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BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Dienstag 19. Januar 2010, 17:23
von Clemens
Dobroje vecer!
Beim Lesen des "Orthodoxes Glaubensbuch" von Lorgus und Dudko stieß ich (S.122) auf die kategorische Behauptung, dass ein Bischof allein keine Bischofsweihe durchführen könne.
Ist das wirklich wahr?? Und wenn ja: seit wann ist das so?
Haben die Apostel dazu immer ein paar Kollegen dazugerufen?
Muss es nicht vielmehr heißen, ein Bischof SOLL nicht die Bischofsweihe allein durchführen?
In Christo,
Clemens
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Dienstag 19. Januar 2010, 18:09
von taddeo
(Du stellst die Frage zwar in der Sakristei und willst damit wohl in erster Linie die orthodoxe Sicht erfahren, aber als einleitende Randbemerkung sei erwähnt, daß in der katholischen Kirche zur Gültigkeit ein einzelner Bischof reicht. Im CIC 1917 waren zur Erlaubtheit drei Bischöfe vorgeschrieben, nach dem CIC 1983 scheint das noch genauso zu sein, denn da braucht der Hauptkonsekrator eine römische Dispens, wenn er nicht wenigstens zwei Mitkonsekratoren hat.)
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Dienstag 19. Januar 2010, 22:24
von Nietenolaf
Clemens hat geschrieben:Ist das wirklich wahr?? Und wenn ja: seit wann ist das so?
Ein Bischof wird geweiht unter Anwesenheit / mit dem Einverständnis aller Bischöfe der Provinz bzw. des Landes. Das ist "schon immer" so: siehe Kanon 1, Canones Apostolorum. Wenn nicht alle Bischöfe der Provinz (εν τη επαρχία) zur Bischofsweihe anwesend sein können, so sollen es wenigstens drei oder zwei sein, die anderen müssen ihr Einverständnis schriftlich übermitteln.
Die später andere Praxis in der Westkirche ist aber als Möglichkeit "anerkannt" und war andernorts bereits nebenbei erwähnt worden: die Bischofsweihe "nur durch einen Bischof" ist kein Grund, eine solche Weihe nicht "anzuerkennen". Keine Ahnung, ob die Spekulation des Metropoliten in dieser Frage zutrifft, könnte aber durchaus sein, nicht wahr?
PS: Weil ich eben erst die Betonung in Deiner Frage wahrnehme... es "braucht" nicht drei, oder vier oder siebenundzwanzig, sondern es braucht in dieser Frage ein konziliares "Ja" der Kirche. Nichts anderes ist damit gemeint.
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Dienstag 19. Januar 2010, 23:33
von Nassos
Hallo Nietenolaf,
ein Wohltat wieder von Dir zu lesen / lernen. Das ist eine interessante Frage von Clemens. Vor einigen Jahren wurde mir gesagt, dass irgendwo (Esphigmenou? - aber ich mag mich irren), Bischöfe von einem Bischof geweiht wurden.
(Zusätzlich fehlte die synodale Zustimmung).
Bedarf es bei der Zustimmung der Eparchie auch die der Laien?
Gruß und alles Liebe zum Theophaniefest,
Nassos
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Mittwoch 20. Januar 2010, 08:19
von Clemens
Muss ich also daraus schließen, dass das mit patriarchalem Imprimatur herausgegebene "Kniga o Cerkvi" (=Orthodoxes Glaubensbuch) an dieser Stelle eine Falschaussage enthält?
Schade - denn genau aus diesem Buch wollte ich nun meine Kenntnisse der orthodoxen Frömmigkeit und Theologie vertiefen.
(PS: die falsche Deklination im Anfangsgruß dieses Threads habe ich inzwischen bemerkt - sie lässt sich aber von mir nicht mehr korrigieren. Ich übe halt noch ganz an den Anfängen!)
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Mittwoch 20. Januar 2010, 09:56
von Nietenolaf
Clemens hat geschrieben:Muss ich also daraus schließen, dass das mit patriarchalem Imprimatur herausgegebene "Kniga o Cerkvi" (=Orthodoxes Glaubensbuch) an dieser Stelle eine Falschaussage enthält?
Wie kommst Du darauf? Ich habe Dir doch geantwortet, daß es so ist: Canones Apostolorum, Kanon 1. Ich sehe Variationsmöglichkeiten nur darin, wie Du das Wort "brauchen" in dem Zusammenhang verstehst.
Nassos hat geschrieben:Bedarf es bei der Zustimmung der Eparchie auch die der Laien?
