Alles zu den Bischofsweihen und der Exkommunikation von 1988

Rund um den traditionellen römischen Ritus und die ihm verbundenen Gemeinschaften.
Raphael

Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Raphael »

Gamaliel hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:Wer befindet darüber, daß die "Schädlichkeit in hinreichendem Ausmaß nachgewiesen" ist?

Wahrscheinlich doch die FSSPX selber resp. die in ihr Verantwortung tragenden Personen, oder?

Mithin schwingt sie sich zum Richter in eigener Sache auf, da beißt die Maus keinen Faden ab.
- Können Sie bitte irgendwelche theologischen Quellen bzw. Autoren nennen, die es der FSSPX (und auch sonst jedermann) untersagen würden, ein (päpstliches) Gesetz als schädlich zu qualifizieren!?

Ich kann auch keine Quellen dafür benennen, aus denen ein Verbot zu entnehmen wäre, den Mond für eckig zu halten. Jedermann ist auch so frei, Mathematik unter Zugrundelegung des Axioms "2+2=5" zu betreiben ..........

Mithin kann die FSSPX auch das damalige päpstliche Verbot der Bischofsweihen für schädlich halten.
Diese subjektivistische Einschätzung von FSSPX-Mitgliedern zeitigt jedoch keine kanonische Folgen und somit bleiben die dann im offenen Ungehorsam vorgenommenen Bischofsweihen ein schismatischer Akt.
Von kanonischen Folgen war in Ihrem Einwand keine Rede.
Bislang war ich der Ansicht gewesen, daß Sie der Diskussion folgen würden und nicht immer alles in epischer Breite ausgeführt werden müßte. Aber offenbar habe ich mich da geirrt ....................

Die kanonischen Folgen resultieren natürlich aus der moralischen Bewertung, die sich die FSSPX gestrickt hat, um den kanonischen Anweisungen des Papstes nicht folgen zu müssen. Weiter oben hatte ich schon auf die unselige Legalitäts-/Legitimitätsdebatte während der 68-er-Revolution verwiesen, die strukturell auf gleiche Weise versuchte staatliche Gesetze zu unterminieren.

Auf den vorliegenden Fall der verbotenen Bischofsweihen übertragen bedeutet dies, in den Augen der FSSPX war das päpstliche Verbot illegitim, daher unverbindlich bzw. illegal. Über die Illegitimität an sich hat nur und ausschließlich die FSSPX selber zu befinden. Deswegen meint sie, sich zum "Richter in eigener Sache" aufschwingen zu dürfen!
Gamaliel hat geschrieben: Sie haben einerseits ohne weitere Differenzierungen beanstandet, daß sich die FSSPX zum Richter in eigener Sache aufschwingt, indem sie das päpstliche Verbot als schädlich qualifiziert und jetzt gestehen Sie es der FSSPX doch zu eine "subjektivistische Einschätzung" vorzunehmen!?
Also was jetzt? Darf die FSSPX nun eine (moralische ) Qualifizierung des päpstlichen Verbots vornehmen oder nicht?
(Über die Bedeutsamkeit dieser Qualifizierung und ihrer kanonischen Relevanz, können wir uns später unterhalten.)
Wie ich bereits schrieb, darf die FSSPX selbstverständlich eine moralische Beurteilung des päpstliche Verbots vornehmen. Diese moralische Beurteilung hat bei diesem spezifischen Fall jedoch keine kanonischen Auswirkungen.
Gamaliel hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:- Und können Sie dann auch noch erklären, wie die weiter oben angeführten Zitate von Thomas, Cajetan und Bellarmin, "richtig" zu verstehen sind!?
Einem papa haereticus darf man natürlich widersprechen, JPII war aber kein solcher!
Bezüglich Papst Johannes Paul II - Zustimmung
Bezüglich den Zitaten: Woraus entnehmen Sie die Einschränkung der Zitate auf den Fall des "papa haereticus"? Es geht in diesen Stellen ganz allgemein um einen Papst, der der Kirche schweren Schaden zufügt.
Wie jeden Papst kann man auch JPII differenziert betrachten. Dies liegt in der Natur einer Amtsführung begründet und darin, daß Katholiken nunmal keine Claquere sind. Daher gibt es auch in seinem Pontifikat Licht und Schatten.
Schweren Schaden hat er jedoch der Kirche nachweisbar nicht zugefügt.

Raphael

Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Raphael »

Sempre hat geschrieben:Natürlicherweise wird eine Notlage zunächst immer nur subjektiv als solche eingeschätzt.
Die Notlage der Kirche besteht seit 2000 Jahren, denn Erfolg ist keiner der Namen Gottes!

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Gamaliel
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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Gamaliel »

Raphael hat geschrieben:Bislang war ich der Ansicht gewesen, daß Sie der Diskussion folgen würden und nicht immer alles in epischer Breite ausgeführt werden müßte. Aber offenbar habe ich mich da geirrt ....................

Die kanonischen Folgen resultieren natürlich aus der moralischen Bewertung, die sich die FSSPX gestrickt hat, um den kanonischen Anweisungen des Papstes nicht folgen zu müssen. Weiter oben hatte ich schon auf die unselige Legalitäts-/Legitimitätsdebatte während der 68-er-Revolution verwiesen, die strukturell auf gleiche Weise versuchte staatliche Gesetze zu unterminieren.

Auf den vorliegenden Fall der verbotenen Bischofsweihen übertragen bedeutet dies, in den Augen der FSSPX war das päpstliche Verbot illegitim, daher unverbindlich bzw. illegal. Über die Illegitimität an sich hat nur und ausschließlich die FSSPX selber zu befinden. Deswegen meint sie, sich zum "Richter in eigener Sache" aufschwingen zu dürfen!
Richtig ist, daß ich die Diskussion aufmerksam verfolge, falsch ist daß ich auf eine exakte und begründete Darlegung der Argumente freiwillig verzichte.
Die Formulierung "Richter in eigener Sache" habe ich zu Deinen Gunsten (verfolgst Du die Diskussion auch aufmerksam?) im übertragenen Sinn verstanden und nicht im kanonischen. Bezüglich des kanonischen Aspekts habe ich nämlich schon ausdrücklich dargelegt, daß die FSSPX in diesem Sinn kein Urteil über den Papst fällt, mithin der Vorwurf einer (autoritativen) Verurteilung des Papstes ins Leere geht.
Moralische und kanonische Ordnung hängen mehr oder weniger zusammen, sind aber nicht dasselbe. Ein moralisches Urteil ist nicht ident mit einem juristischen Urteil. Die FSSPX beurteilte aus moralischer Sicht das Verbot des Papstes und zog daraus praktische Schlüsse. Das ist auch die einzige für einen Katholiken mögliche Form über den Papst zu "urteilen".
Über die moralische Schädlichkeit des päpstlichen Gesetzes und daher seine Inexistenz hat natürlich in letzter Konsequenz nur Erzbischof Lefebvre befunden. Kein Mensch kann mit einem fremden Gewissen denken. Die äußeren Einflüsse kommen nur während der Bildung des eigenen Gewissensurteils zum Tragen. Erzbischof Lefebvre hat sein Gewissen sehr umfassend und gestützt auf die katholische Theologie gebildet (so wie es der hl. Thomas fordert), dann sein praktisches Urteil gefällt und dementsprechend gehandelt, so wie das jeder andere Mensch auch tagtäglich praktizieren sollte.
Raphael hat geschrieben:Wie ich bereits schrieb, darf die FSSPX selbstverständlich eine moralische Beurteilung des päpstliche Verbots vornehmen. Diese moralische Beurteilung hat bei diesem spezifischen Fall jedoch keine kanonischen Auswirkungen.
Bingo :daumen-rauf:
Raphael hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:- Und können Sie dann auch noch erklären, wie die weiter oben angeführten Zitate von Thomas, Cajetan und Bellarmin, "richtig" zu verstehen sind!?
Einem papa haereticus darf man natürlich widersprechen, JPII war aber kein solcher!
Bezüglich Papst Johannes Paul II - Zustimmung
Bezüglich den Zitaten: Woraus entnehmen Sie die Einschränkung der Zitate auf den Fall des "papa haereticus"? Es geht in diesen Stellen ganz allgemein um einen Papst, der der Kirche schweren Schaden zufügt.
Wie jeden Papst kann man auch JPII differenziert betrachten. Dies liegt in der Natur einer Amtsführung begründet und darin, daß Katholiken nunmal keine Claquere sind. Daher gibt es auch in seinem Pontifikat Licht und Schatten.
Schweren Schaden hat er jedoch der Kirche nachweisbar nicht zugefügt.
An diesem Nachweis bin ich sehr interessiert!

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Gamaliel
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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Gamaliel »

Raphael hat geschrieben:
Sempre hat geschrieben:Natürlicherweise wird eine Notlage zunächst immer nur subjektiv als solche eingeschätzt.
Die Notlage der Kirche besteht seit 2000 Jahren, denn Erfolg ist keiner der Namen Gottes!
Das ist ein Spiel mit Worten und trägt zur Diskussion nichts bei!
Was in der gegenwärtigen Diskussion mit Notlage gemeint ist, ist klar und wenn nicht, dann kann man sich z.B. in der Schrift von H.H. Prof. May: "Notwehr, Widerstand und Notstand. Eine begriffliche Klärung" sachkundig machen.

Raphael

Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Raphael »

Gamaliel hat geschrieben:Richtig ist, daß ich die Diskussion aufmerksam verfolge, falsch ist daß ich auf eine exakte und begründete Darlegung der Argumente freiwillig verzichte.
Muß man jetzt daraus schließen, daß der Lehrer von Saulus der Ansicht ist, die kanonische Anweisung vor den Bischofsweihen 1988 sei nicht exakt begründet gewesen?
Gamaliel hat geschrieben:Die Formulierung "Richter in eigener Sache" habe ich zu Deinen Gunsten (verfolgst Du die Diskussion auch aufmerksam?) im übertragenen Sinn verstanden und nicht im kanonischen. Bezüglich des kanonischen Aspekts habe ich nämlich schon ausdrücklich dargelegt, daß die FSSPX in diesem Sinn kein Urteil über den Papst fällt, mithin der Vorwurf einer (autoritativen) Verurteilung des Papstes ins Leere geht.
Die FSSPX macht es schon etwas komplizierter - was bei theologisch gebildeten Menschen auch nicht weiter verwundern kann -, indem sie sich in ihrer Begründung auf eine moralische Ebene zurückzieht. Wahrscheinlich weil sie insgeheim weiß, daß ihre kanonistische Verteidigungslinie einer näheren Überprüfung nicht standhalten würde.
Vom Resultat dieser moralischen Verteidigungsargumentation her betrachtet, verleiht sich die FSSPX jedoch eine moralische Autonomie, die ihr als ein Glied der Kirche nicht zustehen würde.
Gamaliel hat geschrieben:Moralische und kanonische Ordnung hängen mehr oder weniger zusammen, sind aber nicht dasselbe. Ein moralisches Urteil ist nicht ident mit einem juristischen Urteil. Die FSSPX beurteilte aus moralischer Sicht das Verbot des Papstes und zog daraus praktische Schlüsse. Das ist auch die einzige für einen Katholiken mögliche Form über den Papst zu "urteilen".
So weit, so gut!
Gamaliel hat geschrieben:Über die moralische Schädlichkeit des päpstlichen Gesetzes und daher seine Inexistenz hat natürlich in letzter Konsequenz nur Erzbischof Lefebvre befunden. Kein Mensch kann mit einem fremden Gewissen denken. Die äußeren Einflüsse kommen nur während der Bildung des eigenen Gewissensurteils zum Tragen. Erzbischof Lefebvre hat sein Gewissen sehr umfassend und gestützt auf die katholische Theologie gebildet (so wie es der hl. Thomas fordert), dann sein praktisches Urteil gefällt und dementsprechend gehandelt, so wie das jeder andere Mensch auch tagtäglich praktizieren sollte.
Nun, hier kommen wir wohl zum Kern des Pudels!
Ein päpstliches Gesetz ist nicht deswegen inexistent, weil die FSSPX resp. Erzbischof Lefebvre seine moralische Schädlichkeit behauptet.
Hier zeigt sich die ganze Verstiegenheit der moralischen Argumentationslinie seitens FSSPX: Das, was in den Augen der FSSPX nicht sein darf, ist in den Augen der FSSPX schlicht inexistent!

Der Aquinat hatte in seinen theologischen und philosophischen Werken immer noch mit dem Axiom gearbeitet, daß sich der menschliche Geist nach dem Sein zu richten hat, wobei dieses Sein von dem einen und dreifaltigen Schöpfer ins Dasein gerufen worden ist.

