kein Kommentar da persönlichPeduli hat geschrieben: ↑Samstag 4. Juli 2026, 11:38Weil er bei den Sedisvakantisten Gerstner, Lauth und Siebel "in die Schule" gegangen ist!![]()
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Das führt dann zu der Meinung, daß die Wahrheit absolut ungeschichtlich ist .............
Erneute Bischofsweihen bei FSSPX
Re: Erneute Bischofsweihen bei FSSPX
Re: Erneute Bischofsweihen bei FSSPX
Das ist allerdings ein (leider weit verbreitetes) Missverständnis. Die Exkommunikation ist kein Ausschluss aus der Kirche, sondern eine Kirchenstrafe. Exkommunizierte bleiben Teil der Kirche, sind nur in ihrer Teilhabe ("Kommunion") beschränkt, bis die Strafe wieder aufgehoben wird. Leute, die nicht zur katholischen Kirche gehören, können nach dem geltenden Kirchenrecht gar nicht exkommuniziert werden (das war vor 1983 etwas anders, aber die Exkommunikation war auch da schon kein Kirchenausschluss).
"El humor obscurece la verdad, endurece el corazón, y entorpece el entendimiento."
Re: Erneute Bischofsweihen bei FSSPX
ach, ist das so?
Da die FSSPX alles nach V2 ablehnt, zitiere ich aus dem CIC von 1917:
Unterstreichung im Fettdruck von mir.Can. 2257. § 1. Excommunicatio est censura qua quis excluditur a communione fidelium cum effectibus qui in canonibus, qui sequuntur, enumerantur, quique separari nequeunt.
§ 2. Dicitur quoque anathema, praesertim si cum sollemnitatibus infligatur quae in Pontificali Romano describuntur.
Can. 2263. Removetur excommunicatus ab actibus legitimis ecclesiasticis intra fines suis in locis iure definitos; nequit in causis ecclesiasticis agere, nisi ad normam can. 1654; prohibetur ecclesiasticis officiis seu muneribus fungi, concessisque antea ab Ecelesia privilegiis frui.
welcher Kirche?
Der, deren Priester man "Bastarde" nennt, oder der, deren Sakramente man "Bastarde" nennt?
Zuletzt geändert von nomads am Samstag 4. Juli 2026, 15:50, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Erneute Bischofsweihen bei FSSPX
ja natürlich
Re: Erneute Bischofsweihen bei FSSPX
Das bestätigt nur, was ich gesagt habe. Die Exkommunikation war auch gemäß CIC17 eine "censura" (Beugestrafe, "medicinal penalty"), die von der Teilhabe an der Gemeinschaft ausschließt ("a communione fidelium"), aber nicht die Kirchengliedschaft beendet. Das ist heute noch genauso (c. 1312 §1 Nr. 1 i.V.m. c. 1331 CIC).nomads hat geschrieben: ↑Samstag 4. Juli 2026, 14:50Da die FSSPX alles nach V2 ablehnt, zitiere ich aus dem CIC von 1917:Can. 2257. § 1. Excommunicatio est censura qua quis excluditur a communione fidelium cum effectibus qui in canonibus, qui sequuntur, enumerantur, quique separari nequeunt.
§ 2. Dicitur quoque anathema, praesertim si cum sollemnitatibus infligatur quae in Pontificali Romano describuntur.
Die Exkommunikation wurde 2026 verhängt, es gilt also natürlich der CIC83.
Edward Peters schreibt dazu:
(Excommunication and the Catholic Church. Straight Answers to Tough Questions. Ascencion Press, Chester, PA 2006, S. x)Properly understood in this way as a medicinal penalty, excommunication certainly does not expel the person from the Catholic Church, but simply forbids the excommunicated person from engaging in certain activities (listed in canon 1331) in the life of the Church until the offender reforms and ceases from the offence.
Wie gesagt: "until the offender reforms and ceases from the offence"
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Re: Erneute Bischofsweihen bei FSSPX
Das Tragische an der Gemengelage scheint zu sein, daß die FSSPX den durch den Protestantismus geförderten Subjektivismus bekämpfen möchte. Hierbei verstrickt sich sich jedoch selber in all die vorhandenen subjektivistischen Fallstricke, die es da so gibt.
