem Amt zu scheiden. Es wird aber sehr wohl von ihm gefordert, möchte er im Amt bleiben, sich von Frau und Kind zu distanzieren. (Unterhalt für das Kind muss es aber zahlen.)
Ein Priester der ein uneheliches Kind zeugt, wird aufgefordert, falls er sich zu Frau und Kind zu bekennt, umgehend zu verschwinden und wird entlassen.
Das ist das Problem.

http://www.lz.de/home/nachrichten_aus_l ... eigen.html
Und was ist da ein Problem? Er ist ja nicht zufällig zu einem Kind gekommen. Beließe man ihn im Amt, was sollte dann wäre das Zölibatsversprechen unhaltbar. Versprechen, die sanktionslos gebrochen werden dürfen, sind wertlos. Jeder Priester, der vielleicht auch mal »in Versuchung« geführt wurde, sich aber zurückgehalten hat, um seinem Versprechen treu zu bleiben, müsste sich doch verhöhnt vorkommen, wenn anderen ganz einfach erlaubt wird, mit Frau und Kind zusammenzuleben. Rein rechtlich darf ein Bischof das auch nicht gestatten, weil das einer Dispens vom Zölibat gleichkommt, die er aber nicht erteilen darf.
Zu dieser Frage hat sich der heutige Papst in seinem 2010 erschienenen Interviewbuch Sobre el cielo y la tierra geäußert. Er vertritt darin die Linie, ein Priester, der wegen Zölibatsbruchs Vater wird, solle sich um das Kind kümmern (nicht unbedingt dessen Mutter heiraten, aber jedenfalls seine Priestertätigkeit aufgeben).
Gestern hat der US-Kirchenrechtler Ed Peters (Assistent von Kardinal Burke) zu dem Buchauszug Stellung genommen, der in englischsprachigen Medien kolportiert wurde. Er sieht das kritisch, weil er meint, naturrechtliche Verpflichtungen aus der Vaterschaft könnten doch nicht die Weiheverpflichtungen aufwiegen, wie Bergoglio anzudeuten scheint. Er vergleicht die Situation mit einem verheirateten Mann, der ein Kind aus einer außerehelichen Beziehung bekommt und damit auch naturrechtliche Pflichten übernehmen muss, sich deshalb aber nicht zwingend von seiner Frau und Familie trennen sollte. Mich überzeugt Peters Argumentation hier aber nicht wirklich, sie bleibt zu formalistisch, während Bergoglio die menschliche Situation und das Recht des Kindes in den Vordergrund stellt. Ob der Mann Familienvater oder Priester ist, macht menschlich gesehen eben doch einen gewaltigen Unterschied.
Ich halte Peters Ausführungen auch für problematisch. Insbesondere der Vergleich von Priestertum und Ehe ist für mich nicht wirklich einleuchtend. Metaphorisch kann man die Priesterweihe ja auch als eine Art »Hochzeit« betrachten, aber rechtlich und sakramententheologisch ist das schon etwas anderes. Es steht göttlichem Gesetz nicht entgegen, wenn ein Priester von seinen Vollmachten suspendiert wird, daher kann ihm mE auch aufgegeben werden, sich stattdessen um ein Kind zu kümmern, was die natürliche Pflicht eines Vaters ist.

Augustinus
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Re: Uneheliches Kind als prinzipielles Weihehindernis?

Beitrag von Augustinus »

Jorge_ hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben:
Augustinus hat geschrieben: Ein Priester wird, wenn er während seiner Amtszeit ein Kind zeugen sollte, auch nicht dazu aufgefordert, sich zu Frau und Kind zu bekennen und aus dem Amt zu scheiden. Es wird aber sehr wohl von ihm gefordert, möchte er im Amt bleiben, sich von Frau und Kind zu distanzieren. (Unterhalt für das Kind muss es aber zahlen.)
Ein Priester der ein uneheliches Kind zeugt, wird aufgefordert, falls er sich zu Frau und Kind zu bekennt, umgehend zu verschwinden und wird entlassen.
Das ist das Problem.

http://www.lz.de/home/nachrichten_aus_l ... eigen.html
Und was ist da ein Problem? Er ist ja nicht zufällig zu einem Kind gekommen. Beließe man ihn im Amt, was sollte dann wäre das Zölibatsversprechen unhaltbar. Versprechen, die sanktionslos gebrochen werden dürfen, sind wertlos. Jeder Priester, der vielleicht auch mal »in Versuchung« geführt wurde, sich aber zurückgehalten hat, um seinem Versprechen treu zu bleiben, müsste sich doch verhöhnt vorkommen, wenn anderen ganz einfach erlaubt wird, mit Frau und Kind zusammenzuleben. Rein rechtlich darf ein Bischof das auch nicht gestatten, weil das einer Dispens vom Zölibat gleichkommt, die er aber nicht erteilen darf.
Zu dieser Frage hat sich der heutige Papst in seinem 2010 erschienenen Interviewbuch Sobre el cielo y la tierra geäußert. Er vertritt darin die Linie, ein Priester, der wegen Zölibatsbruchs Vater wird, solle sich um das Kind kümmern (nicht unbedingt dessen Mutter heiraten, aber jedenfalls seine Priestertätigkeit aufgeben).
Gestern hat der US-Kirchenrechtler Ed Peters (Assistent von Kardinal Burke) zu dem Buchauszug Stellung genommen, der in englischsprachigen Medien kolportiert wurde. Er sieht das kritisch, weil er meint, naturrechtliche Verpflichtungen aus der Vaterschaft könnten doch nicht die Weiheverpflichtungen aufwiegen, wie Bergoglio anzudeuten scheint. Er vergleicht die Situation mit einem verheirateten Mann, der ein Kind aus einer außerehelichen Beziehung bekommt und damit auch naturrechtliche Pflichten übernehmen muss, sich deshalb aber nicht zwingend von seiner Frau und Familie trennen sollte. Mich überzeugt Peters Argumentation hier aber nicht wirklich, sie bleibt zu formalistisch, während Bergoglio die menschliche Situation und das Recht des Kindes in den Vordergrund stellt. Ob der Mann Familienvater oder Priester ist, macht menschlich gesehen eben doch einen gewaltigen Unterschied.