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Gamaliel
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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Gamaliel »

Raphael hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:Richtig ist, daß ich die Diskussion aufmerksam verfolge, falsch ist daß ich auf eine exakte und begründete Darlegung der Argumente freiwillig verzichte.
Muß man jetzt daraus schließen, daß der Lehrer von Saulus der Ansicht ist, die kanonische Anweisung vor den Bischofsweihen 1988 sei nicht exakt begründet gewesen?
Nein, das bezog sich nicht auf die Anweisung, sondern auf Deine Ausführungen.
Raphael hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:Die Formulierung "Richter in eigener Sache" habe ich zu Deinen Gunsten (verfolgst Du die Diskussion auch aufmerksam?) im übertragenen Sinn verstanden und nicht im kanonischen. Bezüglich des kanonischen Aspekts habe ich nämlich schon ausdrücklich dargelegt, daß die FSSPX in diesem Sinn kein Urteil über den Papst fällt, mithin der Vorwurf einer (autoritativen) Verurteilung des Papstes ins Leere geht.
Die FSSPX macht es schon etwas komplizierter - was bei theologisch gebildeten Menschen auch nicht weiter verwundern kann -, indem sie sich in ihrer Begründung auf eine moralische Ebene zurückzieht. Wahrscheinlich weil sie insgeheim weiß, daß ihre kanonistische Verteidigungslinie einer näheren Überprüfung nicht standhalten würde.
Vom Resultat dieser moralischen Verteidigungsargumentation her betrachtet, verleiht sich die FSSPX jedoch eine moralische Autonomie, die ihr als ein Glied der Kirche nicht zustehen würde.
Die FSSPX weiß das nicht "insgeheim" sondern ganz explizit, es steht ja im Kirchenrecht: "Prima sedes a nemine iudicatur".
Das ihr diese "moralische Autonomie" nicht zusteht muß erst einmal bewiesen werden. Der hl. Thomas ist da ganz anderer Meinung. Sempre hat weiter oben bereits die entsprechenden Stellen in der Summa verlinkt.
Raphael hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:Über die moralische Schädlichkeit des päpstlichen Gesetzes und daher seine Inexistenz hat natürlich in letzter Konsequenz nur Erzbischof Lefebvre befunden. Kein Mensch kann mit einem fremden Gewissen denken. Die äußeren Einflüsse kommen nur während der Bildung des eigenen Gewissensurteils zum Tragen. Erzbischof Lefebvre hat sein Gewissen sehr umfassend und gestützt auf die katholische Theologie gebildet (so wie es der hl. Thomas fordert), dann sein praktisches Urteil gefällt und dementsprechend gehandelt, so wie das jeder andere Mensch auch tagtäglich praktizieren sollte.
Nun, hier kommen wir wohl zum Kern des Pudels!
Ein päpstliches Gesetz ist nicht deswegen inexistent, weil die FSSPX resp. Erzbischof Lefebvre seine moralische Schädlichkeit behauptet.
Hier zeigt sich die ganze Verstiegenheit der moralischen Argumentationslinie seitens FSSPX: Das, was in den Augen der FSSPX nicht sein darf, ist in den Augen der FSSPX schlicht inexistent!

Der Aquinat hatte in seinen theologischen und philosophischen Werken immer noch mit dem Axiom gearbeitet, daß sich der menschliche Geist nach dem Sein zu richten hat, wobei dieses Sein von dem einen und dreifaltigen Schöpfer ins Dasein gerufen worden ist.
Lies bitte einmal die schon merhmals angesprochen und auch verlinkte Quaestio beim hl. Thomas.

Ein (päpstliches) Gesetz ist dann inexistent (im Sinne von nicht verpflichtend), wenn es moralisch schädlich ist und nicht erst die Behauptung dieser Schädlichkeit raubt ihm die Verpflichtungskraft.

Und wie wissen wir, ob ein Gesetz schädlich ist? Nein, wir müssen dazu nicht die FSSPX um ihr Gutachten oder Erzbischof Lefebvre um seine subjektive Einschätzung fragen, sondern wir müssen es an den objektiven Regeln des Sittengesetzes, der Moraltheologie, des Lehramtes,... messen.

Diese Messung kann falsch oder richtig sein. Ich behaupte, daß das "Meßergebnis" der FSSPX richtig war, Du behauptest das Gegenteil. Zur Lösung des Problems muß man folglich den ganzen "Meßvorgang" Schritt für Schritt durchgehen und auf seine Richtigkeit prüfen. Wenn Du Lust und Zeit hast können wir das gerne weiter fortsetzen.

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Maurus
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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Maurus »

Gamaliel hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben: Alles wunderbare Beispiele dafür, dass die Kirchenlehrer hier nicht als Kronzeugen fungieren können.
1. Wenn Du noch ein paar Sätze und Begründungen hinzufügst, dann verstehe ich vielleicht auch Deinen Einwand, im Rätselraten bin ich jedenfalls nicht so gut.
Alle drei stellen mehr oder weniger auf einen Papst ab, der "die Kirche anfällt", "zerfleischt" etc. Davon kann bei Johannes Paul II. keine Rede sein. Es sei denn natürlich, die Kirche existiere nur noch in der FSSPX weiter...
Nicht ganz. Alle drei Beispiele zeigen, daß auch ein Papst der Kirche schweren Schaden zufügen kann. Folglich kann man nicht a priori behaupten, daß man einem Papst immer und überall gehorchen muß.
Darüber kann man diskutieren - nur ist das hier nicht einschlägig, da das Verbot einer Weihe jedenfalls keine solche Schädigung darstellt.

Gamaliel hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:4. Von Alleingang, Ablehnung der Autorität, Subjektivismen,... kann bei der FSSPX gar keine Rede sein. Es gibt vermutlich wenige kirchliche Gemeinschaften, die sich so an das objektive Recht, Lehramt,... halten wie die FSSPX. Die von Dir geschilderten Zustände finden sich in den Diözesen rings um uns, aber sicher nicht in der FSSPX.
Diese Behauptungen halten schlichtweg den Fakten nicht stand. Schon allein die Existenz der FSSPX widerlegt sie, die Ausgliederung aus der kirchlichen Hierarchie, der fortwährende Ungehorsam gegenüber dem Papst etc etc. Dass es andere Bischöfe noch doller treiben, vermag das nicht entschuldigen.

Die FSSPX sollte die Souveränität besitzen, dies einzuräumen und sich auf das Gewissen berufen, das ließe sich mE auch wesentlich einfacher und schlüssiger begründen. Die Versuche, dem ganzen einen Anstrich von Legalität zu geben sind jedenfalls von vorneherein zum Scheitern verurteilt.

Die Kritik an andere Diözesen freilich muss sich die FSSPX verkneifen: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Auch der Herr Pfarrer R. B. aus S. hat sicher ein ganzes Füllhorn von wohlfeilen Begründungen für seine Obstruktion und unterscheidet sich insofern nicht von der FSSPX.
Gemäß Deiner Argumentation hätte ein hl. Athanasius nie tätig werden dürfen, denn auch er war fortwährend ungehorsam (Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat), handelte außerhalb der Hierarchie,...
Solche Vergleiche mit früher, als die kirchlichen Strukturen lange nicht diese Festigkeit besaßen halte ich immer für arg problematisch. Nicht zuletzt hatte Athanasius auch ein Ökumenisches Konzil im Rücken und kämpfte nicht gegen eines.
Du selbst kennst kein Beispiel für eine nennenswerte traditionelle Gemeinschaft, die es ohne Erzbischof Lefebvre noch gäbe.
Weil ich das nicht kann. Vielleicht gäbe es keine mehr. Das wäre nicht das erste, was verschwunden wäre und sicher auch nicht das letzte.
DIE Tradition der Kirche war bedroht!
Das sehe ich nicht so. Oder stehen nur noch FSSPX, FSSP, ICKHP und Co innerhalb der Traditon?
Gamaliel hat geschrieben:Die FSSPX hat dazu ihren Beitrag geleistet (und wird ihn hoffentlich weiter leisten) und alle Maßnahmen von der Aufhebung, über die Suspendierung bis zur Exkommunikation hatten letztlich nur ein Ziel, nämlich diesen Beitrag zur Fortsetzung der Tradition zu verhindern.
Das ist doch offensichtlich falsch. Bei unerlaubter Bischofsweihe tritt Exkommunikation als Tatstrafe ein, diese Norm galt lange, bevor irgendwer was von der FSSPX wissen konnte. Außerdem kann man sich nicht selbst zum Gralshüter des Glaubens erklären und dann darauf bestehen, überall Sonderrechte zu besitzen, weil angeblich sonst der Glaube verloren sei. Das ist doch Hybris zur Potenz.
Gamaliel hat geschrieben:Jetzt, wo unter Papst Benedikt wieder ein traditionsfreundlicheres Klima in Rom herrscht, wird daher vollkommen stringent die überlieferte hl. Messe wieder freigegeben (die es ohne Msgr. Lefebvre zwischen 1975 und 1988 in einem nennenswerten Ausmaß überhaupt nicht mehr gegeben hätte) und logischerweise auch die (angebliche) Exkommunikation aufgehoben.
Aha - angeblich. Also besitzt der Papst keine Jurisdiktion in der Kirche. Oder die FSSPX ist nicht Teil der Kirche.
Was zeigt uns das alles: Erzbischof Lefebvre hatte mit seinem Eintreten für die Tradition Recht!
Mir zeigt das nur, dass ein Interesse vieler Gläubiger am Ritus ihrer Väter es rechtfertigt, dass dieser auch weiterhin seinen Platz in der Kirche hat und das - genau wie der Papst es oft geäußert hat - nicht ein Ritus verfemt werden kann, der Generationen und Generationen Ausdruck ihres Glaubens gewesen ist.
Wahr ist, daß aus den genannten Gründen und auf die genannte Weise, ein päpstliches Mandat für die Bischofsweihen vorlag und damit basta.
Ja, es darf halt nicht sein, was nicht sein kann. Belassen wir es dabei, gegen Realitätsverweigerung kann man schließlich schlecht andiskutieren.

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Maurus
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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Maurus »

Sempre hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Wie ich bereits sagte: Die Argumentation der FSSPX gibt - in Rechtsnormen übersetzt - jedermann ein Recht, die römische Autorität abzulehnen und aufgrund eines persönlichen Urteils zu tun und zu lassen, was immer man will.
Wozu das in Rechtsnormen übersetzen? Immanuel Kant steht auf dem Index. Dein Gedankengang ist in sich falsch. Er konterkariert den gesunden Menschenverstand. Wir müssen unser Gewissen bilden und ihm dann folgen. Alles andere wäre tumber, blinder Gehorsam. Die Kirche lehrt keinen solchen.
Der gesunde Menschenverstand wird konterkariert, wenn man ein klar vernehmliches "nein" in ein "ja" uminterpretiert. Und das jemand die FSSPX-Logik in ein allgemein gültiges Prinzip umsetzt wirst du kaum vermeiden können.
Päpstliches Gesetz ist nicht absolut. Es muss sich an Allerlei messen lassen. Dazu zählen der Auftrag der Kirche und anderes päpstliches Gesetz. Man muss dem Papst nicht folgen, als sei er Christus. Er ist Stellvertreter Christi und i.a. wie wir alle fehlbar.
Ja, das sind alles recht allgemein gehaltene Grundsätze, die hier nicht recht weiterhelfen.

Sempre hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Die Notlage existiert lediglich in der subjektiven Sicht der FSSPX.
Woher weißt Du das?
Einfach: Es gab nirgendwo einen tatsächlichen Mangel an Bischöfen, sondern nur ein Mangel an solchen, wie sie der FSSPX vorschweben. Und das ist dann ein subjektiver Mangel und kein objektiver und auch die daraus abgeleitete Notlage kann dann nur subjektiver Natur sein.

Sempre hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Es dürfte einsichtig sein, dass das nicht ausreicht. Andernfalls könnte jeder unter Verweis auf angebliche Notstände tun und lassen was er wollte.
Ja. Das kann auch jeder. Und jeder, der vernünftig denkt, wird auch so vorgehen. Er wird sorgsam prüfen, und dann seinem Gewissen folgen. Wenn er Glück hat, wird der Obere, die zuständige Autorität, ihn später bestätigen. Wenn er Pech hat, wird sie ihn bestrafen. Am Ende wird er so oder so für seine Taten vor dem Herrn geradestehen müssen.
Schön, dann hatte die FSSPX eben Pech.
Sempre hat geschrieben:So funktioniert die Welt nun einmal. Was passt Dir daran nicht?
Oh, mit dieser deiner Konsequenz kann ich leben. Aber die FSSPX konnte mit ihrer Bestrafung nicht leben. So sieht es doch aus.
Sempre hat geschrieben:Fazit: Es nutzt nichts, wenn Du versuchst, mit irgendwelchen vermeintlich prinzipiellen Argumenten zu kommen. Der spezielle Fall ist zu betrachten.
Meine Argumentation ist exakt am Fall der Bischofsweihe ausgerichtet. Deine Absätze sind die prinzipiellen. Du sagst nur, dass man einem Papst nicht folgen darf, wenn er gegen die Kirche handelt. Das ist ein Prinzip. Auf den Fall gemünzt müsstest du darlegen, dass das Weiheverbot sich gegen die Kirche richtete. Ich habe oben schon geschrieben, was ich von dem Ansatz halte - und zwar konkret und nicht prinzipiell.