Die passenden psychologischen Vokabeln hierzu sind kognitive Dissonanz und Stockholm-Syndrom!
Wer nicht weiß, wo er herkommt, weiß auch nicht, wo er hinwill.
Schauen wir dankbar zurück, mutig vorwärts und gläubig aufwärts!
(F.J.S.)
Der LOGOS bestimmt das Sein!
Das Sein definiert das Nicht-Sein!
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Re: Erneute Bischofsweihen bei FSSPX
Verstehe:Jorge_ hat geschrieben: ↑Samstag 4. Juli 2026, 16:38Das bestätigt nur, was ich gesagt habe. Die Exkommunikation war auch gemäß CIC17 eine "censura" (Beugestrafe, "medicinal penalty"), die von der Teilhabe an der Gemeinschaft ausschließt ...nomads hat geschrieben: ↑Samstag 4. Juli 2026, 14:50Da die FSSPX alles nach V2 ablehnt, zitiere ich aus dem CIC von 1917:Can. 2257. § 1. Excommunicatio est censura qua quis excluditur a communione fidelium cum effectibus qui in canonibus, qui sequuntur, enumerantur, quique separari nequeunt.
§ 2. Dicitur quoque anathema, praesertim si cum sollemnitatibus infligatur quae in Pontificali Romano describuntur.
Die Exkommunizierten werden nur aus der Gemeinschaft ausgeschlossen, aber die Gemeinschaft ist nicht die Kirche Christi, sonst würden sie aus dieser ausgeschlossen. Da aber die „Bastarden“ Kirche nicht die Kirche Christi sein kann, und die Kirche Christi auch nicht in dieser verwirklicht werden kann (“subsistit in“), wurden die Exkommunizierten nur aus der Gemeinschaft (der FSSPX) ausgeschlossen, nicht aber aus der Kirche, weil es diese real nach FSSPX nicht gibt – es sei denn, die FSSPX hält sich für die Kirche Christi, die ihre Kleriker aus der Gemeinschaft ausgeschlossen hat.
Das klingt so dämlich, dass ich schon beim schreiben lachen muss.
Welcher Forant bringt mich denn bloß auf solche Gedanken?
danach habe ich nicht gefragt. Aber danke für Deine Mühe.
Re: Erneute Bischofsweihen bei FSSPX
Das muß Jemand sein, der Schwierigkeiten mit der (aristotelischen) Logik hat!
Mir würde da der Ein oder Andere einfallen .....................
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Re: Erneute Bischofsweihen bei FSSPX
Es ist einfach so, wie wenn du deinem Sohn Stubenarrest erteilst, bis er seine Hausaufgaben gemacht und sich bei Mama entschuldigt hat. Er darf nicht an den gemeinsamen Mahlzeiten oder am Sonntagsausflug teilnehmen, darf nicht mit zum Gottesdienst kommen, nicht mit den anderen Kindern Fußball gucken und nimmt auch nicht am Familiengebet teil. Er bleibt aber natürlich Mitglied der Familie.
(Quelle wie oben, S. 4)Edward Peters hat geschrieben:Excommunication does not mean that one is no longer a Christian (because Christian baptism imprints an indelible character on the soul) or no longer a Catholic (for although there are ways to renounce one’s Catholic identity, excommunication is not one of them). It does mean, though, that one is deprived of the benefits of full communication with the Catholic Church.
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Re: Erneute Bischofsweihen bei FSSPX
Die Exkommunikation war schon immer nur der Ausschluss aus der sakramentalen Gemeinschaft, nicht jedoch aus der kirchlichen Gemeinschaft an sich. Exkommunizierte können daher auch an Liturgien und Andachten teilnehmen und zahlen weiterhin, falls sie in DE oder AT leben, Kirchensteuer.nomads hat geschrieben: ↑Samstag 4. Juli 2026, 18:01Verstehe:
Die Exkommunizierten werden nur aus der Gemeinschaft ausgeschlossen, aber die Gemeinschaft ist nicht die Kirche Christi, sonst würden sie aus dieser ausgeschlossen. Da aber die „Bastarden“ Kirche nicht die Kirche Christi sein kann, und die Kirche Christi auch nicht in dieser verwirklicht werden kann (“subsistit in“), wurden die Exkommunizierten nur aus der Gemeinschaft (der FSSPX) ausgeschlossen, nicht aber aus der Kirche, weil es diese real nach FSSPX nicht gibt – es sei denn, die FSSPX hält sich für die Kirche Christi, die ihre Kleriker aus der Gemeinschaft ausgeschlossen hat.
