«Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Rund um den traditionellen römischen Ritus und die ihm verbundenen Gemeinschaften.
HeGe
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von HeGe »

Radio Vatikan: http://www.oecumene.radiovaticana.org/t ... p?c=486753
[...]An die Bischöfe
Der Text appelliert an die Bischöfe, sich die Absicht der Papstes zu eigen zu machen und großzügig zu sein, wenn es um die Ermöglichung der Feier dieser Art von Messe geht. Man kann darin vielleicht eine vorsichtige Ermahnung derjenigen Bischöfe sehen, die bei der Umsetzung ängstlich oder kleinherzig waren. Einzelne Bischofskonferenzen, wie zum Beispiel die deutsche, haben in ihren Richtlinien zum Umgang mit der alten Form des Ritus alles schon weitgehend umgesetzt.[...]
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Melody
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Melody »

cantus planus hat geschrieben:
Melody hat geschrieben:
Die Gläubigen, die Gottesdienste in der forma extraordinaria erbitten, dürfen nicht Gruppen unterstützen oder angehören, welche die Gültigkeit oder Erlaubtheit der heiligen Messe oder der Sakramente in der forma ordinaria bestreiten und/oder den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen.
Und wie hab ich das zu verstehen? Geht das - indirekt - in Richtung FSSPX?
Nein. Die FSSPX bestreitet die Gültigkeit des neuen Ritus nicht, hält ihn aber nicht für gut. Auch wird der Papst als rechtmäßiger Papst anerkannt. Allerdings gibt es in der Tradiszene auch eine gewisse Sympathie für Sedisvakanz-Theorien. Hier hat Rom richtigweise einen Riegel vorgeschoben.
Mmmh.

Aber wenn ich da z. B. an Pater Mählmann und seine Aussage in einem alten MTB denke, dass es sündhaft sei, den NOM zu besuchen...?! Wenn ein Ritus gültig und erlaubt ist, kann es keine Sünde sein, ihn zu besuchen. Manche Pater argumentieren halt doch fragwürdig.

Könnte jedenfalls interessant sein, wie diese Stelle allgemein bzw. von unseren Bischöfen interpretiert wird.
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Niels
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Niels »

@HeGe

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Florianklaus
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Florianklaus »

taddeo hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:
Florianklaus hat geschrieben:

Die Frage der Ministrantinnen scheint nicht ausdrücklich beantwortet zu sein.
Das Motu proprio Summorum Pontificum ist darüber hinaus ein Spezialgesetz und derogiert daher für den ihm eigenen Bereich von jenen nach 1962 erlassenen Gesetzen, die sich auf die heiligen Riten beziehen und unvereinbar sind mit den Rubriken der liturgischen Bücher, die 1962 in Kraft waren.
:hmm:
"Derogieren" bedeutet kanonistisch "außer Kraft setzen".
Hier heißt das, daß das Spezialgesetz des MP für den Bereich der außerordentlichen Form des Römischen Ritus alle nach 1962 erlassenen liturgischen Rechtsvorschriften außer Kraft setzt, die nicht mit den Rubriken des Missale von 1962 vereinbar sind.
Daß damit auch Ministrantinnen für die "Alte Messe" ausdrücklich untersagt sind, ist m. E. absolut eindeutig.
Ich finde das nicht so eindeutig. "Rubriken" sind doch Handlungsanweisungen für die an der Messe Beteiligten. An diese Handlungsanweisungen können sich auch Mädchen/Frauen halten. Ich vermute, hier sind eher Regelungen gemeint, die sich speziell auf Einzelheiten des NOM beziehen, die im alten Ritus definitiv anders geregelt sind. M.E. sind wir in dieser Frage nicht klüger als vorher.

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Melody
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Melody »

http://wdtprs.com/blog/211/5/released ... ervations/

Daraus:

Derogate means that things are partially replaced, set aside. So, insofar as the use of the 1962 books is concerned, if there is something that came into law after 1962, and that thing or practice conflicts with what is in the 1962 books, then those later, post-1962 things don’t apply to the use of the 1962 books.