Nein, es bedarf ihrer nicht, die Laien waren aber ursprünglich natürlich bei der Ernennung der Kandidaten mit dabei. Schon Balsamon lehnt allerdings eine wie auch immer geartete Teilnahme der Laien an solchen Dingen ab. Na gut, man kann nicht alles kennen. Es gibt auch kanonische (i.S.v. kirchenrechtliche) Zeugnisse über die Teilnahme der Laien an solchen Wahlen. Eine Spur davon ist der "Axios"-Gesang bei den Weihen.
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Mittwoch 20. Januar 2010, 10:22
von Evagrios Pontikos
Wenn ich es recht sehe, scheint ab ein Unterschied zwischen West- und Ostkirche darin vorzuliegen, dass die Westkirche zwischen "Gültigkeit" und "Legitimität" unterscheidet:
Wenn ein Bischof ohne Zustimmung, also gewissermaßen auf eigene Faust, einen anderen zum Bischof weiht, dann ist die Weihe gültig, aber nicht legitim. D.h. der neu Geweihte könnte theoretisch später doch noch legitimer Bischof werden, wenn er von der Kirche legitimiert wird.
In der Ostkirche scheint mir dagegen die Meinung zu bestehen, dass ein illegitim geweihter Bischof gar kein Bischof ist (auch wenn drei Bischöfe ihn geweiht hätten).
Kann man das so sagen? Danke für alle Infos!
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Mittwoch 20. Januar 2010, 10:30
von Clemens
Ich zitiere einfach mal wörtlich:
"Die Bischöfe sind untereinander der Weihe nach alle gleich, deshalb kann ein Bischof allein die Bischofsweihe nicht spenden, sondern nur zwei oder mehrere Bischöfe, d.h. in Gemeinschaft."
Ich verstehe das, was du - Nietenolaf - geschrieben hast (über Can.1), nicht als gleichbedeutend mit dem, was im Orthodoxen Glaubensbuch (OB) steht.
Nach meinem Verständnis legen die Orthodoxen (incl. du) tatsächlich Wert darauf, dass mehrere Bischöfe (die Provinz repräsentierend) anwesend sind, bestreiten aber nicht die prinzipielle Möglichkeit einer Weihe durch einen Bischof allein.
Dann sollte aber im OB stehen: "...deshalb soll ein Bischof allein...".
Oder kapiere ich es immer noch nicht?
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Mittwoch 20. Januar 2010, 11:36
von Bernado
Evagrios Pontikos hat geschrieben:Wenn ich es recht sehe, scheint ab ein Unterschied zwischen West- und Ostkirche darin vorzuliegen, dass die Westkirche zwischen "Gültigkeit" und "Legitimität" unterscheidet:
Wenn ein Bischof ohne Zustimmung, also gewissermaßen auf eigene Faust, einen anderen zum Bischof weiht, dann ist die Weihe gültig, aber nicht legitim. D.h. der neu Geweihte könnte theoretisch später doch noch legitimer Bischof werden, wenn er von der Kirche legitimiert wird.
Diese theoretischen Möglichkeit kann durchaus praktisch werden, wenn die Gespräche mit der Piusbruderschaft zu einem guten Ende kommen.
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Dienstag 26. Januar 2010, 23:30
von ad-fontes
Ferrandus, Breviatio canonum, vi, in: PL 88, Sp. 818 hat geschrieben:Ut unus episcopus episcopum non ordinet, excepta ecclesia romana.
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Mittwoch 27. Januar 2010, 00:25
von Nietenolaf
Hallo Clemens,
Clemens hat geschrieben:"Die Bischöfe sind untereinander der Weihe nach alle gleich, deshalb kann ein Bischof allein die Bischofsweihe nicht spenden, sondern nur zwei oder mehrere Bischöfe, d.h. in Gemeinschaft." [Orthodoxes Glaubensbuch]
Ich halte das für eine unglückliche Formulierung. Es ist nicht unlogisch, aber rein ekklesiologisch gedacht ist das ein non sequitur. Das "deshalb" ist möglicherweise ein Problem.
Du "kapierst" es also schon. Was mich irgendwie freut... Allerdings würde ich nicht sagen, dass wir prinzipiell die Bischofsweihe durch einen Bischof "anerkennen". Stell Dir vor, es würde ein Bischof durch nur einen Bischof geweiht. Was würde da passieren? Ich kann mir in der momentanen Situation keine Begründung vorstellen, warum eine solche Weihe "anerkannt" werden sollte.
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Mittwoch 27. Januar 2010, 09:45
von Clemens
Danke, Nietenolaf,
für die Gegenwart sehe ich auch keine sinnvolle Situation dafür.