Das klingt so dämlich, dass ich schon beim schreiben lachen muss.
Welcher Forant bringt mich denn bloß auf solche Gedanken?![]()
Das Anathema als endgültiger Rauswurf und dem Verbot eine Kirche überhaupt noch zu betreten wird in der RK nicht mehr angewandt.
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Re: Erneute Bischofsweihen bei FSSPX
Soweit käme es, wäre ja noch schöner, wenn ich, als Nichtgläubiger eine katholische Kirche betreten darf und ein Pius'ler nicht mehr.Sascha B. hat geschrieben: ↑Samstag 4. Juli 2026, 18:32Die Exkommunikation war schon immer nur der Ausschluss aus der sakramentalen Gemeinschaft, nicht jedoch aus der kirchlichen Gemeinschaft an sich. Exkommunizierte können daher auch an Liturgien und Andachten teilnehmen und zahlen weiterhin, falls sie in DE oder AT leben, Kirchensteuer.nomads hat geschrieben: ↑Samstag 4. Juli 2026, 18:01Verstehe:
Die Exkommunizierten werden nur aus der Gemeinschaft ausgeschlossen, aber die Gemeinschaft ist nicht die Kirche Christi, sonst würden sie aus dieser ausgeschlossen. Da aber die „Bastarden“ Kirche nicht die Kirche Christi sein kann, und die Kirche Christi auch nicht in dieser verwirklicht werden kann (“subsistit in“), wurden die Exkommunizierten nur aus der Gemeinschaft (der FSSPX) ausgeschlossen, nicht aber aus der Kirche, weil es diese real nach FSSPX nicht gibt – es sei denn, die FSSPX hält sich für die Kirche Christi, die ihre Kleriker aus der Gemeinschaft ausgeschlossen hat.
Das klingt so dämlich, dass ich schon beim schreiben lachen muss.
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Das Anathema als endgültiger Rauswurf und dem Verbot eine Kirche überhaupt noch zu betreten wird in der RK nicht mehr angewandt.
Die Gutmeinenden sind unberechenbar, und von daher Allgemeingefährlich.
Karl-Herbert Scheer
Karl-Herbert Scheer
Re: Erneute Bischofsweihen bei FSSPX
Stubenarrest bekamen nur die Mädchen, die Jungs bekamen auf die Mütze und die Familienordnung wurde wieder hergestellt.
Verstehe – noch ein Versuch!Jorge_ hat geschrieben: ↑Samstag 4. Juli 2026, 18:22(Quelle wie oben, S. 4)Edward Peters hat geschrieben:Excommunication does not mean that one is no longer a Christian (because Christian baptism imprints an indelible character on the soul) or no longer a Catholic (for although there are ways to renounce one’s Catholic identity, excommunication is not one of them). It does mean, though, that one is deprived of the benefits of full communication with the Catholic Church.
- Durch die Taufe werden alle Mitglieder der Kirche Christi. Dieses Band kann nicht zerrissen werden – auch nicht durch die Exkommunikation – es sei denn, man ist aus der Kirche ausgetreten (und ich kann mir vorstellen, dass die Kleriker und praktizierende Anhänger der FSSPX das getan haben) und die Streichung seines Namens aus dem Taufbuch der Gemeine beantragt und erwirkt hat. Dann gilt man als Apostat und mit einem schismatischen Akt wurde das Band, das einen mit der Kirche verbindet, komplett zerrissen - actus formalis defectionis ab Ecclesia catholica = Apostasie + Exkommunikation.
