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Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Montag 6. Juni 2011, 15:01
von AxelLCH
Senensis hat geschrieben:Du kannst Dich in der Zwischenzeit durch den entsprechenden Thread in der Sakramentskapelle lesen (wenn Du nicht schon hast)... und die Leute dort ausquetschen? Gibt ein paar mittlere Insider dort im Forum.
Habe ich bereits getan! Sehr aufschlussreich, das kann man wirklich sagen :)

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Samstag 11. Juni 2011, 11:30
von AxelLCH
Hallo :-)
Ich habe eine Frage über etwas, das mir gerade beim Betrachten der deutschen Website der Unbeschuhten Karmeliten aufgefallen ist.
Es geht um die Statistik der Karmelitinnen von 2008, laut der es insgesamt 10482 Karmelitinnen weltweit gibt, aber NUR 786 mit ewigen Gelübden und sage und schreibe 8521 in zeitlichen Gelübden!
Das zieht sich weiter fort: In den meisten Ländern, in denen es Klöster gibt sind die meisten Schwestern (mit Abstand!!) in den zeitlichen Gelübden, es gibt sogar einige Länder in denen es KEINE ([Punkt]) Schwestern mit ewigen Gelübden gibt! Wie kommt das??
Z.B Auch Österreich: Laut Statistik, 117 Karmelitinnen und nur 5 mit ewigen Gelübden?!?
Deutschland: 225 Schwestern und 15 mit ewigen Gelübden??

Ich würde diese Statistik ja wahnsinnig gerne einbinden, aber das kann ich leider nicht :tuete:
Zu finden aber unter http://www.karmelocd.de/Gemeinschaften/Statistik.htm

Achja: Was bedeutet "Konstitutionen von 1991? Anscheinend gibt es hier nämlich Unterschiede, da z.B. der Karmel Wemding unter "Konstitutionen von 1990" aufgelistet wird...

Verwirrung :D

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Samstag 11. Juni 2011, 11:51
von PaceVeritas
AxelLCH hat geschrieben: Achja: Was bedeutet "Konstitutionen von 1991? Anscheinend gibt es hier nämlich Unterschiede, da z.B. der Karmel Wemding unter "Konstitutionen von 1990" aufgelistet wird...
Ich habe mal gehört, dass Speyer, Hauenstein und Wemding ältere Konstitutionen haben als die übrigen Karmelklöster in D. Worin der Unterschied genau besteht, weiß ich leider nicht ...

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Dienstag 14. Juni 2011, 12:02
von Senensis
Axel, da kann was in der Statistik nicht stimmen. Vielleicht haben sie oben in der Tabelle zeitlich und ewig vertauscht. Allein im Karmel Mayerling gibt es definitiv mehr als 5 Nonnen mit ew. Profeß. Vielleicht gibt es aber in Österreich tatsächlich nur 5 Karmelitinnen mit zeitlicher Profeß?

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Dienstag 14. Juni 2011, 12:05
von cantus planus
Aus dem Bauch heraus: das könnte hinkommen. Eine Vertauschung der Angaben wäre auch eine logische Erklärung für solche Zahlen. Das kann beim Tabellenerstellen ja sehr leicht passieren.

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Dienstag 14. Juni 2011, 15:51
von AxelLCH
@Cantus und Senensis:
Gut, das wäre auch meine Überlegung gewesen, es scheint wirklich so zu sein, dass diese ersten beiden Spalten wohl vertauscht wurden :) Habe dennoch kurz an meinem Weltbild gezweifelt :D
GLG Axel

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Montag 11. Juli 2011, 14:05
von HeGe
Diese Meldung
On July 2, 2011 Sister Rosa Vlasakova made solemn profession at the Abbey of Maria Frieden (Germany).