Communion in the hand is after 1962, as are Extraordinary Ministers of Communion, altar girls…. As read this, and I checked with canonists, since the employment females substituting for Instituted Acolytes came with an interpretation of the 1983 Code, you cannot have altar girls for the Extraordinary Form which was in 1962 carried out by all male ministers and servers. This would then probably apply to other issues such as the substitution of music, the use of proper vestments and choir dress, who gives which blessings, etc.
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cantus planus
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von cantus planus »

HeGe hat geschrieben:Radio Vatikan: http://www.oecumene.radiovaticana.org/t ... p?c=486753
[...]An die Bischöfe
Der Text appelliert an die Bischöfe, sich die Absicht der Papstes zu eigen zu machen und großzügig zu sein, wenn es um die Ermöglichung der Feier dieser Art von Messe geht. Man kann darin vielleicht eine vorsichtige Ermahnung derjenigen Bischöfe sehen, die bei der Umsetzung ängstlich oder kleinherzig waren. Einzelne Bischofskonferenzen, wie zum Beispiel die deutsche, haben in ihren Richtlinien zum Umgang mit der alten Form des Ritus alles schon weitgehend umgesetzt.[...]
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Radio Vatikan war zu Pater v. Gemmingens Zeiten schon vollkommen unseriös, und seither scheint sich nicht viel geändert zu haben. Man ist die Stimme des Untoten Rahner, und behauptet, jene des Papstes zu sein.
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Florianklaus
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Florianklaus »

Ist die Mundkommunion eigentlich in den Rubriken des Missale Romanum nach dem genauen Wortlaut ausdrücklich und eindeutig vorgeschrieben? Wenn ja, würde ich, entgegen der bislang von mir vertretenen Ansicht, dazu tendieren, die Handkommunion in der alten Messe nunmehr für unzulässig zu halten.

(unter pastoralen Gesichtspunkten fände ich die Verweigerung der Handkommunion nach wie vor bedenklich)
Zuletzt geändert von Florianklaus am Freitag 13. Mai 2011, 13:02, insgesamt 2-mal geändert.

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taddeo
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von taddeo »

Florianklaus hat geschrieben:Ich finde das nicht so eindeutig. "Rubriken" sind doch Handlungsanweisungen für die an der Messe Beteiligten. An diese Handlungsanweisungen können sich auch Mädchen/Frauen halten. Ich vermute, hier sind eher Regelungen gemeint, die sich speziell auf Einzelheiten des NOM beziehen, die im alten Ritus definitiv anders geregelt sind. M.E. sind wir in dieser Frage nicht klüger als vorher.
Doch, finde ich schon.

Bis 1962 und auch darüber hinaus war es eindeutige Rechtslage, daß liturgische Dienste am Altar ausschließlich von Männern ausgeübt werden durften. Das stand nicht (nur) in den Rubriken, sondern im allgemeinen Kirchenrecht.
Insofern greift diese Derogation hier ganz zweifelsfrei. Ebenso wie bei "Kleinigkeiten" wie dem Kreuzen der Stola unter der Kasel, das im NOM nicht erlaubt ist, aber im VOM vorgeschrieben, oder bei der Handkommunion, die im VOM ebenfalls nicht erlaubt ist.

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Florianklaus
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Florianklaus »

taddeo hat geschrieben:
Florianklaus hat geschrieben:Ich finde das nicht so eindeutig. "Rubriken" sind doch Handlungsanweisungen für die an der Messe Beteiligten. An diese Handlungsanweisungen können sich auch Mädchen/Frauen halten. Ich vermute, hier sind eher Regelungen gemeint, die sich speziell auf Einzelheiten des NOM beziehen, die im alten Ritus definitiv anders geregelt sind. M.E. sind wir in dieser Frage nicht klüger als vorher.
Doch, finde ich schon.

Bis 1962 und auch darüber hinaus war es eindeutige Rechtslage, daß liturgische Dienste am Altar ausschließlich von Männern ausgeübt werden durften. Das stand nicht (nur) in den Rubriken, sondern im allgemeinen Kirchenrecht.
Insofern greift diese Derogation hier ganz zweifelsfrei. Ebenso wie bei "Kleinigkeiten" wie dem Kreuzen der Stola unter der Kasel, das im NOM nicht erlaubt ist, aber im VOM vorgeschrieben, oder bei der Handkommunion, die im VOM ebenfalls nicht erlaubt ist.
Unter Juristen nennt man das einen "Dissens". ;D

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taddeo
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von taddeo »

Einen solchen dürfte es hier unter Kanonisten nicht geben.