Oder:
- Dieses Band wird dann zerrissen, wenn die Kirche nicht mehr das ist, was sie nach FSSPX sein soll, sondern wird zu einer Bastarden-Kirche mit Bastarden-Sakramenten und die Getauften sollten dann auf eigene Faust eine Glaubensgemeinschaft finden (z.B. die FSSPX). Und die Kleriker der FSSPX, die durch das Verlassen der RKK (weil sie mit der Bastarden-Kirche eh nichts zu tun haben wollen) mit einem schismatischen Akt zu Apostaten wurden, sind dann für die Getauften die Kirche Christi, die man bei der unehelichen Bastarden-„Konzilskirche“ nicht mehr finden kann.
ich muss immer noch lachen...
Re: Erneute Bischofsweihen bei FSSPX
Ein Austritt aus der katholischen Kirche ist nicht möglich. In DE kannst du aber immerhin aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts austreten. Aber eben nicht aus der RK. Du kannst vom Glauben abfallen, nicht mehr zum Gottesdienst kommen und dich zum Atheismus bekennen ode einder anderen Religion. Offiziell bist du trotzdem noch Katholisch, wenn auch ein Totes Glied am Leib der Kirche. Ekklesiologisch bist du durch die katholische Taufe oder einen Übertritt als wo anders getaufter für immer Katholik, egal ob du das später noch sein möchtest oder nicht. Man könnte auch sagen, es gibt keine Enttaufung. Daher musst du bei deiner Rückkehr auch nicht noch mal getauft oder gefirmt werden. Das ganze wurde bereit in den ersten Jahrhunderten der Kirche festgestellt, da es tatsächlich Strömungen gab die das anders sahen.nomads hat geschrieben: ↑Samstag 4. Juli 2026, 19:08Stubenarrest bekamen nur die Mädchen, die Jungs bekamen auf die Mütze und die Familienordnung wurde wieder hergestellt.![]()
Verstehe – noch ein Versuch!Jorge_ hat geschrieben: ↑Samstag 4. Juli 2026, 18:22(Quelle wie oben, S. 4)Edward Peters hat geschrieben:Excommunication does not mean that one is no longer a Christian (because Christian baptism imprints an indelible character on the soul) or no longer a Catholic (for although there are ways to renounce one’s Catholic identity, excommunication is not one of them). It does mean, though, that one is deprived of the benefits of full communication with the Catholic Church.
- Durch die Taufe werden alle Mitglieder der Kirche Christi. Dieses Band kann nicht zerrissen werden – auch nicht durch die Exkommunikation – es sei denn, man ist aus der Kirche ausgetreten (und ich kann mir vorstellen, dass die Kleriker und praktizierende Anhänger der FSSPX das getan haben) und die Streichung seines Namens aus dem Taufbuch der Gemeine beantragt und erwirkt hat. Dann gilt man als Apostat und mit einem schismatischen Akt wurde das Band, das einen mit der Kirche verbindet, komplett zerrissen - actus formalis defectionis ab Ecclesia catholica = Apostasie + Exkommunikation.
ich muss immer noch lachen...![]()
Eine Möglichkeit zur Löschung aus dem Taufregister gibt es auch nicht. Wobei linke Politiker auf EU Ebene derzeit in diese Richtung klagen um es zukünftig zu ermöglichen.
Wenn du dich derzeit an deine Heimatgemeinte, in welcher du getauft wurdest, wendest und darum bittest aus dem Taufregister gelöscht zu werden, wird das ganze abgelehnt und du kannst es nicht mal gerichtlich erzwingen.
Re: Erneute Bischofsweihen bei FSSPX
Semel und semper!

Wer nicht weiß, wo er herkommt, weiß auch nicht, wo er hinwill.
Schauen wir dankbar zurück, mutig vorwärts und gläubig aufwärts!
