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Lycobates
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Beitrag von Lycobates »

Juergen hat geschrieben:
Die Vigil von Maria Himmelfahrt wird auf den Samstag vorverlegt und am Sonntag nicht kommemoriert.
Achwas‽

Lege rubrum ut intellegas nigrum


Die Rubrik zum 13. August sagt:
Si hodie fuerit Sabbatum, fit de Vigilia anticipata Assumptionis B. Mariæ Virg., ut die sequenti notatur, sed loco Commemorationis S. Eusebii fit Commemoratio Ss. Hippolyti et Cassiani Mm.

Und in den allgemeinen Rubriken III,3 steht:
Si Festum habens Vigiliam celebretur Feria secunda, Missa Vigiliæ dicitur in Sabbato, sicut etiam de ea fit Officium, excepta Vigilia Nativitatis Domini, et Epiphaniæ.

An antizipierten Vigilien wird auch nicht gefastet (CIC 1252-4).
Allerdings ist das Vigilfasten vom 14. August seit dem 25.7.1957 so oder so durch den 7. Dezember ersetzt worden.
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
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Protasius
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Protasius »

Lycobates hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
Die Vigil von Maria Himmelfahrt wird auf den Samstag vorverlegt und am Sonntag nicht kommemoriert.
Achwas‽

Lege rubrum ut intellegas nigrum


Die Rubrik zum 13. August sagt:
Si hodie fuerit Sabbatum, fit de Vigilia anticipata Assumptionis B. Mariæ Virg., ut die sequenti notatur, sed loco Commemorationis S. Eusebii fit Commemoratio Ss. Hippolyti et Cassiani Mm.

Und in den allgemeinen Rubriken III,3 steht:
Si Festum habens Vigiliam celebretur Feria secunda, Missa Vigiliæ dicitur in Sabbato, sicut etiam de ea fit Officium, excepta Vigilia Nativitatis Domini, et Epiphaniæ.

An antizipierten Vigilien wird auch nicht gefastet (CIC 1252-4).
Allerdings ist das Vigilfasten vom 14. August seit dem 25.7.1957 so oder so durch den 7. Dezember ersetzt worden.
Setzt allerdings den Gebrauch von älteren Büchern als 1962 voraus; nach den Rubriken ab 1960 entfällt die Vigil in diesem Fall gänzlich.
33. Vigilia II aut III classis penitus omittitur, si occurrat in dominica quavis, aut in festo I classis, vel si festum cui præmittitur in alium diem transferri aut ad commemorationem reduci contingat.
Die von dir genannte Fastenordnung ist auch gemäß geltendem Recht nicht verpflichtend; ein vorgeschriebens Vigilfasten gibt es mW im Bereich der lateinischen Kirche nach CIC 1984 nicht. Daß über das absolute Minimum hinausgehende Bußübungen durchaus ihren Wert haben, soll allerdings gewiß nicht in Abrede gestellt werden.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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ad-fontes
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Beitrag von ad-fontes »

Lycobates hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
Die Vigil von Maria Himmelfahrt wird auf den Samstag vorverlegt und am Sonntag nicht kommemoriert.
Achwas‽

Lege rubrum ut intellegas nigrum


Die Rubrik zum 13. August sagt:
Si hodie fuerit Sabbatum, fit de Vigilia anticipata Assumptionis B. Mariæ Virg., ut die sequenti notatur, sed loco Commemorationis S. Eusebii fit Commemoratio Ss. Hippolyti et Cassiani Mm.

Und in den allgemeinen Rubriken III,3 steht:
Si Festum habens Vigiliam celebretur Feria secunda, Missa Vigiliæ dicitur in Sabbato, sicut etiam de ea fit Officium, excepta Vigilia Nativitatis Domini, et Epiphaniæ.

