Regularoblaten

Klöster, Klerus, Laienschaft. Besondere Nachfolge.
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Senensis
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Re: Regularoblaten

Beitrag von Senensis »

Denke ich auch. Das ist für Leute interessant, die aus verschiedensten Gründen zu einem "vollen" Klosterleben nicht geeignet sind, aber trotzdem so leben wollen. Die Anforderungen sind etwas geringer und man behält langfristig die Möglichkeit, wieder zu gehen.
et nos credidimus caritati

Raphaela
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Re: Regularoblaten

Beitrag von Raphaela »

offertorium hat geschrieben:
Samstag 16. Januar 2016, 09:04
Raphaela hat geschrieben: Schulden: Damit darf man normalerweise gar nicht in eine Gemeinschaft eintreten. Andererseits brauchen Ordensleute ihr Bafög nicht zurückzahlen, da sie ja kein Geld haben
In neueren Ordensgemeinschaften verdienen die Leute oft ihr Geld, was sie in die Gemeinschaftskasse geben. Wenn jemand Schulden hat und die von diesem Einkommen getilgt werden, ist das wohl kein Hinderungsgrund mehr. In Konstellationen, wo hingegen kein eigenes Geld verdient wird, könnte das ein Hindergrundsgrund sein, zu Recht. Andererseits hat mir ein Freund, der verschuldet ist und in eine Ordensgemeinschaft eintreten wollte, erzählt, dass dort wo er nachfragte, das nicht als wirklicher Hindergrund gesehen wurde. Um Geld solle er sich keine Sorgen machen, war häufig die Antwort.
Ich kenne sowohl das eine, als auch das andere.
Also: Eine Ordensgemeinschaft nahm jemanden mit Schulden, eine andere lehnte jemanden mit Schulden ab.
Ich bin gerne katholisch, mit Leib und Seele!

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