Obwohl: in langanhaltenden Verfolgungszeiten, wenn Bischöfe geschlachtet werden wie Schlachtschafe, und Nachfolger dringend gebraucht werden und Besuche unmöglich sind - wäre da nicht auch die Weihe durch einen Bischof möglich?
Mich interessierte hier der Blick in die urkirchliche Vergangenheit. Ich stelle mir das bisher so vor, dass die Apostel nicht erst zu dritt zusammen kamen, bevor sie einen Gemeindeleiter weihten. Als Petrus den Linus und Paulus den Titus weihten, waren sie doch wohl die einzigen, bzw. - selbst wenn sie noch bischöflichen Besuch gehabt hätten - hätten es auch alleine tun können.
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Mittwoch 27. Januar 2010, 11:37
von Nietenolaf
Clemens hat geschrieben:Mich interessierte hier der Blick in die urkirchliche Vergangenheit. Ich stelle mir das bisher so vor, dass die Apostel nicht erst zu dritt zusammen kamen, bevor sie einen Gemeindeleiter weihten. Als Petrus den Linus und Paulus den Titus weihten, waren sie doch wohl die einzigen, bzw. - selbst wenn sie noch bischöflichen Besuch gehabt hätten - hätten es auch alleine tun können.
Der Kanon 1 der "Canones Apostolorum" und damit die Regelung der Bischofsweihen entstammt aber nicht eben dieser urkirchlichen Zeit, von der Du hier sprichst, sondern geht schon von einer vorhandenen und funktionierenden kirchlichen Struktur aus, die sich an der administrativen Gliederung des Reiches orientiert. Außerdem muß man die Apostel immer gesondert betrachten. Also diese Dinge muß man schon auseinanderhalten.
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Mittwoch 27. Januar 2010, 11:43
von taddeo
Nietenolaf hat geschrieben:Clemens hat geschrieben:Mich interessierte hier der Blick in die urkirchliche Vergangenheit. Ich stelle mir das bisher so vor, dass die Apostel nicht erst zu dritt zusammen kamen, bevor sie einen Gemeindeleiter weihten. Als Petrus den Linus und Paulus den Titus weihten, waren sie doch wohl die einzigen, bzw. - selbst wenn sie noch bischöflichen Besuch gehabt hätten - hätten es auch alleine tun können.
Der Kanon 1 der "Canones Apostolorum" und damit die Regelung der Bischofsweihen entstammt aber nicht eben dieser urkirchlichen Zeit, von der Du hier sprichst, sondern geht schon von einer vorhandenen und funktionierenden kirchlichen Struktur aus, die sich an der administrativen Gliederung des Reiches orientiert. Außerdem muß man die Apostel immer gesondert betrachten. Also diese Dinge muß man schon auseinanderhalten.
Das hat Robert gestern sehr schön formuliert:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Sie [= die Apostel] bekommen vom Herrn den Auftrag zu taufen, nicht sich taufen zu lassen.
Ebenso erhalten sie nicht Firmung oder Priesterweihe, wie alle Späteren, son-
dern erfüllen selbst den Auftrag des Herrn, zu salben und die Hände aufzule-
gen.
Sie sind gleichsam der Quell, aus welchem die Sakramente hervorsprudeln.
Das Quellwasser rührt von Christo her, aber ans Licht tritt es allein aus dem
apostolischen Brunnen.
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Mittwoch 27. Januar 2010, 15:06
von Bernado
taddeo hat geschrieben:
Das hat Robert gestern sehr schön formuliert:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Sie [= die Apostel] bekommen vom Herrn den Auftrag zu taufen, nicht sich taufen zu lassen.
Ebenso erhalten sie nicht Firmung oder Priesterweihe, wie alle Späteren, son-
dern erfüllen selbst den Auftrag des Herrn, zu salben und die Hände aufzule-
gen.
Sie sind gleichsam der Quell, aus welchem die Sakramente hervorsprudeln.
Das Quellwasser rührt von Christo her, aber ans Licht tritt es allein aus dem
apostolischen Brunnen.
Von der Formulierunhg her gefällt mir das auch sehr gut - inwieweit es stimmt, weiß ich nicht. Soweit ich weiß - wieder keine Zeit zum Verifizieren - wird das "tut dies zu meinem Gedächtnis" schon in früher Zeit als Einsetzung ins Priesteramt (um nicht zu sagen 'Priesterweihe') und Verleihung der entsprechenden Vollmacht betrachtet, so wie das "Wem ihr die Sünden löset..." als Verleihung der Beichtvollmacht.
Aber wahrscheinlich haben wir auch hier wieder einen Fall, wo das "moderne" Zergliedern und Analysieren nicht wirklich näher an die Wahrheit heranführt.