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Sempre
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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Sempre »

Maurus hat geschrieben:
Sempre hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Wie ich bereits sagte: Die Argumentation der FSSPX gibt - in Rechtsnormen übersetzt - jedermann ein Recht, die römische Autorität abzulehnen und aufgrund eines persönlichen Urteils zu tun und zu lassen, was immer man will.
Wozu das in Rechtsnormen übersetzen? Immanuel Kant steht auf dem Index. Dein Gedankengang ist in sich falsch. Er konterkariert den gesunden Menschenverstand. Wir müssen unser Gewissen bilden und ihm dann folgen. Alles andere wäre tumber, blinder Gehorsam. Die Kirche lehrt keinen solchen.
Der gesunde Menschenverstand wird konterkariert, wenn man ein klar vernehmliches "nein" in ein "ja" uminterpretiert. Und das jemand die FSSPX-Logik in ein allgemein gültiges Prinzip umsetzt wirst du kaum vermeiden können.
Nein, der kategorische Imperativ (oder jedenfalls Deine Anwendung hier, ob gelungen oder ungelungen) konterkariert den gesunden Menschenverstand. Du verwendest ihn, um behaupten zu können, dass man einem Papst immer und überall gehorchen müsse. Solches aber kannst Du aus Lehre und Traditon der Kirche nicht beweisen. Im Gegenteil - Väter und Heilige lehren anderes. Du bist einem Irrtum aufgesessen.

Dass ein päpstliches "nein" "ja" bedeuten könne, behauptet niemand. Das entspringt nur Deiner Rhetorik. Die Behauptung ist: das "nein" ist unrecht und daher nichtig und nicht bindend. Das "ja" stammt hingegen aus andernorts ausgedrücktem rechtem päpstlichem Willen und ist bindend.

Maurus hat geschrieben:Meine Argumentation ist exakt am Fall der Bischofsweihe ausgerichtet. Deine Absätze sind die prinzipiellen. Du sagst nur, dass man einem Papst nicht folgen darf, wenn er gegen die Kirche handelt. Das ist ein Prinzip.
Ja, ich rede über Prinzipien. Und zwar genau deswegen, weil Du -s.o.- irrtümlicherweise die allgemeine Behauptung folgerst, jedem Befehl eines Papstes sei blind zu folgen.

Gruß
Sempre
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)

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Maurus
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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Maurus »

Sempre hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Sempre hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Wie ich bereits sagte: Die Argumentation der FSSPX gibt - in Rechtsnormen übersetzt - jedermann ein Recht, die römische Autorität abzulehnen und aufgrund eines persönlichen Urteils zu tun und zu lassen, was immer man will.
Wozu das in Rechtsnormen übersetzen? Immanuel Kant steht auf dem Index. Dein Gedankengang ist in sich falsch. Er konterkariert den gesunden Menschenverstand. Wir müssen unser Gewissen bilden und ihm dann folgen. Alles andere wäre tumber, blinder Gehorsam. Die Kirche lehrt keinen solchen.
Der gesunde Menschenverstand wird konterkariert, wenn man ein klar vernehmliches "nein" in ein "ja" uminterpretiert. Und das jemand die FSSPX-Logik in ein allgemein gültiges Prinzip umsetzt wirst du kaum vermeiden können.
Nein, der kategorische Imperativ (oder jedenfalls Deine Anwendung hier, ob gelungen oder ungelungen) konterkariert den gesunden Menschenverstand. Du verwendest ihn, um behaupten zu können, dass man einem Papst immer und überall gehorchen müsse. Solches aber kannst Du aus Lehre und Traditon der Kirche nicht beweisen. Im Gegenteil - Väter und Heilige lehren anderes. Du bist einem Irrtum aufgesessen.
Nein, eine solch totale Behauptung habe ich nicht aufgestellt. Es geht auch nicht um Prinzipien, sondern um diesen Fall. Und in diesem Fall hätte die FSSPX zweifelsohne gehorchen müssen.
Sempre hat geschrieben:Dass ein päpstliches "nein" "ja" bedeuten könne, behauptet niemand. Das entspringt nur Deiner Rhetorik. Die Behauptung ist: das "nein" ist unrecht und daher nichtig und nicht bindend. Das "ja" stammt hingegen aus andernorts ausgedrücktem rechtem päpstlichem Willen und ist bindend.
Es gibt keinen solchen päpstlichen Willen. Dieser ist eine reine Fiktion. Der Papst hat die Weihen verboten, ergo können sie nicht irgendwie doch erlaubt gewesen sein. Andernfalls degradierte man den Papst zu einem Idioten, der nicht weiß, was zu tun ist und dessen Willen man daher durch selbstkonstruierte oder vorgefundene Prinzipien ersetzen muss.


Sempre hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Meine Argumentation ist exakt am Fall der Bischofsweihe ausgerichtet. Deine Absätze sind die prinzipiellen. Du sagst nur, dass man einem Papst nicht folgen darf, wenn er gegen die Kirche handelt. Das ist ein Prinzip.
Ja, ich rede über Prinzipien. Und zwar genau deswegen, weil Du -s.o.- irrtümlicherweise die allgemeine Behauptung folgerst, jedem Befehl eines Papstes sei blind zu folgen.

Gruß
Sempre
Wie gesagt: Ich folgere das nicht. Die Ausnahmen von dem Grundsatz spielen hier aber keine Rolle. Johannes Paul II. war kein Papa haereticus, und auch sonst gibt es keinen Grund, wieso es dem Papst nicht erlaubt gewesen sein sollte, eine Bischofsweihe wie die der FSSPX zu verbieten. Das Verbot ist nicht zu beanstanden. Die FSSPX war damals bereits kanonisch aufgelöst und konnte daher nicht verlangen, Bischöfe zu bekommen, die die illegale Fortführung der Gemeinschaft ermöglichen.
Das Verbot war damit folgerichtig. Es gibt auch keine objektiven Rechtfertigungsgründe, die für die FSSPX sprechen. Insbesondere gefährdete das Verbot nicht den Bestand der Kirche im Allgemeinen oder des Episkopats im Besonderen. Es führte auch nicht dazu, dass eine kleine oder große Gruppe ihres Hirten dauerhaft verlustig ging, denn die Diözesen, in denen die FSSPX-Anhänger leben sind alle mit Bischöfen besetzt, die in ihrer Amtsführung auch nicht behindert sind.

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Gamaliel
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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Gamaliel »

Maurus, machst Du es Dir nicht ein bißchen einfach?

Die Argumentation der FSSPX besteht im wesentlichen aus 3 Schritten, deren jeder einzelne natürlich eines exakten Nachweises bedarf:

1. Es gab/gibt in der Kirche einen Notstand
2. Das päpstliche Verbot für die Bischofsweihen, war ungültig, weil es ein schädliches Gesetz war
3. Der positive, wenn auch implizite päpstliche Auftrag zur Bischofsweihe läßt sich aus allgemeinen kirchenrechtlichen Prinzipien herleiten
==> also waren die Weihen gültig und ERLAUBT

Jeder Versuch einen Nachweis dieser 3 Denkschritte zu unternehmen wird von Dir gleichsam a priori zurückgewiesen. Ich fasse einmal betont sarkastisch und überzeichnet einige Aspekte Deiner Position zusammen:

ad 1) Notstand gab/gibt es keinen, denn es gab/gibt ja massenweise traditionelle Bischöfe (der "Modernismus" entsprang nur der Paranoia von Pius X. und der Rauch Satans in der Kirche entfleuchte auch nur der Altersschwäche Pauls VI.) und die FSSPX darf als aufgehobene Gemeinschaft (die Rechtmäßigkeit der Aufhebung zu hinterfragen geht grundsätzlich gar nicht) sowieso keinen Bischof verlangen (daß sie diesen nicht nur zum Privatvergnügen, sondern zum Wohl der Gesamtkirche verlangt habe, ist eine reine Schutzbehauptung und außerdem sinnlos, weil ja in der Kirche ohnehin alles bestens war)

ad 2) Ein schädliches päpstliches Gesetz ist kaum denkbar, und wenn, dann gab es das jedenfalls nicht von Papst Johannes Paul II., denn... (der ist ohnehin so super gewesen?) Etwaige Ausführungen von Theologen über schädliche Gesetze und deren Verpflichtungskraft sind rein akademischer Natur und darüber hinaus viel zu allgemeine Spekulationen, sodaß sie in der Praxis unbrauchbar sind und sowieso steht die FSSPX am Pranger und soll gefälligst ihre Schuld eingestehen und nicht einmal im Traum an Verteidigung denken.

ad 3) Kirchenrecht..., Prinzipien,... Unterscheidungen..., implizit/explizit... alles nur Nebelgranaten der FSSPX, die ihre durch und durch protestantische Mentalität verbergen sollen...

So, oder so ähnlich kann man das natürlich sehen, nur muß man sich dann fragen, ob die Vorwürfe des Subjektivismus, des Starrsinns,... an die Adresse der FSSPX nicht auf einen selbst zurückfallen! Vielleicht ist die theologische Rechtfertigung der Bischofsweihen durch die FSSPX falsch (ich habe allerdings keinen Grund zu dieser Annahme), wenn man dies aber aufzeigen will, dann sollte man z.B. in Anlehnung an die bewährte Vorgangsweise des hl. Thomas:
1. die Argumente der FSSPX ernst nehmen;
2. seine eigene Position begründen und belegen
3. das was an den FSSPX-Argumenten falsch bzw. wahr ist auseinanderlegen und begründet bewerten.

Mit bloßen Behauptungen kommt man jedenfalls nicht weiter. :dudu:

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Maurus
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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Maurus »

Gamaliel hat geschrieben: Ich fasse einmal betont sarkastisch und überzeichnet einige Aspekte Deiner Position zusammen:

ad 1) Notstand gab/gibt es keinen, denn es gab/gibt ja massenweise traditionelle Bischöfe (der "Modernismus" entsprang nur der Paranoia von Pius X. und der Rauch Satans in der Kirche entfleuchte auch nur der Altersschwäche Pauls VI.) und die FSSPX darf als aufgehobene Gemeinschaft (die Rechtmäßigkeit der Aufhebung zu hinterfragen geht grundsätzlich gar nicht) sowieso keinen Bischof verlangen (daß sie diesen nicht nur zum Privatvergnügen, sondern zum Wohl der Gesamtkirche verlangt habe, ist eine reine Schutzbehauptung und außerdem sinnlos, weil ja in der Kirche ohnehin alles bestens war)

ad 2) Ein schädliches päpstliches Gesetz ist kaum denkbar, und wenn, dann gab es das jedenfalls nicht von Papst Johannes Paul II., denn... (der ist ohnehin so super gewesen?) Etwaige Ausführungen von Theologen über schädliche Gesetze und deren Verpflichtungskraft sind rein akademischer Natur und darüber hinaus viel zu allgemeine Spekulationen, sodaß sie in der Praxis unbrauchbar sind und sowieso steht die FSSPX am Pranger und soll gefälligst ihre Schuld eingestehen und nicht einmal im Traum an Verteidigung denken.

ad 3) Kirchenrecht..., Prinzipien,... Unterscheidungen..., implizit/explizit... alles nur Nebelgranaten der FSSPX, die ihre durch und durch protestantische Mentalität verbergen sollen...
Was du in Klammern setzt habe ich weder gesagt noch angedeutet, oder deutlich gesagt: Es entspricht nicht meiner Auffassung. Ich bestreite lediglich, dass jemand mit Hilfe dieser nicht abschließend qualifizierbaren Thesen das Kirchenrecht nach seinem Belieben aushebeln kann. Und nichts anderes hat die FSSPX getan. Meinetwegen kann man die Existenz einer solchen Gruppierung für notwendig halten, überlebenswichtig für die Kirche ist sie nicht. Ergo kann es keine Rechtfertigung für die Bischofsweihen geben.

Zu einer anderen Schlussfolgerung kann man mE nur kommen, wenn man die FSSPX zur eigentlichen Kirche macht, während der Rest in Apostasie gefallen ist: Die FSSPX wäre dann die Institution, die die Kirche vor dem Untergang bewahrt, dann wäre ohne Zweifel eine Bischofsweihe gerechtfertigt. Aus den Aussendungen von Tissier und Williamson ("Rom muss sich bekehren") lässt sich dieser Geist ja auch ablesen. Nur bedeutet das eben ein Schisma, und zwar ohne wenn und aber. Als Katholik kann ich auf diesem Standpunkt nicht stehen, das würde ja bedeuten, dass ich mich selbst exkommuniziere.
Gamaliel hat geschrieben:So, oder so ähnlich kann man das natürlich sehen, nur muß man sich dann fragen, ob die Vorwürfe des Subjektivismus, des Starrsinns,... an die Adresse der FSSPX nicht auf einen selbst zurückfallen! Vielleicht ist die theologische Rechtfertigung der Bischofsweihen durch die FSSPX falsch (ich habe allerdings keinen Grund zu dieser Annahme), wenn man dies aber aufzeigen will, dann sollte man z.B. in Anlehnung an die bewährte Vorgangsweise des hl. Thomas:
1. die Argumente der FSSPX ernst nehmen;
2. seine eigene Position begründen und belegen
3. das was an den FSSPX-Argumenten falsch bzw. wahr ist auseinanderlegen und begründet bewerten.

Mit bloßen Behauptungen kommt man jedenfalls nicht weiter. :dudu:
Ich habe keineswegs nur Behauptungen aufgestellt, sondern jeden Standpunkt teilweise schon doppelt und dreifach mit Argumenten versehen, was du mir zu Beginn deines Beitrags auch noch zugestanden hast. Schön wäre es, wenn du, anstatt nur meine Argumente zu überzeichnen, dich mit ihnen ebenfalls nach der Vorgangsweise des Hl. Thomas auseinandersetzen würdest.