Allenfalls unter dem Episkopat, aber das sind wir ja gewöhnt.

iustus
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von iustus »

taddeo hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:
Florianklaus hat geschrieben:

Die Frage der Ministrantinnen scheint nicht ausdrücklich beantwortet zu sein.
Das Motu proprio Summorum Pontificum ist darüber hinaus ein Spezialgesetz und derogiert daher für den ihm eigenen Bereich von jenen nach 1962 erlassenen Gesetzen, die sich auf die heiligen Riten beziehen und unvereinbar sind mit den Rubriken der liturgischen Bücher, die 1962 in Kraft waren.
:hmm:
"Derogieren" bedeutet kanonistisch "außer Kraft setzen".
Hier heißt das, daß das Spezialgesetz des MP für den Bereich der außerordentlichen Form des Römischen Ritus alle nach 1962 erlassenen liturgischen Rechtsvorschriften außer Kraft setzt, die nicht mit den Rubriken des Missale von 1962 vereinbar sind.
Daß damit auch Ministrantinnen für die "Alte Messe" ausdrücklich untersagt sind, ist m. E. absolut eindeutig.
Die Formulierung hilft meines Erachtens im Bezug auf Ministranten kaum einen Schritt weiter als wir bisher schon waren. Zwar ist der Kanon, auf den sich die Zulassung von Ministrantinnen stützt, fraglos nach 1962 erlassen, es ist aber weiter zu fragen, ob diese Vorschrift mit den Rubriken vereinbar ist. Wir sind uns wohl einig darüber, dass in den Rubriken nicht ausdrücklich steht, dass nur Männer Ministranten sein können. Daher wäre eine explizite Klarstellung sehr wünschenswert gewesen.

Ich bleibe aber natürlich bei meiner Auffassung, dass die Rubriken dahingehend auszulegen sind, dass nur männliche Personen mit der Bezeichnung "Ministranten" gemeint sind und dass Ministrantinnen deshalb diesen Rubriken widersprächen.

iustus
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von iustus »

Florianklaus hat geschrieben:Ist die Mundkommunion eigentlich in den Rubriken des Missale Romanum nach dem genauen Wortlaut ausdrücklich und eindeutig vorgeschrieben? Wenn ja, würde ich, entgegen der bislang von mir vertretenen Ansicht, dazu tendieren, die Handkommunion in der alten Messe nunmehr für unzulässig zu halten.
Nein, die Form der Kommunionspendung ist nicht in den Rubriken erwähnt.

(M)ein weiterer Kritikpunkt an diesen Ausführungsbestimmungen.

Paul Heliosch
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Paul Heliosch »

Mir sind sehr positiv folgende Abschnitte aufgefallen:
Instructio Universae Ecclesiae hat geschrieben:Das Motu proprio gewährt jedem Welt- und Ordenspriester die Erlaubnis, die Messe sine populo (oder mit Beteiligung nur eines Messdieners) in der forma extraordinaria des römischen Ritus zu feiern (vgl. Motu proprio Summorum Pontificum, Art. 2). Daher brauchen die Priester für solche Feiern gemäß dem Motu proprio Summorum Pontificum keinerlei besondere Erlaubnis ihrer Ordinarien oder Oberen.
Instructio Universae Ecclesiae hat geschrieben:Im Bezug auf die mit der Feier der Messe verbundenen disziplinarischen Regelungen finden die Vorschriften des geltenden Codex des kanonischen Rechtes Anwendung.

Das Motu proprio Summorum Pontificum ist darüber hinaus ein Spezialgesetz und derogiert daher für den ihm eigenen Bereich von jenen nach 1962 erlassenen Gesetzen, die sich auf die heiligen Riten beziehen und unvereinbar sind mit den Rubriken der liturgischen Bücher, die 1962 in Kraft waren.
Letzteren Abschnitt verstehe ich folgendermassen:

"Summorum Pontificum" besitzt ab sofort Gesetzesstatus und ersetzt für den (ihm eigenen) spezifischen Bereich
die nach 1962 erlassenen Gesetze des CIC hinsichtlich der Liturgie!
Zuletzt geändert von Paul Heliosch am Freitag 13. Mai 2011, 13:28, insgesamt 1-mal geändert.

iustus
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von iustus »

Paul Heliosch hat geschrieben:"Summorum Pontificum" hat ab sofort Gesetzesstatus und ersetzt für den (ihm eigenen) spezifischen Bereich die nach 1962 erlassenen Gesetze des CIC hinsichtlich der Liturgie!
Meines Erachtens war das auch schon seit Inkrafttreten von SP so (also nicht "ab sofort"). Die von Dir zitierten Bestimmungen stellen es nur noch einmal klar.

iustus
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von iustus »

taddeo hat geschrieben:Einen solchen dürfte es hier unter Kanonisten nicht geben.