An antizipierten Vigilien wird auch nicht gefastet (CIC 1252-4).
Allerdings ist das Vigilfasten vom 14. August seit dem 25.7.1957 so oder so durch den 7. Dezember ersetzt worden.
Ist/war an Vigiltagen zu fasten, die liturgisch bloß kommemoriert werden?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Beitrag von ad-fontes »

Juergen hat geschrieben:
Die Vigil von Maria Himmelfahrt wird auf den Samstag vorverlegt und am Sonntag nicht kommemoriert.
Achwas‽
Du hast wohl das "wenn" im Ausgangsposting überlesen!
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Beitrag von ad-fontes »

Welche Prälaten außer dem Papst machten ebenfalls Gebrauch vom Pluralis majestatis (in offiziellen Schriftstücken)?
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Protasius
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Beitrag von Protasius »

ad-fontes hat geschrieben:Welche Prälaten außer dem Papst machten ebenfalls Gebrauch vom Pluralis majestatis (in offiziellen Schriftstücken)?
Kommt auf die Epoche an. Anfang des 18. Jahrhunderts hat beispielsweise der Erzbischof von Paris, Louis-Antoine Kardinal de Noailles, den Pluralis majestatis im Vorwort des Breviers nach Pariser Diözesanritus benutzt. Heute wüßte ich keinen.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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ad-fontes
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Beitrag von ad-fontes »

Protasius hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Welche Prälaten außer dem Papst machten ebenfalls Gebrauch vom Pluralis majestatis (in offiziellen Schriftstücken)?
Kommt auf die Epoche an. Anfang des 18. Jahrhunderts hat beispielsweise der Erzbischof von Paris, Louis-Antoine Kardinal de Noailles, den Pluralis majestatis im Vorwort des Breviers nach Pariser Diözesanritus benutzt. Heute wüßte ich keinen.
Danke für den Hinweis! Der Pariser Erzbischof hatte im Königreich Frankreich keinen weltlichen Rang, richtig?

Ist S.H. Franzikus der erste Papst, der den Brauch aufgegeben hat?

Mich interessiert insbesondere, wie die im HRR war, ob es davon abhängig war, ob ein Prälat Fürstenrang innehatte, oder ob auch diese mit "Ego" urkundeten.
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Juergen
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Beitrag von Juergen »

ad-fontes hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
Die Vigil von Maria Himmelfahrt wird auf den Samstag vorverlegt und am Sonntag nicht kommemoriert.
Achwas‽
Du hast wohl das "wenn" im Ausgangsposting überlesen!
Wenn der Wenn-Satz zu berücksichtigen wäre, müßte der Satz im Konjunktiv stehen.
Gruß Jürgen

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Lycobates
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Beitrag von Lycobates »

ad-fontes hat geschrieben:Welche Prälaten außer dem Papst machten ebenfalls Gebrauch vom Pluralis majestatis (in offiziellen Schriftstücken)?
Meines Wissens im Prinzip alle.
In den Pustet-Missalien, die mir vorliegen, aus den 30er und 50er Jahren, urkundet (Erz-)Bischof Buchberger mit "Nos". So auch der Erzbischof von Tours (Mame) und der Bischof von Lüttich (Dessain) in anderen Ausgaben, bis weit ins 20. Jh. hinein. Sogar ein 62er Missale, das bei mir im Giftschrank steht, von Desclée, gutgeheißen, und zwar ebenfalls per "Nos", vom Bischof von Namür, und der hatte nie Fürstenrang. Damit hat es glaube ich auch nichts zu tun. Das "Nos" bekundet nur, daß der Bischof von Amts wegen spricht, und nicht im persönlichen Namen.
Mir liegen auch einige deutsche Fastenverordnungen vor, aus den 30er Jahren, wo der Ordinarius mit "Wir" spricht.
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Lycobates
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Beitrag von Lycobates »

