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Wo gibt es heute noch Rekonziliation?
Verfasst: Montag 13. Oktober 2008, 19:18
von Gerhard
Ich habe mal von einem Freikirchler bestimmte Regelen aus seiner Gemeinde gehört, die in etwas zu der Rekonziliation des frühen Christentums passen.
Kann es sein, dass in Freikirchen dies heute so praktiziert wird?
Verfasst: Montag 13. Oktober 2008, 19:20
von Ecce Homo
Warum stellst Du die Frage nicht in der Klausnerei, wo sie hingehört?

Verfasst: Montag 13. Oktober 2008, 19:23
von Gerhard
Weil ich ein Eleve bin, der noch nicht so viel Erfahrung wie du hat. Entschuldige bitte. Kannst du verschieben?
Verfasst: Montag 13. Oktober 2008, 19:44
von Niels
Rekonziliation gibt es beispielsweise, wenn jemand nach erfolgtem Kirchenaustritt wieder in die Kirche aufgenommen wird.
Verfasst: Montag 13. Oktober 2008, 19:48
von anneke6
Auch das Bußsakrament wird heutzutage häufig als "Sakrament der Versöhnung" bezeichnet — Versöhnung ist eine Möglichkeit, Rekonziliation zu verdeutschen…
Verfasst: Montag 13. Oktober 2008, 19:51
von Gerhard
So wie ich das verstanden habe, "ersetzt" in der Freikirche die Rekonziliation das Bußsakrament.
Niels, muss dieser "Wiedereintritt" nicht auch mit dem Bußsakrament eröffnet werden? Was soll ich mit einem Gläubigen, der sich auf dem Boden der Kirche wähnt, aber die Beichte nicht ablegt. Was sagt die Kirche?
Verfasst: Montag 13. Oktober 2008, 19:57
von anneke6
Ich bin zwar nicht Niels, aber ich schreibe trotzdem ein wenig, weil das Thema mich auch bewegt.
In D gelten solche, die vor der staatlichen Behörde den Austritt erklärt haben, aufgrund von Glaubensabfall (Apostasie) als exkommuniziert. Also muß derjenige, der wieder "in die Kirche eintreten" will, die Sünde des Glaubensabfalls beichten.
Nur gehöre ich aber zu denjenigen, die bezweifeln, daß ein "Austritt" vor einer staatlichen Behörde tatsächlich immer ein Glaubensabfall sein muß.
Verfasst: Montag 13. Oktober 2008, 20:00
von Gerhard
anneke6 hat geschrieben:In D gelten solche, die vor der staatlichen Behörde den Austritt erklärt haben, aufgrund von Glaubensabfall (Apostasie) als exkommuniziert.
Das ist aber, soweit ich informiert bin, beim Heiligen Stuhl nicht unumstritten.
anneke6 hat geschrieben:Also muß derjenige, der wieder "in die Kirche eintreten" will, die Sünde des Glaubensabfalls beichten.
Das ist doch eine gute Übung. Er muss nämlich nach seinem "Wiedereintritt" mindestens einmal im Jahr beichten.
anneke6 hat geschrieben:Nur gehöre ich aber zu denjenigen, die bezweifeln, daß ein "Austritt" vor einer staatlichen Behörde tatsächlich immer ein Glaubensabfall sein muß.
Da schließe ich mich an - aber wir müssen der Kirche auch in ihren materiellen Bedürfnissen beistehen und dazu kann die Kirchensteuer einen Beitrag leisten. Jemand, der dies nicht mehr leisten will, erkennt die Regeln nicht an.
Verfasst: Montag 13. Oktober 2008, 20:18
von Niels
Es ist in der Tat mehr als problematisch, den Austritt aus einer Körperschaft vor einer staatlichen Behörde mit Apostasie, also Glaubensabfall gleichzusetzen. Daher hat der Vatikan klargestellt, dass ein "einfacher Kirchenaustritt" nicht automatisch ein apostatischer Akt ist.