Die katholische Gewohnheit, die Bischofsweihe von mindestens drei Bischöfen vornehmen zu lassen, hat meines Wissens ihre Ursache nicht in der Vorstellung, daß das Sakrament von nur einem Bischof nicht gespendet werden könnte, sondern ist Ausfluß einer Vorsichtsmaßnahme, die Zweifeln an der ununterbrochenen apostolischen Sukzession vorbeugen soll.
Solche Zweifel kamen ja in Mittelalter und früher Neuzeit durchaus gelegentlich vor (keine Ahnung, wie berechtigt) - und indem man drei Bischöfe versammelte, hatte man ein offenbar als ausreichend betrachtetes Maß an Sicherheit.
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Mittwoch 27. Januar 2010, 16:16
von Robert Ketelhohn
Bernado hat geschrieben:Einsetzung ins Priesteramt
Das natürlich, ohne Frage. Aber nicht nach irgendeinem
Rituale der Kirche.
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Mittwoch 27. Januar 2010, 16:58
von Bernado
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Bernado hat geschrieben:Einsetzung ins Priesteramt
Das natürlich, ohne Frage. Aber nicht nach irgendeinem
Rituale der Kirche.
Nein, völlig klar.
Ich gehöre bestimmt nicht zu denen, die Stein und Bein schwören, der Hl. Petrus sei nach der Ankunft in Rom erst mal in die Via S. Chiara gegangen, um sich fachgerecht eine römische Kasel anpassen zu lassen.
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Mittwoch 27. Januar 2010, 18:42
von Evagrios Pontikos
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Bernado hat geschrieben:Einsetzung ins Priesteramt
Das natürlich, ohne Frage. Aber nicht nach irgendeinem
Rituale der Kirche.
Was im Leben der Kirche ein konkretes Ritual ist (Bischofsweihe), das war bei den Aposteln ein "gestreckter" Vorgang: Als Zwölferkreis sind sie das neue Gottesvolk, die Kirche. Dazu werden sie von Jesus aus dem Kreis der Jüngerschar, der ja viel umfassender war, ausgesondert. Darin sind sie im Wesentlichen auch die Bischöfe der Kirche (vgl. Apg 1,20: ihr Amt ist die
episkope). In der irdischen Weggemeinschaft mit dem Herrn erhalten sie verschiedene Berufungen, die zu ihrem Apostelamt gehören: Sündenvergebung, Konsekration der Eucharistie etc. Beim Pfingstereignis werden sie mitsamt den anderen Jüngern und Maria mit dem Heiligen Geist getauft, deshalb auch keine Wassertaufe und keine Firmung. Erst ab diesem Zeitpunkt üben sie ihre Aufträge aus (Taufe, Eucharistie etc.). Vorher war eine Zeit des Wartens auf die Erfüllung der Verheißung des Herrn. Insofern ist Pfingsten der Abschluss ihrer Weihe zum bischöflichen Amt. Mit Pfingsten sind sie die mit dem Hl. Geist erfüllten und bevollmächtigten Apostel (vgl. Eph 4,11, wo das Apostelamt als Charisma/Gabe des Geistes erscheint). Dieses Amt geben sie an ihre Nachfolger weiter (apostolische Sukzession). Das Priesteramt und das Diakonenamt dagegen sind hierarchische Ausgliederungen aus dem bischöflichen Amt (vgl. z.B. Apg . Oder andersrum: Das apostolische/bischöfliche Amt ist das priesterliche und diakonische Amt in der Fülle im Unterschied zu den beiden hierarchischen Ausgliederungen, die diese Fülle so nicht haben. Daher auch die apostolische Selbstbezeichnung "Diener Christi" (Eph 3,7 u.a) bzw. "Mitpresbyter" (1 Petr 5,1).
Dem apostolischen/bischöflichen Amt als die Fülle des Amtes entsprechen auch die Weihegebete bei der Bischofsweihe. Vor der Allerheiligenlitanei: "Lasset uns beten, auf dass der allmächtige Gott ... diesem Erwählten die Fülle seiner Gnade verleihe." Bei der Handauflegung: "Gieße über diesen Deinen Diener, über den Du das Füllhorn Deiner priesterlichen Gnaden geneigt hast, die Kraft Deines Segens aus." (Beidesmal offensichtliche Anspielungen auf das Pfingstgeschehen.)
