danke für deine Antwort.
Die LK spielt eigentlich in kaum einer der Unterzeichnerkirchen die Rolle eines Bekenntnisses oder ähnliches, sondern es sollte mit der Unterzeichnung zum Ausdruck gebracht werden, dass der heutige Glaube der Kirche (also z.B. die heutige Auslegung des Heidelberger Katechismus oder der CA) mit der Konkordie vereinbar ist und man sie somit als Konsens unterzeichnen kann.Amandus2 hat geschrieben:Ich bin Mitglied der evangelischen Landeskirche von Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, einer Gliedkirche der EKD. Diese Kirche ist komplett lutherisch mit einer Ausnahme: sie hat auch einen reformierten Kirchenkreis. Das Glaubensbekenntnis dieses reformierten Kirchenkreises ist neben dem Heidelberger Katechismus die "Confession de Foi" und die "Discipline Ecclesiastique des Eglises Reformées de France".
Es handelt sich um eine Hugenottengemeinde (ich gehöre zu den 1 % der Mitglieder, die nicht hugenottische Vorfahren haben). Die Tradition ist dort so gewichtig, dass die Leuenberger Konkordie überhaupt kein Thema ist.
Wenn Deine Gemeinde traditionell calvinistisich ist, dann trifft das für sie zu (und dann ist sie übrigens sehr wahrscheinlich doch auch monergistisch?).
Mich hätte aber auch eher interessiert, wie die modernen und liberalen reformierten Kirchen (wie z.B. die schweizerischen) zur Konkordie stehen. Die von mir hervorgehobenen Stellen passen doch kaum zum heutigen zwinglianisch-reformierten Glauben.
Da stand ich im Mai vor der Tür und habe den Eingang nicht gefunden.Amandus2 hat geschrieben: Die Einrichtung der Kirche ist streng reformiert - keine Bilder, keine Kreuze, keine Kerzen und in jedem Gottesdienst werden die Zehn Gebote verlesen, während die Gottesdienstbesucher stehen.
(...)
http://www.franzoesische-kirche.de
Ich wolle mir die Kirche nämlich gerne von innen anschauen. Ich bin eigentlich extra deshalb zum Gendamenmarkt gelaufen...