Lycobates hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Welche Prälaten außer dem Papst machten ebenfalls Gebrauch vom Pluralis majestatis (in offiziellen Schriftstücken)?
Meines Wissens im Prinzip alle.
In den Pustet-Missalien, die mir vorliegen, aus den 30er und 50er Jahren, urkundet (Erz-)Bischof Buchberger mit "Nos". So auch der Erzbischof von Tours (Mame) und der Bischof von Lüttich (Dessain) in anderen Ausgaben, bis weit ins 20. Jh. hinein. Sogar ein 62er Missale, das bei mir im Giftschrank steht, von Desclée, gutgeheißen, und zwar ebenfalls per "Nos", vom Bischof von Namür, und der hatte nie Fürstenrang. Damit hat es glaube ich auch nichts zu tun. Das "Nos" bekundet nur, daß der Bischof von Amts wegen spricht, und nicht im persönlichen Namen.
Mir liegen auch einige deutsche Fastenverordnungen vor, aus den 30er Jahren, wo der Ordinarius mit "Wir" spricht.
Ich bin netzfündig geworden, denn scannen kann ich leider nicht.

Ein Beispiel hier, Jahr 1951
Allerdings etwas klein geraten:

Bild

Cum censoris Nostri testimonio certiores facti simus, praesentem editionem Missalis Romani, quam dilectus filius Noster Fridericus Pustet usw.

Diese Formulierungen sind für alle Prälaten Standard, bis zum Einbruch der 60er Jahre. Kurz danach gab es dann auch überhaupt keine Prälaten mehr.
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Senensis
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Beitrag von Senensis »

Welche Konsequenzen hat(te) es traditionell für einen Katholiken, kremiert werden zu wollen (und auch kremiert zu werden)?
et nos credidimus caritati

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Lycobates
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Beitrag von Lycobates »

Senensis hat geschrieben:Welche Konsequenzen hat(te) es traditionell für einen Katholiken, kremiert werden zu wollen (und auch kremiert zu werden)?
Tja, vor oder nach ?
Ich bin ja sehr vorsichtig. 8)

Vor: kein kirchliches Begräbnis, und auch keine Seelenmessen in der Folge (Jahrgedächtnisse usw.), wohl auch keine Ablässe. Das ist sehr ernst.
Der genaue Canon des CIC ist mir leider im Moment entfallen. Ich bitte um Verständnis.

Nach: indifferent.
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Lycobates
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Lycobates »

Lycobates hat geschrieben:
Senensis hat geschrieben:Welche Konsequenzen hat(te) es traditionell für einen Katholiken, kremiert werden zu wollen (und auch kremiert zu werden)?
Tja, vor oder nach ?
Ich bin ja sehr vorsichtig. 8)

Vor: kein kirchliches Begräbnis, und auch keine Seelenmessen in der Folge (Jahrgedächtnisse usw.), wohl auch keine Ablässe. Das ist sehr ernst.
Der genaue Canon des CIC ist mir leider im Moment entfallen. Ich bitte um Verständnis.

Nach: indifferent.
"Indifferent" stimmt so nicht ganz, obwohl es für die Praxis wohl so stimmen wird.

1964 schrieb ein Notar in den AAS auf S. 823:
iis qui elegerint proprii cadaveris cremationem, non esse, ex hoc capite, deneganda sacramenta nec publica suffragia, nisi constet ipsos talem electionem fecisse ex supra indicatis rationibus christianae vitae adversis
und die supra indicatae rationes sind:
quando constiterit cremationem electam fuisse ex negatione christianorum dogmatum, vel ex animo sectario, vel ex odio in catholicam religionem et Ecclesiam


Ich wäre gespannt, zu erfahren, wann und wo dies einmal zur Anwendung gekommen wäre, und tatsächlich ein Begräbnis und die publica suffragia verweigert wurden.
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Juergen
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Beitrag von Juergen »

CIC/1983 hat geschrieben:Can. 1176 — § 1. Den verstorbenen Gläubigen ist nach Maßgabe des Rechts ein kirchliches Begräbnis zu gewähren.