Ich weiß nicht, ob man sagen kann: Bei der Einsetzung der Eucharistie wurde das Priesteramt gestiftet. Denn Christus selbst ist ja der wahre Priester. In ihm ist dieses Amt schon Realität. Der je konkrete menschliche Priester repräsentiert Christus der Gemeinde bzw. Gott gegenüber. In seinem priesterlichen Dienst handelt Christus, der eigentliche und wahre Priester. Ich würde eher sagen: Bei der Einsetzung der Eucharistie hat Christus den Aposteln die Vollmacht und den Auftrag, an seiner Statt zu handeln, gegeben. Die eigentliche und dazu notwendige charismatische Fülle erhielten sie beim Pfingstgeschehen. Deshalb auch die Wartezeit der vorpfingstlichen Zeit. Deshalb auch die Nachwahl des Matthias
vor Pfingsten.
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Mittwoch 27. Januar 2010, 23:44
von Nassos
Lieber Evagrios,
vielen Dank für den sehr guten Beitrag!
Ist die Aussage im letzten Satz irgendwo belegt oder erwähnt? Eigene Konklusion?
Gruß,
Nassos
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Donnerstag 28. Januar 2010, 09:16
von Evagrios Pontikos
Nassos hat geschrieben:Ist die Aussage im letzten Satz irgendwo belegt oder erwähnt? Eigene Konklusion?
Eigene Konklusion. Aber es gibt noch andere Gründe: Bei der Pfingstpredigt mussten die Apostel 12 sein, da die Zwölfzahl das neue Gottesvolk, die Kirche, bedeutet (Entsprechung zu den zwölf Stämmen Israels). Pfingsten ist ja die Erfüllung der Verheißung von Joel 3,1-5 gewesen: Gottes Geist schafft das endzeitliche Gottesvolk (=die Kirche), bevor der Gerichtstag kommt.
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Donnerstag 28. Januar 2010, 13:48
von ad-fontes
ad-fontes hat geschrieben:Ferrandus, Breviatio canonum, vi, in: PL 88, Sp. 818 hat geschrieben:Ut unus episcopus episcopum non ordinet, excepta ecclesia romana.
Das besagt, daß der Bischof von Rom ohne Assistenzbischöfe weiht, während er selbst von drei (suburbikarischen) Bischöfen geweiht wird.
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Donnerstag 28. Januar 2010, 23:39
von Nassos
ad-fontes hat geschrieben:Das besagt, daß der Bischof von Rom ohne Assistenzbischöfe weiht, ...
Wieso? Wie weiht ein Patriarch? Auch alleine? Warum?
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Freitag 29. Januar 2010, 00:04
von Robert Ketelhohn
Erscheint mir zweifelhaft. Meines Erachtens galt in der Praxis immer das
Prinzip von den drei Konsekratoren. (Aber ich lasse mich auch belehren,
wenn’s denn Quellen gibt.)
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Freitag 29. Januar 2010, 00:22
von Niels
Das erscheint mir auch ziemlich zweifelhaft. Die Erklärung für das Erfordernis der Anwesenheit von zwei oder drei Konsekratoren ist schlicht und einfach ... ich erinnere nur an den alttestamentlichen Grundsatz (der auch im NT fortgeführt wird):
Mose in Dtn 19,15 hat geschrieben:auf zweier oder auf dreier Zeugen Aussage hin soll ein Zeugnis wahr sein
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Freitag 29. Januar 2010, 02:41
von Robert Ketelhohn
BREVIATIO CANONUM FULGENTII FERRANDI ECCLESIAE CARTHAGINENSIS DIACONI.
[0817D] 1. Ut neophyti non ordinentur. Concilio Nicaeno, titulo 2. Concilio Sardicensi, tit. 14. Concilio Laodicensi, tit. 3.
2. Ut quicunque laicus ad episcopatum eligitur, prius annum in ministerio ecclesiastico per omnes gradus transeat. Concil. Suffetulensi.
3. Ut qui post baptismum saeculari militiae nomen dederit, ab ordinatione arceatur. Concil. Cellensi.
4. Ut episcopus a tribus ordinetur, consentientibus aliis per scripta, cum confirmatione metropolitani vel primatis. Concil. Nicaen., tit, 4; item, tit. 6. Concil. Antioch., tit. 19. Concil. Laod., tit. 12. Concil. Carthag. sub antistite Genetlio, tit. 10. Concil. universali Carthag., tit. 49. Concil. Zellensi, ex epistola papae Sirici.
[0818D] 5. Ut in ordinando episcopo alii quoque episcopi super tres addantur, si ab aliquo fuerit contradictum. Concil. Carthag., tit. 50.
6. Ut unus episcopus episcopum non ordinet, excepta Ecclesia Romana. Concil. Zellen.*, ex epistola papae Sirici.
7. Ut episcopus qui suscepta manus impositione ministerium recusaverit, excommunicatus maneat donec consentiat. Concil. Antioch., tit. 17. Si autem volens a plebe non suscipitur ad plenariam synodum salvo suo honore sustinere debebit. Concil. Antioch., tit. 18.