Sister Rosa was born in Prague (Czech Rep.) in 1968 and entered Maria Frieden in 2008. She was a Franciscan sister.
hat bei mir die Frage aufgeworfen, wie eigentlich ein Ordenswechsel abläuft. S. Rosa war ja offensichtlich vorher Franziskanerin. Muss so jemand trotzdem die gesamte "Ausbildung" durchlaufen, mit Postulat, Noviziat, usw.? Gibt es da überhaupt einheitliche Regeln oder wird das von Fall zu Fall entschieden? Ich denke, der Ausbildungsbedarf was das Leben als Trappistin angeht, ist ja bei jemandem, der aus einer aktiven Gemeinschaft kommt, größer, als bei jemandem, der vorher schon in einem anderen kontemplativen Orden gelebt hat.

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Montag 11. Juli 2011, 14:09
von cantus planus
Feste Regeln gibt es da m. W. nicht. Während der Übertritt zwischen Orden der gleichen Familie, z. B. zwischen zwei Franziskanerinnenkongregationen, relativ flott und unbürokratisch laufen kann, ist es schon etwas anderes, wenn jemand in eine ganz neue Ordensrichtung wechselt.

Bei einem Wechsel außerhalb einer Ordensfamilie und zwischen einem aktiven und kontemplativen Orden wird man sorgfältiger darauf achten, dass der Übertritt wohl reflektiert ist und reibungslos läuft.

Darüberhinaus können die Gründe für den Übertritt oder die Persönlichkeitsstruktur eines Kandidaten Anlaß zu einem kürzeren oder längeren Übertrittsverfahren liefern.

Ganz abgesehen davon, dass ein Ordensübertritt zwar nach einem das Kirchenrecht berührenden Schritt aussieht, aber natürlich auch einen ganzen Rattenschwanz weltlicher Formalitäten auslöst.

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Montag 11. Juli 2011, 14:14
von Gamaliel
HeGe hat geschrieben:...hat bei mir die Frage aufgeworfen, wie eigentlich ein Ordenswechsel abläuft. S. Rosa war ja offensichtlich vorher Franziskanerin. Muss so jemand trotzdem die gesamte "Ausbildung" durchlaufen, mit Postulat, Noviziat, usw.? Gibt es da überhaupt einheitliche Regeln oder wird das von Fall zu Fall entschieden?
Das Kirchenrecht regelt diese Frage in einer allgemeinen Weise in einem eigenen kurzen Abschnitt:
ÜBERTRITT IN EIN ANDERES INSTITUT

Can. 684* — § 1. Ein Mitglied mit ewigen Gelübden kann von seinem eigenen Ordensinstitut in ein anderes nur übertreten mit Einwilligung des obersten Leiters beider Institute und der Zustimmung ihrer jeweiligen Räte.

§ 2. Das Mitglied kann nach Ablauf einer mindestens dreijährigen Probezeit zur ewigen Profeß im neuen Institut zugelassen werden. Wenn es das Mitglied jedoch ablehnt, diese Profeß abzulegen, oder wenn es zu deren Ablegung von den zuständigen Oberen nicht zugelassen wird, hat es in das frühere Institut zurückzukehren, sofern es nicht das Säkularisationsindult erhalten hat.

§ 3. Damit ein Ordensangehöriger von einem rechtlich selbständigen Kloster in ein anderes desselben Instituts bzw. derselben Föderation oder Konföderation übertreten kann, ist, unbeschadet sonstiger im Eigenrecht festgelegter Erfordernisse, die Zustimmung des höheren Oberen der beiden Kloster und des Kapitels des aufnehmenden Klosters erforderlich und hinreichend, eine neue Profeß ist nicht erforderlich.

§ 4. Das Eigenrecht hat Zeit und Art der Erprobung festzulegen, die der Gelübdeablegung des Mitgliedes im neuen Institut vorauszugehen hat.

§ 5. Damit der Übertritt in ein Säkularinstitut oder in eine Gesellschaft des apostolischen Lebens bzw. von diesen in ein Ordensinstitut erfolgen kann, ist die Erlaubnis des Heiligen Stuhles erforderlich, dessen Weisungen Folge zu leisten ist.