§ 2. Das kirchliche Begräbnis, bei dem die Kirche für die Verstorbenen geistlichen Beistand erfleht, ihren Leib ehrt und zugleich den Lebenden den Trost der Hoffnung gibt, ist nach Maßgabe der liturgischen Gesetze zu feiern.

§ 3. Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, daß die fromme Gewohnheit beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen; sie verbietet indessen die Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen.
KKK hat geschrieben:2301 Die Autopsie von Leichen zur gerichtlichen Untersuchung oder zur wissenschaftlichen Forschung ist sittlich zulässig. Die unentgeltliche Organspende nach dem Tode ist erlaubt und kann verdienstvoll sein.
Die Kirche gestattet die Einäscherung, sofern diese nicht den Glauben an die Auferstehung des Fleisches in Frage stellen will [Vgl. CIC, can. 1176, § 3].
Gruß Jürgen

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Senensis
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Senensis »

Ich habe deshalb nach der traditionellen Auffassung gefragt, weil es sich in diesem Fall um eine Person aus dem traditionellen Milieu handelte. In der Praxis (d. h. im Blick auf das Begräbnis) werden gleichwohl die Canones aus dem aktuellen Kirchenrecht zur Anwendung kommen, aber mich hat interessiert, was früher die Konsequenzen gewesen wären bzw. mit welcher Haltung ich bei entsprechend gestrickten Gläubigen wohl rechnen sollte.

Mir ist nicht bekannt, aus welcher Auffassung heraus die betreffende Person eingeäschert werden wollte.
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umusungu
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Beitrag von umusungu »

Die Einäscherung und anschließende Urnenbeisetzung entwickelt sich zur Normalform der Bestattung.

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Senensis
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Beitrag von Senensis »

Für meine Frage irrelevant.
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ad-fontes
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Beitrag von ad-fontes »

Lycobates hat geschrieben:
Lycobates hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Welche Prälaten außer dem Papst machten ebenfalls Gebrauch vom Pluralis majestatis (in offiziellen Schriftstücken)?
Meines Wissens im Prinzip alle.
In den Pustet-Missalien, die mir vorliegen, aus den 30er und 50er Jahren, urkundet (Erz-)Bischof Buchberger mit "Nos". So auch der Erzbischof von Tours (Mame) und der Bischof von Lüttich (Dessain) in anderen Ausgaben, bis weit ins 20. Jh. hinein. Sogar ein 62er Missale, das bei mir im Giftschrank steht, von Desclée, gutgeheißen, und zwar ebenfalls per "Nos", vom Bischof von Namür, und der hatte nie Fürstenrang. Damit hat es glaube ich auch nichts zu tun. Das "Nos" bekundet nur, daß der Bischof von Amts wegen spricht, und nicht im persönlichen Namen.
Mir liegen auch einige deutsche Fastenverordnungen vor, aus den 30er Jahren, wo der Ordinarius mit "Wir" spricht.
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Cum censoris Nostri testimonio certiores facti simus, praesentem editionem Missalis Romani, quam dilectus filius Noster Fridericus Pustet usw.

Diese Formulierungen sind für alle Prälaten Standard, bis zum Einbruch der 60er Jahre. Kurz danach gab es dann auch überhaupt keine Prälaten mehr.
Wobei ich mich frage, ob das nur für regierende Diözesanbischöfe und gefreite Äbte (?) zutraf, oder auch für Nichtjurisdiktionsträger?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von ad-fontes »

Lycobates hat geschrieben:
Senensis hat geschrieben:Welche Konsequenzen hat(te) es traditionell für einen Katholiken, kremiert werden zu wollen (und auch kremiert zu werden)?
Tja, vor oder nach ?
Ich bin ja sehr vorsichtig. 8)

Vor: kein kirchliches Begräbnis, und auch keine Seelenmessen in der Folge (Jahrgedächtnisse usw.), wohl auch keine Ablässe. Das ist sehr ernst.
Der genaue Canon des CIC ist mir leider im Moment entfallen. Ich bitte um Verständnis.

