10. Jahrestag GE zur Rechtfertigungslehre

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Siard
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Re: 10. Jahrestag GE zur Rechtfertigungslehre

Beitrag von Siard »

TillSchilling hat geschrieben:
Samstag 30. Januar 2021, 22:20
Wie gut für die schwedische Kirche - das war die mit der lesbischen Bischöfin - dass sie die Konkordie nicht unterschrieben haben. Dürfen sie sich in deinen Augen noch lutherisch nennen. Im Gegensatz zur streng konservativen ev.-luth. Kirche Lettlands, die Mitglied der Konkordie sind und - da oben im Baltikum - wahrscheinlich null reformierten Einfluss hat, aber nach deiner Definition uniert ist.
Ich bezog mich nur auf die EKD. Damals gab es auch da noch Landeskirchen ohne Frauenordination. :erschrocken:
TillSchilling hat geschrieben:
Samstag 30. Januar 2021, 22:20
Lutherisch, uniert, reformiert ... heutzutage kann man froh sein wenn sie christlich sind.
Damit hast Du selbstverständlich recht! (Und ich fürche, daß dies inzwischen auch für Rom gilt. :tuete: )

TillSchilling

Re: 10. Jahrestag GE zur Rechtfertigungslehre

Beitrag von TillSchilling »

Marcus hat geschrieben:
Samstag 30. Januar 2021, 22:38
Aus der Geschichte ist bekannt, dass Luther die unterschiedliche Auffassung der Reformierten um Zwingli als kirchentrennend angesehen hat und auch die Marburger Gespräche nicht dazu geführt haben, dass man sich im Abendmahlsstreit hat einigen können. Mit der Leuernberger Konkordie hat man de facto ein neues protestantisches Abendmahlsverständnis geschaffen, mit dem man auf landeskirchlicher Ebene die Trennung hat überwinden können.
Leuenberg ist aber nicht gleich Marburg. Schon inhaltlich nicht, und - siehe meinen Beitrag von gestern Abend - auch vom Kontext nicht. Leuenberg hat kein neues Abendmahlsverständnis geschaffen, nur festgestellt dass die unterschiedlichen Verständnisse nicht kirchentrennend sein müssen.

Die Wahrheit ist doch dass es jeden Sonntag in jeder Kirche so viele Verständnisse gibt wie es Gläubige hat, die das Abendmahl empfangen. Mindestens.

Das bringt mich zum nächsten Punkt:
Marcus hat geschrieben:
Samstag 30. Januar 2021, 22:38
Ich halte die Überzeugung, dass Verneiner der Realpräsenz Christi sich das Sakrament zum eigenen Gericht nehmen, nicht für unbiblisch. Hier geht es letztlich um die Worte Unseres HErrn und Heilandes Jesu Christi: "Das ist mein Leib" und "Das ist mein Blut". Natürlich klingt das für jemanden, der sich selbst als gläubig versteht, aber die Realpräsenz ablehnt, sehr hart. Allerdings hat man als Pastor auch eine seelsorgerische Verantwortung nicht nur gegenüber den eigenen Schafen, sondern auch gegenüber Gästen.
Der Gedanke entspringt ja einer entsprechenden Auslegung von 1. Korinther 11

27
Wer also unwürdig von dem Brot isst oder von dem Kelch des Herrn trinkt, der wird schuldig sein am Leib und Blut des Herrn.
28
Der Mensch prüfe aber sich selbst, und so esse er von diesem Brot und trinke von diesem Kelch.
29
Denn wer isst und trinkt und nicht bedenkt, welcher Leib es ist, der isst und trinkt sich selber zum Gericht.
30
Darum sind auch viele Schwache und Kranke unter euch, und nicht wenige sind entschlafen.
Liest man die Verse im Kontext wird klar dass es um ethische Fragen, um das Verhalten zueinander geht, und nicht um dogmatische Fragen. Die Dogmatik zu klären ist doch eh keine Anfrage an den einzelnen, individuellen Gläubigen sondern an die Kirche. Wenn unsere Taufe und unsere Teilnahme von unserem individuellen Verständnis abhängt, sollte niemand getauft werden und niemand zum Abendmahl eingeladen werden.