8. Ut episcopus qui ordinatus non suscipitur, aliam Ecclesiam non occupet, sed in Ecclesia ubi [0819A] presbyter fuerat, tanquam presbyter sedeat. Concil. Anquiritano, tit. 18.
9. Ut episcopo ordinato statuta conciliorum primitus inculcentur. Concil. Carthag., tit. 10.
10. Ut episcopus ordinatus ab ordinatore suo litteras subscriptas accipiat, ordinationis ejus diem simul et consulem continentes. Concil. Milevitano, tit. 4.
11. Ut ad eligendum episcopum sufficiat matricis arbitrium. Concil. Septimunicensi. Concil. Macrianensi.
12. Ut episcopus in villa vel vico non ordinetur. Concil. Laodicensi, tit. 55.
13. Ut episcopus non ordinetur in dioecesi quae episcopum nunquam habuit, nisi cum voluntate episcopi [0819B] ad quem ipsa dioecesis pertinet, ex concilio tamen plenario et primatis auctoritate. Concil. Carthag., tit. 52. Item quinquagesimo quarto concil. Carthag. In Basilica, tit. 5.
14. Ut episcopus in dioecesim ordinatus ipsam solam teneat. Concil. Carthag., tit. 54.
15. Ut episcopi et presbyteri et diaconi non ordinentur, nisi omnes suos Christianos fecerint. Concil. Carthag., tit. 3.
16. Ut episcopi, presbyteri et diaconi ab uxoribus abstineant. Concil. Carthag., tit. 1. Concil. Zellensi.
17. Ut nullus episcopus dimissa matrice in dioecesi constituat [a [0819D] Ex fide vett. codd. addendum cathedram.] . Concil. Carthag., tit. 6.
18. Ut episcopi vel clerici de civitate ad civitatem [0819C] non transeant, neque de provincia ad provinciam. Concil. Nicaen. tit. 11. Concilio Sardicensi, tit 2; item 3. Concilio Antiocheno, tit. 3; item, tit. 21. Concilio Constantinopolitano, tit. 2; item, tit. 3.
19. Ut episcopi in aliena civitate tres tantummodo faciant septimanas. Concil. Sardicen., tit. 15.
20. Ut qui metu persecutionis in aliena civitate demorari voluerint, non prohibeantur. Concil. Sardic., tit. 22.
21. Ut nullus episcopus, etiamsi a plebe eligatur, vacantem ecclesiam obtineat, nisi ex auctoritate plenarii concilii. Concil. Antiocheno, tit. 16.
22. Ut nullus episcopus cathedram cui datus fuerit interventor plusquam annum teneat, sed ipse eis [0819D] episcopum petat. Concil. Carth., tit. 9.
23. Ut interventores episcopi conveniant plebes quae episcopum non habent, ut episcopum accipiant: quod si accipere neglexerint, remoto interventore sic remaneant, quandiu sibi episcopum quaerant. Concil. Macrianensi.
24. Ut nullus episcopus plebem alienam usurpet. Concil. Carthag. sub sancto Grato, tit. 9. Concil. Carthag. sub antistite Genethlio, tit. 9. Item, concil. Carthag., tit. 5.
25. Ut episcopus qui sine episcoporum judicio plebem aliquam, quam ad suam cathedram existimat [0820A] pertinere, tenuerit, causam amittat. Concil. Carthag., tit. 12.
26. Ut in plebe aliena nullus sibi episcopus audeat vindicare. Conc. Juncensi.
27. Ut episcopus alienum clericum non suscipiat, neque ordinet. Concil. Nicaen., tit. 12. Concil. Sardic., tit. 19; item, 20. Concil. Antioch., tit. 22. Concil. Carthag. sub S. Grato, tit. 4. Item, concil. Carthag., tit. 28; item, 53.
28. Ut nullus episcopus alienum monachum vel in Ecclesia ordinet, vel in monasterio suo praepositum faciat. Concil. Carthag., tit. 14.
29. Ut episcopus praesentibus catechumenis ordinationem non faciat. Concil. Laodicen., tit. 4.
30. Ut episcopus qui necessitate compellente ante [0820B] viginti quinque annos virginem velaverit, nihil ei obsit concilium quod de isto numero annorum constitutum est. Concil. Carthag., tit. 18.
31. Ut res episcopi non sint obnoxiae rebus ecclesiasticis, sed de his ipse quod voluerit ordinet. Concilio Antiocheno, tit. 24.
