Sollte es wirklich so sein, dass Gebetsanliegen unerlaubt sind, wenn sie sich auf Nichtorthodoxe beziehen (und für sie deswegen auch keine Kerzen geopfert werden dürfen), wie ist es dann zu erklären, dass der Priester in der Anaphora doch betet "für alle und für alles"?
Ich fände eine Disziplin nachvollziehbarer, wenn Nichtorthodoxen untersagt wäre, Kerzen in der Kirche anzuzünden - also dass der Oblationsdarbringer orthodox sein muß, aber nicht unbedingt der Oblationsnutznießer (verstehe aber, dass das im Hinblick auf die Eucharistie im byzant. Ritus nicht geht) -, aber dass Hierarchen beschränken (wollen), was Inhalt des privaten Gebetes ist, sprich für wen es ist, halte ich für "übergriffig" (= Kompetenz überschreitend).
Oder sind die Kerzengaben einzelnen Gläubigen (und die damit verbunden Gebete, obgleich nicht laut vorgetragen) Bestandteil der (öffentlichen) Liturgie? Das möchte ich verneinen.
Was meint ihr?
(Privates) Gebet für Nichtorthodoxe nicht erlaubt?
(Privates) Gebet für Nichtorthodoxe nicht erlaubt?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
- Sebastian
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Re: (Privates) Gebet für Nichtorthodoxe nicht erlaubt?
Privatgebete für Nichtorthodoxe sind natürlich nicht verboten – eher das Gegenteil ist der Fall. Auch können und werden solche Fürbitten von einem Priester vorgetragen. Anders verhält es sich bei der Proskomidie, in der nur die Namen der Lebenden und Verstorbenen Gläubigen kommemoriert werden, wobei für jeden Gläubigen ein Brotpartikel von der Prosphora auf den Diskos abgetrennt und während der Liturgie konsekriert wird. So gesehen spiegeln die Gaben die irdische, als auch die himmlische Kirche wieder, was nach orthodoxem Verständnis nunmal die Orthodoxe Kirche ist. Bei Totengedenken gibt es hingegen unterschiedliche Verfahrensweisen: Während es in manchen Gemeinden üblich ist auch nicht – orthodoxe in einem Totengedenken zu erwähnen, ist es in anderen Gemeinden wiederum nicht erlaubt. Häufig nimmt der Priester die Zettel des Totengedenken zur Proskomidie. Dies beschränkt jetzt aber nicht den Gläubigen in seinem "privaten" Gebet seiner nicht-orthodoxen Verstobenen zu gedenken.
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Re: (Privates) Gebet für Nichtorthodoxe nicht erlaubt?
Dann bleibt noch die Frage:
Und wenn nein: Woher kommt dann ein Verbot? (Hier wäre es interessant, wie ad-fontes darauf kommt, dass es so etwas geben könnte.)ad-fontes hat geschrieben: sind die Kerzengaben einzelnen Gläubigen (und die damit verbunden Gebete, obgleich nicht laut vorgetragen) Bestandteil der (öffentlichen) Liturgie?
Re: (Privates) Gebet für Nichtorthodoxe nicht erlaubt?
Danke, daß du dir die Mühe für eine informative Antwort gegeben hast; ich vermisse nur leider den Bezug zu meiner Frage (es ging ja gerade nicht, um das eucharistische Gedenken; das war mit klar und ist auch logisch-nachvollziehbar).Sebastian hat geschrieben:Privatgebete für Nichtorthodoxe sind natürlich nicht verboten – eher das Gegenteil ist der Fall. Auch können und werden solche Fürbitten von einem Priester vorgetragen. Anders verhält es sich bei der Proskomidie, in der nur die Namen der Lebenden und Verstorbenen Gläubigen kommemoriert werden, wobei für jeden Gläubigen ein Brotpartikel von der Prosphora auf den Diskos abgetrennt und während der Liturgie konsekriert wird. So gesehen spiegeln die Gaben die irdische, als auch die himmlische Kirche wieder, was nach orthodoxem Verständnis nunmal die Orthodoxe Kirche ist. Bei Totengedenken gibt es hingegen unterschiedliche Verfahrensweisen: Während es in manchen Gemeinden üblich ist auch nicht – orthodoxe in einem Totengedenken zu erwähnen, ist es in anderen Gemeinden wiederum nicht erlaubt. Häufig nimmt der Priester die Zettel des Totengedenken zur Proskomidie. Dies beschränkt jetzt aber nicht den Gläubigen in seinem "privaten" Gebet seiner nicht-orthodoxen Verstobenen zu gedenken.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: (Privates) Gebet für Nichtorthodoxe nicht erlaubt?
Ein in Deutschland, näherhin in der Hautpstadt eines dt. Freistaats, residierender Hierarch soll sich so geäußert haben.Fragesteller hat geschrieben:Dann bleibt noch die Frage:Und wenn nein: Woher kommt dann ein Verbot? (Hier wäre es interessant, wie ad-fontes darauf kommt, dass es so etwas geben könnte.)ad-fontes hat geschrieben: sind die Kerzengaben einzelnen Gläubigen (und die damit verbunden Gebete, obgleich nicht laut vorgetragen) Bestandteil der (öffentlichen) Liturgie?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)