Petrus
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Re: 10. Jahrestag GE zur Rechtfertigungslehre

Beitrag von Petrus »

Marcus hat geschrieben:
Samstag 30. Januar 2021, 19:14
Als Glied der SELK bekenne ich mit vollumfänglich zum gesamten Inhalt des Konkordienbuches.
danke Dir, für die Info!

Eine Frage, dazu:

gibt es bei Euch immer noch diese "Abendmahlsbücher", in die man sich eintragen muß vorher, damit man zum Abendmahl gehen darf?

und noch eine zweite Frage: Was müßte ich tun, um als Christ röm.-kath. Konfession zum Abendmahl zugelassen zu werden? (womit ich meinerseits nicht das geringste Problem hätte (die damalige Diskussion, ob "Trans- oder Consubstantiation, ist meiner Meinung nach längst gegessen).

fragt der Petrus.

p.s. Die SELK ist mir sehr wohl ein Begriff. Wie geht es Euch heute? Werdet Ihr auch immer weniger, so wie wir auch?

TillSchilling

Re: 10. Jahrestag GE zur Rechtfertigungslehre

Beitrag von TillSchilling »

Marcus hat geschrieben:
Samstag 30. Januar 2021, 22:38
Noch bedeutender als die rechte Lehre zum Hl. Abendmahl ist für evangelische Christen allerdings die Rechtfertigungslehre gewesen. Ich frage mich, wie man die zwischen dem Lutherischen Weltbund mit Rom ausgehandelte Erklärung zur Rechtfertigungslehre annehmen und damit gegenüber Lutheranern und Katholiken den falschen Eindruck erwecken kann, man sei sich in der Rechtfertigungslehre mit Rom im Grunde einig, wenn es letztlich die römisch-katholische Kirche bis heute ablehnt, sich zur Rechtfertigung allein aus Gnade um Christi willen und allein durch den Glauben zu bekennen und Lehren und Praktiken, welche dem ev.-luth. Rechtfertigungsverständnis entgegenstehen, bis heute nicht revidiert und abgeschafft hat? Jeder aufrechte und von seinem Glauben überzeugter Lutheraner und Katholik dürfte bzw. müsste doch gar diese Erklärung als Mogelpackung wahrnehmen, oder?
Mogelpackung ist ein sehr hartes Wort und ich finde es angesichts der Motivation hinter der GER - nämlich mehr Einheit und damit ein besseres Zeugnis gegenüber den Nichtchristen - unpassend. Inhaltlich gebe ich dir aber (fast) recht. Man ist sich eigentlich nicht einig geworden, hat aber Definitionsfragen klären können und falsche Bewertungen korrigieren können. Man hat also mehr Verständnis für die Position des Gegenüber gewinnen können und das auch schriftlich fixiert. Das ist doch auch was wert. Und ich begrüsse es sehr dass alle Beteiligten sich von Gott zu diesem Dialog berufen fühlen. Es ist uns eben nicht freigestellt ob wir Verständnis und Möglichkeiten der Wiedervereinigung suchen oder nicht. Das sie so getan haben als sei viel mehr erreicht ist zwar falsch, aber nicht in böser Absicht. Was ist denn die Alternative?

