Bischof Voigt fordert Schutz für Christen in Flüchtlingsheimen – Staat hat die Pflicht die Religionsfreiheit zu schützen
In deutschen Flüchtlingsheimen werden Minderheiten immer wieder von radikalen Muslimen angefeindet. Besonders betroffen sind alleinreisende Frauen und Kinder, aber auch Christen. Pfarrer Dr. Gottfried Martens von der Evangelisch-Lutherischen Dreieinigkeits-Gemeinde der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Berlin-Steglitz berichtet immer wieder von Übergriffen radikaler Muslime auf Christen und christlichen Konvertiten. Seine Kirchengemeindeglieder – vornehmlich Flüchtlinge aus dem Iran und Afghanistan – flehen Martens an, sie aus dem Heim zu holen. Neben gewalttätigen Übergriffen, wie körperliche Angriffe, werden Christen als Kuffar (Ungläubige) beschimpft, Ketten mit Taufkreuzen vom Hals abgerissen, Bibeln zerrissen, der Zugang zur Küche verweigert. Erst am vergangenen Samstag war es erneut in der Aufnahmeeinrichtung im Flughafen Tempelhof zu solchen gewalttätigen Übergriffen gekommen.
Hierauf reagiert Bischof Hans-Jörg Voigt D.D., Hannover, und fordert für Christen getrennte Unterbringungsmöglichkeiten, solange der Staat nicht gewährleisten kann, dass alle Flüchtlinge frei und ungehindert ihren Glauben in den Asylunterkünften leben können. „Die Religionsfreiheit ist ein vom Grundgesetz geschütztes Rechtsgut, wie beispielsweise auch die Pressefreiheit. Der Staat hat die Pflicht und die Aufgabe die Religionsfreiheit uneingeschränkt durchzusetzen, zu gewährleisten und zu schützen“, so Voigt. Gelinge dies zunächst nur auf dem Wege einer nach Religionen getrennten Unterbringung von Flüchtlingen, dann sei dies der vorläufig gewiesene Weg. „Es kann nicht sein, dass Christen wegen ihres Glaubens in Flüchtlingsheimen drangsaliert werden.“ Unverständlich sei, so Voigt weiter, dass gesellschaftlich relevante Gruppen, Verbände und die Politik diese Missstände verharmlosen oder gar ganz verschweigen. Das Problem sei, dass die christlichen Kirchen in Deutschland gegenüber Muslimen eine Mehrheit darstellten und deshalb zurecht den Schutz dieser religiösen Minderheit im Auge behielten. In Flüchtlingsheimen seien aber die Mehrheitsverhältnisse umgekehrt und Christen in der Minderheit. Deshalb bräuchten sie dringend Schutz. Grundsätzlich meint Voigt, dass die Integration nur dann gelingen könne, wenn der Glaube des anderen respektiert und toleriert werde. Trotz aller Unterschiede in Glaubensfragen gilt es als Ziel ein friedvolles Leben miteinander zu gestalten.
Bischof Voigt, der auch Vorsitzender des Internationalen Lutherischen Rates ist – einem weltweiten Zusammenschluss konfessionsgebundener evangelisch-lutherischer Kirchen – begrüßt die Ausführungen des Abschlussdokuments über die Religionsfreiheit, (
http://www.katholisch.de/aktuelles/aktu ... -begegnung) die der römisch-katholische Papst Franziskus mit dem Moskauer Patriarchen und dem ganzen Rus, Kyrill I., auf Kuba, unterzeichnete. Dort heißt es unter anderem: „Unter den aktuellen Umständen haben die Leiter der Religionsgemeinschaften die besondere Verantwortung, ihre Gläubigen in einem respektvollen Geist gegenüber den Überzeugungen derer, die anderen religiösen Traditionen angehören, zu erziehen.“ Bischof Voigt erklärt dazu: „Wir sind darauf bedacht, christliche Flüchtlinge in diesem respektvollen Geist zu bestärken, erwarten aber zugleich gerade auch von muslimischen Geistlichen, dass sie in gleicher Weise bei ihren Gläubigen für die Religionsfreiheit eintreten.“ SELK-News
Schade, dass die römisch-katholischen Bischöfe anscheinend nicht in ähnlicher Weise einen Beschluss fassen konnten:
http://www.welt.de/kultur/article152394 ... isten.html