Nach: indifferent.
In der Russischen Orthodoxen Auslandskirche wird das bis heute so gehandhabt, sogar etwas strenger, insofern auch das Viatikum denen zu verweigern ist, die selbst noch auf dem Sterbebett auf Kremation bestehen:

http://orthodoxinfo.com/death/cremation.aspx
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Beitrag von Juergen »

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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Lycobates »

ad-fontes hat geschrieben: In der Russischen Orthodoxen Auslandskirche wird das bis heute so gehandhabt, sogar etwas strenger, insofern auch das Viatikum denen zu verweigern ist, die selbst noch auf dem Sterbebett auf Kremation bestehen:

http://orthodoxinfo.com/death/cremation.aspx
Sehr vernünftig.
Nolite dare sanctum canibus, neque mittatis margaritas vestras ante porcos
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Beitrag von ad-fontes »

Lycobates hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben: In der Russischen Orthodoxen Auslandskirche wird das bis heute so gehandhabt, sogar etwas strenger, insofern auch das Viatikum denen zu verweigern ist, die selbst noch auf dem Sterbebett auf Kremation bestehen:

http://orthodoxinfo.com/death/cremation.aspx
Sehr vernünftig.
Nolite dare sanctum canibus, neque mittatis margaritas vestras ante porcos
Genau, der Leib des getauften, gefirmten, und mit dem Leib Christi vereinten Christen ist ja Tempel des Allerhöchsten!
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Beitrag von Lycobates »

ad-fontes hat geschrieben:Ist/war an Vigiltagen zu fasten, die liturgisch bloß kommemoriert werden?
Ich hatte diese kleine Frage noch übersehen.
Sie zu beantworten ist allerdings nicht so einfach, da sich in den einschlägigen Büchern (ich formuliere mal ganz allgemein), soweit ich heute abend sehe, dazu nichts findet.

Die Liturgie einer Vigil wäre aber glaube ich grundsätzlich von dem Fasten am Vigiltag zu unterscheiden.

Das Fasten gilt ja, nach dem einschlägigen Canon, der mir jetzt gerade nicht einfällt, a media nocte usque ad mediam noctem. Davon ist auch die Vigil nicht ausgenommen, obwohl diese doch, liturgisch gesprochen, post Nonam endet. Davon wird das Vigilfasten bis Mitternacht aber nicht berührt, auch wenn mit der ersten Vesper das Fest liturgisch schon eingesetzt hat.
[Alleinige Ausnahme ist, aber diese Vigil wird nie kommemoriert und auch nicht antizipiert, der Karsamstag, bzw. war bis 1955 der Karsamstag, wo das Fasten zu Mittag endet, dort, wo die Vigilfeier (wie in aliquibus locis üblich), wie seit dem Mittelalter, Samstag morgens stattfindet, oder aber erst um Mitternacht endet, wie an anderen Vigilien auch, dort, wo die Vigil als Nachtfeier nach Maxima redemptionis gefeiert wird, vgl. N. 10 des Dekrets)]

Daher glaube ich, daß auch eine liturgisch bloß kommemorierte, aber nicht antizipierte Vigil für die Fastenpraxis nichts ändert.

Im übrigen kämen von den bloß vier (außer Karsamstag), seit 1917/1957 noch zu fastenden Vigilien einzig die von Allerheiligen und die von der Unbefleckten Empfängnis (7. Dez.) für eine Kommemoration in Frage.
Möglicherweise könnte dann aber der Ordinarius, wenn es denn einen gibt, etwa für eine Wolfgangfeier am 31. Oktober, per modum actus , also vorübergehend, nicht überhaupt, vom Fasten dispensieren, z.B. ex causa peculiari magni populi concursus. Das gleiche gälte u.U. für ein Ambrosiuspatronat am 7. Dez. Die Vigilien von Weihnachten und Pfingsten sind natürlich unverrückbar.
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Senensis »

