Das ist ja eine ganz nette Ansicht, sie entspricht aber weder Tradition noch Praxis der katholischen Kirche, die die Existenz und Gültigkeit des Kirchenrechts immer gegen durchaus existente Kritik verteidigt hat.Sempre hat geschrieben:Wen interressiert toter Buchstabe? Wenn mich jemand einen Mörder nennt, bevor ich wegen Mordes verurteilt bin, dann kann ich ihn verklagen und verurteilen lassen.Maurus hat geschrieben:Sempre hat geschrieben:HeGe hat geschrieben:Es sind aber doch zwei unterschiedliche Dinge, ob man in einen Dialog bzw. eine Kooperation mit der FSSPX tritt, was von Seiten der deutschen Bischöfe leider bisher verweigert wird, oder ob man ihnen Kirchen zur Feier der heiligen Eucharistie zur Verfügung stellt. Suspendiert sind die Priester der FSSPX doch schließlich immer noch, unabhängig von jedem Gespräch mit der Kurie.Berolinensis hat geschrieben:Da die Suspendierung der FSSPX-Priester, soweit ich weiß, nicht im Rechtssinne festgestellt worden ist (oder?),Gamaliel hat geschrieben:Die (behauptete) Suspension wurde tatsächlich nie deklariert.(Hervorhebungen von mir)CIC 1383 hat geschrieben:Einem Bischof, der gegen die Vorschrift von can. 1015 einen fremden Untergebenen ohne die rechtmäßigen Weiheentlaßschreiben geweiht hat, wird für ein Jahr verboten, eine Weihe zu spenden. Wer aber eine Weihe so empfangen hat, ist ohne weiteres von der empfangenen Weihe suspendiert.
Der Hl. Vater erzählt Peter Seewald gegenüber, dass er verpflichtet war, die von JPII festgestellten Exkommunikationen aufzuheben. Und das war er, weil er (nicht nur gemäß CIC) dem Heil der Seelen verpflichtet ist. Die Piusbrüder arbeiten im Sinne des Herrn, was kein regierender Stellvertreter des Herrn behindern darf.
Nun ist keine Suspendierung von Seiten der Autoritäten festgestellt worden. Du aber hängst am Gesetzestext. Der Gesetzestext hat keinen Einfluss auf die Realität. Der Gesetzestext bestimmt nicht, wer im Sinne des Herrn handelt. Der Gesetzestext ist ein fehlbares Werkzeug des zuständigen höchsten irdischen Richters und kein diesen Richter verpflichtendes Werkzeug. Er ist auch kein Maßstab für Wahrheit und Wirklichkeit, und er ersetzt nicht die Autorität des Richters.
Gruß
Sempre
Der Grund ist auch einsichtig: Wenn du schreibst, die Patres der FSSPX arbeiteten im Sinne des Herrn, daher sei ihre Arbeit nicht zu unterbieten, dann liegt darin ja schon eine Behauptung, die erstmal zu beweisen ist. Man könnte ja auch behaupten, dass jemand, der die kirchliche Jurisdiktion verlässt niemals im Sinne des Herrn arbeiten kann. Schließlich hat man auch definiert, dass es zu Heile notwendig ist, dem römischen Pontifex unterworfen zu sein. Gelten für die Piusbrüder nur Enzykliken der Päpste ab Pius IX.?
Entscheidender aber ist: Wenn man das Kirchenrecht mit der Gummiformel "Dienst im Sinne des Herrn" wegwischen kann, dann kann jeder wegen Heirat etc aus dem Dienst ausgeschiedene Priester am Sonntag seine Wohnzimmermesse halten und dazu Gläubige einladen, deren Weg zur ordentlichen Sonntagsmesse zu beschwerlich ist. Diesen Gläubigen den Besuch der Messe zu ermöglichen ist durchaus "im Sinne des Herrn", jedenfalls kann das mit demselben Recht behauptet werden wie im Fall der Piusbrüder. Ein jeder kann sich also sein Sätzchen raussuchen und dann auf das Kirchenrecht pfeifen. Das kann die Kirche gar nicht zulassen, sie tut es auch nicht.
Man kann ja froh sein, dass die Kirchenreformer oft so trübe Tassen sind. Ansonsten hätten sie ja schon längst Konsequenzen aus der Tatsache gezogen, dass im Petersdom andere suspendierte Kleriker ganz ohne Probleme zelebrieren dürfen.