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Re: Erneute Bischofsweihen bei FSSPX
wenn dem so wäre, hätte die DBK nicht geschrieben:
>> 3. Wer – aus welchen Gründen auch immer – den Austritt aus der katholischen Kirche erklärt, zieht sich die Tatstrafe der Exkommunikation zu, d. h. er verliert die mit der Zugehörigkeit zur kirchlichen Gemeinschaft (communio) verbundenen Gliedschaftsrechte, insbesondere zum Empfang der Sakramente und zur Mitwirkung in der Kirche. Ebenso treten die im kirchlichen Eherecht vorgesehenen Rechtsfolgen ein. <<
(Quelle)
Re: Erneute Bischofsweihen bei FSSPX
Der Austritt aus der K.d.ö.R. ist nicht identisch mit einem Austritt aus der katholischen Kirche. Die DBK bezieht sich auf diesen Rechtsakt und wertet ihn als Glaubensabfall und als Weigerung der Verpflichtung zur Unterstützung der Kirche, daher die Exkommunikation. Und das obwohl Rom bereits unter BXVI klar machte dass das ganze kein Grund für eine Exkommunikation ist und man den Einzelnen anhören müsste ob er tatsächlich auf Distanz zum Glauben geht und ob er die materielle Unterstützung nicht anders leistet. Es gab auch schon Menschen welche nach dem Austritt an Rom schrieben dass sie immer noch gläubige Katholiken sind und die Unterstützung z.B. durch Direktspende an eine Gemeinde/Kloster leisten und Rom erkannte es an.nomads hat geschrieben: ↑Samstag 4. Juli 2026, 19:25wenn dem so wäre, hätte die DBK nicht geschrieben:>> 3. Wer – aus welchen Gründen auch immer – den Austritt aus der katholischen Kirche erklärt, zieht sich die Tatstrafe der Exkommunikation zu, d. h. er verliert die mit der Zugehörigkeit zur kirchlichen Gemeinschaft (communio) verbundenen Gliedschaftsrechte, insbesondere zum Empfang der Sakramente und zur Mitwirkung in der Kirche. Ebenso treten die im kirchlichen Eherecht vorgesehenen Rechtsfolgen ein. <<
(Quelle)
Und im Katholizismus steht Rom über geldgeilen steuerverwöhnten DBK Bonzen, daher kann man den DBK Unsinn ignorieren.
Re: Erneute Bischofsweihen bei FSSPX
Was Du meinst, nennt Rom: „rechtlich-administrative Akt des Abfalls von der Kirche“Sascha B. hat geschrieben: ↑Samstag 4. Juli 2026, 19:33Der Austritt aus der K.d.ö.R. ist nicht identisch mit einem Austritt aus der katholischen Kirche. Die DBK bezieht sich auf diesen Rechtsakt und wertet ihn als Glaubensabfall und als Weigerung der Verpflichtung zur Unterstützung der Kirche, daher die Exkommunikation. Und das obwohl Rom bereits unter BXVI klar machte dass das ganze kein Grund für eine Exkommunikation ist und man den Einzelnen anhören müsste ob er tatsächlich auf Distanz zum Glauben geht und ob er die materielle Unterstützung nicht anders leistet.
daraus:
3. Der rechtlich-administrative Akt des Abfalls von der Kirche kann aus sich nicht einen formalen Akt des Glaubensabfalls in dem vom CIC verstandenen Sinn konstituieren, weil der Wille zum Verbleiben in der Glaubensgemeinschaft bestehen bleiben könnte.
Was aber Rom mit actus formalis defectionis ab Ecclesia meint, ist ein Akt der Apostasie, die Häresie oder Schisma (einen schismatischen Akt) voraussetzt. Wenn also bei der FSSPX Kleriker gibt, die rechtlich administrativ aus der Kirche ausgetreten sind, die Streichung des Namens aus den Taufbüchern der Gemeinde beantragt und erwirkt haben, und dann durch die Bischofsweihen einen schismatischen Akt vollzogen haben oder diesem beiwohnten, dann haben sie die Kirche verlassen (ausgetreten) wurden exkommuniziert und somit ausgeschlossen.