Es lohnt sich mal die Gedanken der VELKD dazu zu lesen:

https://www.velkd.de/publikationen/publ ... kation=491

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Marcus
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Re: 10. Jahrestag GE zur Rechtfertigungslehre

Beitrag von Marcus »

TillSchilling hat geschrieben:
Sonntag 31. Januar 2021, 09:17
Marcus hat geschrieben:
Samstag 30. Januar 2021, 22:38
Aus der Geschichte ist bekannt, dass Luther die unterschiedliche Auffassung der Reformierten um Zwingli als kirchentrennend angesehen hat und auch die Marburger Gespräche nicht dazu geführt haben, dass man sich im Abendmahlsstreit hat einigen können. Mit der Leuernberger Konkordie hat man de facto ein neues protestantisches Abendmahlsverständnis geschaffen, mit dem man auf landeskirchlicher Ebene die Trennung hat überwinden können.
Leuenberg ist aber nicht gleich Marburg. Schon inhaltlich nicht, und - siehe meinen Beitrag von gestern Abend - auch vom Kontext nicht. Leuenberg hat kein neues Abendmahlsverständnis geschaffen, nur festgestellt dass die unterschiedlichen Verständnisse nicht kirchentrennend sein müssen.

Die Wahrheit ist doch dass es jeden Sonntag in jeder Kirche so viele Verständnisse gibt wie es Gläubige hat, die das Abendmahl empfangen. Mindestens.

Das bringt mich zum nächsten Punkt:
Marcus hat geschrieben:
Samstag 30. Januar 2021, 22:38
Ich halte die Überzeugung, dass Verneiner der Realpräsenz Christi sich das Sakrament zum eigenen Gericht nehmen, nicht für unbiblisch. Hier geht es letztlich um die Worte Unseres HErrn und Heilandes Jesu Christi: "Das ist mein Leib" und "Das ist mein Blut". Natürlich klingt das für jemanden, der sich selbst als gläubig versteht, aber die Realpräsenz ablehnt, sehr hart. Allerdings hat man als Pastor auch eine seelsorgerische Verantwortung nicht nur gegenüber den eigenen Schafen, sondern auch gegenüber Gästen.
Der Gedanke entspringt ja einer entsprechenden Auslegung von 1. Korinther 11

27
Wer also unwürdig von dem Brot isst oder von dem Kelch des Herrn trinkt, der wird schuldig sein am Leib und Blut des Herrn.
28
Der Mensch prüfe aber sich selbst, und so esse er von diesem Brot und trinke von diesem Kelch.
29
Denn wer isst und trinkt und nicht bedenkt, welcher Leib es ist, der isst und trinkt sich selber zum Gericht.
30
Darum sind auch viele Schwache und Kranke unter euch, und nicht wenige sind entschlafen.
Liest man die Verse im Kontext wird klar dass es um ethische Fragen, um das Verhalten zueinander geht, und nicht um dogmatische Fragen. Die Dogmatik zu klären ist doch eh keine Anfrage an den einzelnen, individuellen Gläubigen sondern an die Kirche. Wenn unsere Taufe und unsere Teilnahme von unserem individuellen Verständnis abhängt, sollte niemand getauft werden und niemand zum Abendmahl eingeladen werden.
TillSchilling hat geschrieben:
Sonntag 31. Januar 2021, 09:17
Marcus hat geschrieben:
Samstag 30. Januar 2021, 22:38
Aus der Geschichte ist bekannt, dass Luther die unterschiedliche Auffassung der Reformierten um Zwingli als kirchentrennend angesehen hat und auch die Marburger Gespräche nicht dazu geführt haben, dass man sich im Abendmahlsstreit hat einigen können. Mit der Leuernberger Konkordie hat man de facto ein neues protestantisches Abendmahlsverständnis geschaffen, mit dem man auf landeskirchlicher Ebene die Trennung hat überwinden können.
Leuenberg ist aber nicht gleich Marburg. Schon inhaltlich nicht, und - siehe meinen Beitrag von gestern Abend - auch vom Kontext nicht. Leuenberg hat kein neues Abendmahlsverständnis geschaffen, nur festgestellt dass die unterschiedlichen Verständnisse nicht kirchentrennend sein müssen.

Die Wahrheit ist doch dass es jeden Sonntag in jeder Kirche so viele Verständnisse gibt wie es Gläubige hat, die das Abendmahl empfangen. Mindestens.

