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Ausnahmeregelung bei Benediktinerinnen?

Verfasst: Montag 14. März 2005, 07:27
von Peter Panda
Gestern in der Konventmesse bei den Bendiktinerinnen hat eine Schwester das Evangelium gelesen.
Ich war ja schon etwas erstaunt.
Gibt es da Sonderregelungen für Klöster?

Verfasst: Montag 14. März 2005, 08:37
von Linus
ja aufgrund alter Vorrechte ist das Möglich,:kratz: wimre wars im Cartäuserfaden, wos hieß, dass Cartäuserinnen, das Evangelium vortragen dürften (mit Stola) .

Manche Frauen dürfen sogar rechtsgültig die Absolution spenden. Eine davon sitzt mW als Äbtissin auf dem Salzburger Nonnberg.

In der Kirche gibts nix, was es nicht gibt. :mrgreen:

Verfasst: Montag 14. März 2005, 09:47
von Robert Ketelhohn
Linus hat geschrieben:Manche Frauen dürfen sogar rechtsgültig die Absolution spenden.
Nein. Das ist ein Märchen (wie ich schon mehrfach erwiderte …)

Verfasst: Montag 14. März 2005, 09:55
von Angelika
Linus hat geschrieben:Manche Frauen dürfen sogar rechtsgültig die Absolution spenden. Eine davon sitzt mW als Äbtissin auf dem Salzburger Nonnberg.
Hast du einen Beleg dafür ?

Gruß
Angelika

Verfasst: Montag 14. März 2005, 10:17
von Peter Panda
Linus hat geschrieben:ja aufgrund alter Vorrechte ist das Möglich
Wenns stimmt wäre ich ja froh.
Ich bin schon mal wegen einer liturgisch kreativen Pastoralreferentin und ihrem geweihten Gehilfen geflohen. Wollte jetzt gerne in ruhigerem Wasser schippern.

Verfasst: Montag 14. März 2005, 17:14
von Linus
Peter Panda hat geschrieben:
Linus hat geschrieben:ja aufgrund alter Vorrechte ist das Möglich
Wenns stimmt wäre ich ja froh.
Ich bin schon mal wegen einer liturgisch kreativen Pastoralreferentin und ihrem geweihten Gehilfen geflohen. Wollte jetzt gerne in ruhigerem Wasser schippern.
Es könnte aber trotzdem ein "übereifriger Pinguin" gewesen sein. :mrgreen:
Also genauer Nachfragen.