Zunächst einmal danke für den interessanten Hinweis!

Zu deinen Ausführungen sowie zu der Äußerung von Maurus möchte ich noch Folgendes anmerken:

a)
Peter's Vergleich hinkt anscheinend wirklich, wobei noch einmal genauer betrachtet werden müsste, aus welchem Grunde der Vergleich nicht das demonstriert, was er demonstrieren soll. Sowohl deine als auch Maurus' Erklärung überzeugen mich nicht so recht.
Ich glaube, dass eine Antwort auf dieses Problem mit der der Klärung der Frage zusammenhängt, ob jemand dem Priester gegenüber natürliche Rechtsansprüche hat, weil der Priester das Sakrament der Weihe empfangen hat. Ist dies nämlich nicht der Fall, dann würde ein Ausscheiden des Priesters aus dem Amt niemandes natürliche Rechte verletzen. Im Unterschied dazu hat eine Frau im Rahmen einer ehelichen Verbindung sehr wohl bestimmte natürliche Ansprüche gegenüber dem Mann, ebenso wie auch die gemeinsamen Kinder, sodass eine Auflösung der Ehe zum Zwecke der Wahrnehmung natürlicher Pflichten gegenüber einem unehelich gezeugten Kind keine Lösung des grundsätzlichen Problems wäre. Anders ausgedrückt: Scheide ich die Ehe, dann verletze ich gegebenenfalls die natürlichen Pflichten, welche mir aus diesem Sakrament gegenüber der Ehepartnerin und unserer Kinder erwachsen. Scheide ich aus dem Priesteramt, dann verletze ich - womöglich - niemandes natürliche Rechtsansprüche gegenüber meiner Person.
Bitte korrigiert mich, wenn mir hier ein Denkfehler unterlaufen sein oder ich etwas Grundlegendes übersehen haben sollte.

b)
Andererseits stimme ich mit Peter hinsichtlich seiner abschließenden Einschätzung überein, dass nämlich ein solcher Fall immer für sich alleine betrachtet werden müsse. Wenn Jorge die menschliche Seite des Problems hervorhebt, so spricht er damit letztlich voll und ganz aus der Perspektive des Kindes, blendet aber die menschliche Seite des Problems aus der Sicht des Vaters nahezu vollständig aus.
Aus welchem Grunde sollte ich jemanden wegen eines womöglich einmaligen moralischen Fehltritts derart heftig bestrafen - nämlich mit Suspendierung-, dass diese Person vielleicht ihres Lebens nicht mehr glücklich wird?
Nehmen wir an, der Priester in unserem Beispiel ist einer echten Berufung gefolgt und Priester geworden. Nehmen wir weiter an, dass er ein guter Priester ist, ein Priester, wie ihn sich eine Gemeinde nur wünschen kann. Bis auf eine Kleinigkeit - er wird in einer Stunde der Schwäche von den Reizen einer Frau verführt und sieht sich kurze Zeit später, nachdem er diesen seinen Fehltritt bereits aufrichtig bereut, mit der Nachricht konfrontiert, dass der sexuelle Kontakt mit der Frau nicht folgenlos geblieben ist. Was kann man da aus der Sicht des Priesters sagen?
Denkbar wäre es beispielsweise, dass der Fehltritt den Priester noch zusätzlich gestärkt hat in der Absicht, weiterhin Priester zu bleiben. Er möchte gar nicht als (Familien-)Vater auftreten, sondern weiterhin das machen, was er am besten kann, nämlich als Priester tätig zu sein.
Suspendierte man diesen Priester, verlöre er im schlimmsten Falle alles, wofür er einen großen Teil seiner Lebenszeit mit aller Energie gelebt hat, und zwar nicht nur spirituell, sondern auch materiell. Ich frage mich in Ansehung eines solchen, vermutlich gar nicht so unwahrscheinlichen Szenarios, inwiefern der auf diese Weise aus dem Amt gewiesene, nun arbeitslose Priester dem Kind überhaupt ein guter Vater sein kann. Fiele er ob des Verlustes seines Amtes in eine schwere Krise, könnte er sogar eine heftige Aversion in Ansehung des Kindes entwicklen. Auch materiell könnte er das Kind (und ggf. die Mutter) vermutlich weit besser unterstützen, dürfte er weiterhin als Priester tätig sein. Wiegt in einem solchen Fall das Recht des Kindes auf, wie Franziskus sagt, "das Gesicht eines Vaters" die substantiellen Lebensinteressen des Vaters auf, selbst wenn sich diese Interessen nicht auf natürliche Rechte zurückführen ließen? Wäre das nicht gerade ein rein aus formalen Gründen gefälltes Urteil über den Priester und dessen inngsten Wunsch, Priester zu sein?

Man verstehe mich bitte nicht falsch, mir ist keineswegs daran gelegen, die natürlichen Rechte eines Kindes gegenüber seinem Vater in Frage zu stellen, doch lassen sich meines Erachtens Fälle nicht ganz ausschließen, die gerade um der Menschlichkeit willen eine genauere Überprüfung der Befindlichkeitslage des Priesters bzw. Vaters notwendig machen.

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