ad-fontes hat geschrieben:
Lycobates hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben: In der Russischen Orthodoxen Auslandskirche wird das bis heute so gehandhabt, sogar etwas strenger, insofern auch das Viatikum denen zu verweigern ist, die selbst noch auf dem Sterbebett auf Kremation bestehen:

http://orthodoxinfo.com/death/cremation.aspx
Sehr vernünftig.
Nolite dare sanctum canibus, neque mittatis margaritas vestras ante porcos
Genau, der Leib des getauften, gefirmten, und mit dem Leib Christi vereinten Christen ist ja Tempel des Allerhöchsten!
Interessant. Das ist eine nachvollziehbare Regelung. Der Vorsatz der Kremation gilt/galt also als schwer sündhaft, verstehe ich das richtig?
Man wäre dann, analog zur öffentlichen Regelung (keine Seelenmessen etc.) auch nicht "verpflichtet" (gewesen), privat für die Seele des Verstorbenen zu beten? (Damit meine ich: man kann es privat wohl keinem verbieten, aber vorgesehen wäre es wohl offensichtlich nicht (gewesen) ?)
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Beitrag von Salmantizenser »

ad-fontes hat geschrieben:Wobei ich mich frage, ob das nur für regierende Diözesanbischöfe und gefreite Äbte (?) zutraf, oder auch für Nichtjurisdiktionsträger?
Wen schließt Du damit alles ein?

Ich habe hier ein Dominikaner- und Karmelitendiurnale (1956 bzw. 1935), in denen der Generalmagister bzw. Generalprior mit "Nos" urkundet.

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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Lycobates »

Salmantizenser hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Wobei ich mich frage, ob das nur für regierende Diözesanbischöfe und gefreite Äbte (?) zutraf, oder auch für Nichtjurisdiktionsträger?
Wen schließt Du damit alles ein?
Ich habe hier ein Dominikaner- und Karmelitendiurnale (1956 bzw. 1935), in denen der Generalmagister bzw. Generalprior mit "Nos" urkundet.
Das wären aber Jurisdiktionsträger, jeweils in ihrem Bereich, wenn auch ohne bischöflichen Rang. Und die Approbation eines Diurnale wäre ein Jurisdiktionsakt.
Die Verwendung des "Nos" hängt m.M.n. mit einer Amtshandlung zusammen. Bischöfe ohne jegliche Jurisdiktion würden im Prinzip keine solchen Handlungen stellen, es sei denn solche, die mit einer (u.U. von rechtswegen delegierten) Weihehandlung (Firmung, ordo) zusammenhängen. Ein solches Firmungszeugnis etwa, würde vermutlich auch per "Nos" beurkundet.

In reinen Privatschreiben würden Bischöfe, auch wenn sie sonst Jurisdiktionsträger sind oder waren, so glaube ich, eher "ego" bzw. "ich" schreiben. Ich habe einige solcher Briefe gesehen, seinerzeit etwa von EB Lefebvre, der in diesen Fällen einfach "je" schreibt.
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Constat de supernaturalitate?

Beitrag von Sempre »

In Normae Congregationis (Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmasslicher Erscheinungen und Offenbarungen, 1978) heißt es, die Kirche habe in der Vergangenheit Untersuchungen zu Privatoffenbarungen mittels Urteil constat de supernaturalitate bzw. non constat de supernaturalitate abgeschlossen.

Kennt jemand irgendwelche vorkonziliaren Urteile, die constat de supernaturalitate bescheinigen, oder vorkonziliare Dokumente, die anweisen, solche Bescheinigungen ggf. auszustellen?
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)

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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Lycobates »

Lycobates hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Ist/war an Vigiltagen zu fasten, die liturgisch bloß kommemoriert werden?
Ich hatte diese kleine Frage noch übersehen.
Sie zu beantworten ist allerdings nicht so einfach, da sich in den einschlägigen Büchern (ich formuliere mal ganz allgemein), soweit ich heute abend sehe, dazu nichts findet.

