Laisierung

Klöster, Klerus, Laienschaft. Besondere Nachfolge.
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Senensis
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Laisierung

Beitrag von Senensis »

Was sind noch einmal die Folgen einer Laisierung (sagen wir, eines Ordenspriesters) für den Betreffenden? Und was bedeutet das nach traditioneller Auffassung für sein Seelenheil?
Ich werf die Frage jetzt mal ganz pauschal in die Runde.
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Gamaliel
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Re: Laisierung

Beitrag von Gamaliel »

Im Kirchenrecht heißt es allgemein:
Can. 292 — Ein Kleriker, der nach Maßgabe des Rechts den klerikalen Stand verliert, verliert mit ihm auch die dem klerikalen Stand eigenen Rechte und ist durch keine Pflichten des klerikalen Standes mehr gebunden, unbeschadet der Vorschrift des can. 291; ihm ist verboten, die Weihegewalt auszuüben, unbeschadet der Vorschrift des can. 976; ohne weiteres sind ihm alle Ämter, Aufgaben und jegliche delegierte Vollmacht entzogen.

Zu betonen ist, was c. 291 enthält:
Can. 291 — Außer den in can. 290, n. 1 genannten Fällen bringt der Verlust des klerikalen Standes nicht die Dispens von der Zölibatsverpflichtung mit sich; diese wird einzig und allein vom Papst gewährt.

Eine etwas ausführlichere Zusammenstellung findest Du auch unter nachstehendem Link. (Die Webseite selbst ist natürlich nicht zu empfehlen.)

Kirchliche Bestimmungen bei Verlust des klerikalen Standes im Hinblick auf einen Priester

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Senensis
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Re: Laisierung

Beitrag von Senensis »

Ja, diese Seite hatte ich auch schon gefunden. Wenn er päpstlicherseits alles in Ordnung bringt, ist sein Seelenheil immer noch gewahrt, zumindest wenn er die zur Wahl stehende Frau ordentlich ehelicht. Was aber, wenn er zu allem übrigen die Konfession wechselt?
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taddeo
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Re: Laisierung

Beitrag von taddeo »

Dann ist er doppelt gestraft ... :pfeif: ;D

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Senensis
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Re: Laisierung

Beitrag von Senensis »

Ich weiß, es gibt ein paar Anekdoten dazu. Leider ist die Frage ernstgemeint... was muß der Betreffende tun, damit er - ich betone nochmals: nach traditioneller katholischer Auffassung - doch in den Himmel kommt?
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taddeo
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Re: Laisierung

Beitrag von taddeo »

Senensis hat geschrieben:Ich weiß, es gibt ein paar Anekdoten dazu. Leider ist die Frage ernstgemeint... was muß der Betreffende tun, damit er - ich betone nochmals: nach traditioneller katholischer Auffassung - doch in den Himmel kommt?
Zumindest katholisch bleiben, denke ich. Alles andere kann man innerhalb des "katholischen Systems" ordentlich regeln.

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Senensis
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Re: Laisierung

Beitrag von Senensis »

Wieder katholisch werden, meinst Du...
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Bischof
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Re: Laisierung

Beitrag von Bischof »

Also, so wie ich das verstehe, ohne römisch-katholischer Kirchenrechtler zu sein, wird es sich folgendermaßen verhalten.

Die Frage ist, in welche Konfession er zu wechseln gedenkt. Die orthodoxen Kirchen werden als Schwesterkirchen bezeichnet (siehe Dominus Jesus). Dort wird er wohl seines Heils nicht verlustig gehen. Wechselt er aber in eine evangelische Gemeinschaft, die nicht Kirche im Vollsinn ist (siehe Dominus Jesus, Vaticanum II), ist bei freundlicher Interpretation ein Fragezeichen dran zu setzen, bei strenger Auslegung geht er seines Heils wohl verlustig, weil es sich bei den evangelischen Gemeinschaften, nicht um Kirchen handelt (keine vollgültigen Sakramente, keine Gemeinschaft mit dem Papst, etc. pp.), sondern um häretische und schismatische Gruppierungen. Es gilt: Außerhalb der Kirche (gemeint ist natürlich die römisch-katholische Kirche) kein Heil. Wo kein Heil, kein Himmel.

Richtig verstanden?

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Senensis
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Re: Laisierung

Beitrag von Senensis »

Ja, das ist das, was ich befürchtete...
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