Hallo!
Seit 2003 gibt es die Evangelische Kirche der Union nicht mehr. Statt ihrer ist die Union Evangelischer Kirchen begründet worden. Versteht sich die letztere als Kirche im eigentlichen Sinne (unierte Kirche) oder nur als einen Kirchenbund wie die EKD (deren Teil sie bildet)?
Alles Gute!
Petur
Evangelische Kirche der Union - Union Evangelischer Kirchen
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Re: Evangelische Kirche der Union - Union Evangelischer Kirc
Ich würde sagen letzteres:Petur hat geschrieben:Seit 2003 gibt es die Evangelische Kirche der Union nicht mehr. Statt ihrer ist die Union Evangelischer Kirchen begründet worden. Versteht sich die letztere als Kirche im eigentlichen Sinne (unierte Kirche) oder nur als einen Kirchenbund wie die EKD (deren Teil sie bildet)?
Grundordnung der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK)
Artikel 2
Die Union und die Mitgliedskirchen
(1) Die Union ist ein Zusammenschluss im Sinne von Artikel 21 der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Grundordnung der EKD:
Artikel 21
(1) Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland sind die bestehenden Landes- und Provinzialkirchen.
(2) Der Zusammenschluß, die Neubildung und die Auflösung von Gliedkirchen erfolgt im Benehmen mit der Evangelischen Kirche in Deutschland. Das gleiche gilt, wenn sich Gliedkirchen ohne Aufgabe ihres rechtlichen Bestandes innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland zusammenschließen.
(3) Jede Gliedkirche steht, unbeschadet ihrer Zugehörigkeit zu einem konfessionell oder territorial bestimmten gliedkirchlichen Zusammenschluss, im unmittelbaren Verhältnis zur Leitung der Evangelischen Kirche in Deutschland.
(4) Bekenntnisverwandte kirchliche Gemeinschaften können der Evangelischen Kirche in Deutschland durch Vereinbarung angeschlossen werden. Die Vereinbarung bedarf der Bestätigung durch Kirchengesetz.
Schmutziges Geschirr schimmelt nicht, wenn man es einfriert.
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Man sollte Texte vom Anfang an lesen...
@Petur: Ersteres
Artikel 1
Einleitungssatz, grundlegende Bestimmung
(1) Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland, deren Leitungen bisher in der Arnoldshainer Konferenz vertreten waren, bilden die „Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland". Mit der Union wird der Rechtsstatus der Evangelischen Kirche der Union als Körperschaft des öffentlichen Rechts fortgesetzt.
(2) Die Mitgliedskirchen der Union sind einig in dem Ziel, die Gemeinsamkeit in den wesentlichen Bereichen des kirchlichen Lebens und Handelns zu fördern und damit die Einheit der Evangelischen Kirche in Deutschland zu stärken.
(3) Unter den Mitgliedskirchen der Union besteht Übereinstimmung im Verständnis des Evangeliums und in der Verwaltung von Taufe und Abendmahl, wie sie nach reformatorischer Einsicht für die wahre Einheit der Kirche notwendig ist und ausreicht. Als Gemeinschaft von Kirchen ist die Union Kirche.
(4) Die Union steht in Kirchengemeinschaft mit allen Kirchen, die der Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa vom 16. März 1973 (Leuenberger Konkordie) zugestimmt haben.
@Petur: Ersteres
Artikel 1
Einleitungssatz, grundlegende Bestimmung
(1) Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland, deren Leitungen bisher in der Arnoldshainer Konferenz vertreten waren, bilden die „Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland". Mit der Union wird der Rechtsstatus der Evangelischen Kirche der Union als Körperschaft des öffentlichen Rechts fortgesetzt.
(2) Die Mitgliedskirchen der Union sind einig in dem Ziel, die Gemeinsamkeit in den wesentlichen Bereichen des kirchlichen Lebens und Handelns zu fördern und damit die Einheit der Evangelischen Kirche in Deutschland zu stärken.
(3) Unter den Mitgliedskirchen der Union besteht Übereinstimmung im Verständnis des Evangeliums und in der Verwaltung von Taufe und Abendmahl, wie sie nach reformatorischer Einsicht für die wahre Einheit der Kirche notwendig ist und ausreicht. Als Gemeinschaft von Kirchen ist die Union Kirche.
(4) Die Union steht in Kirchengemeinschaft mit allen Kirchen, die der Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa vom 16. März 1973 (Leuenberger Konkordie) zugestimmt haben.