Raphael

Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Raphael »

Gamaliel hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:Wie ich bereits schrieb, darf die FSSPX selbstverständlich eine moralische Beurteilung des päpstliche Verbots vornehmen. Diese moralische Beurteilung hat bei diesem spezifischen Fall jedoch keine kanonischen Auswirkungen.
Bingo :daumen-rauf:
Gut, dann halten wir doch 'mal als kleinen Zwischenstand der Disputation fest:
Das 1988 A.D. an Erzbischof Lefebrvre gerichtete päpstliche Verbot der Bischofsweihen war sowohl inhaltlich als auch formal in Ordnung.
Die gegen diese Verbot gerichteteten moralischen Bedenken der Bruderschaft haben keinerlei kanonistische Auswirkungen.

Wobei dann immer noch die Frage offenbleibt, wieso die Bruderschaft versuchte, das explizite kanonistische Verbot in einen impliziten kanonistischen Auftrag umzudeuten .....................


Wenden wir uns aber dem moralischen Schaden zu, den das päpstliche Verbot der Bischofsweihen angeblich anrichten würde bzw. schon angerichtet hatte.
Worin hätte dieser Schaden bestanden? Die Bruderschaft und insbesondere Erzbischof Lefebrvre hatte Sorge, daß sie bei dem fortgeschrittenen Alter des Erzbischofs über kurz oder lang ohne eigenen Bischof dastehen würde. Dadurch wäre die Bruderschaft strukturell kopflos geworden und ginge der Rechte verlustig, wie sie ein katholischer Bischof nun mal innehat. Es bestand also die Gefahr, daß sich die vom Erzbischof gesammelte Herde zerstreuen könnte.

Hierzu führt der Kanonist Alexander Pytlik auf seiner Homepage aus:
Und am 24. Mai 1988 teilte Kardinal Ratzinger dem Erzbischof sogar mit, daß der Hl. Vater bereit wäre, einen Bischof aus der Bruderschaft heraus zu ernennen, und zwar so, daß zum Abschluß des Marianischen Jahres die Bischofsweihe am 15. August 1988 stattfinden könnte. Da Erzbischof Lefebvre - aus welchen unerfindlichen Gründen auch immer - nicht 1 ½ Monate warten wollte, war also keine Notlage gegeben, .....................
(Quelle)
Es gab also das Angebot des Vatikans, diese Kopflosigkeit der FSSPX zu verhindern. Der befürchtete Schaden konnte demzufolge nicht eintreten und die Argumentation hinsichtlich einen „schädlichen päpstlichen Gesetzes“ fällt wie ein Kartenhaus zusammen.

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Gamaliel
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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Gamaliel »

Raphael hat geschrieben:Gut, dann halten wir doch 'mal als kleinen Zwischenstand der Disputation fest:
Das 1988 A.D. an Erzbischof Lefebrvre gerichtete päpstliche Verbot der Bischofsweihen war sowohl inhaltlich als auch formal in Ordnung.
Die gegen diese Verbot gerichteteten moralischen Bedenken der Bruderschaft haben keinerlei kanonistische Auswirkungen.

Wobei dann immer noch die Frage offenbleibt, wieso die Bruderschaft versuchte, das explizite kanonistische Verbot in einen impliziten kanonistischen Auftrag umzudeuten .....................
Grundsätzlich könnten wir das als Zwischenstand festhalten, sofern Du Deine Zusammenfassung unter gedanklicher Berücksichtungung der weiter oben verlinkten Quaestio des hl. Thomas erstellt hast, allerdings bin ich mir dessen nicht ganz sicher.
Was mich stutzig macht ist, daß Du scheinbar die Position der FSSPX noch immer so verstehst, daß sie ein real existierendes Verbot in eine Erlaubnis umzudeuten versucht. Das ist NICHT ihre Position (wie ich weiter oben ausführlich dargelegt habe)!
Nach der z.B. auf den hl. Thomas gestützten Argumentation der FSSPX sind schädliche Gesetze inexistent (mag auch materialiter ein Blatt Papier mit seinem Wortlaut bestehen und mag sich dieser Wortlaut formaliter auf eine Bestimmung des CIC stützen). Etwas nicht Existierendes kann logischwerweise auch nicht umgedeutet werden. Man muß hier sorgfältig die verschiedenen Ebenen (juristische - moralische) auseinanderhalten.

Wenn Du mit der Sichtweise der FSSPX nicht einverstanden bist, müßtest Du nachweisen, daß die Bestimmungen der Moraltheologie (oder die Lehre des hl. Thomas) über schädliche Gesetze entweder grundsätzlich falsch sind oder jedenfalls auf ein päpstliches Weiheverbot keine Anwendung finden können.

Vielleicht kannst Du Dich zu dieser theoretischen Frage einmal äußern!
(Von dieser Frage zu unterscheiden ist eine andere, praktische Frage, nämlich ob es sich beim konkreten Weiheverbot von 1988 tatsächlich - wie von der FSSPX behauptet - um ein schädliches Gesetz gehandelt hat.)
Raphael hat geschrieben:Wenden wir uns aber dem moralischen Schaden zu, den das päpstliche Verbot der Bischofsweihen angeblich anrichten würde bzw. schon angerichtet hatte.
Worin hätte dieser Schaden bestanden? Die Bruderschaft und insbesondere Erzbischof Lefebrvre hatte Sorge, daß sie bei dem fortgeschrittenen Alter des Erzbischofs über kurz oder lang ohne eigenen Bischof dastehen würde. Dadurch wäre die Bruderschaft strukturell kopflos geworden und ginge der Rechte verlustig, wie sie ein katholischer Bischof nun mal innehat. Es bestand also die Gefahr, daß sich die vom Erzbischof gesammelte Herde zerstreuen könnte.

Hierzu führt der Kanonist Alexander Pytlik auf seiner Homepage aus:
Und am 24. Mai 1988 teilte Kardinal Ratzinger dem Erzbischof sogar mit, daß der Hl. Vater bereit wäre, einen Bischof aus der Bruderschaft heraus zu ernennen, und zwar so, daß zum Abschluß des Marianischen Jahres die Bischofsweihe am 15. August 1988 stattfinden könnte. Da Erzbischof Lefebvre - aus welchen unerfindlichen Gründen auch immer - nicht 1 ½ Monate warten wollte, war also keine Notlage gegeben, .....................
Es gab also das Angebot des Vatikans, diese Kopflosigkeit der FSSPX zu verhindern. Der befürchtete Schaden konnte demzufolge nicht eintreten und die Argumentation hinsichtlich einen „schädlichen päpstlichen Gesetzes“ fällt wie ein Kartenhaus zusammen.
Der Einwand ist berechtigt, die FSSPX versucht seine Nichtigkeit darzulegen. Es ist mir hier nicht möglich den gesamten Verhandlungsverlauf 1987/1988 und die Gründe seines Scheiterns in ein paar Sätzen zusammenzufassen. In der Studie von P. Mura, in der Biographie von Erzbischof Lefebvre, im Sammelband seiner Predigten findest Du eigene Abschnitte die sich mit dieser Frage eingehend beschäftigen. Ich stelle hier nur zwei Zitate herein, wie ich sie auf der Homepage der FSSPX in Deutschland finde:
http://www.piusbruderschaft.de/bruderschaft/ueber-uns/34-fragen-faq hat geschrieben:Hat Rom damals nicht großartige Zugeständnisse gemacht?

In Rom reagierte man nun plötzlich sehr schnell, nachdem man jahrelang die Dinge hatte schleifen lassen. Man stellte eine Einigung in Aussicht, die der Priesterbruderschaft ermöglichen sollte, in ihrer bisherigen Form und Ausrichtung bestehenzubleiben, und schickte zu diesem Zweck zwei Visitatoren, Kardinal Gagnon und Mgr. Perl, die das Werk der Bruderschaft untersuchen sollten. Die Visitatoren zeigten sich begeistert und sparten nicht mit Lob. Kardinal Gagnon schrieb in das Gästebuch von Ecône, daß dies der richtige Weg sei, um die Kirche wieder aufzubauen. Das Ergebnis der Visitation versprach also glänzend zu werden. Zurück in Rom wollten die Visitatoren allerdings von all diesen Dingen nichts mehr wissen. Es gab nicht einmal einen Abschlußbericht. Jedenfalls bekam die Bruderschaft nie einen zu sehen. Im April und Mai des Jahres 1988 kam es zu Verhandlungen mit Kardinal Ratzinger in Rom, die insgesamt wenig ermutigend waren. Nur widerstrebend wollte Rom einen einzigen Bischof zugestehen. So kam es schließlich zur Unterzeichnung des Protokolls vom 5. Mai 1988.

Warum hat Erzbischof Lefebvre seine Unterschrift unter dieses Protokoll zurückgezogen, das doch eine Einigung in nächste Nähe rückte?

Erzbischof Lefebvre hat seine Unterschrift nicht zurückgenommen. Er hat lediglich darauf bestanden, den ihm in dem Protokoll zugesagten Bischof zu bekommen. Daraufhin versuchte Kardinal Ratzinger Hinhalte- und Ausweichmanöver, die klar zeigten, daß Rom diesen Bischof nicht geben wollte. Stattdessen verlangte man einmal mehr von Mgr. Lefebvre ein Eingeständnis seiner "Irrtümer". Als Erzbischof Lefebvre darauf bestand, spätesten am 30. Juni den ihm zugesagten Bischof zu weihen, erklärte Kardinal Ratzinger - und nicht Mgr. Lefebvre - das Protokoll für hinfällig. Es war jedenfalls offensichtlich, daß man in Rom die Bischöfe der Tradition nicht wollte. In dieser Situation blieb Mgr. Lefebvre nichts anderes übrig, als die Bischofsweihen ohne [explizites (Anm. Gamaliel)] päpstliches Mandat vorzunehmen.

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Gamaliel
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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Gamaliel »

Maurus hat geschrieben:Ich habe keineswegs nur Behauptungen aufgestellt, sondern jeden Standpunkt teilweise schon doppelt und dreifach mit Argumenten versehen, was du mir zu Beginn deines Beitrags auch noch zugestanden hast. Schön wäre es, wenn du, anstatt nur meine Argumente zu überzeichnen, dich mit ihnen ebenfalls nach der Vorgangsweise des Hl. Thomas auseinandersetzen würdest.
Gerne greife ich Deinen Vorschlag auf (wenn auch nicht ganz nach dem formellen Schema des hl. Thomas). Der Übersichtlichkeit willen schlage ich vor die drei Argumentationsschritte der FSSPX, sowie Deine Argumentation dazu nacheinander durchzugehen. Ich beginne daher mit der Frage nach dem Bestand einer Notlage.

1 Zur Frage der Kirchenkrise bzw. Notlage

1.1 These der FSSPX: Es gibt eine allgemeine schwere Krise in der Kirche

Diese ist eine Krise des Glaubens (die grundsätzlichsten christlichen Wahrheiten [Existenz Gottes, Gottheit Christi, marianische Dogmen, Himmel, Fegefeuer, Hölle,…] werden immer häufiger geleugnet und zwar auch von jenen, die katholisch sein wollen bzw. die Sonntagsmesse besuchen.
Diese ist auch eine des Klerus, der in vielen seiner Mitglieder den Glauben verloren hat und daher auch nicht mehr in der Lage ist diesen zu vermitteln.

1.2 „Amtliche“ Bestätigung der Kirchenkrise

„Die Kirche befindet sich in einer Stunde der Unruhe, der Selbstkritik, man könnte selbst sagen, der Selbstzerstörung. Dies ist wie eine innere Erschütterung (...) die niemand nach dem Konzil erwartet hätte.“ (Papst Paul VI. sagt in einer Rede vom 7. Dezember 1968)

„Der Rauch Satans ist durch irgendeinen Riß in den Tempel Gottes eingedrungen.“ (Papst Paul VI. am 26. Juni 1972)

„Es herrscht ein sehr großes Durcheinander in diesem Augenblick in der Welt und in der Kirche; was auf dem Spiel steht, ist der Glaube. Es kommt jetzt vor, daß ich den geheimnisvollen Satz Jesu im Evangelium des heiligen Lukas für mich selbst wiederhole: ‚Wenn der Menschensohn wiederkommt, wird er dann noch den Glauben auf Erden finden?’ Es kommt vor, daß Bücher herausgegeben werden, in denen der Glaube in entscheidenden Punkten herabgesetzt wird, daß der Episkopat dazu schweigt, daß man diese Bücher nicht als der Kirche fremd betrachtet, und genau dies ist in meinen Augen befremdend.“ (Papst Paul VI. im Gespräch mit Jean Guitton am 8. September 1977)

„Man muß mit tiefer, schmerzlicher Betroffenheit feststellen, daß die Gläubigen sich heute zum großen Teil verloren und verwirrt vorkommen, ratlos und sogar hintergangen; weiter, daß mit vollen Händen Ideen ausgestreut wurden, die mit der geoffenbarten und zu allen Zeiten gelehrten Wahrheit im Widerspruch stehen; daß auf dogmatischem und moralischem Feld wirkliche und eigentliche Häresien verbreitet wurden, die Zweifel, Durcheinander und Auflehnung zur Folge hatten.“ (Papst Johannes Paul II. in einer Ansprache an Volksmissionäre am 6. Februar 1981)


1.3 Spezielle Notlage der FSSPX

Aus dem Verhalten Roms gegenüber der FSSPX seit ihrer Gründung und speziell durch das Scheitern der Verhandlungen 1987/1988 und dessen Hintergründen (siehe dazu auch meine Antwort an Raphael im vorhergehenden Posting), geht klar hervor, daß sich Rom nicht bereit fand dem Werk der Tradition genügend Garantien für dessen authentisches Fortbestehen zu geben. => Ohne die Weihe von Bischöfen wäre der Fortbestand der FSSPX wesentlich gefährdet gewesen.