Allenfalls unter dem Episkopat, aber das sind wir ja gewöhnt.
Und vor allem unter den Pfarrern, mit denen wir uns daraumschlagen müssen. Deshalb hätten die Ausführungsbestimmungen hier klarer sein und Handkommunion und Ministrantinnen ausdrücklich erwähnen müssen.

Paul Heliosch
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Paul Heliosch »

Instructio Universae Ecclesiae hat geschrieben:Das Motu proprio gewährt jedem Welt- und Ordenspriester die Erlaubnis, die Messe sine populo (oder mit Beteiligung nur eines Messdieners) in der forma extraordinaria des römischen Ritus zu feiern (vgl. Motu proprio Summorum Pontificum, Art. 2). Daher brauchen die Priester für solche Feiern gemäß dem Motu proprio Summorum Pontificum keinerlei besondere Erlaubnis ihrer Ordinarien oder Oberen.
Ich erinnere mich an den "Gehorsamsstrang", da hat Sempre sauber entwickelt, warum sich das so verhält.
Zuletzt geändert von Paul Heliosch am Freitag 13. Mai 2011, 13:35, insgesamt 1-mal geändert.

iustus
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von iustus »

HeGe hat geschrieben:Radio Vatikan: http://www.oecumene.radiovaticana.org/t ... p?c=486753
[...]An die Bischöfe
Der Text appelliert an die Bischöfe, sich die Absicht der Papstes zu eigen zu machen und großzügig zu sein, wenn es um die Ermöglichung der Feier dieser Art von Messe geht. Man kann darin vielleicht eine vorsichtige Ermahnung derjenigen Bischöfe sehen, die bei der Umsetzung ängstlich oder kleinherzig waren. Einzelne Bischofskonferenzen, wie zum Beispiel die deutsche, haben in ihren Richtlinien zum Umgang mit der alten Form des Ritus alles schon weitgehend umgesetzt.[...]
Ein Leser auf kath.net hat genau dies vorausgesehen:
Ich wette, das im Bistum Mainz und Freiburg diese Instruktion nicht ankommen wird, bzw. so kommentiert wird, das sich eigentlich nichts geändert hat und Rom mit dieser Instruktion die Alte Messe verboten hat.
Man dankt wortgewaltug für die Hilfe im Kampf gegen die Piusbrüder und erklärt, das man so weiterverfährt wie bisher.
Gleichzeitig kämpft man weiter, dank der Instruktion, für die Abschaffung des Zölibats und für die Frauenordination.
Das glauben Sie nicht, na dann bitt mal genau hinhören.

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Maurus
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Maurus »

iustus hat geschrieben: Die Formulierung hilft meines Erachtens im Bezug auf Ministranten kaum einen Schritt weiter als wir bisher schon waren.
Das lässt sich für das ganze Dokument sagen. Außerdem ist der Aufbau des Schreibens ziemlich unstrukturiert.

Beispielsweise heißt es zum "Sacerdos idoneus":
Universae Ecclesiae hat geschrieben:Jeder Priester, der nach Kirchenrecht nicht daran gehindert ist, muss als geeignet betrachtet werden, die heilige Messe in der forma extraordinaria zu feiern. (7)
Punkt. Damit ist der Fall eigentlich klar. Jetzt aber kommen plötzlich lauter bezugnehmende Sätze:
Universae Ecclesiae hat geschrieben:Bezüglich des Gebrauchs der lateinischen Sprache ist eine grundlegende Kenntnis erforderlich, die es erlaubt, die Worte richtig auszusprechen und deren Bedeutung zu verstehen.
Um die lateinische Sprache ging es vorher gar nicht. Der Leser soll sich wohl zusammenreimen, dass der "geeignete Priester" auch Latein können muss. Das kann aber zweierlei heißen: Ein geeigneter Priester ist nur dann geeignet, wenn er auch Latein kann. Eine solche Einschränkungsmöglichkeit bietet der einleitende Satz aber nicht. Also heißt es eher: Der an sich geeignete Priester sollte auch minimale Lateinkenntnisse haben. Seine grundsätzliche Eignung berührt das aber nicht.

