Selbstbestimmungsrecht
Selbstbestimmungsrecht
Raphael hat im Thread: Kollar und Habit geschrieben:
"Nun, Vergleiche hinken selbstverständlich immer, aber nichtsdestoweniger verstärkt sich der Eindruck, daß selbst die überwiegende Anzahl von Gläubigen, die Priester werden wollen, eine Beschränkung ihres „Selbstbestimmungsrechtes“ vehement ablehnen, wenn es um die persönliche Bekleidung geht.
Es wird von der Kirche die Schaffung einer herausragenden Position für alle Lebensbereiche verlangt, jedoch ist man nicht bereit, von sich aus auch auf die verstehbaren Wünsche der Kirche als Organisation einzugehen. Hier scheint die Anspruchshaltung der modernen, westlichen Gesellschaften durch, die als modernistisch gegeißelt werden kann. Hieß es nicht 'mal Priestersein ist Berufung und nicht Beruf? "
Meine Frage dazu ist:
Gibt es eigentlich eine thelogische Grundlegung des Begriffs "Selbstbestimmungsrecht"? Was sagen die Kirchenväter dazu? Darf das Selbbestimmungsrecht eingeschränkt werden? Und wenn ja, wann und wozu und von wem?
Ich frage zum einen, weil mich das persönlich interessiert
und zum anderen, weil eine Bekannte von mir ihre Dipomarbeit zum Thema "Gesetzliche Betreuung" schreibt und sie ein Kapitel zum Thema "Selbstbestimmungsrecht aus christlicher Sicht" einfügen will.
Ich fände es gerade in diesem Zusammenhang schon tragisch, wenn sich herausstellen würde, dass das Recht auf Selbstbestimmung nicht theologisch grundzulegen ist, denn das würde ja heißen, wenn ich mal alt und tattrig bin, darf der Staat alles mit mir machen und kann sich dabei noch auf die Theologie berufen, oder???
fragt Wise Guy
"Nun, Vergleiche hinken selbstverständlich immer, aber nichtsdestoweniger verstärkt sich der Eindruck, daß selbst die überwiegende Anzahl von Gläubigen, die Priester werden wollen, eine Beschränkung ihres „Selbstbestimmungsrechtes“ vehement ablehnen, wenn es um die persönliche Bekleidung geht.
Es wird von der Kirche die Schaffung einer herausragenden Position für alle Lebensbereiche verlangt, jedoch ist man nicht bereit, von sich aus auch auf die verstehbaren Wünsche der Kirche als Organisation einzugehen. Hier scheint die Anspruchshaltung der modernen, westlichen Gesellschaften durch, die als modernistisch gegeißelt werden kann. Hieß es nicht 'mal Priestersein ist Berufung und nicht Beruf? "
Meine Frage dazu ist:
Gibt es eigentlich eine thelogische Grundlegung des Begriffs "Selbstbestimmungsrecht"? Was sagen die Kirchenväter dazu? Darf das Selbbestimmungsrecht eingeschränkt werden? Und wenn ja, wann und wozu und von wem?
Ich frage zum einen, weil mich das persönlich interessiert
und zum anderen, weil eine Bekannte von mir ihre Dipomarbeit zum Thema "Gesetzliche Betreuung" schreibt und sie ein Kapitel zum Thema "Selbstbestimmungsrecht aus christlicher Sicht" einfügen will.
Ich fände es gerade in diesem Zusammenhang schon tragisch, wenn sich herausstellen würde, dass das Recht auf Selbstbestimmung nicht theologisch grundzulegen ist, denn das würde ja heißen, wenn ich mal alt und tattrig bin, darf der Staat alles mit mir machen und kann sich dabei noch auf die Theologie berufen, oder???
fragt Wise Guy
Es ist nicht so wichtig etwas über Gott zu wissen, sondern ihn zu kennen. (Rahner)
- Robert Ketelhohn
- Beiträge: 26021
- Registriert: Donnerstag 2. Oktober 2003, 09:26
- Wohnort: Velten in der Mark
- Kontaktdaten:
- Robert Ketelhohn
- Beiträge: 26021
- Registriert: Donnerstag 2. Oktober 2003, 09:26
- Wohnort: Velten in der Mark
- Kontaktdaten:
- Robert Ketelhohn
- Beiträge: 26021
- Registriert: Donnerstag 2. Oktober 2003, 09:26
- Wohnort: Velten in der Mark
- Kontaktdaten:
- Robert Ketelhohn
- Beiträge: 26021
- Registriert: Donnerstag 2. Oktober 2003, 09:26
- Wohnort: Velten in der Mark
- Kontaktdaten:
Und ich stör’ mich doch am Selbstbestimmungsrecht. Der Hinweis auf »Mächte und Gewalten«, denen wir uns nicht unterordnen sollen, geht ins Leere, denn er sagt noch nichts darüber, ob wir selbst die Herren sein können, sollen oder dürfen. Wer ist der Herr meines Lebens?
