Erklärung der altkatholischen Bischöfe zum 18. Juli 1970 hat geschrieben:1.
Übereinstimmend mit der grundlegenden Erklärung des ersten Altkatholiken-Kongresses 1871 in München »bekennen wir uns zu dem Primate des römischen Bischofs, wie er auf Grund der Schrift von den Vätern und Konzilien in der alten, ungeteilten Kirche anerkannt war«. Eben deshalb halten wir auch an der »Utrechter Glaubenserklärung der Altkatholischen Bischofskonferenz von 1889« fest, in welcher nach der Verwerfung der »Dekrete über die Unfehlbarkeit und den Universalepiskopat des römischen Papstes« ausdrücklich gesagt wird: »Das hindert uns aber nicht, den historischen Primat anzunehmen, wie denselben mehrere ökumenische Konzilien und die Väter der alten Kirche dem Bischof von Rom als dem Primus inter pares (dem Ersten unter gleichen) zugesprochen haben mit der Zustimmung der ganzen Kirche des 1. Jahrtausends.« Dabei sind wir uns bewußt, daß diese Sätze der sachlichen Weiterführung und der Entfaltung für ein volleres Verständnis des Primates in der Kirche bedürfen.
2. Wir anerkennen, daß nach dem Zeugnis der Schrift Petrus unter den Aposteln, die von ihrem Herrn alle mit denselben Aufgaben und Vollmachten betraut waren, als erster Bekenner der Gottessohnschaft des Christus, als einer der Grundzeugen der Auferstehung und als leitende Gestalt der Urgemeinde in grundlegenden Entscheidungssituationen als »Erster unter gleichen« deutlich hervortrat. Petrus, der nach Matth 16, 16. 17 als erster die Gottessohnschaft Jesu bekennt, wird von diesem »Fels« genannt. Als dieser Fels wird er dadurch erwiesen, daß die anderen ihm zur Seite treten. Er erhält darum nach Luk 22, 32 den Auftrag, den Glauben seiner Brüder zu stärken und wird nach Joh 21, 17 besonders nachdrücklich mit der alle umfassenden Hirtenaufgabe betraut. Wie der Apostolat ist der an Petrus ergangene, besondere Auftrag einmalig, doch behält Petrus als »Fels« für die Kirche und ihre Einheit bleibende, zeichenhaft wegweisende Bedeutung.
3. In Übereinstimmung mit der alten Kirche sind wir der Überzeugung, daß in den örtlichen Kirchen,die von Bischöfen, Metropoliten und Patriarchen geleitet werden, die eine und ganze Kirche gegenwärtig ist und daß diese Kirche in der Gesamtheit der Bischöfe ihre Repräsentanten und Hirten besitzt, unter denen dem Bischof von Rom ein Vorrang zugesprochen wurde, der so zum Zeichen der Einheit erwuchs. Geschichtlich tritt schon früh die römische Gemeinde mit ihren Bischöfen im Gemeinschaftsleben der ganzen Kirche hervor, mitbestimmt durch die Verehrung der Märtyrerapostel Petrus und Paulus und die Vorrangstellung der Hauptstadt des Weltreiches. Erst nach und nach verbindet sich damit die Berufung auf die besondere Stellung des Petrus und auf die Petrusstellen des Neuen Testamentes für den Ehrenvorrang des römischen Bischofs.
Gerade diese Berufung aber auf die Schrift als Zeugnis göttlicher Offenbarung verpflichtet ein von daher als bleibender Auftrag verstandenes Amt in besonderer Weise zur dienenden Verbindung mit allen Bischöfen und mit allen Kirchen. Deshalb können wir in der Ausübung des Primates nur insofern die Erfüllung des Willens Christi für seine Kirche erkennen, als sie dazu dient, die ganze Kirche in der Wahrheit und in der Liebe zu festigen, wobei nach dem Wort Papst Gregors I. der Primatsträger nicht »Universalbischof« über allen, sondern nur »Diener der Diener Gottes« für alle sein darf.
5. Deshalb erklären wir, daß in der Kirche der Einspruch gegen diese Festlegung zu Recht erfolgt ist.
Wir können das I. Vatikanische Konzil wegen der fehlenden Mitwirkung aller Kirchen, vor allem der Ostkirchen, nicht als ökumenisch betrachten. Wir können es auch deshalb nicht anerkennen, weil es in der damaligen Kirche an der nötigen offenen Vorbereitung fehlte und dadurch in seiner Primatslehre das Zeugnis von Schrift und Überlieferung nicht ausreichend zur Geltung kam. Deshalb sehen wir uns auch heute noch genötigt, in unserer altkatholischen kirchlichen Existenz ein Zeugnis abzulegen für den wesenhaft bischöflichen und konziliaren Charakter der Kirche.