Can. 685 — § 1. Bis zur Profeßablegung im neuen Institut ruhen unter Aufrechterhaltung der Gelubde die Rechte und Pflichten, die das Mitglied im fruheren Institut hatte; vom Beginn der Probezeit an ist es jedoch zur Befolgung des Eigenrechts des neuen Instituts verpflichtet

§ 2 Durch die Profeß im neuen Institut wird das Mitglied diesem eingeghedert, gleichzeitig erloschen die fruheren Gelubde, Rechte und Pflichten
Die in c. 684 §2 genannte Probezeit ist kein Noviziat, sodaß die übertretende Person nicht dem Novizenmeister untersteht.

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Montag 11. Juli 2011, 14:22
von HeGe
Vielen Dank, Cantus und Gamaliel. Das heißt also, so jemand wird schon anders behandelt, wie ein normaler Beitrittswilliger, muss aber nochmal so etwas ähnliches wie die zeitlichen Gelübde durchlaufen, bevor der Übertritt endgültig wird. Und der Übertritt von einem Orden in einen anderen Orden ist einfacher, als wenn es sich um ein Säkularinstitut oder eine Gesellschaft apostolischen Lebens handelt.

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Montag 11. Juli 2011, 14:24
von PaceVeritas
HeGe hat geschrieben:
On July 2, 211 Sister Rosa Vlasakova made solemn profession at the Abbey of Maria Frieden (Germany).

Sister Rosa was born in Prague (Czech Rep.) in 1968 and entered Maria Frieden in 28. She was a Franciscan sister.
Das gibt's auch umgekehrt. Die Äbtissin von Maria Frieden (OSB) ist von den Benediktinerinnen zu den Franziskanerinnen übergetreten: http://bilder.klostersiessen.de/1%212%218%2Myriam/

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Montag 11. Juli 2011, 14:31
von Gamaliel
HeGe hat geschrieben: Das heißt also, so jemand wird schon anders behandelt, wie ein normaler Beitrittswilliger, muss aber nochmal so etwas ähnliches wie die zeitlichen Gelübde durchlaufen, bevor der Übertritt endgültig wird.
Das würde ich so nicht ausdrücken. Der Kandidat bleibt während der Probezeit weiterhin Mitglied seines bisherigen Instituts (Gelübde/Versprechen bleiben aufrecht), ebenso behält er seine Rechte und Pflichten, allerdings ruhen diese während der Probezeit (c. 685 §2). Weiters hat der Kandidat während der Probezeit jederzeit das Recht in seinen alten Verband zurückzukehren.
Die inhaltliche Gestaltung der Probezeit obliegt den zuständigen Oberen.

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Sonntag 14. August 2011, 16:11
von Debora
Ende Mai war ich eine Woche in Assisi im Gästehaus der Bayerischen Kapuzinerinnen und jetzt durfte ich zwei Wochen mit den Schwestern in der Klausur mitleben.

Ich bin zutiefst beeindruckt, ein wirklich katholisches Kloster mit einer würdigen Liturgie und einem authentischem Klosterleben. Sie haben viele junge Schwestern und jetzt am 22. August wird wieder eine junge Frau eintreten.

Wenn jemand ein gutes katholisches Kloster sucht, dann ist er dort ganz sicher am richtigen Platz!

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Sonntag 14. August 2011, 17:33
von Niels
:daumen-rauf:

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Dienstag 16. August 2011, 21:09
von Germanus
Gamaliel hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:...hat bei mir die Frage aufgeworfen, wie eigentlich ein Ordenswechsel abläuft. S. Rosa war ja offensichtlich vorher Franziskanerin. Muss so jemand trotzdem die gesamte "Ausbildung" durchlaufen, mit Postulat, Noviziat, usw.? Gibt es da überhaupt einheitliche Regeln oder wird das von Fall zu Fall entschieden?
Das Kirchenrecht regelt diese Frage in einer allgemeinen Weise in einem eigenen kurzen Abschnitt:
ÜBERTRITT IN EIN ANDERES INSTITUT

Can. 684* — § 1. Ein Mitglied mit ewigen Gelübden kann von seinem eigenen Ordensinstitut in ein anderes nur übertreten mit Einwilligung des obersten Leiters beider Institute und der Zustimmung ihrer jeweiligen Räte.

