lifestylekatholik hat geschrieben:Gamaliel hat geschrieben:1. Die auf der Startseite für das bilderlose Original erwähnte Approbation wäre damit hinfällig.
Gilt die denn auch für eine neugesetzte Wiederveröffentlichung?
Nein, nicht im strengen kirchenrechtlichen Sinne. Ich meinte das in einem weiteren, moralischen Sinn, insofern sich jedermann leicht davon überzeugen kann, daß es sich tatsächlich nur um eine digitalisierte Kopie des approbierten Originals handelt und eben nicht um eigene (inhaltliche) Erzeugnisse der an der Seite Mitarbeitenden.
Kirchenrechtlich gilt aktuell übrigens c. 829 CIC/1983:
Die für die Herausgabe eines Werkes im Originaltext erteilte Genehmigung oder Erlaubnis gilt nicht für Neuausgaben oder Übersetzungen.
Angesichts der sich einschleichenden Tippfehler,... denke ich nicht, daß man von einem bloßen (digitalen) Nachdruck sprechen kann. Vom bloßen Nachdruck gilt nämlich:
[quote="
Instruktion "Il concilio""]9. Geltungsbereich der Approbation oder Erlaubnis
Die Approbation oder Erlaubnis für eine Veröffentlichung gilt für das Original; sie darf weder auf nachfolgende Auflagen noch auf die Übersetzungen ausgedehnt werden (can. 829).
Ein bloßer Nachdruck gilt nicht als neue Ausgabe.[/quote]
lifestylekatholik hat geschrieben:Gamaliel hat geschrieben:2. Bilder verbrauchen viel Speicherplatz; viel Speicherplatz kostet im allgemeinen Geld.
Ich habe gerade ziemlich viel Speicherplatz verbraten, allerdings mit Schriftartendatein.
Wen es interessiert, der möge doch bitte einmal die beiden Seiten in
Fassung 1 und
Fassung 2 vergleichen und mir sagen,
- ob beide fehlerfrei angezeigt werden und
- welche ihm eher zusagt.
Merci!
Mir persönlich gefällt die "Fassung 1" besser, da die Schrift größer ist und das Schriftbild klarer wirkt, auch das der hebräischen Buchstaben.
Ich entdecke in meiner Anzeige 2 Fehler:
- Ganz am Beginn stehen die "1" und die ")" an der falschen Stelle, sie gehören hinter das hebräische Wort. Ein Beistrich gehört dann entfernt.
- Einen Unterschied sehe ich bei der hebräischen Wiedergabe von "Herrlichkeit des Gesetzes": In "Fassung 1" werden die beiden Begriffe (nicht die einzelnen Buchstaben!) in anderer Reihenfolge angezeigt, als in "Fassung 2"; richtig ist jedoch Letztere.