Die Liturgie einer Vigil wäre aber glaube ich grundsätzlich von dem Fasten am Vigiltag zu unterscheiden.

[...]

Daher glaube ich, daß auch eine liturgisch bloß kommemorierte, aber nicht antizipierte Vigil für die Fastenpraxis nichts ändert.

[...]

Möglicherweise könnte dann aber der Ordinarius, wenn es denn einen gibt, etwa für eine Wolfgangfeier am 31. Oktober, per modum actus , also vorübergehend, nicht überhaupt, vom Fasten dispensieren, z.B. ex causa peculiari magni populi concursus. Das gleiche gälte u.U. für ein Ambrosiuspatronat am 7. Dez. Die Vigilien von Weihnachten und Pfingsten sind natürlich unverrückbar.
Noch ein Nachtrag dazu.

Ich hatte heute abend Gelegenheit, in unserer Familienbibliothek nachzuschauen. Dort werden, neben anderen Sachen, auch einige ältere liturgische Bücher, aus ehemaligen Herrschaftsbereichen, die zeitweilig irgendwie mit unserer Familie in Zusammenhang standen, aufbewahrt.
Darunter das Rituale Trevirense, das 1766 im Auftrag von Kurfürst und Erzbischof Johann Philipp veröffentlicht wurde.

In dem Kalendarium, das dem Ganzen vorangestellt ist, steht unter Oktober zum 31. :
Wolffgangi Epis. & Conf. duplex min. cum commem. Vigiliae.
Darunter in der Fußnote aber:
In Vigilia sanctorum Simonis & Judae, uti & Sanctorum omnium, jejunium.
Fazit: Die Tatsache, daß die Vigil von Allerheiligen hier (in Trier) wegen St. Wolfgang perpetuo kommemoriert wurde, hatte anscheinend nicht zur Folge, daß das Vigilfasten entfiel.

Ich glaube, dies war bzw. ist allgemeine Regel.
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
*
Fac me Tibi semper magis credere, in Te spem habere, Te diligere
*
... una cum omnibus orthodoxis, atque catholicae et apostolicae fidei cultoribus

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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von ad-fontes »

Lycobates hat geschrieben:
Lycobates hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Ist/war an Vigiltagen zu fasten, die liturgisch bloß kommemoriert werden?
Ich hatte diese kleine Frage noch übersehen.
Sie zu beantworten ist allerdings nicht so einfach, da sich in den einschlägigen Büchern (ich formuliere mal ganz allgemein), soweit ich heute abend sehe, dazu nichts findet.

Die Liturgie einer Vigil wäre aber glaube ich grundsätzlich von dem Fasten am Vigiltag zu unterscheiden.

[...]

Daher glaube ich, daß auch eine liturgisch bloß kommemorierte, aber nicht antizipierte Vigil für die Fastenpraxis nichts ändert.

[...]

Möglicherweise könnte dann aber der Ordinarius, wenn es denn einen gibt, etwa für eine Wolfgangfeier am 31. Oktober, per modum actus , also vorübergehend, nicht überhaupt, vom Fasten dispensieren, z.B. ex causa peculiari magni populi concursus. Das gleiche gälte u.U. für ein Ambrosiuspatronat am 7. Dez. Die Vigilien von Weihnachten und Pfingsten sind natürlich unverrückbar.
Noch ein Nachtrag dazu.

Ich hatte heute abend Gelegenheit, in unserer Familienbibliothek nachzuschauen. Dort werden, neben anderen Sachen, auch einige ältere liturgische Bücher, aus ehemaligen Herrschaftsbereichen, die zeitweilig irgendwie mit unserer Familie in Zusammenhang standen, aufbewahrt.
Darunter das Rituale Trevirense, das 1766 im Auftrag von Kurfürst und Erzbischof Johann Philipp veröffentlicht wurde.