§ 2. Das Mitglied kann nach Ablauf einer mindestens dreijährigen Probezeit zur ewigen Profeß im neuen Institut zugelassen werden. Wenn es das Mitglied jedoch ablehnt, diese Profeß abzulegen, oder wenn es zu deren Ablegung von den zuständigen Oberen nicht zugelassen wird, hat es in das frühere Institut zurückzukehren, sofern es nicht das Säkularisationsindult erhalten hat.

§ 3. Damit ein Ordensangehöriger von einem rechtlich selbständigen Kloster in ein anderes desselben Instituts bzw. derselben Föderation oder Konföderation übertreten kann, ist, unbeschadet sonstiger im Eigenrecht festgelegter Erfordernisse, die Zustimmung des höheren Oberen der beiden Kloster und des Kapitels des aufnehmenden Klosters erforderlich und hinreichend, eine neue Profeß ist nicht erforderlich.

§ 4. Das Eigenrecht hat Zeit und Art der Erprobung festzulegen, die der Gelübdeablegung des Mitgliedes im neuen Institut vorauszugehen hat.

§ 5. Damit der Übertritt in ein Säkularinstitut oder in eine Gesellschaft des apostolischen Lebens bzw. von diesen in ein Ordensinstitut erfolgen kann, ist die Erlaubnis des Heiligen Stuhles erforderlich, dessen Weisungen Folge zu leisten ist.

Can. 685 — § 1. Bis zur Profeßablegung im neuen Institut ruhen unter Aufrechterhaltung der Gelubde die Rechte und Pflichten, die das Mitglied im fruheren Institut hatte; vom Beginn der Probezeit an ist es jedoch zur Befolgung des Eigenrechts des neuen Instituts verpflichtet

§ 2 Durch die Profeß im neuen Institut wird das Mitglied diesem eingeghedert, gleichzeitig erloschen die fruheren Gelubde, Rechte und Pflichten
Die in c. 684 §2 genannte Probezeit ist kein Noviziat, sodaß die übertretende Person nicht dem Novizenmeister untersteht.
Und dann gibt es manchmal noch die Bestimmung im Eigenrecht, dass ein Religiose mit Ewiger Profess z.b. eine mindestens dreijährige Probezeit durchlaufen muss, bevor er zur Feierlichen Profess zugelassen werden kann. Dieser Fall ist wohl in Maria Frieden eingetreten. Die Bestimmungen des römischen Rechts (CIC) sind da ziemlich im Vagen gelassen worden, da man sich scheinbar im Ordensrecht nicht zu tief vorwagen wollte.
Gruß G.

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Dienstag 16. August 2011, 21:15
von Ecce Homo
Debora hat geschrieben: Wenn jemand ein gutes katholisches Kloster sucht, dann ist er dort ganz sicher am richtigen Platz!
Ebensolches höre ich von den Klarissen in Maria Vesperbild - hochkatholisch, echt authentisch freundlich, überzeugend, Mundkommunion...

Schade, dass ich keine Ordensberufund habe...

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Dienstag 16. August 2011, 21:22
von iustus
Ecce Homo hat geschrieben:
Debora hat geschrieben: Wenn jemand ein gutes katholisches Kloster sucht, dann ist er dort ganz sicher am richtigen Platz!
Ebensolches höre ich von den Klarissen in Maria Vesperbild - hochkatholisch, echt authentisch freundlich, überzeugend, Mundkommunion...
Da scheints ja in Deutschland tatsächlich mehrere von zu geben, vgl. http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php? ... 3&start=.