Das bringt mich zum nächsten Punkt:
Marcus hat geschrieben:
Samstag 30. Januar 2021, 22:38
Ich halte die Überzeugung, dass Verneiner der Realpräsenz Christi sich das Sakrament zum eigenen Gericht nehmen, nicht für unbiblisch. Hier geht es letztlich um die Worte Unseres HErrn und Heilandes Jesu Christi: "Das ist mein Leib" und "Das ist mein Blut". Natürlich klingt das für jemanden, der sich selbst als gläubig versteht, aber die Realpräsenz ablehnt, sehr hart. Allerdings hat man als Pastor auch eine seelsorgerische Verantwortung nicht nur gegenüber den eigenen Schafen, sondern auch gegenüber Gästen.
Der Gedanke entspringt ja einer entsprechenden Auslegung von 1. Korinther 11

27
Wer also unwürdig von dem Brot isst oder von dem Kelch des Herrn trinkt, der wird schuldig sein am Leib und Blut des Herrn.
28
Der Mensch prüfe aber sich selbst, und so esse er von diesem Brot und trinke von diesem Kelch.
29
Denn wer isst und trinkt und nicht bedenkt, welcher Leib es ist, der isst und trinkt sich selber zum Gericht.
30
Darum sind auch viele Schwache und Kranke unter euch, und nicht wenige sind entschlafen.
Liest man die Verse im Kontext wird klar dass es um ethische Fragen, um das Verhalten zueinander geht, und nicht um dogmatische Fragen. Die Dogmatik zu klären ist doch eh keine Anfrage an den einzelnen, individuellen Gläubigen sondern an die Kirche. Wenn unsere Taufe und unsere Teilnahme von unserem individuellen Verständnis abhängt, sollte niemand getauft werden und niemand zum Abendmahl eingeladen werden.

Ich habe nicht geschrieben, dass mit der Leuenberger Konkordie de jure ein neues und einheitliches protestantisches Abendmahlsverständnis geschaffen worden ist, sondern de facto. Man hat in der Konkordie ein gemeinsames Grundverständnis zum Abendmahl festgehalten und festgestellt, dass die Unterschiede im Abendmahlsverständnis nicht kirchentrennend sind. Als gemeinsames Verständnis hat man Folgendes festgehalten:
1. Abendmahl

Im Abendmahl schenkt sich der auferstandene Jesus Christus in seinem für alle dahingegebenen Leib und Blut durch sein verheißendes Wort mit Brot und Wein. So gibt er sich selbst vorbehaltlos allen, die Brot und Wein empfangen; der Glaube empfängt das Mahl zum Heil, der Unglaube zum Gericht.

Die Gemeinschaft mit Jesus Christus in seinem Leib und Blut können wir nicht vom Akt des Essens und Trinkens trennen. Ein Interesse an der Art der Gegenwart Christi im Abendmahl, das von dieser Handlung absieht, läuft Gefahr, den Sinn des Abendmahls zu verdunkeln.

Wo solche Übereinstimmung zwischen Kirchen besteht, betreffen die Verwerfungen der reformatorischen Bekenntnisse nicht den Stand der Lehre dieser Kirchen.

https://www.ekd.de/Leuenberger-Konkordi ... -11308.htm
Die Formulierung in Abs. 1 ist so allgemein gehalten, dass darin auch ein Calvinist sein Abendmahlsverständnis herauslesen kann, wonach der Gläubige den im Himmel zur Rechten Gottes sitzenden Jesus Christus im Moment des Kommunionsvollzugs geistlich empfängt. Abs. 2 könnte man positiv aufnehmen, soweit damit ausgesagt werden soll, dass es unrecht ist, jemanden das Abendmahl in beiderlei Gestalt vorzuenthalten oder Abendmahl ohne empfangende Gemeinde zu feiern. Allerdings kann der Absatz aber auch so aufgefasst werden, dass Jesus Christus nur während des Empfangs des Sakramentes gegenwärtig (ob geistlich oder wahrhaft mit Leib und Blut wird ebenfalls nicht gesagt) ist. Der Absatz 3 macht deutlich, dass die Beteiligten ihre gegenseitigen Lehrverurteilungen aufgrund dieses Grundkonsens zurücknehmen, womit sie letztlich ihr eigenes Abendmahlsverständnis relativiert haben bzw. damit faktisch die über den Grundkonsens hinausgehenden Lehrunterschiede für gleichberechtigt innerhalb der begründeten Abendmahls- und Kirchengemeinschaft und damit letztlich für gleichgültig erklärt haben. Zudem muss bedacht werden, dass man innerhalb des Geltungsbereichs der Konkordie Theologie an einer Universität im Gebiet einer ev.-ref. Kirche studiert und sein Vikariat in einer Unionskirche absolviert haben kann und letztlich doch eine Pfarrstelle in einer ev.-luth. Gemeinde annehmen kann.