Vgl. auch: Lehrentscheid des 1. Vatikanischen Konzils von 1870:
Sind diejenigen, die das nicht sagen, aber dem Bischof von Rom nicht gehorchen, nicht ausgeschlossen?„Wer also sagt, der römische Bischof habe nur das Amt einer Aufsicht oder Leitung und nicht die volle und oberste Gewalt der Rechtsbefugnis über die ganze Kirche – und zwar nicht nur in Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch in dem, was zur Ordnung und Regierung der über den ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche gehört –; oder wer sagt, er habe nur einen größeren Anteil, nicht aber die ganze Fülle dieser höchsten Gewalt oder diese seine Gewalt sei nicht ordentlich und unmittelbar, ebenso über die gesamten und die einzelnen Kirchen wie über die gesamten und einzelnen Gläubigen, der sei ausgeschlossen.“
Re: Erneute Bischofsweihen bei FSSPX
Noch mal: Es gibt keine Möglichkeit den Taufeintrag löschen zu lassen. Da kann man beantragen was man möchte. Ich kann auch einen Antrag an die Bundesregierung stellen mich zum Kaiser zu ernennen. Wird nichts bringen. Und das selbe eben beim Versuch sich aus Matriken löschen zu lassen. Gab sogar schon Klagen in Deutschland von seiten irgendwelcher Atheisten auf Löschung, alle ohne Erfolg. So schwer ist das nicht zu verstehen.nomads hat geschrieben: ↑Samstag 4. Juli 2026, 20:50Was Du meinst, nennt Rom: „rechtlich-administrative Akt des Abfalls von der Kirche“Sascha B. hat geschrieben: ↑Samstag 4. Juli 2026, 19:33Der Austritt aus der K.d.ö.R. ist nicht identisch mit einem Austritt aus der katholischen Kirche. Die DBK bezieht sich auf diesen Rechtsakt und wertet ihn als Glaubensabfall und als Weigerung der Verpflichtung zur Unterstützung der Kirche, daher die Exkommunikation. Und das obwohl Rom bereits unter BXVI klar machte dass das ganze kein Grund für eine Exkommunikation ist und man den Einzelnen anhören müsste ob er tatsächlich auf Distanz zum Glauben geht und ob er die materielle Unterstützung nicht anders leistet.
daraus:3. Der rechtlich-administrative Akt des Abfalls von der Kirche kann aus sich nicht einen formalen Akt des Glaubensabfalls in dem vom CIC verstandenen Sinn konstituieren, weil der Wille zum Verbleiben in der Glaubensgemeinschaft bestehen bleiben könnte.
Was aber Rom mit actus formalis defectionis ab Ecclesia meint, ist ein Akt der Apostasie, die Häresie oder einen schismatischen Akt voraussetzt. Wenn also bei der FSSPX Kleriker gibt, die rechtlich administrativ aus der Kirche ausgetreten sind, die Streichung des Namens aus den Taufbüchern der Gemeinde beantragt und erwirkt haben, und dann durch die Bischofsweihen einen schismatischen Akt vollzogen haben oder diesem beiwohnten, dann haben sie die Kirche verlassen (ausgetreten) und sind ausgeschlossen.
Und ekklesiologisch ist ganz klar dass man die Kirche nicht verlassen kann. Durch die gültige Taufe erfolt die Eingliederung in den mystischen Leib Christi, sprich die Kirche. Ob man dann ein lebendiges Glied dieses Leibes ist oder ein totes ist erstmal egal. Raus kommt man da nicht mehr.
Sollte also die RK wirklich Kirche sein und die Taufe eine wahre Taufe, dann kommt man da nicht mehr raus. Da kann man noch so oft vom Glauben abfallen. Die Einheit ist dann beschädigt, sie ist defekt und bedarf einer vollen wiederherstellung,aber sie besteht trotzdem noch in einer defekten Art fort.
Zusammengefasst: Einmal getauf, immer getauft. Einmal Katholisch, immer Katholisch. Egal ob man es sein möchte oder nicht.
Das unauslöschliche Prägemal (Character indelebilis) derTaufe ist ein unwiderrufliches Handeln Gottes. Ein Mensch kann sich vom Glauben abwenden (Apostasie) oder sich durch eigenes Handeln von der Gemeinschaft ausschließen (Exkommunikation), aber sakramental-theologisch bleibt die Zugehörigkeit zur Kirche Christi immer bestehen.