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Sonntag 21. August 2011, 19:50
von PaceVeritas
Debora hat geschrieben:Ende Mai war ich eine Woche in Assisi im Gästehaus der Bayerischen Kapuzinerinnen und jetzt durfte ich zwei Wochen mit den Schwestern in der Klausur mitleben.

Ich bin zutiefst beeindruckt, ein wirklich katholisches Kloster mit einer würdigen Liturgie und einem authentischem Klosterleben. (...)
Das ist sehr schön zu lesen! :daumen-rauf:

(Vielleicht könnte man den Vorschlag machen, die Musik auf der Internetseite http://www.santacroceassisi.com optional einstellbar zu machen, es ist etwas ungünstig, wenn die ständig vorne beginnt ...)

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Montag 22. August 2011, 10:11
von Senensis
Wie ist es eigentlich in Marienstern http://www.marienstern.de/ mit dem Gebrauch der Liturgiesprache? Auf der Homepage habe ich noch keinen eindeutigen Hinweis gefunden.

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Montag 22. August 2011, 12:14
von iustus
Hier heißt es: montags bis freitags Lateinische Vesper

http://www.oberlausitz.com/ferien/kultu ... uckau.aspx

Hier sind noch detailliertere Angaben zu den Liturgiesprachen dort (tlw. Messe sorbisch):

http://kirchensuchmaschine.diomira.de/k ... %7C~%7C%7D

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Dienstag 23. August 2011, 12:00
von Senensis
Wobei die Nonnen im Glossar auf ihrer Homepage "Amt" als "lateinische Meßfeier" definieren. Das könnte den Schluß zulassen, daß "Konventamt" ohne weitere Angabe auch lateinisch bedeuten kann...

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Mittwoch 31. August 2011, 22:05
von Dieter
Kamaldulenser - die weißen Benediktiner


Kennt sie jemand? War schon jemand mal in Camaldoli oder in einem anderen ihrer Klöster in Italien?

http://de.wikipedia.org/wiki/Kamaldulenser

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Donnerstag 1. September 2011, 13:44
von Dieter
und noch eine Frage habe ich, da ich mich im Klosterleben nicht auskenne:

Ist es richtig, dass die Klöster nicht dem Bistum bzw dessen Bischof unterstehen? Alle Klöster nicht oder nur die traditionellen Orden mit einem Abt?

Was heisst das in der Praxis? Welche konkreten Folgen hat das - im positiven wie im negativen Sinne?

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Donnerstag 1. September 2011, 16:59
von Philos
Ein Kloster eines Ordens Päpstlichen Rechtes untersteht den Bischof nicht. Das heißt konkret, man grob gesagt nur Rom als Vorgesetzten hat.

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Donnerstag 1. September 2011, 17:09
von iustus
Philos hat geschrieben:Ein Kloster eines Ordens Päpstlichen Rechtes untersteht den Bischof nicht.
Ausnahme c. 678 CIC:
Can. 678 — § 1. Die Ordensleute unterstehen der Gewalt der Bischöfe, denen sie in treu ergebenem Gehorsam und mit Ehrerbietung begegnen müssen, in dem, was die Seelsorge, die öffentliche Abhaltung des Gottesdienstes und andere Apostolatswerke betrifft.
Das gilt auch für die Gemeinschaften päpstlichen Rechts. Die Reichweite dieser Vorschrift ist durchaus umstritten.

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Donnerstag 1. September 2011, 17:11
von cantus planus
Vollständige Exemtion existiert seit dem II. Vaticanum fast nicht mehr; einige Ausnahmen wurden noch unter Benedikt XVI. beseitigt. Im CIC von 1983 ist der Begriff "Exemtion" gar nicht mehr enthalten. M. W. gibt es nur noch drei oder vier Klöster, die vollständig exemt sind. Im deutschen Sprachraum nur die Abtei Wettingen-Mehrerau.

