Ich will hier kein off topic breittreten, deshalb nur kurz der Hinweis, daß selbst im "Handbuch des Katholischen Kirchenrechts" Prof. Matthäus Kaiser unter "Zustandekommen des Ehesakraments" schreibt (S. 739):Aletheia hat geschrieben:KKK hat geschrieben: 1623 In der lateinischen Kirche ist man allgemein der Auffassung, daß die Brautleute selbst als Übermittler der Gnade Christi einander das Ehesakrament spenden, indem sie vor der Kirche ihren Ehewillen erklären. In den östlichen Liturgien wird dieses Sakrament, das „Krönung" genannt wird, durch den Priester oder Bischof gespendet. Nachdem dieser den gegenseitigen Konsens der Brautleute entgegengenommen hat, krönt er zum Zeichen des Ehebundes den Bräutigam und die Braut.
Kaiser präzisiert die Gründe im folgenden und stellt dar, daß der Bundescharakter der Ehe - den auch das Vaticanum II stark herausgestellt hat - im CIC 1983 kaum berücksichtigt wurde. Offenbar hat man sich auch beim KKK in diesem Punkt weniger am Konzil orientiert als an den (ver)alte(te)n Formulierungen des Kirchenrechts.Wenn beide Partner getauft sind, kommt durch die gültige Eheschließung das Sakrament der Ehe zustande. Die weitverbreitete Meinung, daß die Brautleute die Spender des Ehesakraments seien und sich gegenseitig oder gemeinsam sich selbst das Sakrament spenden, ist jedoch nicht haltbar. Diese Annahme steht und fällt mit der Vorstellung, daß die Ehe nichts anderes sei als ein Vertrag. ... Da die Sakramente Lebensvollzüge der Kirche sind, gehört zum sakramentalen Zeichen des Ehebundes neben der Willenserklärung der Brautleute auch eine irgendwie geartete Mitwirkung der Kirche als Zeichen der Bundesstiftung. Diese Form der Mitwirkung hat sich im Lauf der Zeit geändert. ...
(Hervorhebungen von mir)
Deshalb ZURÜCK ZUM [Punkt] Es scheint nötiger denn je.