1.4 Folgerungen:

Angesichts der (von den Päpsten selbst festgestellten) weltweiten Bedrohung des Glaubens und der davon ausgehenden Gefahr für das Heil der Seelen ist es eine Pflicht der Liebe den Bitten jener Gläubigen zu entsprechen, die nach der integralen katholischen Lehre und den (unverfälschten) Sakramenten verlangen. Die FSSPX sah (und sieht) sich verpflichtet dem Recht der Gläubigen auf die traditionellen Sakramente, die überlieferte hl. Messe, die korrekte Unterweisung im Glauben Geltung zu verschaffen. Mit diesem Recht ist notwendig auch das Recht auf uneingeschränkt katholische Priester und Bischöfe verbunden.

2. 1 Was hat Maurus der Behauptung einer allgemeinen Kirchenkrise entgegenzusetzen?

Ich zitiere wörtlich aus Deinen bisherigen Postings zu dieser Frage:

„Die Notlage existiert lediglich in der subjektiven Sicht der FSSPX. Es dürfte einsichtig sein, dass das nicht ausreicht.“

Gamaliel: „DIE Tradition der Kirche war bedroht!“ – Antwort Maurus: „Das sehe ich nicht so.“

„Außerdem kann man sich nicht selbst zum Gralshüter des Glaubens erklären und dann darauf bestehen, überall Sonderrechte zu besitzen, weil angeblich sonst der Glaube verloren sei. Das ist doch Hybris zur Potenz“.


Mehr an Argumenten, oder sollte ich richtiger sagen, an Behauptungen war leider in Deinen bisherigen Postings nicht zu finden. Aber das kannst Du ja jetzt nachholen!

2. 2 Was sagt Maurus zur speziellen Notlage der FSSPX und der Gläubigen, die sich an sie wenden?

Wiederum zitiere ich wörtlich:

„Eine solche Notlage hat in Econe offensichtlich nicht bestanden. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn ein bestimmtes Gebiet keinen Bischof mehr hätte und auf dem gewöhnlichen Weg auch kein neuer mehr kommen könnte.“

„Die FSSPX hat als aufgelöste Vereinigung auch gar kein Recht auf einen Bischof.“

„Eine Bischofsweihe ohne Auftrag des Papstes kommt nur in Frage, wenn ein Bischofsstuhl auf ordentlichem Weg nicht wieder besetzt werden kann. So ist beispielsweise denkbar, dass ein Land von einem autoritären Herrscher so abgeschirmt wird, dass es den dortigen Gläubigen nicht mehr möglich ist, mit dem Papst in Verbindung zu treten und umgekehrt. Dort wäre es gerechtfertigt, einen Bischof zu erwählen und zu weihen. Die Rechtfertigung dafür ergibt sich aber nicht zuletzt daraus, dass man davon ausgehen kann, dass der Papst nicht will, dass eine Herde ohne Hirt bleibt. Man kann also von einem placet des Papstes zu dieser Weihe gerechterweise ausgehen.
Anders bei der Piusbruderschaft: Keiner der Verantwortlichen entbehrte eines Oberhirten. Es bestand auch nicht die Gefahr, dass dies alsbald so sein werde. Zudem war die Weihe ausdrücklich verboten worden. Die angebliche Notlage bestand also lediglich darin, dass die FSSPX keinen Bischof ihrer Facon mehr zu haben befürchtete. Und das ist genau die subjektive Notlage, die für die Rechtfertigung eines solchen Rechtsverstoßes nicht ausreicht. Es gibt nirgendwo ein Recht darauf, einen Bischof nach persönlichem Gefallen zu haben. Ich habe das nicht, WsK hat es nicht, die FSSPX hat es auch nicht.“

„Es ist das Recht des Papstes, Bischöfe zu ernennen und er ist in diesem Recht frei. Übt er es aus, so kann dies nicht schädlich sein, insbesondere wenn es sich nicht um eine Diözese handelt, die zwingend eines Oberhirten bedarf, sondern eine aufgelöste Gemeinschaft, die aus einem unerfindlichen Grund gleich vier Bischöfe haben wollte.“


3 Fazit

a) Eine allgemeine kirchliche Notlage im Jahr 1988 gibt es für Dich augenscheinlich nicht.
Vielleicht verrätst Du mir aber auch warum nicht und wie dann die exemplarisch angeführten Papstaussagen und die unzähligen anderen Publikationen zur Kirchenkrise und ihrem Umfang zu verstehen sind!?

b) Ein Recht der Gläubigen, die sich in ihrer Not an die FSSPX wenden, auf den integralen katholischen Glauben kennst Du aufgrund Deiner Voraussetzung (alles in der Kirche ist in bester Ordnung) ebenfalls nicht. Erzbischof Lefebvre besaß zum Glück genügend Realismus, um hier zu einer anderen, dem Heil der Seelen günstigeren Einschätzung zu kommen.

c) Aufgrund der illegitimen Weiterexistenz der FSSPX und ihres gesamtkirchlich nicht notwendigen Charakters, gibt es für Dich natürlich auch kein „Selbsterhaltungsrecht“ der FSSPX. Die illegitime Existenz der FSSPX ist für Dich offenbar evident, sodaß es dazu keiner weiteren Argumente bedarf. Ebenso ist für Dich evident, daß sich die Mitglieder der FSSPX nur ihrer persönlichen Vorlieben bezüglich eines „Wunschbischofs“ entledigen mußten, um jederzeit und weltweit in ihren Heimatdiözesen Aufnahme, Ausbildung und Anstellung finden zu können.

d) Einige abschließende und konkrete Fragen zu diesem ersten Themenbereich:

I. Erkennst Du für das Jahr 1988 eine Kirchenkrise?

II. Welche konkreten Möglichkeiten siehst Du für den Fortbestand des integralen katholischen Glaubens (ohne den von den Päpsten erwähnten Zersetzungen) nach dem Jahr 1975 (= Aufhebung der FSSPX)?

III. Wo hat es die von den Päpsten beklagten Zustände auf breiter Basis (z.B. Gebiet einer Diözese, Bischofskonferenz) im Jahr 1975/1988 nicht gegeben, welche Belege hast Du dafür?

IV. Welche praktischen und zuverlässig realisierbaren Ratschläge hast Du für jene Gläubigen, die nach 1975 in einem vom Modernismus durchtränkten Gebiet (z.B. Gebiet einer Diözese, Bischofskonferenz) leben mußten, in der Gefahr standen an ihrem Seelenheil Schaden zu nehmen und gleichzeitig auf die Möglichkeit verzichten mußten sich an die FSSPX zu wenden?

V. Auf welchem ordentlichen Weg wären denn 1988 traditionstreue Bischöfe innerhalb der offiziellen Strukturen der Kirche (z.B. als Diözesanbischof) zu erhalten gewesen?

VI. Ist es für Dich theoretisch denkbar, daß nicht nur ein einzelnes Land von einem Tyrannen abgeschirmt wird (wie in Deinem Beispiel), sondern daß der Nachfolger Petri selbst vorrübergehend „handlungsunfähig“ wird und die Bischöfe (ohne der Möglichkeit zur Rücksprache mit ihm), entscheiden und handeln müssen?

Raphael

Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Raphael »

Gamaliel hat geschrieben:Was mich stutzig macht ist, daß Du scheinbar die Position der FSSPX noch immer so verstehst, daß sie ein real existierendes Verbot in eine Erlaubnis umzudeuten versucht.
Dafür, daß da der aufmerksame Gläubige stutzig wird, hat die FSSPX selber gesorgt, schließlich hat sie in der Liturgie der Bischofsweihe explizit so getan als ob ein kanonistischer Auftrag des Papstes vorliegen würde.
Gamaliel hat geschrieben:Das ist NICHT ihre Position (wie ich weiter oben ausführlich dargelegt habe)!
Aus der Ausführlichkeit resultiert noch keine Richtigkeit ...............
Gamaliel hat geschrieben:Nach der z.B. auf den hl. Thomas gestützten Argumentation der FSSPX sind schädliche Gesetze inexistent (mag auch materialiter ein Blatt Papier mit seinem Wortlaut bestehen und mag sich dieser Wortlaut formaliter auf eine Bestimmung des CIC stützen). Etwas nicht Existierendes kann logischwerweise auch nicht umgedeutet werden. Man muß hier sorgfältig die verschiedenen Ebenen (juristische - moralische) auseinanderhalten.

Wenn Du mit der Sichtweise der FSSPX nicht einverstanden bist, müßtest Du nachweisen, daß die Bestimmungen der Moraltheologie (oder die Lehre des hl. Thomas) über schädliche Gesetze entweder grundsätzlich falsch sind oder jedenfalls auf ein päpstliches Weiheverbot keine Anwendung finden können.
Auch der letzte Halbsatz ist nur zum Teil richtig. Er müßte lauten: ".... jedenfalls auf dieses päpstliche Weiheverbot für Erzbischof Lefebvre im Jahr 1988 A.D. keine Anwendung finden können."
Begründung: Eine Kirchenkrise nach dem Vaticanum II ist zwar da, aber nicht in dieser gravierenden Schwere wie es von der FSSPX behauptet wird!

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Marion
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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Marion »

Raphael hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:Was mich stutzig macht ist, daß Du scheinbar die Position der FSSPX noch immer so verstehst, daß sie ein real existierendes Verbot in eine Erlaubnis umzudeuten versucht.
Dafür, daß da der aufmerksame Gläubige stutzig wird, hat die FSSPX selber gesorgt, schließlich hat sie in der Liturgie der Bischofsweihe explizit so getan als ob ein kanonistischer Auftrag des Papstes vorliegen würde.
http://www.piusbruderschaft.de/lehre/er ... econe_1988

Er hat nicht getan als ob (also versucht jemand zu täuschen) - Er legt bei dieser Predigt alles offen und erklärt alles. Also alle Anwesenden wussten ganz genau was los ist.

Fehlende Aufrichtigkeit kannst ihnen nicht vorwerfen :dudu:
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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Gamaliel »

Raphael hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:Das ist NICHT ihre Position (wie ich weiter oben ausführlich dargelegt habe)!
Aus der Ausführlichkeit resultiert noch keine Richtigkeit ...............
Und was habe ich gesagt:
Gamaliel hat geschrieben:Vielleicht kannst Du Dich zu dieser theoretischen Frage einmal äußern!
(Von dieser Frage zu unterscheiden ist eine andere, praktische Frage, nämlich ob es sich beim konkreten Weiheverbot von 1988 tatsächlich - wie von der FSSPX behauptet - um ein schädliches Gesetz gehandelt hat.)
Wer lesen kann, ist besser drann...

Wir können nicht in jedem Posting 10 verschiedene Fragen gleichzeitig behandeln. Beantworte also bitte zuerst einmal meine zuvor gestellte Frage. Später können wir uns dann über ihre mögliche/richtige oder unmögliche/unrichtige Anwendung auf die Bischofsweihen von 1988 unterhalten.
Raphael hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:Nach der z.B. auf den hl. Thomas gestützten Argumentation der FSSPX sind schädliche Gesetze inexistent (mag auch materialiter ein Blatt Papier mit seinem Wortlaut bestehen und mag sich dieser Wortlaut formaliter auf eine Bestimmung des CIC stützen). Etwas nicht Existierendes kann logischwerweise auch nicht umgedeutet werden. Man muß hier sorgfältig die verschiedenen Ebenen (juristische - moralische) auseinanderhalten.

Wenn Du mit der Sichtweise der FSSPX nicht einverstanden bist, müßtest Du nachweisen, daß die Bestimmungen der Moraltheologie (oder die Lehre des hl. Thomas) über schädliche Gesetze entweder grundsätzlich falsch sind oder jedenfalls auf ein päpstliches Weiheverbot keine Anwendung finden können.
Auch der letzte Halbsatz ist nur zum Teil richtig. Er müßte lauten: ".... jedenfalls auf dieses päpstliche Weiheverbot für Erzbischof Lefebvre im Jahr 1988 A.D. keine Anwendung finden können."
Begründung: Eine Kirchenkrise nach dem Vaticanum II ist zwar da, aber nicht in dieser gravierenden Schwere wie es von der FSSPX behauptet wird!
Du sollst nicht meine Postings ausbessern, sondern beantworten. Im vorliegenden Abschnitt ging es wiederum um die Ebene der Theorie und noch nicht um die Anwendung der gewonnenen theoretischen Grundlagen auf die Praxis. Abgesehen davon wäre auch auf praktischer Ebene Deine Antwort völlig unzureichend, weil jeglichen praktischen Nachweises entbehrend (aber dazu später).

Bleiben wir also zuerst auf der Ebene der Theorie und kommen wir später zur Praxis. Ich bitte also um Beantwortung meines vorigen Postings an Dich.

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Gamaliel
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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Gamaliel »

Marion hat geschrieben:http://www.piusbruderschaft.de/lehre/er ... econe_1988

Er hat nicht getan als ob (also versucht jemand zu täuschen) - Er legt bei dieser Predigt alles offen und erklärt alles. Also alle Anwesenden wussten ganz genau was los ist.
Danke für die Verlinkung der Predigt. :daumen-rauf: Sie ist ein wichtiges und nützliches Dokument in der vorliegenden Diskussion.