32. Ut nullus episcopus haeredes extraneos vel haereticos etiam consanguineos faciat. Concil. Carthag., tit. 15
…
* = concilium Teleptense ca. 418
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Freitag 29. Januar 2010, 09:21
von Allons
Hatten wir die ganze Geschichte nicht auch im Zusammenhang mit dem Thema Vagantenbischöfe? Da hat Nietenolav doch auch schon klargestellt, dass ein solcher allerhöchstens legaler und legitimer Vagant ist aber auch nicht mehr..

HG, Allons!
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Sonntag 31. Januar 2010, 00:40
von ad-fontes
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Erscheint mir zweifelhaft. Meines Erachtens galt in der Praxis immer das
Prinzip von den drei Konsekratoren. (Aber ich lasse mich auch belehren,
wenn’s denn Quellen gibt.)
Ordo Romanus XLB hat geschrieben:Tunc [sc. post letaniam, i.e. "Kyrie"] episcopus Albanensis dat orationum primam super pontificem:
Adesto supplicationibus nostris.
Deinceps episcopus Portuensis dat orationum secundam:
Propitiare, domine, supplicationibus nostris.
Postmodum adducentur evangelia et aperiuntur et tenentur super caput electi a diaconibus. Tunc episcopus Ostiensis consecrat pontificum ita:
Deus honorum omnium.
Post hoc archidiaconus mittit ei pallium. Deinde ascendit ad sedem et dat pacem omnibus sacerdotibus <et diaconibus> et dicit:
Gloria in excelsis Deo.
Qualiter episcopus in romana ecclesia ordinetur, in: PRG LXIII, 1 hat geschrieben:ut autem [post letaniam, nach dem Gradualresponsorium] surrexerint, duo episcopi ponunt et tenent evangeliorum codicem super cervicem eius et inter scapulas clausum et, uno super eum fundente benedictionem, reliqui omnes episcopi qui assunt manibus suis caput eius tangunt et dicit ordinator:
Adesto.
[Es folgt die Evangelienlesung.]
1. Bei der Bischofsweihe konsekriert - gemäß der Ausdrucksweise der Ordines - nur
ein Bischof (im Fall der Weihe des Papstes der Bischof von Ostia), während die anderen assistieren.
2. Es stellt sich darüber hinaus die Frage, ob sich die Funktion des Ordinators ("Hauptkonsekrator") darin erstreckt, allein das Weihegebet vorzutragen, selbst aber nicht die Hände aufzulegen (auch aus den späteren, römisch-fränkischen Ordines geht dies nicht hervor; hingegen obliegt ihm die Salbung des Hauptes und die Übergabe der Insignien, zunächst des Ringes, später auch des Stabes).
3. Die Defizienz des Weiheformulars Edwards VI. und anderer neuerer Weihegebete ergibt sich nicht nur liturgievergleichend (Traditio apostolica, Apostolische Konstitutionen, altgallisches Weiheformular), sondern für den, der aufgrund des Vorrangs der römischen Kirche diesen Text als
norma normans anerkennt, auch aus dem Inhalt:
GeV: Plural; GrH/PRG: Singular
<GeV: Oremus, dilectissimi nobis, ut his uiris ad utilitatem aecclesiae prouidendis benignitas omnipotentis dei graciae suae tribuat largitatem: per.
Exaudi, domine, supplicum praeces, ut quod nostro gerendum est ministerio, tua propicius uirtute firmetur: per.>
Adesto, <PRG: domine> supplicationibus nostris omnipotens deus, et quod humilitatis nostrae gerendum est ministerio, tuae uirtutis impleatur [PRG: compleatur] effectu. Per dominum.
Oratio.
Propitiare, domine, supplicationibus nostris, et inclinato(s) super hunc famulum tuum (hos famulos tuos) cornu gratiae sacerdotalis, benedictionis tuae in eo(s) effun-de uirtutem. Per dominum.
Consecratio.
Deus honorum omnium, deus omnium dignitatum, quae gloriae tuae sacratis famu-lantur ordinibus; deus qui Moysen famulum tuum, secreti familiaris affectu, inter cetera caelestis documenta culturae, de habitu quoque indumenti sacerdotalis instituens, electum Aaron mystico amictu uestiri inter sacra iussisti, ut intellegentiae sen-sum de exemplis priorum caperet secutura posteritas, ne eruditio doctrinae tuae ulli deesset aetati; cum et apud ueteres reuerentiam ipsa significationum species obtineret, et apud nos certiora essent experimenta rerum, quam enigmata figurarum. Illius namque sacerdotii anteriores habitus nostrae mentis ornatus est, et pontificalis gloriae [GrH: pontificalem gloriam] non iam nobis honorem [GrH: nos honor] commendat uestium sed splendor[GeV: -em] animarum, quia et illa, quae tunc carnalibus blandiebantur optutibus, ea potius quae in ipsis erant intellegenda poscebant. Et idcirco huic (his) famulo tuo (famulis tuis), quem (quos) ad summi sacerdotii ministerium elegisti, hanc, quaesumus, domine, gratiam largiaris, ut quidquid illa uelamina in fulgore auri, in nitore gemmarum et multimodi [GrH: in multis modis] operis uarietate signabant, hoc in horum [GrH: eius] moribus actibusque clarescat.