Würde man Wert auf die rechte Lehre innerhalb seiner eigenen Konfession, insbesondere im Zusammenhang mit dem Hl. Abendmahl legen, könnte niemals ein reformierter Theologe eine Pfarrstelle in einer ev.-luth. Kirchengemeinde bekleiden, wenn er nicht zuvor glaubhaft zum Luthertum konvertiert und nochmals geprüft worden ist. Letztlich ist der festgehaltene Grundsens zur offiziellen und allgemeinen Lehre innerhalb dieser Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft geworden.

Es ist Aufgabe der Kirche bzw. deren Amtsträger dafür Sorge zu tragen, dass die eigenen Glieder den rechten Glauben dargelegt bekommen. Zudem obliegt diese Verantwortung auch den christlichen Eltern gegenüber ihren Kindern. Dass es Verwirrungen um das rechte Sakramentsverständnis gibt, ist letztlich auch einerseits eine Folge der Lehrbeliebigkeit und andererseits der fehlenden konsequenten Lehrunterweisung.

Zum Abendmahl äußert sich Apostel Paulus im 1. Korintherbrief 11, 17-34 und übt dabei an mehreren Stellen Kritik. In Vers 18 geht er auf die bestehende Uneinigkeit in der Gemeinde und im Vers danach auf Spaltungen ein, die sein müssen, damit sichtbar wird, wer sich im Glauben bewährt hat. Die Verse 20-22 stellen klar, dass die Gemeinde nicht gemeinsam das vom Herrn eingesetzte Abendmahl feiert, sondern, dass jeder sein eigenes mitgebrachtes Mahl isst und den eigenen Wein trinkt. In den folgenden Versen wird nochmals die Unwürdigkeit dieser Praxis erläutert. Verse 27-29 lauten:

„Darum wird jeder, der gedankenlos und leichtfertig von diesem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, schuldig am Leib und am Blut unseres Herrn. Jeder soll sich also prüfen und erst dann von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wer davon nimmt, ohne zu bedenken, dass es hier um den Leib von Christus geht, der liefert sich selbst dem Gericht Gottes aus“

Apostel Paulus tadelt zwar besonders die nicht der Einsetzung Christi entsprechende Abendmahlsfeier, aber davor schon die bestehende Uneinigkeit in der Lehre. Zudem machen die Verse 27-29 deutlich, dass sich jeder, der die Kommunion empfangen will, sich darüber bewusst sein muss, dass es hier um Leib und Blut Christi geht. Eine gemeinsame Abendmahlsfeier setzt daher nicht nur voraus, dass die Sakramentsverwaltung stiftungsgemäß erfolgt, sondern auch, dass zwischen den Kommunizierenden Lehrkonsens bzw. ein einheitliches Verständnis, auch zum Sakrament, besteht.

