Im Bundesland Hessen wurde mit Einverständnis des Landessynodalrates das Gesetz betreffend die Rechte der altkatholischen Kirchengemeinschaften an dem kirchlichen Vermögen vom 4. Juli 1875 aufgehoben.
(Siehe: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/17/5/245.pdf)
War der LSR dazu überhaupt befugt?
Vgl.
2 SGO hat geschrieben:Als vollberechtigte Glieder
der katholischen Kirche halten wir an unserem
Anspruch auf alle den Katholiken zustehenden
Rechte fest, insbesondere auf die dem
katholischen Gottesdienst gewidmeten Kirchen,
auf die katholischen Pfründen und Stiftungen
und auf die für katholische Kultus- und
Unterrichtszwecke von den Staaten in ihren
Haushalten gewährten Beträge.
§ 4 SGO hat geschrieben:Fortbestand wohlerworbener Rechte
Alle wohlerworbenen Rechte bleiben durch die
nachfolgenden Bestimmungen unberührt, sofern
sie nicht durch sie ausdrücklich aufgehoben
werden.
§ 11 SGO enthält keine Bestimmung, die eine solche Kompetenz für die Landessynode erkennen läßt, folglich auch nicht für den LSR.
Wie ist die Situation eigentlich in der Schweiz? Gibt es da auch politische Bestrebungen, angestaubte Gesetze mit Zustimmung der Kirchen zu entsorgen?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Flo77 hat geschrieben:Zum einen betrifft diese Gesetzesänderung nicht nur die Altkatholiken sondern auch die ev. Landeskirche und die jüdischen Gemeinden.
Zum anderen wäre es interessant zu wissen, was überhaupt in den aufgehobenen Gesetzen geregelt wurde.
ad-fontes hat geschrieben: Wie ist die Situation eigentlich in der Schweiz? Gibt es da auch politische Bestrebungen, angestaubte Gesetze mit Zustimmung der Kirchen zu entsorgen?
Es gibt immer wieder Bestrebungen von Atheisten, die öffentlich-rechtliche Anerkennung von Landeskirchen abzuschaffen (röm.-kath., ref. u christkath. sind meistens anerkannt). Bisher hat das Volk dem aber nie zugestimmt und so wurde die öffentlich-rechtliche Anerkennung in einigen Kantonen in den Verfassungsrang erhoben (d.h. als Verfassungsartikel).
Es gibt auch Kantone wie Zürich, die die Gesetze über die Landeskirchen zu einem Kirchengesetzt vereinigt haben. Vielfach ist es auch so, dass Kantone früher Löhne für Pfarrer zahlten und das mittlerweile aufgehoben und durch eine pauschale Zahlung an die Landeskirchen ersetzt haben.
Wie bewundernswert sind deine Werke, o Herr, alles hast du mit Weisheit gemacht! Ps 104
ad-fontes hat geschrieben: Wie ist die Situation eigentlich in der Schweiz? Gibt es da auch politische Bestrebungen, angestaubte Gesetze mit Zustimmung der Kirchen zu entsorgen?
Es gibt immer wieder Bestrebungen von Atheisten, die öffentlich-rechtliche Anerkennung von Landeskirchen abzuschaffen (röm.-kath., ref. u christkath. sind meistens anerkannt). Bisher hat das Volk dem aber nie zugestimmt und so wurde die öffentlich-rechtliche Anerkennung in einigen Kantonen in den Verfassungsrang erhoben (d.h. als Verfassungsartikel).
Es gibt auch Kantone wie Zürich, die die Gesetze über die Landeskirchen zu einem Kirchengesetzt vereinigt haben. Vielfach ist es auch so, dass Kantone früher Löhne für Pfarrer zahlten und das mittlerweile aufgehoben und durch eine pauschale Zahlung an die Landeskirchen ersetzt haben.
Das war irgendwie nicht die Frage ...
Schmutziges Geschirr schimmelt nicht, wenn man es einfriert.
Flo77 hat geschrieben:Ich habe nur meine Zweifel, ob Ad-fontes dieses Gesetz auch gelesen hat.
Die Vermögensteilung dürfte ja wohl mittlerweile abgeschlossen sein.
Und was ist, wenn ein großer Teil der Gläubigen einer römisch-katholischen Pfarrei sich der Jurisdiktion des alt-katholischen Bischofs zu unterstellen beabsichtigen sollte?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Flo77 hat geschrieben:Ich habe nur meine Zweifel, ob Ad-fontes dieses Gesetz auch gelesen hat.
Die Vermögensteilung dürfte ja wohl mittlerweile abgeschlossen sein.
Und was ist, wenn ein großer Teil der Gläubigen einer römisch-katholischen Pfarrei sich der Jurisdiktion des alt-katholischen Bischofs zu unterstellen beabsichtigen sollte?
Und wovon träumst Du nachts?
Im Übrigen glaube ich, daß die AKK in diesem Fall geeignete Räume anmieten oder selber errichten würde, einerseits der guten Nachbarschaft wegen und zweitens gäbe es ja auch nichts geschenkt:
§ 5
(2) Die Mitglieder der altkatholischen Parochien bleiben verpflichtet, zu der Unterhaltung der Kirche, des Kirchhofs und der sonstigen Vermögensstücke beizutragen, deren Benutzung ihnen nach den §§ 2 bis 4 dieses Gesetzes zusteht.
Schmutziges Geschirr schimmelt nicht, wenn man es einfriert.
Flo77 hat geschrieben:Ich habe nur meine Zweifel, ob Ad-fontes dieses Gesetz auch gelesen hat.
Die Vermögensteilung dürfte ja wohl mittlerweile abgeschlossen sein.
Und was ist, wenn ein großer Teil der Gläubigen einer römisch-katholischen Pfarrei sich der Jurisdiktion des alt-katholischen Bischofs zu unterstellen beabsichtigen sollte?
Und wovon träumst Du nachts?
Selbigen Kommentar konnte ich mir gestern gerade noch so verkneifen...
"Die Demokratie feiert den Kult der Menschheit auf einer Pyramide von Schädeln." - Nicolás Gómez Dávila
"Gott kann machen, dass eine Communio entsteht zwischen dem Idiot und dem Arschloch." (Ausspruch auf einem NK-Gemeinschaftstag)
Flo77 hat geschrieben:Ich habe nur meine Zweifel, ob Ad-fontes dieses Gesetz auch gelesen hat.
Die Vermögensteilung dürfte ja wohl mittlerweile abgeschlossen sein.
Und was ist, wenn ein großer Teil der Gläubigen einer römisch-katholischen Pfarrei sich der Jurisdiktion des alt-katholischen Bischofs zu unterstellen beabsichtigen sollte?
Und wovon träumst Du nachts?
Selbigen Kommentar konnte ich mir gestern gerade noch so verkneifen...
In der Schweiz spielte eine römisch-katholische Kirchgemeinde vor nicht allzulanger Zeit mit dem Gedanken des Übertritts zu den Altkatholiken.
Schlussendlich blieben sie römisch, unter anderem weil der ak-Bischof, der sich eine solche Aufnahme vorstellen konnte, von der übrigen Kirchenleitung "zurückgepfiffen" wurde. Man wollte sich nicht auf Spielchen einlassen.
Wie bewundernswert sind deine Werke, o Herr, alles hast du mit Weisheit gemacht! Ps 104