Moser hat geschrieben:tanatos hat geschrieben:
1) Niemand hat ein Recht auf Ordination. Also gibt es auch keine Diskriminierung derjenigen, die nicht ordiniert werden.
2) FO und Arierparagraph sind die beiden größten Änderungen in der Zulassung zum kirchlichen Amt seit der Reformation. Beide Änderungen wurden per Synodenbeschluß durchgedrückt. Warum darf ich diesen Vergleich nicht anstellen?
Weil man es einfach nicht vergleichen kann.
Oh doch, man kann! Beides sind Beispiele amtstheologischer Veränderungen, und natürlich kann man sie miteinander vergleichen. Erinnert sei zumindest an dieser Stelle, daß ein Vergleich nicht gleich bedeuten muß, daß beides auch zu 100% gleich ist (was FO und Arierparagraph sicher auch nicht sind, wohl aber läßt ein Vergleich in gewissen Bereichen Parallelitäten zutage treten. Und diese zu benennen ist durchaus aufschlußreich!)
Moser hat geschrieben:
Der Arierparagraph hat, was die Verletzung von Menschenrechten betrifft, ja wohl eine andere Qualität.
Wie Du zurecht festgestellt hast, halten wir beide nichts vom Arierparagraphen. Du ordnest den Arierparagraphen nun unter der Kategorie der Menschenrechte ein. Das wäre sicher, wenn man dies allein unter ethischen Gesichtspunkten betrachten würde, auch legitim.
Das Problem einer solchen Argumentation ist aber, daß eine allein ethische Betrachtungsweise an dieser Stelle das Problem nicht tiefgehend genug betrachtet. Hierfür ist es notwendig, amtstheologisch zu argumentieren. Und die Kategorie "Menschenrechte" ist nun einmal keine amtstheologische Kategorie, sondern wie gesagt allein eine ethische. Amtstheologisch betrachtet ist zu betonen, daß es (wie ich ja schon schrieb)
kein Recht auf Ordination gibt. Die Allgemeinen Menschenrechte sind Rechte. Es ist also kein Menscherecht, ordiniert zu werden, sonst würde jeder Mensch dieses "Recht" wahrnehmen und es gäbe mehrere Milliarden Pfarrer auf der Welt. Nein (und hier ist sich das Luthertum mit der Mehrheit der Weltkirche ja einig), Gott hat bestimmte Personen bestellt, das Evangelium öffentlich zu verkündigen und die Heiligen Sakramente zu verwalten - und das beinhaltet auch, daß er andere Menschen
eben nicht hierzu bestellt. Und da ist nun gar nichts mehr von den Allgemeinen Menschenrechten zu merken, vielmehr werde einzelne Menschen von Gott in dieses für die Heilsvermittlung so wichtige Amt eingesetzt - und andere eben nicht.
Moser hat geschrieben:Demgegenüber ist es aber richtig, Menschen wegen ihres Geschlechts zu diskriminieren.
Diese Aussage ist irreführend, da es hier wie gesagt nicht um allgemeinmenschliche Rechte geht, sondern um die Einsetzung durch Gott. Gott diskriminiert niemanden, indem er nur einige Menschen für eine bestimmte Aufgabe vorgesehen hat, andere aber nicht.
Die amtstheologische Fragestellung, die nun zu bedenken ist, ist welche Kriterien Gott seiner Kirche für die Auswahl der Amtsträger aufgetragen hat.
Moser hat geschrieben:
Und das "Argument", die FO sei schriftwidrig, kann ich nicht mehr hören.
Das ist schade, denn ein Blick in die Heilige Schrift und die Bekenntnisse ist der einzige Weg in einer sich lutherisch nennenden Kirche, den Willen Gottes herauszufinden - auch in Hinblick auf die eben gestellte Frage, welche Kriterien Gott seiner Kirche für die Auswahl der Amtsträger aufgetragen hat. Ohne einen solchen Rückgriff auf Schrift und Bekenntnis kommen wir hier nicht weiter.
Moser hat geschrieben:Hätten sie etliche Kirchen denn eingeführt, wenn sie der Meinung gewesen wären dass sie das sei?
Ich hatte schon einmal an Luthers Ausspruch erinnert, daß Konzilien sich irren können. Ebenso haben schon oft etliche Kirchen Dinge eingeführt, die gegen Gottes Willen waren.
Als ein Beispiel für Irrtümer würde ich jetzt wieder die deutsch-christlichen Irrtümer anführen, auch wenn Du entsprechende Vergleiche nicht schätzt. Aber doch zeigen sich doch gerade hier sehr anschaulich, daß Synoden irren können, daß sie Dinge eingeführt haben, die gegen den Geist von Schrift und Bekenntnis gerichet waren.
Moser hat geschrieben:
Und zum Thema "per Synodenbeschluß durchgedrückt" - wie soll man denn in einer synodal verfassten Kirche sonst Änderungen beschließen, wenn nicht via Synode?

Eine verfaßte Kirche kann sicherlich von der Heiligen Schrift und ihrem Bekenntnis abrücken. Und Du hast sicherlich Recht: Derartige Änderungen in einer synodal verfaßten Kirche können nur von Synoden beschlossen werden. Aber das heißt noch lange nicht, daß ein solches Verlassen von Schrift und Bekenntnis richtig ist oder daß ich RESPEKT vor diesen Entscheidungen hätte (denn die Frage nach einem derartigen Respekt war ja Ausgangspunkt dieser Diskussion) - oder auch die Hoffnung aufgeben würde, daß diese synodal verfaßte Kirche Buße tut und bei der Besetzung des kirchlichen Amtes Gottes Willen wieder folgt.