Ich erinnere nur an den Fall des Kirchenrechtlers H. Zapp (der Link geht zwar zu einer dubiosen Seite, aber ist vollständig dokumentiert):
Link
Verfasst: Montag 13. Oktober 2008, 20:36
von overkott
Das Phänomen kirchlicher Gemeinschaft und geistlicher Heimat im Umbruch ähnelt dem Phänomen der Segmentierung des Parteiensystems.
Es ist die Kehrseite der Entkonfessionalisierung und Entideologisierung, des größeren Zusammenwachsens auf die allgemeine Kirche und politische Mitte hin.
Tatsächlich haben Bibelkreise und Besinnungstage mit Rockmusik ihren Platz in der Kirche, wie auch Kleingruppen mit Themenschwerpunkten sich in den großen Parteien artikulieren können und sollten.
Demgegenüber ist in religiösen Randbereichen ein freikirchlicher Neokonfessionalismus zu verzeichnen, der ähnlich neuen Wählergruppierungen aus der Mitte kommt und diese aufzubrechen versucht.
Verfasst: Montag 13. Oktober 2008, 23:40
von Niels
Ich denke, man sollte diesen Strang in die Pforte oder das REfektorium verschieben, hier ist er falsch.
Verfasst: Dienstag 14. Oktober 2008, 15:39
von Gerhard
Ich hätte nichts dagegen. Schreib doch mal an die Moderatoren.
Verfasst: Dienstag 14. Oktober 2008, 16:58
von Ecce Homo
Gerhard hat geschrieben:Ich hätte nichts dagegen. Schreib doch mal an die Moderatoren.
Aha. Soviel dazu.
Verfasst: Dienstag 14. Oktober 2008, 17:41
von Gerhard
Ich verstehe nicht.
Verfasst: Dienstag 14. Oktober 2008, 21:34
von incarnata
Niels hat geschrieben:Es ist in der Tat mehr als problematisch, den Austritt aus einer Körperschaft vor einer staatlichen Behörde mit Apostasie, also Glaubensabfall gleichzusetzen. Daher hat der Vatikan klargestellt, dass ein "einfacher Kirchenaustritt" nicht automatisch ein apostatischer Akt ist.
Ich erinnere nur an den Fall des Kirchenrechtlers H. Zapp (der Link geht zwar zu einer dubiosen Seite, aber ist vollständig dokumentiert):
Link
Z.B.die Traditionalisten,die bei Verbot des alten ordo aus der Kirche als Steuergemeinschaft ausgetreten sind und nach dessen Wiedererlaubnis nach "ecclesia dei spätestens aber nach dem Benedikt motu proprio wieder eingetreten sind, waren in der Zwischenzeit sicherlich nicht vom Glauben abgefallen !
Verfasst: Dienstag 14. Oktober 2008, 22:05
von overkott
incarnata hat geschrieben:Niels hat geschrieben:Es ist in der Tat mehr als problematisch, den Austritt aus einer Körperschaft vor einer staatlichen Behörde mit Apostasie, also Glaubensabfall gleichzusetzen. Daher hat der Vatikan klargestellt, dass ein "einfacher Kirchenaustritt" nicht automatisch ein apostatischer Akt ist.
Ich erinnere nur an den Fall des Kirchenrechtlers H. Zapp (der Link geht zwar zu einer dubiosen Seite, aber ist vollständig dokumentiert):
Link
Z.B.die Traditionalisten,die bei Verbot des alten ordo aus der Kirche als Steuergemeinschaft ausgetreten sind und nach dessen Wiedererlaubnis nach "ecclesia dei spätestens aber nach dem Benedikt motu proprio wieder eingetreten sind, waren in der Zwischenzeit sicherlich nicht vom Glauben abgefallen !
Sie sind ihrem Glauben treu geblieben. Aber auch Schafe können irren. Wir wollen jedoch nicht über sie richten.
Verfasst: Mittwoch 15. Oktober 2008, 17:00
von Gerhard
Nein, richten wollen wir nicht, overkott. Aber es muss doch erlaubt sein, eine Meinung zu haben.
Die Kirche entscheidet ja auch und hofft nach dem Willen Gottes zu handeln. Ich kann nichts Schlechtes daranf finde, wenn hier im Kreuzgang jemand ganz subjektiv seine Position vertritt.