Kirchenjahr
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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Kirchenjahr »

Mt 16, 18 verknüpft die römische Kirche unmittelbar mit dem Papst. Abweichende Exegese (z. B. durch zahlreiche Kirchenväter) soll hier nicht Gegenstand der Diskussion werden.

These 1: Die Bischofsweihen von 1988 waren nicht notwendig, da die Zusage in Mt 16,18 den Fortbestand sichert.

These 2: Die Bischofsweihen von 1988 waren notwendig, da die Zusage in Mt. 16, 18 eben nur durch die Bischofsweihen den Fortbestand sichert.

Wenngleich ich persönlich die objektive Notwendigkeit der Weihen nicht sehe oder zu sehen vermag, und ich der Argumentation der FSSPX insoweit nicht folge, halte ich die subjektive Notwendigkeit seitens des Erzbischofs schon für gegeben. Im Rahmen der Ablehnung der Exkommunikation hat die FSSPX desöfteren auch darauf hingewiesen, dass nach dem "neuen" CIC die Subjektivität auch ohne Vorliegens einer Objektivität zur Straffreiheit führe. Seltsamerweise hat sich der Vatikan hierzu nie geäußert und die FSSPX hat es auch nie vor ein Kirchengericht zur Klärung gebracht, so als ziehe sich jeder in seine kuschelige Ecke zurück und schiebe der jeweils andeen Seite den schwarzen Peter zu.

Aus der Subjektivität der FSSPX muss sie ja zwangsläufig ihre Objektivität vertreten, sonst wäre sie sich ja nicht einmal in sich einig.

Kennt jemand eine These als Mittelweg zwischen These 1 und 2?

Raphael

Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Raphael »

Gamaliel hat geschrieben:Wir können nicht in jedem Posting 10 verschiedene Fragen gleichzeitig behandeln.
Das tun wir ja auch nicht, den ich beschränke mich auf drei Kritikpunkte, die meines Erachtens noch nicht geklärt sind.
1. Die FSSPX hat die Schädlichkeit der päpstlichen Weiheverbotes nicht hinreichend nachgewiesen. Und die Beweislast für die theoretische Fundierung ihres faktischen Tuns liegt bei ihr, auch wenn Du laufend versuchst, diese mir anzulasten.
2. Die FSSPX hat den Nachweis nicht erbracht, daß die Kirchenkrise, die u.a. aufgrund der Mehrdeutigkeit der Dokumente des Vaticanum II entstanden ist, tatsächlich so existentiell ist, daß es angemessen wäre, von einer Notlage zu sprechen.
3. Die FSSPX hat den Nachweis nicht erbracht, daß sie DIE Traditionslinie innerhalb der katholischen Kirche vertritt, die als allein gültig anzusehen ist. Oder ob es nicht - wie in der Theologie seit Jahrhunderten üblich - auch andere Traditionslinien gibt, welche in gleicher Weise als katholisch zu gelten haben.

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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Gamaliel »

Kirchenjahr hat geschrieben:Mt 16, 18 verknüpft die römische Kirche unmittelbar mit dem Papst. Abweichende Exegese (z. B. durch zahlreiche Kirchenväter) soll hier nicht Gegenstand der Diskussion werden.

These 1: Die Bischofsweihen von 1988 waren nicht notwendig, da die Zusage in Mt 16,18 den Fortbestand sichert.

These 2: Die Bischofsweihen von 1988 waren notwendig, da die Zusage in Mt. 16, 18 eben nur durch die Bischofsweihen den Fortbestand sichert.
Ich möchte meinerseits (vorläufig) nicht näher auf diese Fragen eingehen, da sie die momentane Diskussion um einen weiteren Aspekt verkomplizieren würden, bevor noch die anderen Fragen geklärt sind.
Ich halte aber fest, daß Erzbischof Lefebvre seine Bruderschaft nie mit der Kirche gleichgesetzt hat. Erzbischof Lefebvre hat eine mögliche derartige Behauptung z.B. in seinem Vortrag vom 9. Sept. 1988 bei den Priesterexerzitien in Econe, also bald nach den Bischofsweihen, ausdrücklich zurückgewiesen.

Als weiterer Beleg möge eine Aussage gegen Ende seines Lebens dienen:

"Ich sage nicht, daß wir die katholische Kirche sind. Ich habe das nie gesagt. [...] Aber wir repräsentieren wirklich die Kirche, so wie sie früher war, weil wir das fortsetzen, was sie allezeit getan hat" (Interview mit "Fideliter" im Juni 1989).
Kirchenjahr hat geschrieben:Wenngleich ich persönlich die objektive Notwendigkeit der Weihen nicht sehe oder zu sehen vermag, und ich der Argumentation der FSSPX insoweit nicht folge, halte ich die subjektive Notwendigkeit seitens des Erzbischofs schon für gegeben. Im Rahmen der Ablehnung der Exkommunikation hat die FSSPX desöfteren auch darauf hingewiesen, dass nach dem "neuen" CIC die Subjektivität auch ohne Vorliegens einer Objektivität zur Straffreiheit führe. Seltsamerweise hat sich der Vatikan hierzu nie geäußert und die FSSPX hat es auch nie vor ein Kirchengericht zur Klärung gebracht, so als ziehe sich jeder in seine kuschelige Ecke zurück und schiebe der jeweils andeen Seite den schwarzen Peter zu.

Aus der Subjektivität der FSSPX muss sie ja zwangsläufig ihre Objektivität vertreten, sonst wäre sie sich ja nicht einmal in sich einig.
1. Die entsprechenden Canones im CIC begründen auf der rein juristischen Ebene jedenfalls den Anspruch auf Strafminderung bzw. auf Straffreiheit, sodaß die Exkommunikation niemals hätte deklariert werden dürfen (genaueres kann jedermann in der Studie von Dr. Kaschewsky nachlesen). Sie verleihen allerdings kein positives Recht zur Vornahme einer Bischofsweihe ohne expliziten päpstlichen Auftrag.
2. Wer die Geschichte der FSSPX, vor allem rund um ihre Aufhebung im Jahr 1975 kennt, weiß warum gegenwärtig jeder Versuch auf kirchenrechtliche Klärung ihrer Situation bzw. der Bischofsweihen von vornherein aussichtslos ist. Aber auch dazu will ich mich (vorläufig) nicht weiter äußern.
Zuletzt geändert von Gamaliel am Samstag 30. Januar 2010, 16:02, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Gamaliel »

Raphael hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:Wir können nicht in jedem Posting 10 verschiedene Fragen gleichzeitig behandeln.
Das tun wir ja auch nicht, den ich beschränke mich auf drei Kritikpunkte, die meines Erachtens noch nicht geklärt sind.
1. Die FSSPX hat die Schädlichkeit der päpstlichen Weiheverbotes nicht hinreichend nachgewiesen. Und die Beweislast für die theoretische Fundierung ihres faktischen Tuns liegt bei ihr, auch wenn Du laufend versuchst, diese mir anzulasten.
Richtig, die Beweislast "für die theoretische Fundierung ihres faktischen Tuns" liegt bei der FSSPX. Ich habe als ersten Schritt bereits diesen Beweis auf der theoretischen Ebene geführt, d.h. ich habe aufgezeigt, warum es grundsätzlich möglich ist, daß ein päpstliches Verbot schädlich und damit inexistent sein kann (hast Du die Quaestio beim hl. Thomas dazu schon gelesen?).

Jetzt möchte ich gerne von Dir wissen, ob Du diesem Beweisgang in seiner theoretischen Allgemeinheit zustimmen kannst oder nicht und wie Du Dein Ergebnis begründest. Hierbei wird Dir keine Beweislast zusgeschoben. Ich bitte Dich - mathematisch gesprochen - nur darum meine Rechnung zu überprüfen und wenn Du einen Rechenfehler feststellen solltest, mir diesen zu zeigen.

Wenn wir hier auf einen gemeinsamen Nenner kommen, dann - und nur dann - geht´s weiter mit der praktischen Ebene, d.h. der Frage, ob die FSSPX im konkreten Einzelfall 1988 zurecht die Schädlichkeit dieses päpstlichen Verbotes festgestellt hat. Danach können wir uns dann noch den anderen offenen und von Dir angesprochenen Kritikpunkten zuwenden.

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Maurus
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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Maurus »

Gamaliel hat geschrieben: 1.1 These der FSSPX: Es gibt eine allgemeine schwere Krise in der Kirche
Es fehlt bei all dem der Bezug zu der Bischofsweihe. Wieso sollte diese gerechtfertigt sein? Würde die Kirche ohne die Bischofsweihen untergehen? Hängst du dieser These an? Ist die wahre Kirche nur noch in der FSSPX vorhanden?

Dass die FSSPX ohne Bischof ein Problem haben würde ist klar, aber das ist eben kein Grund. Wenn jemand in einem Betrieb rausfliegt und die Schlüssel abgeben muss, dann kann er sich keine Duplikate mit der Begründung anfertigen, dass er anders nicht mehr in die Betriebsgebäude hereinkommen würde.
Gamaliel hat geschrieben:Diese ist eine Krise des Glaubens (die grundsätzlichsten christlichen Wahrheiten [Existenz Gottes, Gottheit Christi, marianische Dogmen, Himmel, Fegefeuer, Hölle,…] werden immer häufiger geleugnet und zwar auch von jenen, die katholisch sein wollen bzw. die Sonntagsmesse besuchen.
Ja, aber das ist nunmal keine Rechtfertigung für jede beliebige Art von Insubordination und wäre das Motiv auch noch so edel. Es sei denn natürlich, man macht den Papst selber für den Untergang verantwortlich, dann sollte die FSSPX so konsequent sein und die Sedisvakanz erklären. Ansonsten wird sie damit leben müssen, wie jeder andere an den von den rechtmäßigen Päpsten erlassenen Normen und Dekreten gemessen und beurteilt zu werden.
Gamaliel hat geschrieben:Angesichts der (von den Päpsten selbst festgestellten) weltweiten Bedrohung des Glaubens und der davon ausgehenden Gefahr für das Heil der Seelen ist es eine Pflicht der Liebe den Bitten jener Gläubigen zu entsprechen, die nach der integralen katholischen Lehre und den (unverfälschten) Sakramenten verlangen. Die FSSPX sah (und sieht) sich verpflichtet dem Recht der Gläubigen auf die traditionellen Sakramente
Die Konstruktion von traditionellen und nichttraditionellen(?) Sakramenten ist völlig haltlos. Sakrament ist Sakrament.
Gamaliel hat geschrieben: Ich zitiere wörtlich aus Deinen bisherigen Postings zu dieser Frage:
„Die Notlage existiert lediglich in der subjektiven Sicht der FSSPX. Es dürfte einsichtig sein, dass das nicht ausreicht.“

Gamaliel: „DIE Tradition der Kirche war bedroht!“ – Antwort Maurus: „Das sehe ich nicht so.“

„Außerdem kann man sich nicht selbst zum Gralshüter des Glaubens erklären und dann darauf bestehen, überall Sonderrechte zu besitzen, weil angeblich sonst der Glaube verloren sei. Das ist doch Hybris zur Potenz“.


Mehr an Argumenten, oder sollte ich richtiger sagen, an Behauptungen war leider in Deinen bisherigen Postings nicht zu finden. Aber das kannst Du ja jetzt nachholen!
Wenn dich das umtreibt, dann nimm doch dazu mal konkret Stellung. Warum die Notlage subjektiv ist, aber ich präzise weiter oben erklärt. Wenn dir diese Erklärung nicht gefällt, dann kannst du mir das ja erklären.
Du kannst mir auch erklären, warum du nicht meiner Meinung bist, dass die Tradition der Kirche nicht bedroht war.
Gamaliel hat geschrieben: Wiederum zitiere ich wörtlich:
„Eine solche Notlage hat in Econe offensichtlich nicht bestanden. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn ein bestimmtes Gebiet keinen Bischof mehr hätte und auf dem gewöhnlichen Weg auch kein neuer mehr kommen könnte.“

„Die FSSPX hat als aufgelöste Vereinigung auch gar kein Recht auf einen Bischof.“

„Eine Bischofsweihe ohne Auftrag des Papstes kommt nur in Frage, wenn ein Bischofsstuhl auf ordentlichem Weg nicht wieder besetzt werden kann. So ist beispielsweise denkbar, dass ein Land von einem autoritären Herrscher so abgeschirmt wird, dass es den dortigen Gläubigen nicht mehr möglich ist, mit dem Papst in Verbindung zu treten und umgekehrt. Dort wäre es gerechtfertigt, einen Bischof zu erwählen und zu weihen. Die Rechtfertigung dafür ergibt sich aber nicht zuletzt daraus, dass man davon ausgehen kann, dass der Papst nicht will, dass eine Herde ohne Hirt bleibt. Man kann also von einem placet des Papstes zu dieser Weihe gerechterweise ausgehen.
Anders bei der Piusbruderschaft: Keiner der Verantwortlichen entbehrte eines Oberhirten. Es bestand auch nicht die Gefahr, dass dies alsbald so sein werde. Zudem war die Weihe ausdrücklich verboten worden. Die angebliche Notlage bestand also lediglich darin, dass die FSSPX keinen Bischof ihrer Facon mehr zu haben befürchtete. Und das ist genau die subjektive Notlage, die für die Rechtfertigung eines solchen Rechtsverstoßes nicht ausreicht. Es gibt nirgendwo ein Recht darauf, einen Bischof nach persönlichem Gefallen zu haben. Ich habe das nicht, WsK hat es nicht, die FSSPX hat es auch nicht.“