Weiter:
Universae Ecclesiae hat geschrieben:Bezüglich der Vertrautheit mit dem Ablauf des Ritus sind jene Priester als geeignet zu vermuten, die von sich aus in der forma extraordinaria zelebrieren wollen und diese bereits früher verwendet haben.
Plötzlich müssen solche Priester als geeignet "vermutet" werden, die von sich aus die forma extraordinaria zelebrieren wollen oder bereits zelebriert haben. Der Satz ist im Lichte des Eingangssatzes überflüssig. Diese Priester sind nach diesem nämlich schon geeignet, wenn sie von Rechts wegen nicht gehindert sind, die Messe zu feiern. Es bedarf keiner weiteren Vermutung.

Der Clou ist dann das:
Universae Ecclesiae hat geschrieben:In Bistümern, wo es keine geeigneten Priester gibt...
Nach Meinung der Autoren sind also Diözesen vorstellbar, in denen alle Priester von Rechts wegen am Zelebrieren gehindert sind. Oder aber die Autoren benutzen mehrere Eignungsbegriffe parallel, was einer Ausführungsbestimmung, die ja letztendlich ein rechtliches Dokument ist, aber nicht würdig ist.

HeGe
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von HeGe »

Es wäre zur Auslegung vielleicht nicht schlecht, sich die anderen sprachlichen Fassungen mal anzusehen.
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Niels
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Niels »

HeGe hat geschrieben:Es wäre zur Auslegung vielleicht nicht schlecht, sich die anderen sprachlichen Fassungen mal anzusehen.
:ja:
Vor allem den lateinischen Text.
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Maurus
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Maurus »

HeGe hat geschrieben:Es wäre zur Auslegung vielleicht nicht schlecht, sich die anderen sprachlichen Fassungen mal anzusehen.
Das Original gliedert schonmal, was es etwas erleichtert:
Universae Ecclesiae hat geschrieben:20. Quoad ea quae necessaria sunt ut sacerdos quidam idoneus habeatur ad celebrandum secundum formam extraordinariam, statuitur:

a) Quivis sacerdos, ad normam Iuris Canonici7, non impeditus, idoneus censetur ad celebrandam Sanctam Missam secundum formam extraordinariam;

b) ad usum Latini sermonis quod attinet, necesse est ut sacerdos celebraturus scientia polleat ad verba recte proferenda eorumque intelligendam significationem;

c) quoad peritiam vero ritus exsequendi, idonei habentur sacerdotes qui ad Sacrum faciendum secundum extraordinariam formam sponte adeunt et qui antea hoc fecerant.
Im Prinzip macht das aber keinen Unterschied. 20 a) sagt, dass der nicht rechtlich gehinderte Priester als geeignet angesehen werden muss. 20 c) redet davon, dass die für geeignet gehalten werden (habentur), die von sich aus an die Feier der außerordentlichen Form herangehen wollen und dies schon früher getan haben.

Das man bei diesen eine Eignung vermutet, ist einleuchtend, passt aber eben nicht zu der generellen Erklärung von 20 a), dass alle geeignet sind, die nicht rechtlich gehindert sind. Die Punkte a) bis c) sind auch keine Aufzählung, nach dem Motto: "Erstens dürfen sie nicht gehindert sein, zweitens müssen sie Latein können, drittens...", denn dann müsste mE nach b) ein "et" stehen. Außerdem passte eine Aufzählung auch von der Formulierung her nicht.

Nach der deutschen Übersetzung liest es sich wie mit heißer Nadel gestrickt, was für ein so lange vorbereitetes Dokument schon etwas verwunderlich ist. Das MP selbst kam präziser daher.

Kurios ist auch, was alles ausgespart wurde: Die Größe der Gruppe wird nirgends erwähnt. Eine klare Regelung, wo die Priester für die Feier mit einer solchen Gruppe herkommen sollen, gibt es auch nicht.
Zuletzt geändert von Maurus am Freitag 13. Mai 2011, 14:26, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Niels »

Den lateinischen Text findet man hier: http://press.catholica.va/news_services ... g=en#TESTO DELL’ISTRUZIONE IN LINGUA LATINA
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von holzi »

Ich verstehe das eher so, daß man diversen Argumenten, warum ein Priester die aoF nicht zelebrieren dürfte, entgegentreten will.

