Lebenswege - OT´s aus der Jungfrauenweihe

Klöster, Klerus, Laienschaft. Besondere Nachfolge.
Benutzeravatar
Seraph
Beiträge: 716
Registriert: Mittwoch 9. April 2008, 14:37

Lebenswege - OT´s aus der Jungfrauenweihe

Beitrag von Seraph »

[Mod]Dieser und die folgenden Beiträge wurden nach Beanstandung aus dem Thread zur Jungfrauenweihe abgetrennt. Ecce als Mod[/Mod]
Marion hat geschrieben:
Jacinta hat geschrieben: Ich kenne da jemanden, der erst im fortgeschrittenen Alter aus einer standesamtlich geschlossenen und gescheiterten Ehe heraus überhaupt zum christlichen Glauben gefunden hat und sich taufen lies. Kann so jemand - zumal da auch Kinder da sind - überhaupt noch verbindlich ein Leben in Eheloisgkeit und zugleich in der Welt versprechen?
Wie meinst du das?
Ob es überhaupt möglich ist für eine Geschiedene ohne neuen Mann zu leben?
Die Frage war doch einigermaßen klar: ob es möglich ist, der Kirche gegenüber eine rechtliche Verpflichtung einzugehen, künftig im Stand der Ehelosigkeit leben zu wollen. Bei einer Witwe mit Kindern ginge noch der Eintritt ins Kloster, wenn die Kinder alt genug sind, bei einer Geschiedenen bin ich ich kirchenrechtlich nicht sicher. Was mit "zugleich in der Welt" gemeint ist, habe ich, glaub ich, nicht ganz verstanden. Dieses Thema wäre aber eine Auslagerung wert – hier im Fred ist es OT.
Ein düsterer Seraph möchte wohl selbst den dreieinigen Gott erschrecken.
(Mother Mary Francis)

Benutzeravatar
songul
Beiträge: 1759
Registriert: Freitag 28. Dezember 2007, 18:47

Re: Jungfrauenweihe

Beitrag von songul »

Seraph hat geschrieben:
Marion hat geschrieben:
Jacinta hat geschrieben: Ich kenne da jemanden, der erst im fortgeschrittenen Alter aus einer standesamtlich geschlossenen und gescheiterten Ehe heraus überhaupt zum christlichen Glauben gefunden hat und sich taufen lies. Kann so jemand - zumal da auch Kinder da sind - überhaupt noch verbindlich ein Leben in Eheloisgkeit und zugleich in der Welt versprechen?
Wie meinst du das?
Ob es überhaupt möglich ist für eine Geschiedene ohne neuen Mann zu leben?
Die Frage war doch einigermaßen klar: ob es möglich ist, der Kirche gegenüber eine rechtliche Verpflichtung einzugehen, künftig im Stand der Ehelosigkeit leben zu wollen. Bei einer Witwe mit Kindern ginge noch der Eintritt ins Kloster, wenn die Kinder alt genug sind, bei einer Geschiedenen bin ich ich kirchenrechtlich nicht sicher. Dieses Thema wäre aber eine Auslagerung wert – hier im Fred ist es OT.
Eine Geschiedene die zur Zeit ihrer Scheidung noch nicht getauft war (sprich: eine Heidin) war de facto nie verheiratet.
Für Nicht-Christen gilt das Kirchenrecht nicht.
Wenn dann auch noch der geschiedene Partner nicht getauft war oder aus der Kirche ausgetreten ist - egal ob evang. oder kath. - dann sieht es ganz gut aus; eine solche Person kann sogar noch in den Ordenstand eintreten.
Meine Kenntnisse beruhen auf einem konkreten Fall und sind im Kirchen- und Ordensrecht verankert.

Säkularinstitute sind eine Alternative zu Ordensgemeinschaften; Man kann sich auch einer, meist benediktinischen, Gemeinschaft als Oblatin anschliessen und auch da sind unterschiedliche Arten der Gelübde mögliche, bis hin zum Mitleben in der Gemeinschaft.

LG Songul

Benutzeravatar
cantus planus
Beiträge: 24273
Registriert: Donnerstag 20. Juli 2006, 16:35
Wohnort: Frankreich: Département Haut-Rhin; Erzbistum Straßburg

Re: Jungfrauenweihe

Beitrag von cantus planus »

songul hat geschrieben:Eine Geschiedene die zur Zeit ihrer Scheidung noch nicht getauft war (sprich: eine Heidin) war de facto nie verheiratet.
Für Nicht-Christen gilt das Kirchenrecht nicht.
Ganz so einfach ist es nicht, denn auch eine standesamtlich geschlossene Ehe hat in Deutschland kirchenrechtliche Wirkung. Darüber können sich unsere Kanonisten ja jetzt auslassen.

Allerdings ist es sehr wohl möglich, um dem Ruf Gottes zu folgen, von bestehenden Ehepflichten u. ä. dispensiert zu werden, wie du schon sagtest. Die Scheidung dürfte dabei weniger ein Problem sein. Schwierig würde es dann, wenn es danach ein neues, belegbares Verhältnis gegeben hätte.
Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.

‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

Benutzeravatar
Gamaliel
Beiträge: 8617
Registriert: Donnerstag 22. Januar 2009, 07:32

Re: Jungfrauenweihe

Beitrag von Gamaliel »

cantus planus hat geschrieben:
songul hat geschrieben:Eine Geschiedene die zur Zeit ihrer Scheidung noch nicht getauft war (sprich: eine Heidin) war de facto nie verheiratet.
Für Nicht-Christen gilt das Kirchenrecht nicht.
Ganz so einfach ist es nicht, denn auch eine standesamtlich geschlossene Ehe hat in Deutschland kirchenrechtliche Wirkung. Darüber können sich unsere Kanonisten ja jetzt auslassen.
Richtig bemerkt! Songul hätte hinzufügen müssen, "war de facto nie sakramental verheiratet". Selbstverständlich gibt es auch nicht-sakramentale Ehen, die aus christlicher Sicht nicht einfach "nichts" sind.

Benutzeravatar
Berolinensis
Beiträge: 4988
Registriert: Mittwoch 9. September 2009, 16:40

Re: Jungfrauenweihe

Beitrag von Berolinensis »

Gamaliel hat geschrieben:
cantus planus hat geschrieben:
songul hat geschrieben:Eine Geschiedene die zur Zeit ihrer Scheidung noch nicht getauft war (sprich: eine Heidin) war de facto nie verheiratet.
Für Nicht-Christen gilt das Kirchenrecht nicht.
Ganz so einfach ist es nicht, denn auch eine standesamtlich geschlossene Ehe hat in Deutschland kirchenrechtliche Wirkung. Darüber können sich unsere Kanonisten ja jetzt auslassen.
Richtig bemerkt! Songul hätte hinzufügen müssen, "war de facto nie sakramental verheiratet". Selbstverständlich gibt es auch nicht-sakramentale Ehen, die aus christlicher Sicht nicht einfach "nichts" sind.
So ist es. Es ist ja gerade umgekehrt so, daß standesamtliche Ehen zwischen Katholiken nichtig sind, weil für sie die kanonische Form gilt, während Akatholiken (ja, ich weiß schon, der Begriff ist heute verpönt) auch ohne diese Form gültige Naturehen oder sogar sakramentale Ehen schließen können. Ich erinnere an die kürzliche Änderung des Codex durch das Motu Proprio Omnium in mentem, bei der es gerade darum ging.

Benutzeravatar
songul
Beiträge: 1759
Registriert: Freitag 28. Dezember 2007, 18:47

Re: Jungfrauenweihe

Beitrag von songul »

Berolinensis hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:
cantus planus hat geschrieben:
songul hat geschrieben:Eine Geschiedene die zur Zeit ihrer Scheidung noch nicht getauft war (sprich: eine Heidin) war de facto nie verheiratet.
Für Nicht-Christen gilt das Kirchenrecht nicht.
Ganz so einfach ist es nicht, denn auch eine standesamtlich geschlossene Ehe hat in Deutschland kirchenrechtliche Wirkung. Darüber können sich unsere Kanonisten ja jetzt auslassen.
Richtig bemerkt! Songul hätte hinzufügen müssen, "war de facto nie sakramental verheiratet". Selbstverständlich gibt es auch nicht-sakramentale Ehen, die aus christlicher Sicht nicht einfach "nichts" sind.
So ist es. Es ist ja gerade umgekehrt so, daß standesamtliche Ehen zwischen Katholiken nichtig sind, weil für sie die kanonische Form gilt, während Akatholiken (ja, ich weiß schon, der Begriff ist heute verpönt) auch ohne diese Form gültige Naturehen oder sogar sakramentale Ehen schließen können. Ich erinnere an die kürzliche Änderung des Codex durch das Motu Proprio Omnium in mentem, bei der es gerade darum ging.
Also ich erinnere mich noch von damals, das der Punkt war, dass wenn beide Ehepartner getaufte Christen gewesen wären und dennoch nur standesamtlich geheiratet hätten, es auch nicht möglich wäre in Kloster zu gehen.

Hat sich das heutzutage geändert?

Benutzeravatar
Berolinensis
Beiträge: 4988
Registriert: Mittwoch 9. September 2009, 16:40

Re: Jungfrauenweihe

Beitrag von Berolinensis »

songul hat geschrieben:Also ich erinnere mich noch von damals, das der Punkt war, dass wenn beide Ehepartner getaufte Christen gewesen wären und dennoch nur standesamtlich geheiratet hätten, es auch nicht möglich wäre in Kloster zu gehen.

Hat sich das heutzutage geändert?
Da geht jetzt einiges durcheinander. Man muß schon zwischen Katholiken, die durch die kanonische Form verpflichtet werden, und Akatholiken unterscheiden. Ist ein Katholik nur standesamtlich verheiratet, ist diese Ehe aus kirchlicher sicht ungültig. Dann steht einem Eintritt in ein Kloster nichts entgegen. Handelt es sich bei beiden Parteien um nichtkatholische Christen, kommt eine sakramentale Ehe zustande. Dies steht grundsätzlich einem Ordenseintritt entgegen. Wenn ich mich recht entsinne, kann aber in diesem Fall die Ehe, solange sie noch nicht konsumiert ist, gelöst werden. Da müßte ich nachsehen, vielleicht weiß es aber auch jemand genauer aus dem Kopf.