„Es ist das Recht des Papstes, Bischöfe zu ernennen und er ist in diesem Recht frei. Übt er es aus, so kann dies nicht schädlich sein, insbesondere wenn es sich nicht um eine Diözese handelt, die zwingend eines Oberhirten bedarf, sondern eine aufgelöste Gemeinschaft, die aus einem unerfindlichen Grund gleich vier Bischöfe haben wollte.“
Ja, wunderbar, und was sagst du nun dazu?
Gamaliel hat geschrieben:a) Eine allgemeine kirchliche Notlage im Jahr 1988 gibt es für Dich augenscheinlich nicht.
Vielleicht verrätst Du mir aber auch warum nicht und wie dann die exemplarisch angeführten Papstaussagen und die unzähligen anderen Publikationen zur Kirchenkrise und ihrem Umfang zu verstehen sind!?
Es gab keine Notlage, die eine Bischofsweihe begründen würde, die Gründe, die ich dafür angeführt habe hast du oben nochmals zitiert. Da du dich dieser Meinung natürlich nicht anschließt, kannst du mir meine Argumentation ja um die Ohren schlagen, ich warte drauf. Aber werd' mal konkret, sonst können wir noch tagelang die immer selben Beiträge austauschen.
Gamaliel hat geschrieben:b) Ein Recht der Gläubigen, die sich in ihrer Not an die FSSPX wenden, auf den integralen katholischen Glauben kennst Du aufgrund Deiner Voraussetzung (alles in der Kirche ist in bester Ordnung) ebenfalls nicht. Erzbischof Lefebvre besaß zum Glück genügend Realismus, um hier zu einer anderen, dem Heil der Seelen günstigeren Einschätzung zu kommen.
Es gibt auch kein Recht auf so etwas. Genausowenig wie ich ein Recht darauf habe, dass in meiner Pfarrkirche jeden Sonntag drei Messen sind oder auch immer schön eine Choralschola singt. Wenn es das gibt, dann ist es schön, gut und richtig, aber wenn es aus irgendeinem Grund nicht mehr geht, dann kann ich nicht hingehen und in der Pfarrei von irgendwoher kraft eigener Arroganz einen Priester nach meinem Gusto installieren, auf das es auch weiterhin drei Sonntagsmessen gebe. Dabei könnte sicher niemand etwas gegen drei Sonntagsmessen haben und dem Heil der Seelen ist eine Messe ohnehin förderlich.
Gamaliel hat geschrieben:Aufgrund der illegitimen Weiterexistenz der FSSPX und ihres gesamtkirchlich nicht notwendigen Charakters, gibt es für Dich natürlich auch kein „Selbsterhaltungsrecht“ der FSSPX. Die illegitime Existenz der FSSPX ist für Dich offenbar evident, sodaß es dazu keiner weiteren Argumente bedarf.
Ja sicher ist das evident. Das ist amtlich so festgestellt. Guck halt im Annuario nach und such da nach FSSPX. Wirst nix finden.
Gamaliel hat geschrieben:Ebenso ist für Dich evident, daß sich die Mitglieder der FSSPX nur ihrer persönlichen Vorlieben bezüglich eines „Wunschbischofs“ entledigen mußten, um jederzeit und weltweit in ihren Heimatdiözesen Aufnahme, Ausbildung und Anstellung finden zu können.
Was sollte eine Aufnahme entgegenstehen? Ausbildung und Anstellung: Kein Rechtsanspruch.
Gamaliel hat geschrieben:I. Erkennst Du für das Jahr 1988 eine Kirchenkrise?
Nicht anders als 1987 und 1989. Die Kirche macht und machte schwere Zeiten durch.
Gamaliel hat geschrieben:II. Welche konkreten Möglichkeiten siehst Du für den Fortbestand des integralen katholischen Glaubens (ohne den von den Päpsten erwähnten Zersetzungen) nach dem Jahr 1975 (= Aufhebung der FSSPX)?
Das ist doch nicht die erste Kirchenkrise. Wir haben die Verheißung des Herrn und wir haben die Gewissheit, dass sich die Wahrheit durchsetzen wird. Siehst du nur bei der FSSPX gläubige Katholiken?
Gamaliel hat geschrieben:III. Wo hat es die von den Päpsten beklagten Zustände auf breiter Basis (z.B. Gebiet einer Diözese, Bischofskonferenz) im Jahr 1975/1988 nicht gegeben, welche Belege hast Du dafür?
Die Antwort erübrigt sich, weil ich gar nicht behauptet habe, dass es keine Krise gibt. Das legst du mir seit einigen Beiträgen zur Last, eine entsprechende Aussage von mir gibt es aber nicht. Ich halte die Krise lediglich für keinen tauglichen Rechtfertigungsgrund hinsichtlich der Bischofsweihen von 1988.
Gamaliel hat geschrieben:IV. Welche praktischen und zuverlässig realisierbaren Ratschläge hast Du für jene Gläubigen, die nach 1975 in einem vom Modernismus durchtränkten Gebiet (z.B. Gebiet einer Diözese, Bischofskonferenz) leben mußten, in der Gefahr standen an ihrem Seelenheil Schaden zu nehmen und gleichzeitig auf die Möglichkeit verzichten mußten sich an die FSSPX zu wenden?
Ich wiederhole: Das Heil hängt nicht an der FSSPX. Das Heil hängt nicht an der FSSPX.
Gamaliel hat geschrieben:V. Auf welchem ordentlichen Weg wären denn 1988 traditionstreue Bischöfe innerhalb der offiziellen Strukturen der Kirche (z.B. als Diözesanbischof) zu erhalten gewesen?
Weiß ich nicht. Vielleicht gar nicht. Es ist Tradition der Kirche, dass der Papst in Rom die Bischöfe frei ernennt. Gefällt dir die Tradition nicht mehr? Doch? Dann musst du auch mit den Nachteilen leben. Ich konnte mir meinen Ortsbischof auch nicht aussuchen. Den alten nicht. Den neuen nicht. Den nächsten auch nicht. 1,1 Mrd Katholiken können das nicht. Nur die FSSPX, die will ein Sonderrecht haben. WsK hat diesbezüglich übrigens revolutionäre Ideen.
Gamaliel hat geschrieben:VI. Ist es für Dich theoretisch denkbar, daß nicht nur ein einzelnes Land von einem Tyrannen abgeschirmt wird (wie in Deinem Beispiel), sondern daß der Nachfolger Petri selbst vorrübergehend „handlungsunfähig“ wird und die Bischöfe (ohne der Möglichkeit zur Rücksprache mit ihm), entscheiden und handeln müssen?
Ja, es ist möglich, dass der päpstliche Stuhl behindert wird. In dem Fall gelten die Regeln, die auch bei Erledigung des päpstlichen Stuhls gelten. Fragen, die der päpstlichen Jurisdiktion zugewiesen sind dürfte das Bischofskollegium nicht an sich ziehen. Die Gesetze und die Rechte des Apostolischen Stuhls bleiben unangetastet.

Freilich geht der Gesetzgeber offenbar nicht von einer längeren Behinderung aus. Was dann zu tun wäre, liegt in einer Grauzone. Meines Erachtens könnte man sich an den Verfahren zur Beendigung des großen abendländischen Schismas orientieren. Für die hier disktutierte Frage ist das allerdings ohne Belang.

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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von ad-fontes »

Die Weihen fanden am 30. Juni 1988, einem Donnerstag statt.

Inwiefern ist dieser Tag in Einklang zu bringen mit der Vorschrift des Pontificale Romanum:
Statuta die consecrationis, quae debet esse Dominica, vel Natalitium Apostolorum, vel etiam festiva, si Summus Pontifex hoc specialiter indulserit: et tam Consecrator, quam Electus conveniens est, ut praecedenti die jejunent.
Oder wird hier auch ein implizites Indult des Papstes supponiert?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Maurus »

ad-fontes hat geschrieben:Die Weihen fanden am 30. Juni 1988, einem Donnerstag statt.

Inwiefern ist dieser Tag in Einklang zu bringen mit der Vorschrift des Pontificale Romanum:
Statuta die consecrationis, quae debet esse Dominica, vel Natalitium Apostolorum, vel etiam festiva, si Summus Pontifex hoc specialiter indulserit: et tam Consecrator, quam Electus conveniens est, ut praecedenti die jejunent.
Oder wird hier auch ein implizites Indult des Papstes supponiert?
30.06. ist immerhin Gedächtnis des Hl. Paulus.

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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von ad-fontes »

Zählt eine commemoratio zu den natalicia?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Gamaliel
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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Gamaliel »

@ Maurus

Nun, werter Maurus, da ich mich selbst anscheinend nicht genügend verständlich machen kann, unternehme ich noch einen letzten Versuch, indem ich Dir zur Beantwortung einiger Deiner wichtigsten Fragen (und gleichzeitig zur Untermauerung meiner bisher vorgetragenen Position) jeweils einen Abschnitt aus einer Studie von Dr. Kaschewsky und von Prof. Dr. Georg May präsentiere und sie quasi für mich antworten lasse.

Wenn ich Deine Haupteinwände im letzten Posting richtig verstanden habe, dann:

- ist für Dich der grundsätzliche Zusammenhang zwischen der postulierten Notlage und der Bischofsweihe von 1988 nicht erkennbar („Es fehlt bei all dem der Bezug zu der Bischofsweihe. Wieso sollte diese gerechtfertigt sein? Würde die Kirche ohne die Bischofsweihen untergehen?“)

- ist für Dich der Nachweis bzw. die Existenz einer allgemeinen, weltkirchlichen Notlage nicht plausibel, sodaß Du ausschließlich eine subjektive Notlage der FSSPX anzuerkennen bereit bist und keinerlei durchschlagende Rechtfertigungsgründe für die Bischofsweihen von 1988 zu finden vermagst(„Warum die Notlage subjektiv ist, aber ich präzise weiter oben erklärt. Wenn dir diese Erklärung nicht gefällt, dann kannst du mir das ja erklären. Du kannst mir auch erklären, warum du nicht meiner Meinung bist, dass die Tradition der Kirche nicht bedroht war.“

„Es gab keine Notlage, die eine Bischofsweihe begründen würde, die Gründe, die ich dafür angeführt habe hast du oben nochmals zitiert. Da du dich dieser Meinung natürlich nicht anschließt, kannst du mir meine Argumentation ja um die Ohren schlagen, ich warte drauf. Aber werd' mal konkret, sonst können wir noch tagelang die immer selben Beiträge austauschen.“
)

Zunächst zur theoretischen Klärung, was die Kirche unter "Notstand" versteht der Text von Prof. May. Er ist seinem Aufsatz "NOTWEHR, WIDERSTAND UND NOTSTAND - Begriffliche Klärungen von Georg May" (Seiten 23-25), erschienen im Mediatrix-Verlag Wien, 1984 entnommen (die Hervorhebungen im Text stammen von mir):
"
(...)
B. Der Kirchennotstand

(1) Die Notstandslage

Dem Staatsnotstand entspricht der Kirchennotstand. Auch in der Kirche ist eine Notlage denkbar, die mit der Anwendung des geltenden positiven Rechts nicht überwunden werden kann. Der Kirchennotstand ist gegeben, wenn Bestand, Ordnung und Tätigkeit der Kirche in schwerwiegender Weise gefährdet oder beeinträchtigt sind. Die Gefährdung wird sich vorzugsweise auf Lehre, Gottesdienst und Disziplin beziehen.
In der Kirche ist die amtliche, verbindliche Lehre, soweit sie in Dogmen vorliegt, die Grundlage ihres Bestandes, ein wesentliches Element der Kirchengliedschaft und ein Bestandteil der Verfassung. Dies ergibt sich einmal daraus, daß die obersten Verfassungsorgane, wie Papst und Bischöfe, ihre Existenz und ihre Befugnisse, durch Dogmen begründet werden, zum anderen daraus, daß die Gliedschaft in der Kirche an der Bejahung aller Dogmen hängt. Eine beträchtliche Gefährdung oder Zerstörung des Glaubens bedroht den Bestand der Kirche, wie beispielsweise aus den Ereignissen des 16. Jahrhunderts bekannt ist.
Ähnlich ist es bei Pervertierung des Gottesdienstes. Die Gottesverehrung ist die entscheidende Aufgabe der Kirche. Falls es dahin kommt, daß der Gottesdienst nicht mehr ein gültiger Ausdruck des genuinen Glaubens und die Feier eines gotteswürdigen Gottesdienstes nicht mehr gewährleistet ist, besteht insoweit ein (liturgischer) Kirchennotstand.
Er kann in der spezifischen Form des Beichtnotstandes auftreten. Eine wesentliche Funktion der Kirche ist es, ihre Angehörigen von Sünden zu befreien; das einzige ordentliche Mittel zu diesem Zweck ist die Einzelbeichte. Wenn sich nun Priester massenhaft und auf Dauer weigern, die Beichte der Gläubigen entgegenzunehmen, ist eine wesentliche Funktion der Kirche gestört; der Notstandsfall ist insoweit gegeben.
Die Kirche besitzt eine Verfassung, deren Bestimmungen zwar nicht in einem eigenen Verfassungsgesetz zusammengefaßt sind, sich aber an den entsprechenden Stellen im CIC finden. Die Verfassung kann mißachtet oder durchbrochen werden. Wenn die von den Organen der Kirchenverfassung getroffenen Anordnungen von den Bediensteten der Kirche in erheblichem Maße nicht ausgeführt werden, ist der Organismus der Kirche zumindest zu einem beträchtlichen Teil lahmgelegt. Man wird auch hier von einem Notstand sprechen müssen. Ein solcher liegt auch vor, wenn die von der Verfassung vorgesehenen Organe handlungsunfähig werden und ausfallen.
Der Notstand kann schließlich auch durch die Untätigkeit und Saumseligkeit der Verantwortlichen in der Kirche entstehen. Ähnlich wie im Staat liegt auch dann ein Kirchennotstand vor, wenn die zur Regierung der Kirche berufenen Organe in schwerwiegender Weise versagen. Ein solcher Kirchennotstand war im Laufe der Kirchengeschichte schon mehrfach gegeben. Ich erinnere beispielsweise an die Zeit, in der die große Mehrheit der Bischöfe dem Arianismus anhing, also häretisch war, und an die Jahre der Französischen Revolution, in denen der funktionsfähige Episkopat Frankreichs den Eid auf die Zivilkonstitution des Klerus abgelegt hatte, d. h. schismatisch war.
Es kann den Gläubigen nicht zugemutet werden, in Einheit mit ihrem Bischof zu handeln, wenn dieser durch Tun oder Unterlassen glaubenswidrige Verkündigung und unwürdige Gottesdienstgestaltung fördert, selbst wenn dieses Gebaren des Bischofs von höchster Stelle hingenommen wird."(...)