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Das war ja fast zu erwarten. Nach lutherischem Verständnis kann eine Gemeinschaft ohne einheitlicher Lehre keine Kirche sein. Deshalb hatten die evang.-luth. Landeskirchen die unierten Landeskirchen bis vor einigen Jahrzehnten auch nicht als Kirchen anerkannt und deshalb ist die EKD keine Kirche (auch wenn scheinbar daran gebastelt wird aus ihr eine zu machen - die Unierten wollen aus ihr logischerweise eine unierte Kirche machen, die Lutheraner eine "Evangeliche Kirche Augsburger Bekenntnis mit Reformierter Klasse").SpaceRat hat geschrieben:Als Gemeinschaft von Kirchen ist die Union Kirche.
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Glaubst Du denn ernsthaft, daß es bei einem Zusammenschluß von UEK und VELKD oder wie die alle heißen zu einer größeren Bandbreite an Lehre innerhalb der neuen Kirchen kommt als sie jetzt schon innerhalb der einzelnen Konfessionsverbünde besteht?Lutheraner hat geschrieben:Das war ja fast zu erwarten. Nach lutherischem Verständnis kann eine Gemeinschaft ohne einheitlicher Lehre keine Kirche sein. Deshalb hatten die evang.-luth. Landeskirchen die unierten Landeskirchen bis vor einigen Jahrzehnten auch nicht als Kirchen anerkannt und deshalb ist die EKD keine Kirche (auch wenn scheinbar daran gebastelt wird aus ihr eine zu machen - die Unierten wollen aus ihr logischerweise eine unierte Kirche machen, die Lutheraner eine "Evangeliche Kirche Augsburger Bekenntnis mit Reformierter Klasse").SpaceRat hat geschrieben:Als Gemeinschaft von Kirchen ist die Union Kirche.
MAW: Was würde sich denn ändern?
Übrigens: Ist nach der CA wirklich ein einheitliches Bekenntnis nötig - oder worauf beziehst Du Dich, wenn Du hier von "lutherischer Lehre" sprichst? Kann man das aus der CA-Formulierung "Das Evangelium rein gepredigt" ableiten?
Gruß
SD
If only closed minds came with closed mouths.
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Wenn ich meine Kinder zum Konfirmationsunterricht in eine Gemeinde meiner evang.-luth. Landeskirche schicke, dann sollte ich mir sicher sein können, dass sie den lutherischen Glauben u.A. nach Luthers Kleinem Katechismus lernen. In einer Unierten Kirche kann sie schlimmstenfalls eine Unterweisung alleine anhand des Heidelberger Katechismus erwarten.Stephen Dedalus hat geschrieben:Glaubst Du denn ernsthaft, daß es bei einem Zusammenschluß von UEK und VELKD oder wie die alle heißen zu einer größeren Bandbreite an Lehre innerhalb der neuen Kirchen kommt als sie jetzt schon innerhalb der einzelnen Konfessionsverbünde besteht?Lutheraner hat geschrieben:Das war ja fast zu erwarten. Nach lutherischem Verständnis kann eine Gemeinschaft ohne einheitlicher Lehre keine Kirche sein. Deshalb hatten die evang.-luth. Landeskirchen die unierten Landeskirchen bis vor einigen Jahrzehnten auch nicht als Kirchen anerkannt und deshalb ist die EKD keine Kirche (auch wenn scheinbar daran gebastelt wird aus ihr eine zu machen - die Unierten wollen aus ihr logischerweise eine unierte Kirche machen, die Lutheraner eine "Evangeliche Kirche Augsburger Bekenntnis mit Reformierter Klasse").SpaceRat hat geschrieben:Als Gemeinschaft von Kirchen ist die Union Kirche.
MAW: Was würde sich denn ändern?
Dazu kommt die fehlende oder nur schwache Bekenntnisbindung der Unierten Kirchen. Man kann nicht sagen wo sie sich hin entwickeln.
Nein, mit den Bekenntnisschriften lässt sich diese Haltung nicht begründen. Hier geht/ging es eher um die Bewahrung einer einheitlichen Lehre.Stephen Dedalus hat geschrieben: Übrigens: Ist nach der CA wirklich ein einheitliches Bekenntnis nötig
- SpaceRat
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Ich würde sagen, man kann das schon mit der CA begründen. Sakramente gemäß den Evangelien gereicht usw.Lutheraner hat geschrieben:Nein, mit den Bekenntnisschriften lässt sich diese Haltung nicht begründen. Hier geht/ging es eher um die Bewahrung einer einheitlichen Lehre.
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