Benutzeravatar
cantus planus
Beiträge: 24273
Registriert: Donnerstag 20. Juli 2006, 16:35
Wohnort: Frankreich: Département Haut-Rhin; Erzbistum Straßburg

Re: Jungfrauenweihe

Beitrag von cantus planus »

Es kann auch zum Behuf eines Ordenseintritts von den Ehepflichten dispensiert werden. Diese Dispens ist aber dem Heiligen Stuhl vorbehalten. Es gibt aber solche Fälle. Mit ist mindestens einer in Österreich bekannt.
Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.

‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

Benutzeravatar
songul
Beiträge: 1759
Registriert: Freitag 28. Dezember 2007, 18:47

Re: Jungfrauenweihe

Beitrag von songul »

In dem Fall war's halt so, dass der eine zwar kath. getauft war aber mehr Mitglied der Kirche und der andere sowieso nicht getauft.
Eine solche Ehe gilt einfach als nicht existent. Nach Kirchenrecht.
Berolinensis hat geschrieben:Handelt es sich bei beiden Parteien um nichtkatholische Christen, kommt eine sakramentale Ehe zustande.
Das habe ich wiederum nicht verstanden; ich habe immer gelernt, dass die Sakramente von römischer Seite nicht anerkannt werden.
Allerdings, meinst du jetzt eine kirchliche Ehe von Nicht-Katholiken oder eine Standesamtliche?

Benutzeravatar
Gamaliel
Beiträge: 8617
Registriert: Donnerstag 22. Januar 2009, 07:32

Re: Jungfrauenweihe

Beitrag von Gamaliel »

songul hat geschrieben:In dem Fall war's halt so, dass der eine zwar kath. getauft war aber mehr Mitglied der Kirche und der andere sowieso nicht getauft.
Eine solche Ehe gilt einfach als nicht existent. Nach Kirchenrecht.
Berolinensis hat geschrieben:Handelt es sich bei beiden Parteien um nichtkatholische Christen, kommt eine sakramentale Ehe zustande.
Das habe ich wiederum nicht verstanden; ich habe immer gelernt, dass die Sakramente von römischer Seite nicht anerkannt werden.
Allerdings, meinst du jetzt eine kirchliche Ehe von Nicht-Katholiken oder eine Standesamtliche?
Da ist Dir - jedenfalls in dieser allgemeinen Formulierung - leider etwas Falsches erzählt worden (z.B. bzgl. der Taufe springt dies geradezu ins Auge). Was das Ehesakrament betrifft, so ist dafür wesentlich, daß sich dieses die beiden Getauften selbst spenden ("Laiensakrament"), das ist auch in der katholischen Kirche nicht anders.

Benutzeravatar
Linus
Beiträge: 15072
Registriert: Donnerstag 25. Dezember 2003, 10:57
Wohnort: 4121 Hühnergeschrei

Re: Jungfrauenweihe

Beitrag von Linus »

Seraph hat geschrieben:
Marion hat geschrieben:
Jacinta hat geschrieben: Ich kenne da jemanden, der erst im fortgeschrittenen Alter aus einer standesamtlich geschlossenen und gescheiterten Ehe heraus überhaupt zum christlichen Glauben gefunden hat und sich taufen lies. Kann so jemand - zumal da auch Kinder da sind - überhaupt noch verbindlich ein Leben in Eheloisgkeit und zugleich in der Welt versprechen?
Wie meinst du das?
Ob es überhaupt möglich ist für eine Geschiedene ohne neuen Mann zu leben?
Die Frage war doch einigermaßen klar: ob es möglich ist, der Kirche gegenüber eine rechtliche Verpflichtung einzugehen, künftig im Stand der Ehelosigkeit leben zu wollen. Bei einer Witwe mit Kindern ginge noch der Eintritt ins Kloster, wenn die Kinder alt genug sind, bei einer Geschiedenen bin ich ich kirchenrechtlich nicht sicher. Dieses Thema wäre aber eine Auslagerung wert – hier im Fred ist es OT.
Ich kenne eine (unfreiwillig) Geschiedene die im Kloster gelandet ist. Von ihr hab ich schon mal eine Geschichte mit Enkerl und Papst hier gebracht ("Das ist meins")

Songul: die Kirche sieht jede geschlossene Ehe zweier getaufter Nichtkatholiken als Sakrament an. (Also wenn zwei Freikirchler heiraten, dann denken die zwar, es wär halt "nur" ne gegenseitige moralische Verpflichtungserklärung es ist aber aus katholischer Sicht ein Sakrament) sie sind nur nicht an die Formpflicht gebunden. (Formpflicht heißt: vor Diakon/Priester und zwei Zeugen) Wenn die beiden aber nichtmal getauft sind, dann ist es nur eine trotzdem schützenswerte Naturehe.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein

Antworten Vorheriges ThemaNächstes Thema