Äh nein - auch von meinem geistlichen Begleiter weiß ich daß es genau 2 Blicke gibt. 1.) Auf den Auszuteilernden Herrn und 2.) wenn Handkommunion praktiziert wurde wohin der Herr wandert um ggf einschreiten zu können.maliems hat geschrieben: Man kanns übertreiben. Und trotzdem habe ich grosses Verständnis dafür, dass manche Priester den Augenkontakt vermeiden.
Es ist ja inzwischen ganz üblich, dass Priester und kommunizierender sich ganz fest in die Augen schauen.
Mund- und Handkommunion II
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
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Meine Gedanken dazu:
Die Weisung der US-Bischofskonferenz ist meines Wissens das einzige Dokument, das etwas Augen-relevantes enthält. Da steht, wenn man die Kommunion auf die Zunge empfangen will (stehend, denn das ist die Norm in den Vereinigten Staaten), soll man den Kopf zurücklegen und die Augen schließen.
Das mag ehrfurchtsvoll aussehen, beinhaltet aber die potentielle Gefahr, dem Kommunionsspender auf die Finger zu beißen — ich weiß, wovon ich rede.
Wenn man die Kommunion stehend auf die Zunge empfangen will und die Augen offen hat, guckt man dem Spender auf jeden Fall ins Gesicht. Man sollte nach Möglichkeit nicht zu streng starren, das könnte aussehen wie: "Gib mir die Kommunion auf die Zunge, oder es passiert was."
Wenn man an der Kommunionbank knieend empfängt, sieht man das Gesicht des Priesters nicht.
Die Weisung der US-Bischofskonferenz ist meines Wissens das einzige Dokument, das etwas Augen-relevantes enthält. Da steht, wenn man die Kommunion auf die Zunge empfangen will (stehend, denn das ist die Norm in den Vereinigten Staaten), soll man den Kopf zurücklegen und die Augen schließen.
Das mag ehrfurchtsvoll aussehen, beinhaltet aber die potentielle Gefahr, dem Kommunionsspender auf die Finger zu beißen — ich weiß, wovon ich rede.
Wenn man die Kommunion stehend auf die Zunge empfangen will und die Augen offen hat, guckt man dem Spender auf jeden Fall ins Gesicht. Man sollte nach Möglichkeit nicht zu streng starren, das könnte aussehen wie: "Gib mir die Kommunion auf die Zunge, oder es passiert was."
Wenn man an der Kommunionbank knieend empfängt, sieht man das Gesicht des Priesters nicht.
???
meine zeit im neuen ritus ist jetzt gut 10 Jahre her. bei uns war der von mir beschriebene blick usus. und ich kenne eine ganze menge kirchen der näheren und weiteren umgebung. dieser "magische blick" begegnete besonders übrigens auch bei den kommunionausteilenden laien.Linus hat geschrieben:Äh nein - auch von meinem geistlichen Begleiter weiß ich daß es genau 2 Blicke gibt. 1.) Auf den Auszuteilernden Herrn und 2.) wenn Handkommunion praktiziert wurde wohin der Herr wandert um ggf einschreiten zu können.maliems hat geschrieben: Man kanns übertreiben. Und trotzdem habe ich grosses Verständnis dafür, dass manche Priester den Augenkontakt vermeiden.
Es ist ja inzwischen ganz üblich, dass Priester und kommunizierender sich ganz fest in die Augen schauen.
Es ist echt traurig zu glauben das so viele Christen meinen sie seien "bessere" Christen und "heiliger" und wissen alles besser bloß weil sie die MK bevorzugen.......
Wie schon einer schrieb: Wer sagt ich habe nicht genau die gleiche Hochachtung vorm dem Herrn, wenn ich IHN in der Hand empfange????
Erst der Mensch, dann das Gesetzt.....denn Gott ist die [Punkt] Bloß weil man alle Gesetze achtet ist man noch nicht im Reich Gottes angekommen (das ja hier schon beginnt!)
Demnächst meinen Leute auch noch uneheliche Kinder und so dürfen keine Kommunion empfangen oder so.... Es wird immer [Punkt]
Wie steht es mit DEINER Beziehung zu GOTT???? Deiner ganz persönlichen Beziehung???????
Wie schon einer schrieb: Wer sagt ich habe nicht genau die gleiche Hochachtung vorm dem Herrn, wenn ich IHN in der Hand empfange????
Erst der Mensch, dann das Gesetzt.....denn Gott ist die [Punkt] Bloß weil man alle Gesetze achtet ist man noch nicht im Reich Gottes angekommen (das ja hier schon beginnt!)