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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von cantus planus »

Eben. Man sollte jetzt nicht so lange mit dem Kopf schütteln, bis ein Haar in die Suppe fällt, welches man dann zu finden hofft.

Einige Punkte sind noch etwas unklar, aber im Großen und Ganzen ist dieses Dokument sehr erfreulich.
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Niels »

holzi hat geschrieben:Ich verstehe das eher so, daß man diversen Argumenten, warum ein Priester die aoF nicht zelebrieren dürfte, entgegentreten will.
Dito.
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von HeGe »

Dann wäre es aber, hier ist Maurus recht zu geben, besser gewesen, es bei der ersten Regel zu belassen, da die weiteren Regelungen eigentlich nur als Einschränkungen verstanden werden können.
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von cantus planus »

HeGe hat geschrieben:Dann wäre es aber, hier ist Maurus recht zu geben, besser gewesen, es bei der ersten Regel zu belassen, da die weiteren Regelungen eigentlich nur als Einschränkungen verstanden werden können.
Nein. Der Ritus ist für alle Priester zugelassen. Dass klargestellt wird, dass ein Priester ausreichend befähigt sein muss, den Ritus auch tatsächlich zu feiern, ist vollkommen korrekt. Es geht in der Liturgie ums Können, und nicht ums Wollen.

Ich begreife gar nicht, was ihr da hineinorakelt. :achselzuck:
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von civilisation »

Ablehnende und relativierende Reaktionen hat das neue Vatikanschreiben zur "Alten Messe" in Deutschland ausgelöst. Während andere Schreiben aus dem Vatikan auch von der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht wurden, gab es an diesem Freitag Funkstille in Bonn. Zu Wort meldete sich hingegegen der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft katholischer Liturgiewissenschaftler (AKL) und Erfurter Theologieprofessor Benedikt Kranemann, der gegenüber der KNA meinte, dass in der Instruktion die "Kritik aus der Bischofskonferenz und von Theologen" keinerlei Berücksichtung gefunden hätten. ...
Quelle:
'Deutsche Reaktionen' auf das Schreiben zur 'Alten Messe'
http://www.kath.net/detail.php?id=31422

:auweia:
Zuletzt geändert von civilisation am Freitag 13. Mai 2011, 14:28, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Maurus »

cantus planus hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Dann wäre es aber, hier ist Maurus recht zu geben, besser gewesen, es bei der ersten Regel zu belassen, da die weiteren Regelungen eigentlich nur als Einschränkungen verstanden werden können.
Nein. Der Ritus ist für alle Priester zugelassen. Dass klargestellt wird, dass ein Priester ausreichend befähigt sein muss, den Ritus auch tatsächlich zu feiern, ist vollkommen korrekt. Es geht in der Liturgie ums Können, und nicht ums Wollen.

Ich begreife gar nicht, was ihr da hineinorakelt. :achselzuck:
Das, was auch die Ordinariate hereinorakeln werden. Die Vergangenheit hat hinreichend bewiesen, dass diese Dokumente präzise formuliert sein müssen.

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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von cantus planus »

civilisation hat geschrieben:
Zu Wort meldete sich hingegegen der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft katholischer Liturgiewissenschaftler (AKL) und Erfurter Theologieprofessor Benedikt Kranemann, der gegenüber der KNA meinte, dass in der Instruktion die "Kritik aus der Bischofskonferenz und von Theologen" keinerlei Berücksichtung gefunden hätten. ...
Schade aber auch. :kugel:
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Niels »

HeGe hat geschrieben:Dann wäre es aber, hier ist Maurus recht zu geben, besser gewesen, es bei der ersten Regel zu belassen, da die weiteren Regelungen eigentlich nur als Einschränkungen verstanden werden können.
Der Text ist offenbar so oft überarbeitet worden, dass die Endfassung einige Ungereimtheiten enthält... :roll:
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Niels »

cantus planus hat geschrieben:
civilisation hat geschrieben:
Zu Wort meldete sich hingegegen der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft katholischer Liturgiewissenschaftler (AKL) und Erfurter Theologieprofessor Benedikt Kranemann, der gegenüber der KNA meinte, dass in der Instruktion die "Kritik aus der Bischofskonferenz und von Theologen" keinerlei Berücksichtung gefunden hätten. ...
Schade aber auch. :kugel:
Mir kommen gleich die Tränen... :kugel:
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