Bei mir haben sich wieder ein paar Fragen angesammelt, die die Rubriken unter Papst Pius X. vor den Reformen in den 1950er-Jahren betreffen. Es geht um die Ordnung der Kommemorationen und darum, was im Falle von dauerhafter Okkurrenz aufgrund eines Eigen-Festes zu tun ist. Ich bedanke mich schon im Voraus für die kompetenten Antworten hier

1.) Gibt es vor den Reformen ab 1955 Beschränkungen, was die Kommemorationen in der Heiligen Messe angeht, so wie es im 1962er-Messbuch der Fall ist? Oder werden einfach alle möglichen Kommemorationen gemäß Kalender aneinandergereiht - auch an Festen und Sonntagen I. und II. classis und höheren, privilegierten Wochentagen?
2.) Müssen die höheren Wochentage, falls sie durch ein Fest verdrängt werden, auch kommemoriert werden? Z. B. am 2. Dezember, am Fest der hl. Bibiana (semiduplex) das Gedächtnis des Tages im Advent oder am 7. März, am Fest des hl. Thomas von Aquin (duplex) das Gedächtnis des Tages in der Fastenzeit?
3.) Unser Kirchweihfest ist am 29. September. Dort ist das Weihefest des hl. Erzengels Michael (duplex I. classis). Ich gehe jetzt davon aus, dass universale Feste Vorrang vor partikularen haben. Dann wäre das Kirchweihfest am 30. September. Das Duplex-Fest des hl. Hieronymus würde dann in unserer Kirche nur kommemoriert werden. Weil am Oktavtag unserer Kirchweihe am 7. Oktober das Rosenkranzfest (duplex II. classis) ist, kann dieser wiederum nur kommemoriert werden. Stimmt die Ordnung so?
Liebe Grüße!