Steuerrechtliches

Von Orgelpfeifen, Zimbelspielern und Kantoren.
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Lord Mouton
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Steuerrechtliches

Beitrag von Lord Mouton »

Hallo zusammen,

Ich spiele ab und an vertretungsweise in meiner Gemeinde oder bei Beerdigungen Orgel, unterschreib da 'nen Wisch und bekomm mein Geld.
Hab leider überhaupt keine Ahnung von Steuerm 😅

Muss ich das zwangsläufig in einer Steuererklärung anzeigen?
Wie ist das mit nem Steuerfreibetrag?
Und irgendjemand meinte mal, ich müsse, unabhängig von der Anzahl der Dienste oder des verdientem Geldes, zwingend ein Kleingewerbe anmelden, stimmt das?

Wäre dankbar über jede Hilfe :)
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!

Raphael

Re: Steuerrechtliches

Beitrag von Raphael »

Lord Mouton hat geschrieben:
Dienstag 20. März 2018, 23:07
Hallo zusammen,

Ich spiele ab und an vertretungsweise in meiner Gemeinde oder bei Beerdigungen Orgel, unterschreib da 'nen Wisch und bekomm mein Geld.
Hab leider überhaupt keine Ahnung von Steuerm 😅

Muss ich das zwangsläufig in einer Steuererklärung anzeigen?
Wie ist das mit nem Steuerfreibetrag?
Und irgendjemand meinte mal, ich müsse, unabhängig von der Anzahl der Dienste oder des verdientem Geldes, zwingend ein Kleingewerbe anmelden, stimmt das?

Wäre dankbar über jede Hilfe :)
Grundsätzlich gilt, das jegliches Einkommen eines Staatsbürgers steuerpflichtig ist; es sei denn, die Steuergesetze sehen eine andere Regelung vor.

Bei dem geschilderten Sachverhalt dürfte es sich um Einkommen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG handeln. Hier gibt es eine Freigrenze von 256 € p.a.. Freigrenze heißt hier, daß man bis 256 € nichts zu versteuern hat. Wenn die Einkommen jedoch 256 € p.a. übersteigen, muss der gesamte Betrag - also auch die ersten 256 € - in der Steuererklärung als Einkommen angegeben werden.

Zu berücksichtigen ist noch:
Einkommen = Einnahmen minus Werbungskosten

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taddeo
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Re: Steuerrechtliches

Beitrag von taddeo »

Lord Mouton hat geschrieben:
Dienstag 20. März 2018, 23:07
Hallo zusammen,

Ich spiele ab und an vertretungsweise in meiner Gemeinde oder bei Beerdigungen Orgel, unterschreib da 'nen Wisch und bekomm mein Geld.
Hab leider überhaupt keine Ahnung von Steuerm 😅

Muss ich das zwangsläufig in einer Steuererklärung anzeigen?
Wie ist das mit nem Steuerfreibetrag?
Und irgendjemand meinte mal, ich müsse, unabhängig von der Anzahl der Dienste oder des verdientem Geldes, zwingend ein Kleingewerbe anmelden, stimmt das?

Wäre dankbar über jede Hilfe :)
Grundsätzlich kann dir das zuständige Referat für Kirchenmusik in deinem Bistum da Auskunft geben, wie das bei euch geregelt ist.

Gewerbe anmelden ist Unfug, allein schon deshalb, weil für "Gewerbe" eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht vorliegen muß, was bei einem Gelegenheitsorganisten praktisch ausgeschlossen ist. Außerdem wäre Orgelspielen eine künstlerische Tätigkeit, die nicht als Gewerbe einzustufen ist, sondern allenfalls als freiberufliche selbständige Tätigkeit.

Die Einnahmen, die du bekommst, mußt du auf alle Fälle in der Steuererklärung angeben. Wenn du pro Jahr nicht mehr als 2.400 Euro bekommst, dann fällt das normalerweise unter die sog. Übungsleiterpauschale. Die ist im Steuerformular in der Anlage S (Selbständige Tätigkeit), Seite 2, Sonstiges, "Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit als ..." in voller ausbezahlter Höhe einzutragen. Diese Einnahmen sind komplett steuer- und sozialabgabenfrei. In diesem Fall muß dir aber die Pfarrei eine jährliche Bestätigung ausstellen, daß du Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG erhalten hast, und deren Betrag darin exakt beziffern.

Solltest du mehr als diese 2.400 Euro bekommen, müßtest du es im selben Formular auf Seite 1 als selbständige Tätigkeit eintragen und voll versteuern. Dabei könntest du natürlich alle Ausgaben, die dir im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit entstehen (Fahrtkosten, Literatur etc.) als Werbungskosten abziehen und nur den verbleibenden "Gewinn" eintragen.

Aber, wie gesagt: Erkundige dich unbedingt beim Kirchenmusikreferat, wie das bei euch genau geregelt ist! Die Gepflogenheiten unterscheiden sich da bistumsweise etwas voneinander.

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Niels
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Re: Steuerrechtliches

Beitrag von Niels »

In Deinem Fall ist das logischerweise das Erzbistum Paderborn.
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

Raphael

Re: Steuerrechtliches

Beitrag von Raphael »

Die Mitteilungen von taddeo sind offensichtlich korrekter als meine. :tuete:

Andere Kirchenmusiker sehen das ebenfalls so:
Kirchenmusikalische Beschäftigungsverhältnisse und deren sozialrechtliche Einordnung

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taddeo
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Re: Steuerrechtliches

Beitrag von taddeo »

Ergänzend hierzu die Regelungen im Bistum Regensburg - es ist aber nicht gesagt, daß die zB in Paderborn identisch gelten:
https://kirchenmusik-regensburg.de/allg ... ionen.html (runterscrollen zu "Sozialversicherungspflicht bei kirchenmusikalischer Tätigkeit ohne Vertrag")
Einen vergleichbaren Link habe ich auf der Website des Referats Kirchenmusik Paderborn nicht gefunden. Also sollte man unbedingt dort nachfragen.

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