Seite 2 von 2

Re: Kennen die maltesischen Bischöfe Dignitatis Humanae nicht?

Verfasst: Dienstag 31. Mai 2011, 16:04
von Juergen
Originale in der ToM

Interview: http://www.timesofmalta.com/articles/vi ... se-.368156

http://www.timesofmalta.com/articles/vi ... dum.36812



Gamaliel hat geschrieben:Malta: Generalvikar sieht "Konfusion" unter Katholiken

Daraus:
Die Kirche in Malta hat das Ergebnis des Scheidungsreferendums vom Wochenende bedauert. Es habe offenbar Konfusion darüber geherrscht, wie sich ein guter Katholik bei der Abstimmung zu verhalten habe, sagte der stellvertretende Generalvikar Anton Gouder der "Times of Malta" (Dienstag). Die Referendumskampagne habe zudem gezeigt, dass das religiöse Wissen vieler Katholiken zu wünschen übrig lasse.
Vielleicht ist gerade der letzte Satz, ein typisches Problem von sog. "Volkskirchen"?

"Man" ist halt katholisch, weil es schon immer so war - und sei es nur auf dem Papier. In einem Land, in dem es keinen "Kirchenaustritt" gibt, und fast alle als Kleinkind getauft werden, ist sowieso der Prozentsatz der "Katholiken" recht hoch.

Re: Kennen die maltesischen Bischöfe Dignitatis Humanae nicht?

Verfasst: Mittwoch 1. Juni 2011, 07:33
von lifestylekatholik
Juergen hat geschrieben:
Die Referendumskampagne habe zudem gezeigt, dass das religiöse Wissen vieler Katholiken zu wünschen übrig lasse.
Vielleicht ist gerade der letzte Satz, ein typisches Problem von sog. "Volkskirchen"?
Ja, denke ich auch. Ein gutes Argument gegen Demokratie in der Kirche.

Re: Kennen die maltesischen Bischöfe Dignitatis Humanae nicht?

Verfasst: Mittwoch 1. Juni 2011, 08:04
von Pelikan
Gamaliel hat geschrieben:
ar26 hat geschrieben:Somit scheint die erste Frage zu sein, ob das Verbot der Ehescheidung dem Naturrecht entspringt.
Von Papst Pius IX. im "Syllabus" verurteilter Irrtum:
67. Nach dem Naturrecht ist das Eheband nicht unauflöslich. In verschiedenen Fällen kann eine Ehescheidung im eigentlichen Sinn von der staatlichen Behörde gesetzlich eingesetzt werden.
Und auch Pius XI.:
Casti Conubii hat geschrieben:Die unantastbare Festigkeit eignet jeder wahren Ehe, wenngleich nicht allen im gleichen und höchsten Grade der Vollkommenheit. Denn das Wort des Herrn: „Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen“, ist von der Ehe der Stammeltern, dem Ur- und Vorbild jeder zukünftigen Ehe gesagt und muß folgerichtig von allen wahren Ehen ohne Ausnahme gelten. Mag also auch vor Christus die unnahbare Strenge des paradiesischen Gesetzes so sehr gemildert worden sein, daß Moses sogar dem auserwählten Volk Gottes wegen seiner Herzenshärte erlauben durfte, aus bestimmten Gründen einen Scheidungsbrief auszustellen, so hat jedenfalls Christus kraft seiner höchsten Gesetzgebungsgewalt die zugestandene größere Freiheit widerrufen und das paradiesische Grundgesetz in seiner vollen Unversehrtheit wiederhergestellt durch jene nie zu vergessenden Worte: „Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen.“ Darum sagt Unser Vorgänger seligen Angedenkens, Pius VI., in seinem Schreiben an den Bischof von Erlau sehr weise: „Daraus erhellt ganz klar, daß die Ehe schon im Naturzustand, also lange bevor sie zur Würde eines eigentlichen Sakramentes erhoben wurde, von Gott so gestaltet war, daß sie ein unauflösliches Band auf Lebensdauer in sich begreift, ein Band, das infolgedessen durch kein weltliches Gesetz gelöst werden kann. Mag sich daher auch die sakramentale Natur von der Ehe trennen lassen, wie z.B. bei den Ehen zwischen Ungetauften, so muß doch auch bei einer solchen Ehe, die eine wahre Ehe ist, die Verbindung auf Lebenszeit bestehen bleiben und besteht tatsächlich. Denn sie ist von Urbeginn nach göttlichem Recht derart mit der Ehe verwachsen, daß sie keiner weltlichen Gewalt unterliegt. Das ist so wahr, daß immer, wenn von Eheabschluß die Rede ist, entweder so abgeschlossen wird, daß tatsächlich eine wahre Ehe besteht: dann begreift sie aber auch jene nach göttlichem Recht mit jeder wahren Ehe verknüpfte Bindung auf Lebenszeit in sich; oder man muß annehmen, daß ohne jene Bindung auf Lebenszeit abgeschlossen wird: dann liegt auch keine Ehe vor, sondern eine unerlaubte, dem göttlichen Gesetz innerlich widerstreitende Verbindung. Eine solche darf man natürlich nicht eingehen und erst recht nicht beibehalten.“

Re: Kennen die maltesischen Bischöfe Dignitatis Humanae nicht?

Verfasst: Mittwoch 1. Juni 2011, 11:06
von overkott
anneke6 hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Er [Paulus] fragt, ob lange Haare für den Mann nicht von Natur aus eine Schande sind, ohne eine definitive Antwort zu geben, und er weist darauf hin, dass lange Haare die Hülle der Frau sind, womit er den Kopftuchstreit offen beendet hat: Frauen mit langen Haaren brauchen nicht unbedingt Kopftuch tragen.
Off-topic: Ich halte das für einen Irrtum. Ist bei amerikanischen Protestanten auch verbreitet, das zu lehren.
Ich glaube, auch deine Interpretation ist (nicht einzig) möglich. Wenn sie aber für dich die einzige Möglichkeit ist, dann bist du wohl schon unter die Haube gekommen.

Re: Kennen die maltesischen Bischöfe Dignitatis Humanae nicht?

Verfasst: Freitag 3. Juni 2011, 17:54
von Niels
"Meinung der Philippiner zu Ehescheidung kippt": http://www.kathweb.at/site/nachrichten/ ... 39675.html

Re: Kennen die maltesischen Bischöfe Dignitatis Humanae nicht?

Verfasst: Samstag 4. Juni 2011, 08:26
von ar26
@ Gamaliel et Pelikan
Vielen Dank für den Hinweis auf die Lehre der Päpste zur nichtsakramentalen Ehe.

Insoweit erübrigt sich jedoch meine Eingangsfrage. Tatsächlich ist diese Forderung an den Staat auch durch das Konzil nicht in Frage gestellt worden. Wobei sich dann für mich so langsam die Frage stellt, welche - vorher - von der Kirche erhobenen Forderungen an den Staat denn danach in Frage gestellt worden sein sollen. Das ist aber eher etwas für den Notstandsstrang.