Comple, <GeV: domine>, in sacerdote tuo (in sacerdotibus tuis) <GeV: mysterii tui summam et ornamentis totius glorificationis instructum,> caelestis unguente flore sanctifica. + Hoc, domine, copiose in eius (in eorum) caput influat, + hoc in oris su-biecta decurrat, + hoc in totius corporis <GrH: extrema descendat, ut tui spiritus uirtus et interiora eius repleat> et exteriora circumtegat. Habundet in eo (in his) constantia fidei, puritas dilectionis, sinceritas pacis.
<GeV: Sint speciosi munere tuo pedes horum ad euangelizandum pacem, ad euangelzandum bona tua. Da eis, domine, ministerium reconciliationis in uerbo et in factis et in uirtutes signorum et prodigiorum. Sit sermo eorum et praedicatio non in persuasibilibus humanae sapientiae uerbis, sed in ostensione spiritus et uirtutis. Da eis, domine, clauis regni caelorum; utantur ne[c] glorientur potestatem quam tribues in aedificationem, non in destructionem. Quodcumque ligauerint super terram, sint ligata et in caelis; et quodcumquae soluerint super terram, sint soluta et in caelis. Quorum retenuerint peccata, detenta sint; et quorum demiserint, tu demittas. Qui benedixerit [eis], sit benedictus; et qui maledixerit eis, maleditionibus repleatur. Sint fideles serui prudentes, quos constituas tu, domine, super familiam tuam, ut dent illis cibum in tempore necessario, ut exhibeant omnem hominem perfectum. Sint sollicitudinem inpigri, sint spiritum feruentes. Odiant superbiam, diligant ueritatem, nec eam umquam deserant aut lassitudinem aut timore superati. Non ponant lucem ad tenebras nec tenebris lucem, non dicant malum bonum nec bonum malum. Sint sapientibus [et insipientibus] debitores et fructum de profectu omnium consequantur.>
Tribuas ei (eis), <GeV: domine>, cathedram episcopalem ad regendam [a]ecclesiam tuam et plebem uniuersam. Sis ei (eis) auctoritas, sis ei firmitas, sis potestas [GeV: sis eis potestas, sis eis firmitas]. Multiplices super eum (eos) beneditionem et gratiam tuam, ut ad exorandum semper misericoridiam tuam, tuo munere idonei [GrH: semper idoneus], tua gratias possit (possent) esse deuotus (deuoti). Per <GrH: dominum>.
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Sonntag 31. Januar 2010, 02:32
von Robert Ketelhohn
Aus deinen Zitaten kann man vielmehr – i. V. m. dem sonst bekannten Brauch –
schließen, daß der Ostiensis der Hauptkonsekrator war, Albanensis und Portu-
ensis die Mitkonsekratoren.
Daß es heißt: Ostiensis consecrat pontificem (nicht: pontificum), spricht keineswegs
dagegen. Klebe hier nicht am Wortlaut. Es ist ja nicht die (gar nicht erwähnte)
Handauflegung gemeint, sondern das Weihegebet, welches der Kardinalbischof
von Ostia spricht.
Dasselbe Gebet ist im andern Zitat mit der benedictio gemeint. Dort ist die Hand-
auflegung durch mehrere Bischöfe ausdrücklich erwähnt. Da die Evangeliare
wohl nicht von zwei Bischöfen gehalten werden, sondern von Diakonen, dürften
diese Bischöfe genau die Mitkonsekratoren sein, der „benedizierende“ der Haupt-
konsekrator.
Ich sehe da also kein Problem und ganz gewiß keine Bestätigung für jene merk-
würdige Formulierung aus einem Nebensatz des Konzils von Telepte.
Re: BRAUCHT es für die Bischofsweihe drei Bischöfe?
Verfasst: Sonntag 31. Januar 2010, 02:40
von ad-fontes
Du hast wohl recht; eine zu stark Scheidung wäre künstlich.
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Da die Evangeliare
wohl nicht von zwei Bischöfen gehalten werden, sondern von Diakonen
Noch nicht, später schon.