Überlieferte Lieder und Urheberrecht?

Von Orgelpfeifen, Zimbelspielern und Kantoren.
Raimund J.
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Überlieferte Lieder und Urheberrecht?

Beitrag von Raimund J. »

Frage:

Kann ich bei einem überlieferten Lied (mir sind keine mit Quellenangabe versehenen niedergeschriebenen Texte und Noten dazu bekannt, jedoch wird das Lied Jahr für Jahr gesungen), wenn ich zum überlieferten Text u. Gesang einen Notensatz schreibe, mir diesen irgendwie schützen lassen?
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
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taddeo
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Re: Überlieferte Lieder und Urheberrecht?

Beitrag von taddeo »

Raimund Josef H. hat geschrieben:Frage:

Kann ich bei einem überlieferten Lied (mir sind keine mit Quellenangabe versehenen niedergeschriebenen Texte und Noten dazu bekannt, jedoch wird das Lied Jahr für Jahr gesungen), wenn ich zum überlieferten Text u. Gesang einen Notensatz schreibe, mir diesen irgendwie schützen lassen?
Zwei grundsätzliche Antworten fürs erste:
1. Der Notensatz ist aus sich heraus als Dein geistiges Eigentum geschützt, sobald Du ihn geschrieben hast. Du mußt dafür gar nichts tun (zumindest nicht nach deutschem Urheberrecht).
2. Du kannst den Satz zB bei einer Verwertungsgesellschaft "schützen", d. h. registrieren lassen (zb bei der GEMA). Das ist aber nur sinnvoll, wenn Du den Notensatz auch wirtschaftlich verwerten willst (also irgendwie Geld damit verdienen), denn sonst ist Dein Mitgliedsbeitrag für die GEMA höher als Deine Tantiemen. Voraussetzung ist logischerweise, daß der Satz auch aufgeführt und dies an die GEMA gemeldet wird.

Wenn Du mehr dazu wissen möchtest, melde Dich vielleicht mal per PN bei mir; wenn man konkret wüßte, um welches Lied es geht, könnte man genauere Angaben machen.

Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

Es geht um ein (vermutlich jahrhunderte altes) Lied zum heiligen Wendelin, daß hier bei uns alljährlich zum hier traditionell stattfindenden Wendelinifest gesungen wird. Es ist nur mündlich überliefert. Vor jahrzehnten wurde lediglich der Text einmal zum austeilen in der Kirche niedergeschrieben. Die DIN A4 Blätter lagern in der Sakristei und werden jeweils am Wendelinifest in die Bänke gelegt.

Ich dachte mir nun, ich gestalte vielleicht mal ein schönes Faltblatt mit Noten und Liedtext, dazu noch ein paar Zeilen zur örtlichen Geschichte der Wendelin-Verehrung und ein Bild.

Was ich aber vermeiden möchte ist, daß "unser Lied" (wenn es publiziert oder ggf. auch mal im Internet veröffentlicht wird), dann plötzlich von einem Verlag oder einer anderen Person vereinnahmt wird.
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taddeo
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Beitrag von taddeo »

Raimund Josef H. hat geschrieben:Was ich aber vermeiden möchte ist, daß "unser Lied" (wenn es publiziert oder ggf. auch mal im Internet veröffentlicht wird), dann plötzlich von einem Verlag oder einer anderen Person vereinnahmt wird.
Wenn das Lied wirklich alt ist, dann ist es im Prinzip "gemeinfrei", d. h. jeder kann es herausgeben, bearbeiten oder Sätze dazu schreiben, wie er will.
Wenn Du einen mehrstimmigen Satz dazu schreibst, kann der nur mit Deiner ausdrücklichen Zustimmung verwendet werden. Es wird keinen seriösen Verlag geben, der den Satz dann einfach publiziert, ohne Dich zu fragen - juristisch kämen die sonst in Teufels Küche, wenn Du was gegen sie unternehmen willst.
Unerlaubte Nutzung durch Privatpersonen ist im Musikgeschäft allerdings ein leidiges Thema, Kopien sind in beliebiger Stückzahl gleich gemacht. Gegen eine Verwendung Deines Satzes könntest Du Dich juristisch wehren, gegen eine Verwendung des Liedes an sich nicht, sobald es mal irgendwo öffentlich greifbar ist. Du kannst höchstens die graphische Gestaltung, in der Du das Lied und seinen Text publizierst, für 25 Jahre als "Erstpublikation" bei der Verwertungsgesellschaft Musikedition registrieren und schützen lassen. Sobald aber einer hergeht und das Lied einfach neu setzt, würde Dir das auch nichts nützen. Die VG Musikedition ist ohnehin mit etwas Vorsicht zu genießen, die haben im Gegensatz zur GEMA knüppelharte Konditionen, die nicht gerade zum Vorteil der Kunden sind.
Als erstes sollte man aber vielleicht versuchen, den Ursprung des Liedes herauszufinden. Es gibt zu geistlichen Volksliedern einerseits gute wissenschaftliche Literatur, andererseits könnte man - wenn es sich wirklich um ein nur regional bekanntes Lied handelt - etwa über das zuständige Bistumsarchiv versuchen, Näheres herauszbringen.

Vielleicht helfen Dir meine Angaben ein bißchen weiter. Viel Erfolg mit der Spurensuche!

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