Die Gültigkeit des Hl. Abendmahls und der Hl. Taufe hängt nicht vom individuellen Verständnis des Empfangenden ab, sondern von der rechten einsetzungsgemäßen Verwaltung. Vom Glauben des Empfangenden hängt aber ab, ob er das jeweilige Sakrament letztlich heilswirksam empfängt. Hierbei sollte bedacht werden, dass die Sakramente als gestiftete Gnadenmittel unter „sola gratia“ fallen und die Gnade durch den Glauben ergriffen werden muss.
Jesus spricht: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.“ (Joh. 14,6)

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Marcus
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Re: 10. Jahrestag GE zur Rechtfertigungslehre

Beitrag von Marcus »

Petrus hat geschrieben:
Sonntag 31. Januar 2021, 10:17
Marcus hat geschrieben:
Samstag 30. Januar 2021, 19:14
Als Glied der SELK bekenne ich mit vollumfänglich zum gesamten Inhalt des Konkordienbuches.
danke Dir, für die Info!

Eine Frage, dazu:

gibt es bei Euch immer noch diese "Abendmahlsbücher", in die man sich eintragen muß vorher, damit man zum Abendmahl gehen darf?

und noch eine zweite Frage: Was müßte ich tun, um als Christ röm.-kath. Konfession zum Abendmahl zugelassen zu werden? (womit ich meinerseits nicht das geringste Problem hätte (die damalige Diskussion, ob "Trans- oder Consubstantiation, ist meiner Meinung nach längst gegessen).

fragt der Petrus.

p.s. Die SELK ist mir sehr wohl ein Begriff. Wie geht es Euch heute? Werdet Ihr auch immer weniger, so wie wir auch?
Zu Frage 1: Ja, es gibt auch heute noch Listen, in denen man sich einträgt, wenn man das Abendmahl empfangen will. So weiß der Pfarrer, wer und wie viele voraussichtlich das Sakrament empfangen möchten, so dass er nicht zu viel und nicht zu wenig Wein und Hostien konsekriert. Besucht man eine auswärtige Gemeinde und möchte dort am Abendmahl teilnehmen, stellt man sich auch dem dortigen Pfarrer gegenüber vor dem Beginn des Gottesdienstes vor.

Zu Frage 2: Da zwischen der SELK und der RKK keine Kommunionsgemeinschaft besteht, kann ein römischer Katholik grundsätzlich nicht in der SELK das Abendmahl empfangen. Es ist aber möglich, dass der jeweilige Pfarrer im Rahmen seiner seelsorgerischen Verantwortung ausnahmsweise auch Christen zum Empfang des Hl. Abendmahls zulassen kann, sofern sie sich zur Realpräsenz bekennen. In Deinem Fall dürfte aber zu klären sein, weshalb Du bei der SELK die Kommunion empfangen willst, wo Du doch als Katholik genügend Möglichkeiten hättest, in einer röm.-kath. Gemeinde die Kommunion zu empfangen. Ebenso wird man Dich vermutlich damit konfrontieren, dass es Dir nach dem Recht der RKK nicht erlaubt ist, in der SELK das Abendmahl zu empfangen. Und solltest Du zum Abendmahl zugelassen werden, so wirst Du damit rechnen müssen, dass man Dich früher oder später auf eine offizielle Konversion ansprechen wird. Dir muss klar sein, dass Du mit der Teilnahme am Abendmahl auch den Wunsch nach Gemeinschaft mit der SELK bzw. deren Glieder zum Ausdruck bringst. Hat man früher konvertieren wollen, so hat man dies durch die Teilnahme am Abendmahl der Gemeinschaft vollzogen, der man sich hat anschließen möchten.

Zu Frage 3: Die SELK hat in den letzten Jahren i.d.R. mehr Glieder verloren als hinzugewonnen. Ein leidiges Dauerthema in der SELK ist die Sache Frauenordination. Auch wenn der für Fragen der Lehre zuständige Pfarrkonvent die FO immer abgelehnt hat, so werden ständig Arbeitsgruppen eingesetzt, die sich mit dem Thema sowie Pro- und Kontraargumenten befassen sollen. Mir kommt es so vor, als wollen manche der Pfarrerschaft so lange auf die Nerven gehen, bis sich der Pfarrkonvent irgendwann mal dafür ausspricht und die Synode die FO mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit beschließt.
Jesus spricht: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.“ (Joh. 14,6)