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Donnerstag 1. September 2011, 17:20
von Gamaliel
cantus planus hat geschrieben:Vollständige Exemtion existiert seit dem II. Vaticanum fast nicht mehr; einige Ausnahmen wurden noch unter Benedikt XVI. beseitigt. Im CIC von 1983 ist der Begriff "Exemtion" gar nicht mehr enthalten. M. W. gibt es nur noch drei oder vier Klöster, die vollständig exemt sind. Im deutschen Sprachraum nur die Abtei Wettingen-Mehrerau.
Wenn Du unter "Begriff" die genaue Buchstabenabfolge meinst, dann hast Du ganz recht, wenn Du die Sache meinst, dann stimmt Deine Aussage zum CIC nicht.
Can. 591 — Um für das Wohl der Institute und für die Erfordernisse des apostolischen Wirkens besser vorzusorgen, kann der Papst kraft seines Primates im Hinblick auf die ganze Kirche mit Rücksicht auf den allgemeinen Nutzen Institute des geweihten Lebens der Leitung der Ortsordinarien entziehen und sich allein oder einer anderen kirchlichen Autorität unterstellen.
Das Paradebeispiel (in mehrerer Hinsicht) für eine solche Exemtion nach 1983 ist die Petrusbruderschaft.

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Donnerstag 1. September 2011, 17:22
von cantus planus
:hae?:

Die FSSP ist doch nicht exemt. Sie ist eine Genossenschaft päpstlichen Rechts. Aber gerade an ihrem Beispiel sieht man doch die vollkommene Abhängigkeit von den Ortsbischöfen.

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Donnerstag 1. September 2011, 17:32
von Gamaliel
cantus planus hat geschrieben::hae?:

Die FSSP ist doch nicht exemt.
Doch, am Papier schon. (Siehe dazu das MP Eccl. Dei und den dortigen Verweis auf das Protokoll vom 5. Mai, in dem ausdrücklich c. 591 erwähnt wird.) - Im übrigen verweisen auch die kirchenrechtlichen Standardkommentare (z.B. von Primetshofer zum Ordenrecht) auf die FSSP als Beispiel für die Exemtion.
cantus planus hat geschrieben:Aber gerade an ihrem Beispiel sieht man doch die vollkommene Abhängigkeit von den Ortsbischöfen.
Deswegen schrieb ich in "mehrerer Hinsicht". ;D

Re: Klosterpforte - Fragen rund um Klöster und Orden

Verfasst: Freitag 2. September 2011, 08:40
von ottaviani
cantus planus hat geschrieben:Vollständige Exemtion existiert seit dem II. Vaticanum fast nicht mehr; einige Ausnahmen wurden noch unter Benedikt XVI. beseitigt. Im CIC von 1983 ist der Begriff "Exemtion" gar nicht mehr enthalten. M. W. gibt es nur noch drei oder vier Klöster, die vollständig exemt sind. Im deutschen Sprachraum nur die Abtei Wettingen-Mehrerau.
Was wurde den unter Benedikt XVI noch beseitigt?

Was bedeutet OPL??

Verfasst: Dienstag 4. Oktober 2011, 12:42
von Jose-Manuel-Undurraga
Hallo,
ich komme nicht aus Deutschland und verstehe nicht den Ausdruck OPL hinter einem Namen. Ich habedas bei "Oblaten" gelesen- hier im Forum.
Vielen Dank für eine shnelle Antwort.
Jose Manuel

Re: Was bedeutet OPL??

Verfasst: Dienstag 4. Oktober 2011, 12:59
von taddeo
Jose-Manuel-Undurraga hat geschrieben:Hallo,
ich komme nicht aus Deutschland und verstehe nicht den Ausdruck OPL hinter einem Namen. Ich habedas bei "Oblaten" gelesen- hier im Forum.
Vielen Dank für eine shnelle Antwort.
Jose Manuel
OPL = Laienmitglieder des Dominikaner-Ordens, Dominikanische Gemeinschaft, Laiendominikaner: http://de.wikipedia.org/wiki/Laiendominikaner
Siehe auch dazu: http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php?p=37297#p37297