In dem Kalendarium, das dem Ganzen vorangestellt ist, steht unter Oktober zum 31. :
Wolffgangi Epis. & Conf. duplex min. cum commem. Vigiliae.
Darunter in der Fußnote aber:
In Vigilia sanctorum Simonis & Judae, uti & Sanctorum omnium, jejunium.
Fazit: Die Tatsache, daß die Vigil von Allerheiligen hier (in Trier) wegen St. Wolfgang perpetuo kommemoriert wurde, hatte anscheinend nicht zur Folge, daß das Vigilfasten entfiel.

Ich glaube, dies war bzw. ist allgemeine Regel.
Vielen Dank! (Im Prinzip vergleichbar mit dem Quadragesimalfasten, wo bei Verdrängung durch ein Fest das Fasten auch nicht aufgehoben wird, außer an St. Patrick in Irland).
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von ad-fontes »

Im "Perikopenbuch" von 1966 steht nur, daß der "Rat zur Ausführung der Konstitution über die heilige Liturgie" eine Perikopenordnung für die Meßfeier an Wochentagen zum Experiment zugelassen hat.

Durften/Dürfen diese Perikopen nur in Messen verwendet werden, bei denen das (sonstige) Formular vom Sonntag war, oder auch in anderen Messen (Heiligen- oder Votivmessen)?

Da ja für jeden Tag zwei nichtevangelische Lesungen vorgesehen sind, wie wurden diese in die bestehenden Formulare eingefügt (Graduale zwischen den Lesungen? Aber wie an Tagen ohne Alleluja bzw. Traktus?)?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Lycobates
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Lycobates »

ad-fontes hat geschrieben:Im "Perikopenbuch" von 1966 steht nur, daß der "Rat zur Ausführung der Konstitution über die heilige Liturgie" eine Perikopenordnung für die Meßfeier an Wochentagen zum Experiment zugelassen hat.

Durften/Dürfen diese Perikopen nur in Messen verwendet werden, bei denen das (sonstige) Formular vom Sonntag war, oder auch in anderen Messen (Heiligen- oder Votivmessen)?

Da ja für jeden Tag zwei nichtevangelische Lesungen vorgesehen sind, wie wurden diese in die bestehenden Formulare eingefügt (Graduale zwischen den Lesungen? Aber wie an Tagen ohne Alleluja bzw. Traktus?)?
Entschuldigung, aber das sind doch reichlich akademische Fragen.

Das Zeug (sit venia verbo) von 1966 hat sowieso nur bis 1969 Bestand gehabt, wo es in den NOM einfloß, sollten nicht inzwischen noch ein anderes "Indult" für irgend ein Pastoralistan oder irgendwelche Variationes legitimae wegen akuter Rubrikenallergie "erlassen" worden sein, und inzwischen machte doch jeder Progre so oder so das, was er gerade wollte, ohne nach Rom zu schauen.
Dieses Consilium ad exsequendam ist doch auch nur ein Feigenblatt gewesen, um eine gewisse Legalität vorzutäuschen, da, wo schon die reinste Anarchie herrschte. Das haben wir doch de visu erlebt. Und das ist im Grunde, trotz editio typica 1969, 1975, 2002, 2008, auch heute noch so.

Jetzt werde ich vielleicht in Jürgens Gemüsegarten verbannt. Da könnten wir uns dann gemeinsam über Kappes unterhalten.
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ad-fontes
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von ad-fontes »

Ich meine mich zu erinnern, daß jemand hier vor einigen Jahren schrieb, daß eine Mutter die bei der Einkleidung und Tonsur geschorenen Haare ihres späteren Priestersohnes als Andenken aufbewarte. Weiß jemand näheres über diesen frommen Brauch? Existieren Reliquien dieser Art von heiligen Priestern? Oder was geschieht mit den Büchscheln nach der Feier?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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