Im Original steht da Anathema und ja, das Anathema als Ausschluss aus der sichtbaren Einheit existiert. Man darf also keine Sakramente mehr empfangen und keine Ämter mehr bekleiden. Und ganz früher im Anathema war sogar die Teilnahme am Gottesdienst untersagt. Trotzdem war immer klar dass man weiterhin Katholisch ist und jederzeit umkehren kann und dann keine neue Taufe oder Firmung nötig ist. Denn man ist ja immer noch Katholik. Nur eben ein geistig Toter.Vgl. auch: Lehrentscheid des 1. Vatikanischen Konzils von 1870:Sind diejenigen, die das nicht sagen, aber dem Bischof von Rom nicht gehorchen, nicht ausgeschlossen?„Wer also sagt, der römische Bischof habe nur das Amt einer Aufsicht oder Leitung und nicht die volle und oberste Gewalt der Rechtsbefugnis über die ganze Kirche – und zwar nicht nur in Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch in dem, was zur Ordnung und Regierung der über den ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche gehört –; oder wer sagt, er habe nur einen größeren Anteil, nicht aber die ganze Fülle dieser höchsten Gewalt oder diese seine Gewalt sei nicht ordentlich und unmittelbar, ebenso über die gesamten und die einzelnen Kirchen wie über die gesamten und einzelnen Gläubigen, der sei ausgeschlossen.“
Re: Erneute Bischofsweihen bei FSSPX
ja, genau das habe ich gemeint, als ich schrieb:
liest Du meine Beiträge nicht?- Durch die Taufe werden alle Mitglieder der Kirche Christi. Dieses Band kann nicht zerrissen werden – auch nicht durch die Exkommunikation –
ja, man kann die Taufe nicht rückgängig machen. Das weiss ich, dass musst Du mir nicht schreiben. Hättest Du meine Beiträge aufmerksam gelesen, gäbe es diese alberne Diskussion hier nicht.
nö. wenn jemand zu den Protestanten konvertiert, wird er evangelisch.
Re: Erneute Bischofsweihen bei FSSPX
Du schriebst oben ja wieder von Piusen welche Taufeinträge löschen lassen, nach dem ich erwähnte dass das nicht möglich ist. Daher hast du offensichtlich meinen Beuitrag nicht gelesen.
Wenn ein Katholik zu den Evgangelischen übertritt ändert das nichts an seiner Zugehörigkeit zur Kirche, welche aus RK Sicht ja die RK ist.
Er befindet sich dann im Schisma, in Häresie, meinetwegen in Verwirrung. Das ändert aber nichts daran dass er immer noch ein (totes) Glied der RK ist.
Wenn ich den Kontakt zu meiner Familie abbreche, mir eine Ersatzfamilie suche, dann ändert das auch nichts daran dass meien Familie meine Familie ist.
Wenn du dich aks Katholik scheiden lässt besteht deine Ehe weiterhin fort und wenn du eine zweite Ehe eingehst bist du trotzdem noch der Ehemann der ersten Frau. Und so bist du, egal ob du eine zweite Glaubensgemeinschaft "heiratest" trotzdem noch mit der RK verbunden. Du kannst dich dann als der Mann der zweiten Frau bezeichnen, bist es aber nicht. Du kannst dich auch als Evangelisch bezeichnen, danach leben und die RK hassen. Ändert aber nichts daran dass du trotzdem ein Glied der RK bleibst.
Das selbe lehrt auch die Orthodoxie, das ist der apostolische Glaube der Kirche.
Ich kann am Montag dem Bischof einen Brief schicken dass ich nicht mehr Orthodox sein möchte, ich kann zu einer Freikirche oder den Moslems gehen und mich als so einer sehen. Trotzdem bleibe ich auf ewig Orthodox. Entweder im Himmel oder in der Hölle, aber egal wo ich dann lande, bin ich Orthodox.
Und der ausgetretene Katholik ist und bleibt Katholisch. Egal wo und wie und ob er es sein möchte.
Wenn ein Katholik zu den Evgangelischen übertritt ändert das nichts an seiner Zugehörigkeit zur Kirche, welche aus RK Sicht ja die RK ist.
Er befindet sich dann im Schisma, in Häresie, meinetwegen in Verwirrung. Das ändert aber nichts daran dass er immer noch ein (totes) Glied der RK ist.
Wenn ich den Kontakt zu meiner Familie abbreche, mir eine Ersatzfamilie suche, dann ändert das auch nichts daran dass meien Familie meine Familie ist.