Und nun lasse ich zur weiteren Beantwortung Deiner Fragen Dr. Kaschewsky antworten (die Hervorhebungen im Text stammen wiederum von mir):

(Sollte das längere Zitat irgendwelche urheberrechtlichen Probleme verursachen, so mögen es die Moderatoren bitte löschen. Für diesen Fall kann man den Text – leider nur in englischer Übersetzung – hier finden: http://www.sspx.org/miscellaneous/canon ... hewsky.htm
Es geht dabei um die Abschnitte IV-VI.)
Von Dr. Rudolf Kaschewsky
Redakteur der Una Voce-Korrespondenz
(aus „Una Vorce-Korrespondenz” 18/2, März-April 1988)


„(...) 4. Was ist ein Notstand, was eine Notlage? Wir zitieren aus dem Lehrbuch des Kirchenrechts von E. Eichmann/Kl. Mörsdorf (III. Band: Prozeß- und Strafrecht, Paderborn, 10. Aufl. 1962, S. 314.):

„Notstand (necessitas) ist eine irgendwie, aber ohne Verschulden entstandene äußere Zwangslage, die den Bedrängten physisch oder moralisch zwingt, zur Abwendung der Gefahr dem Gesetz zuwider zu handeln. Necessitas non habet legem. Es kann sich dabei um eine Gefährdung geistlicher Güter, des Lebens, der Freiheit oder anderer irdischer Güter handeln.”

5. Es steht fest und wird auch wohl kaum ernsthaft bestritten, daß durch den nachkonziliaren Kurs insbesondere in der Priesterausbildung eine akute „Gefährdung geistlicher Güter”, nämlich des Glaubens, der Moral, des Gottesdienstes innerhalb der Kirche zu verzeichnen ist. Zum Nachweis dieser Behauptung braucht hier nur auf eine Vielzahl von Beiträgen, auch und gerade in unserer Zeitschrift, verwiesen zu werden.
Die Frage ist, ob und wie dieser Gefährdung der geistigen Güter entgegengewirkt werden kann. Niemand wird widersprechen, wenn man sagt, daß ein (wenn nicht das einzige) Heilmittel die Weckung von Priesterberufen und die Formung guter Priester ist. Nun werden wir nicht selten von jungen Theologen gefragt, welches der diözesanen Priesterseminare „am ehesten” zu empfehlen wäre, wo also die verderbliche „Angleichung an die Welt” noch nicht Einzug gehalten habe, wo echte Frömmigkeit gelehrt werde und im Vordergrund stehe, wo die Anbetung Christi im allerheiligsten Altarssakrament die Mitte des priesterlichen Lebens ist, wo der kniende Kommunionempfang und die Priesterkleidung (um auch „äußerliche” Kennzeichen, die aber immer auch Zeichen der inneren Einstellung sind, zu nennen) selbstverständlich sind. Die Antwort lautet: „Kein einziges!”

6. Damit ist der Notstand/die Notlage hinreichend und unabweisbar deutlich geworden. Wenn nun zur Abwendung dieses offenkundigen Notstandes Priesteramtskandidaten außerhalb der offiziellen Seminare in rechter Weise ausgebildet werden, die, wenn dem Gesetz Genüge getan würde, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohne Weihe blieben, also nicht Priester werden könnten, so ist das Vorliegen eines die Strafbarkeit ausschließenden Notstandes klar erkennbar: Nur durch die Weihe eines Bischofs, der diese Priesteramtskandidaten zu Priestern weihen wird, ist die geschilderte Notlage abzuwenden — sonst wären nicht nur ihr Studium und ihre spirituelle Formung als Priester umsonst, sondern die auf sie angewiesenen Gläubigen gingen auch der „geistigen Güter” verlustig, die jene Priester ihnen spenden würden. Denn auch die Gläubigen ihrerseits sind in einer Notlage. Zwar wäre es übertrieben zu sagen, in keiner nachkonziliaren „offziellen” Kirche würden die „geistigen Güter” in der für das Seelenheil der Gläubigen notwendigen Art und Weise gespendet, aber die Notlage besteht darin, daß die Gläubigen vielfach im ungewissen darüber sind, ob eine bestimmte Katechese, ein konkreter Gottesdienst überhaupt katholisch ist oder nicht. Auch gemäßigte objektive Beobachter der derzeitigen kirchlichen Lage räumen nämlich ein, daß zumindest in einigen Fällen die richtige Intention des Priesters, die zur Gültigkeit eines Sakramentes unabdingbar ist, zweifelhaft oder gar offensichtlich nicht gegeben ist.“
Klarstellung was „Notlage“ bedeutet, Nachweis einer weltweiten Notlage und damit auch Nachweis einer nicht bloß subjektiven Notlage der FSSPX, Zusammenhang mit der Bischofsweihe von 1988 und das ganze noch mit einigen wenigen aber ganz konkreten Beispielen illustriert. Deine Einwände (im letzten Posting) mir gegenüber sind also ziemlich umfassend behandelt und das in einer weniger auf die moralische (wie bei mir), sondern eher auf die juristische (wie bei Dir) Argumentation abzielenden Ausdrucksweise. Ich hoffe meine Position ist dadurch klarer geworden. Es stellt sich also nur noch die Frage, ob Du sie teilst?

Raphael

Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Raphael »

Gamaliel hat geschrieben:Ich habe als ersten Schritt bereits diesen Beweis auf der theoretischen Ebene geführt, d.h. ich habe aufgezeigt, warum es grundsätzlich möglich ist, daß ein päpstliches Verbot schädlich und damit inexistent sein kann (hast Du die Quaestio beim hl. Thomas dazu schon gelesen?).
Aus den Zitaten von Bellarmin, Cajetan und des Aquinaten läßt sich folgendes moralisches Prinzip ableiten: Gesetze (gemeint sind juristische Gesetze) entfalten keine Bindungswirkung, insofern sie schädliche Auswirkungen auf die Moral nach sich ziehen!

Dieser Grundsatz ist in voller Übereinstimmung mit der katholischen Naturrechtslehre, die sich als überpositives Recht versteht. Im Folgenden gehe ich von einer synomymen Verwendung der Begriffe Naturrecht und Moral aus, um die Disputation nicht auch noch durch terminologische Streitigkeiten zu verkomplizieren.

Nun wäre noch zu klären, ob dieser überpositive Rechtsgrundsatz bei den in Rede stehenden Bischofsweihen von 1988 Anwendung finden kann. Um Anwendung finden zu können, müßte das Verbot unmittelbar einen Schaden verursachen. Dieser Schaden müßte auch auf keine andere Weise verhindert werden können, als durch die Umgehung des Verbotes.
Der Schaden liegt - der Position der FSSPX zufolge - in der Bischofslosigkeit der Bruderschaft, wenn Erzbischof Lefebvre versterben sollte. Die Befürchtung war, daß man seitens des Vatikans dafür sorgt, daß sich das Problem FSSPX mittels einer "biologischen Lösung" von selbst erledigt. Wobei man als vernünftiger Mensch an dieser Stelle einmal innehalten sollte und darüber nachdenkt, was man den Hierarchen der katholischen Kirche hier eigentlich unterstellt .......

Nun hatte aber der Vatikan, wie aus der bereits zitierten Quelle hervorgeht, der FSSPX angeboten, innerhalb der nächsten sechs Wochen einen Bischof zu ernennen. Mithin tritt durch das Verbot der Bischofsweihe kein Schaden ein und der überpositive Rechtsgrundsatz darf auf das päpstliche Verbot nicht angewendet werden.

Kirchenjahr
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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Kirchenjahr »

Licínio Rangel wurde auch unter Hinweis auf einen Notstand zum Bischof geweiht. Da sieht man, wie schwierig es in der Praxis ist, den Begriff des Notstands tauglich abzugrenzen.

Waren vorher zwei Bischöfe für die "Tradition" da (Lefebvre und Mayer), reichen nicht einmal vier neue Bischöfe. Es muss noch ein weiterer her. Da muss man vorsichtig sein, dass sich kein verselbständigender Automatismus entsteht.

Warum wurden eigentlich vier statt der erbetenen drei Bischöfe geweiht und wie wurden die Kandidaten ausgewählt? Warum wurde Pater Schmidtberger kein Bischof?

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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Gamaliel »

Kirchenjahr hat geschrieben:Licínio Rangel wurde auch unter Hinweis auf einen Notstand zum Bischof geweiht. Da sieht man, wie schwierig es in der Praxis ist, den Begriff des Notstands tauglich abzugrenzen.

Waren vorher zwei Bischöfe für die "Tradition" da (Lefebvre und Mayer), reichen nicht einmal vier neue Bischöfe. Es muss noch ein weiterer her. Da muss man vorsichtig sein, dass sich kein verselbständigender Automatismus entsteht.
Der Einwand scheint mir in beiden Punkten ganz berechtigt.

Praktische Urteile sind eben keine mathematisch eindeutigen Lösungen. Viele Einflußfaktoren und Zusammenhänge müssen überschaut und berücksichtigt werden, um zu einem möglichst sachgerechten Urteil zu kommen. Nicht umsonst stellt der hl. Thomas die Klugheit an die Spitze der sittlichen Tugenden.
Die Bemerkung bzgl. dem "Automatismus" ist auch richtig. Korrekterweise muß man aber auch sagen, daß die Anzahl der Bischöfe ja nicht willkürlich oder unnötigerweise (dauernd) erhöht wurde/wird. Zu bestimmen, wieviel aber jetzt ganz genau sachgerecht waren, das wäre wieder ein praktisches Urteil...
Kirchenjahr hat geschrieben:Warum wurden eigentlich vier statt der erbetenen drei Bischöfe geweiht und wie wurden die Kandidaten ausgewählt? Warum wurde Pater Schmidtberger kein Bischof?
Darüber habe ich keine Informationen und ich glaube auch nicht, daß man von der FSSPX darüber Auskunft bekommen wird.

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Re: Kleinere Fragen zu den Bischofsweihen von 1988

Beitrag von Gamaliel »

ad-fontes hat geschrieben:Die Weihen fanden am 30. Juni 1988, einem Donnerstag statt.

Inwiefern ist dieser Tag in Einklang zu bringen mit der Vorschrift des Pontificale Romanum:
Statuta die consecrationis, quae debet esse Dominica, vel Natalitium Apostolorum, vel etiam festiva, si Summus Pontifex hoc specialiter indulserit: et tam Consecrator, quam Electus conveniens est, ut praecedenti die jejunent.
Oder wird hier auch ein implizites Indult des Papstes supponiert?
Eine gute Frage, leider kenne ich die Antwort der FSSPX darauf nicht.

Für mich kämen zwei Lösungsansätze in Frage:

1.) Ebenso wie man das päpstliche Mandat aus höheren Kirchenrechtsprinzipien ableitet, könnten diese auch zur Gewährung der nötigen Dispens von obiger Vorschrift herangezogen worden sein.

2.) Ich erinnere an den Grundsatz: "Necessitas non habet legem". Selbstverständlich ist das kein Freibrief, um tun und lassen zu können was man will, aber man könnte sich sicher für die Nichtbeachtung obiger Vorschrift (die ja nicht gerade von fundamentaler dogmatischer Bedeutung ist) darauf stützen.
Ich persönlich würde aufgrund der praktischen Veranlagung von Erzbischof Lefebvre als ehemaliger Missionsbischof vermuten, daß er eher aufgrund von Lösungsmöglichkeit "2" gehandelt hat. Aber das ist reine Spekulation...

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