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Marcus
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Re: 10. Jahrestag GE zur Rechtfertigungslehre

Beitrag von Marcus »

TillSchilling hat geschrieben:
Sonntag 31. Januar 2021, 12:32
Marcus hat geschrieben:
Samstag 30. Januar 2021, 22:38
Noch bedeutender als die rechte Lehre zum Hl. Abendmahl ist für evangelische Christen allerdings die Rechtfertigungslehre gewesen. Ich frage mich, wie man die zwischen dem Lutherischen Weltbund mit Rom ausgehandelte Erklärung zur Rechtfertigungslehre annehmen und damit gegenüber Lutheranern und Katholiken den falschen Eindruck erwecken kann, man sei sich in der Rechtfertigungslehre mit Rom im Grunde einig, wenn es letztlich die römisch-katholische Kirche bis heute ablehnt, sich zur Rechtfertigung allein aus Gnade um Christi willen und allein durch den Glauben zu bekennen und Lehren und Praktiken, welche dem ev.-luth. Rechtfertigungsverständnis entgegenstehen, bis heute nicht revidiert und abgeschafft hat? Jeder aufrechte und von seinem Glauben überzeugter Lutheraner und Katholik dürfte bzw. müsste doch gar diese Erklärung als Mogelpackung wahrnehmen, oder?
Mogelpackung ist ein sehr hartes Wort und ich finde es angesichts der Motivation hinter der GER - nämlich mehr Einheit und damit ein besseres Zeugnis gegenüber den Nichtchristen - unpassend. Inhaltlich gebe ich dir aber (fast) recht. Man ist sich eigentlich nicht einig geworden, hat aber Definitionsfragen klären können und falsche Bewertungen korrigieren können. Man hat also mehr Verständnis für die Position des Gegenüber gewinnen können und das auch schriftlich fixiert. Das ist doch auch was wert. Und ich begrüsse es sehr dass alle Beteiligten sich von Gott zu diesem Dialog berufen fühlen. Es ist uns eben nicht freigestellt ob wir Verständnis und Möglichkeiten der Wiedervereinigung suchen oder nicht. Das sie so getan haben als sei viel mehr erreicht ist zwar falsch, aber nicht in böser Absicht. Was ist denn die Alternative?

Es lohnt sich mal die Gedanken der VELKD dazu zu lesen:

https://www.velkd.de/publikationen/publ ... kation=491
TillSchilling hat geschrieben:
Sonntag 31. Januar 2021, 12:32
Marcus hat geschrieben:
Samstag 30. Januar 2021, 22:38
Noch bedeutender als die rechte Lehre zum Hl. Abendmahl ist für evangelische Christen allerdings die Rechtfertigungslehre gewesen. Ich frage mich, wie man die zwischen dem Lutherischen Weltbund mit Rom ausgehandelte Erklärung zur Rechtfertigungslehre annehmen und damit gegenüber Lutheranern und Katholiken den falschen Eindruck erwecken kann, man sei sich in der Rechtfertigungslehre mit Rom im Grunde einig, wenn es letztlich die römisch-katholische Kirche bis heute ablehnt, sich zur Rechtfertigung allein aus Gnade um Christi willen und allein durch den Glauben zu bekennen und Lehren und Praktiken, welche dem ev.-luth. Rechtfertigungsverständnis entgegenstehen, bis heute nicht revidiert und abgeschafft hat? Jeder aufrechte und von seinem Glauben überzeugter Lutheraner und Katholik dürfte bzw. müsste doch gar diese Erklärung als Mogelpackung wahrnehmen, oder?
Mogelpackung ist ein sehr hartes Wort und ich finde es angesichts der Motivation hinter der GER - nämlich mehr Einheit und damit ein besseres Zeugnis gegenüber den Nichtchristen - unpassend. Inhaltlich gebe ich dir aber (fast) recht. Man ist sich eigentlich nicht einig geworden, hat aber Definitionsfragen klären können und falsche Bewertungen korrigieren können. Man hat also mehr Verständnis für die Position des Gegenüber gewinnen können und das auch schriftlich fixiert. Das ist doch auch was wert. Und ich begrüsse es sehr dass alle Beteiligten sich von Gott zu diesem Dialog berufen fühlen. Es ist uns eben nicht freigestellt ob wir Verständnis und Möglichkeiten der Wiedervereinigung suchen oder nicht. Das sie so getan haben als sei viel mehr erreicht ist zwar falsch, aber nicht in böser Absicht. Was ist denn die Alternative?