Verfasst: Mittwoch 15. Oktober 2008, 18:42
von Lutheraner
incarnata hat geschrieben:Niels hat geschrieben:Es ist in der Tat mehr als problematisch, den Austritt aus einer Körperschaft vor einer staatlichen Behörde mit Apostasie, also Glaubensabfall gleichzusetzen. Daher hat der Vatikan klargestellt, dass ein "einfacher Kirchenaustritt" nicht automatisch ein apostatischer Akt ist.
Ich erinnere nur an den Fall des Kirchenrechtlers H. Zapp (der Link geht zwar zu einer dubiosen Seite, aber ist vollständig dokumentiert):
Link
Z.B.die Traditionalisten,die bei Verbot des alten ordo aus der Kirche als Steuergemeinschaft ausgetreten sind und nach dessen Wiedererlaubnis nach "ecclesia dei spätestens aber nach dem Benedikt motu proprio wieder eingetreten sind, waren in der Zwischenzeit sicherlich nicht vom Glauben abgefallen !
Eigentlich schon - sie hatten den Glauben daran, dass das was die Kirchenführung entscheidet richtig ist, verloren. Und das ist bei Euch doch sehr wichtig.
Verfasst: Mittwoch 15. Oktober 2008, 18:51
von Gerhard
Aber sie wissen sich dennoch in der Gemeinschaft mit eben dieser Kirchenführung.
Daher braucht es auch keine Rekonziliation.
Re: Wo gibt es heute noch Rekonziliation?
Verfasst: Mittwoch 15. Oktober 2008, 21:51
von Marcus
Gerhard hat geschrieben:Ich habe mal von einem Freikirchler bestimmte Regelen aus seiner Gemeinde gehört, die in etwas zu der Rekonziliation des frühen Christentums passen.
Kann es sein, dass in Freikirchen dies heute so praktiziert wird?
In der Evangelisch-Lutherischen Freikirche (ELFK) wird das z. B. auch praktiziert. Das kann in derem
Katechismus (Fragen/Antworten 272 ff.) nachgelesen werden. In den Ordnungen von Gemeinden der Selbständigen Evangelich-Lutherischen Kirche (SELK) findet man durchaus ähnliche Bestimmungen. Bei der ELFK und SELK handelt sich um sog. "altkonfessionelle Freikirchen".
Verfasst: Donnerstag 16. Oktober 2008, 17:53
von anneke6
Lutheraner hat geschrieben:incarnata hat geschrieben:Niels hat geschrieben:Es ist in der Tat mehr als problematisch, den Austritt aus einer Körperschaft vor einer staatlichen Behörde mit Apostasie, also Glaubensabfall gleichzusetzen. Daher hat der Vatikan klargestellt, dass ein "einfacher Kirchenaustritt" nicht automatisch ein apostatischer Akt ist.
Ich erinnere nur an den Fall des Kirchenrechtlers H. Zapp (der Link geht zwar zu einer dubiosen Seite, aber ist vollständig dokumentiert):
Link
Z.B.die Traditionalisten,die bei Verbot des alten ordo aus der Kirche als Steuergemeinschaft ausgetreten sind und nach dessen Wiedererlaubnis nach "ecclesia dei spätestens aber nach dem Benedikt motu proprio wieder eingetreten sind, waren in der Zwischenzeit sicherlich nicht vom Glauben abgefallen !
Eigentlich schon -
sie hatten den Glauben daran, dass das was die Kirchenführung entscheidet richtig ist, verloren. Und das ist bei Euch doch sehr wichtig.
Nein. Wenn jemand sich weigert, der Kirche seinen Beitrag zu leisten, weil er unzufrieden ist den Entscheidungen der Kirchenleitung und oder der Art, wie die Steuergelder verwendet werden, dann begeht er je nach Sachlage möglicherweise eine Sünde, aber das macht ihn nicht zum Apostaten.
Man muß als rechtgläubiger Katholik nicht grundsätzlich glauben, daß die Kirchenführung richtig entscheidet. Glaub mir, es gibt so manchen Bischof, Kardinal (und vielleicht sogar einen Papst?) bei dem ich geglaubt habe, daß er falsch entschieden hat.