Wenn du dich aks Katholik scheiden lässt besteht deine Ehe weiterhin fort und wenn du eine zweite Ehe eingehst bist du trotzdem noch der Ehemann der ersten Frau. Und so bist du, egal ob du eine zweite Glaubensgemeinschaft "heiratest" trotzdem noch mit der RK verbunden. Du kannst dich dann als der Mann der zweiten Frau bezeichnen, bist es aber nicht. Du kannst dich auch als Evangelisch bezeichnen, danach leben und die RK hassen. Ändert aber nichts daran dass du trotzdem ein Glied der RK bleibst.
Das selbe lehrt auch die Orthodoxie, das ist der apostolische Glaube der Kirche.
Ich kann am Montag dem Bischof einen Brief schicken dass ich nicht mehr Orthodox sein möchte, ich kann zu einer Freikirche oder den Moslems gehen und mich als so einer sehen. Trotzdem bleibe ich auf ewig Orthodox. Entweder im Himmel oder in der Hölle, aber egal wo ich dann lande, bin ich Orthodox.
Und der ausgetretene Katholik ist und bleibt Katholisch. Egal wo und wie und ob er es sein möchte.
Re: Erneute Bischofsweihen bei FSSPX
ja, weil Du mit Deiner Familie bluts/genetisch verwandt bist.
- Wenn ein unbeschnittener Jude orthodox sein will, konvertiert und orthodox getauft wird, muss er sich vor der orthodoxen Taufe beschneiden lassen, um nach Deinem Schema Jude zu bleiben?
- Wenn ein getaufter Jehovas Zeuge orthodox sein will und neu in der Orthodoxie getauft wird, was ist er dann? – bleibt er Zeuge Jehovas, nur orthodox oder ein Hybride?
- Wenn ein schwules Kamel jüdisch sein will, muss es sich kastrieren lassen, um koscher zu konvertieren? – ist es dann noch schwul oder ein Eunuche?
Re: Erneute Bischofsweihen bei FSSPX
Was interessier mich die Vorhaut des Judennomads hat geschrieben: ↑Samstag 4. Juli 2026, 22:25
- Wenn ein unbeschnittener Jude orthodox sein will, konvertiert und orthodox getauft wird, muss er sich vor der orthodoxen Taufe beschneiden lassen, um nach Deinem Schema Jude zu bleiben?
- Wenn ein getaufter Jehovas Zeuge orthodox sein will und neu in der Orthodoxie getauft wird, was ist er dann? – bleibt er Zeuge Jehovas, nur orthodox oder ein Hybride?
- Wenn ein schwules Kamel jüdisch sein will, muss es sich kastrieren lassen, um koscher zu konvertieren? – ist es dann noch schwul oder ein Eunuche?
Die Eingliederung in den neuen und ewigen Bund, in den mystischen Leib unseres Herrn und Gottes und Erlösers Jesus Christus, in die eine heilige, katholische und apostolische Kirche, erfolgt durch die Taufe. Durch die Taufe wird der Mensch Christ.
Woher dieser Mensch urpsürnglich kommt ist dabei egal. Atheist, Satanist, Jude, Moslem oder sonst was spielt dabei keine Rolle.
Wird der Mensch Christ, sprich ein Glied der Kirche, dann ist er logischerweise kein Atheist, Moslem oder sonst was mehr.
Daher ist deim erster Punk schon mal der größte Schwachsinn welcher seint bestehen des Forums geschrieben wurde.
Dein Vergleich scheitert daran, dass nur die Kirche von Gott ist und nur die Aufnahme in sie durch die Taufe ein unauslöschliches Merkmal in die Seele einprägt. Eine Pseudotaufe der Zeugen Jehovas, welche ja unter anderem die Trinität ablehnen, prägt dieses Merkmal nicht ein. Eine jüdische oder muslimische Beschneidung auch nicht. Rituale irgendwelcher anderer Kulte auch nicht.
Deien Argumente scheitern also alle daran dass du offensichtlich keine Ahnung von Ekklesiologie und Sakramententheologie hast. Man bekommt den Eindruck die Kirche ist für dich ein gewöhnlicher Verein den man verlassen und in einen anderen wechseln kann. Es fehlt die göttliche, sprich übernatürliche Komponente. Die Kirche ist nicht die CSU, aus der man raus und in die SPD rein kann. Die Kirche ist aber der mystische Leib des Gottmenschen Jesus Christus.