Das „Selbstbestimmungsrecht“ postuliert mich selber zum Herrn.
Mit dem Begriff der »Mächte und Gewalten« wäre ich übrigens auch etwas vorsichtiger …
Das „Selbstbestimmungsrecht“ postuliert mich selber zum Herrn.
Mit dem Begriff der »Mächte und Gewalten« wäre ich übrigens auch etwas vorsichtiger …
Paulus (Col 1,16; cf. Rm 8,38-39; Eph 1,20-21) hat geschrieben:»Denn in ihm ist alles erschaffen worden, was im Himmel und was auf Erden ist, das Sichtbare und das Unsichtbare, seien es Throne oder Herrschaften oder Fürstentümer oder Gewalten: alles ist durch ihn und für ihn geschaffen«
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
Auch wenn Gott etwas geschaffen hat, so besagt dies nichts über den Gehorsam gegenüber den geschaffenen Dingen aus. Ja, das Selbstbestimmungsrecht wird oft so verstanden, daß es zum eigenen Herrn postuliert - natürlich. Aber genau das erläutert die Bibel.
Hier wird Selbstbestimmung definiert als "Ich kann tun und lassen was ich will". Das wird aber recht schnell gestutzt auf ein "Ich muß mich an Regeln halten" - egal aus welcher Einflugschneise man kommt. Dann aber ist die Frage: Welches sind die die Regeln, die ich im Rahmen meines Selbstbestimmungsrechtes einhalten muß. Darauf antwortet die Bibel.
Hier wird Selbstbestimmung definiert als "Ich kann tun und lassen was ich will". Das wird aber recht schnell gestutzt auf ein "Ich muß mich an Regeln halten" - egal aus welcher Einflugschneise man kommt. Dann aber ist die Frage: Welches sind die die Regeln, die ich im Rahmen meines Selbstbestimmungsrechtes einhalten muß. Darauf antwortet die Bibel.
- Robert Ketelhohn
- Beiträge: 26021
- Registriert: Donnerstag 2. Oktober 2003, 09:26
- Wohnort: Velten in der Mark
- Kontaktdaten:
Die »Throne, Herrschafte, Fürstentümer und Gewalten« meines Apostelzitats sind Ordnungen der Engel, Stefan; nur darauf wollte ich mit diesem Zitat hinaus, als Kontrast zu deiner Rede von den »Mächten und Gewalten«. Das eigentliche war davor schon gesagt.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
ich denke, dass das Wort "Recht" in dem Zusammenhang unglücklich gewählt ist; es handelt sich einfach um eine Art "Freiheit". Und selbst diese "Freiheit" ist fatal, denn sie beinhaltet u.a., dass er sich selbst schaden darf bis zum Geht-nicht-mehr. Deshalb Freiheit in Anführungszeichen.
Man muss außerdem unterscheiden zwischem dem Selbstbestimmungrecht, das ihm von außen gewährt wird (durch andere Menschen mittels Grundrechte, Gesetze und Verfassung) und dem individuellen Begriff des Selbstbestimmungsrecht, das in seinem Innern als Begriff existiert. Diese beiden Dinge können sehr wohl kollidieren.
In der Bibel festgeschrieben ist die Würde und Einzigartigkeit des Menschen.
Geronimo
Man muss außerdem unterscheiden zwischem dem Selbstbestimmungrecht, das ihm von außen gewährt wird (durch andere Menschen mittels Grundrechte, Gesetze und Verfassung) und dem individuellen Begriff des Selbstbestimmungsrecht, das in seinem Innern als Begriff existiert. Diese beiden Dinge können sehr wohl kollidieren.
In der Bibel festgeschrieben ist die Würde und Einzigartigkeit des Menschen.
Geronimo