Es lohnt sich mal die Gedanken der VELKD dazu zu lesen:

https://www.velkd.de/publikationen/publ ... kation=491
Die röm.-kath. Kirche grenzt sich seit dem 2. Vatikanischen Konzil nicht mehr konsequent von anderen Weltreligionen ab. Ganz im Gegenteil: Man bringt sogar noch Anerkennung für sie zum Ausdruck. Schaut man sich bestimmte Verhaltensweise ihrer höchsten Vertreter seit dem 2. VK gegenüber Vertretern anderer Religionen und den Gebräuchen und „Heiligtümer“ anderer Religionen an, wird man seine Zweifel daran haben können, ob durch oder in Zusammenarbeit mit der römisch-katholischen Kirche der christliche Glaube glaubhaft gegenüber Nicht-Christen verkündet wird. Wie will man z. B. einen Muslim ernsthaft davon überzeugen, dass die Bibel das Wort Gottes ist, wenn bereits der früher als höchste Repräsentant des Christentums wahrgenommene Papst Johannes Paul II einen Koran geküsst hat? Oder wie soll man einen Angehörigen eines lateinamerikanischen indigenen Volkes davon glaubhaft überzeugen, dass er Götzendienst betreibt, wenn das derzeitige Oberhaupt der röm.-kath. Kirche deren Mutter-Erde-Göttin im „gottesdienstlichen“ Rahmen seine Wertschätzung zum Ausdruck bringt? Es gibt genügend Katholiken, auch in diesem Forum, die alles andere als angetan davon sind. Ebenso wenig glaubhaft sind natürlich die Landeskirchen, deren Vertreter und Theologen Bibelkritik üben und auch zentrale christliche Lehren hinterfragen oder gar verneinen.
Jesus spricht: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.“ (Joh. 14,6)

TillSchilling

Re: 10. Jahrestag GE zur Rechtfertigungslehre

Beitrag von TillSchilling »

Siard hat geschrieben:
Sonntag 31. Januar 2021, 09:13
TillSchilling hat geschrieben:
Samstag 30. Januar 2021, 22:20
Lutherisch, uniert, reformiert ... heutzutage kann man froh sein wenn sie christlich sind.
Damit hast Du selbstverständlich recht! (Und ich fürche, daß dies inzwischen auch für Rom gilt. :tuete: )
Wieso inzwischen, das gilt doch schon seit Trient für Rom. Mindestens. [Smiley, das schnell wegrennt und Deckung nimmt]

TillSchilling

Re: 10. Jahrestag GE zur Rechtfertigungslehre

Beitrag von TillSchilling »

Danke für deine umfangreichen, interessanten und kompetenten Antworten, Marcus. Es wird jetzt ein bisschen viel. Ich sehe drei verschiedene Themen:
  • 1. Die GER und die Ökumene
    2. Die EKD und ihre Gliedkirchen und ihre Stellung zu den lutherischen Bekenntnissen. Vor allem im Licht der Leuenberger Konkordie
    3. Die Interpretation von 1. Korinther 11 und die Sicht der SELK dazu
Ich weiss nicht ob wir alle Themen weiterdiskutieren wollen bzw. ob wir das schaffen. Gerne möchte ich aber den Punkt 3 aufgreifen. Allerdings in einem eigenen Thread.

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