Demnächst meinen Leute auch noch uneheliche Kinder und so dürfen keine Kommunion empfangen oder so.... Es wird immer [Punkt]
Wie steht es mit DEINER Beziehung zu GOTT???? Deiner ganz persönlichen Beziehung???????
Noch was zum Thema "Unsitte sich beim Kommuniongang segnen zu lassen"
wo ist das Problem wenn manche sich "nur" segnen lassen, weil sie momentan keine Kommunion empfangen möchten????
Ich finde das einen großen und großartigen [Punkt] Die Personen sind sich sehr bewusst, dass sie in ihrer momentanen Verfassung nicht kommunizieren möchten, möchten aber gerne teilhaben an IHM und IHM nahe sein, IHN spüren.
Was ist daran eine Unsitte?????
wo ist das Problem wenn manche sich "nur" segnen lassen, weil sie momentan keine Kommunion empfangen möchten????
Ich finde das einen großen und großartigen [Punkt] Die Personen sind sich sehr bewusst, dass sie in ihrer momentanen Verfassung nicht kommunizieren möchten, möchten aber gerne teilhaben an IHM und IHM nahe sein, IHN spüren.
Was ist daran eine Unsitte?????
Es ist auch meines Erachtens kein Problem, wenn auch nicht ganz im Sinne des 2. Vatikanischen Konzils (siehe dessen Liturgiekonstitution "Sacrosanctum Concilium"), das sich vehement gegen Verdopplungen ausgesprochen hat - schließlich werden alle Gläubigen am Ende der Messe noch einmal gesegnet:Tobit hat geschrieben: wo ist das Problem wenn manche sich "nur" segnen lassen, weil sie momentan keine Kommunion empfangen möchten????
34. Die Riten mögen den Glanz edler Einfachheit an sich tragen und knapp, durchschaubar und frei von unnötigen Wiederholungen sein.
(...)
50. (...) Was im Lauf der Zeit verdoppelt oder weniger glücklich eingefügt wurde, soll wegfallen.
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Als Gläubige möchte ich aber auch Augenkontakt zum Leib Christi haben. Und wenn schon der Priester "Der Leib Christi" schon sagt, wenn ich diesen noch gar nicht sehen kann, z. B. weil der Abstand zu groß ist und ich erst noch um die Kurve gehen muss, dann ist hier etwas von Seiten des Priesters falsch gelaufen.maliems hat geschrieben: Man kanns übertreiben. Und trotzdem habe ich grosses Verständnis dafür, dass manche Priester den Augenkontakt vermeiden.
Es ist ja inzwischen ganz üblich, dass Priester und kommunizierender sich ganz fest in die Augen schauen.
wobei wir beim strang mund- hand-kommunion sind: bei der mundkommunion ist der blick in die augen kaum möglich. da der mund offen ist, wird auch nicht mit amen geantwortet und somit gibt´s hier weniger probleme.
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Warum regst du dich gleich auf? - Diese Zeit, in der so etwas vorkam ist schon sehr lange vorbei. Da durften uneheliche Kinder auch keine Priester werden. - Das weiß ich von meinem Onkel der Priester ist. Als er studierte wurde ein Kandidat abgelehnt, weil er ein uneheliches Kind war. (Mein Onkel ist übrigens vor 45 Jahren geweiht worden.)Tobit hat geschrieben: Demnächst meinen Leute auch noch uneheliche Kinder und so dürfen keine Kommunion empfangen oder so.... Es wird immer [Punkt]
Tobit hat geschrieben:Noch was zum Thema "Unsitte sich beim Kommuniongang segnen zu lassen"
wo ist das Problem wenn manche sich "nur" segnen lassen, weil sie momentan keine Kommunion empfangen möchten????
Ich finde das einen großen und großartigen [Punkt] Die Personen sind sich sehr bewusst, dass sie in ihrer momentanen Verfassung nicht kommunizieren möchten, möchten aber gerne teilhaben an IHM und IHM nahe sein, IHN spüren.
Was ist daran eine Unsitte?????
Unsitte deshalb, weil der Platz falsch ist. Der Segen findet am Ende statt.
Ich antworte als Tradi:Raphaela hat geschrieben: Als Gläubige möchte ich aber auch Augenkontakt zum Leib Christi haben. Und wenn schon der Priester "Der Leib Christi" schon sagt, wenn ich diesen noch gar nicht sehen kann, z. B. weil der Abstand zu groß ist und ich erst noch um die Kurve gehen muss, dann ist hier etwas von Seiten des Priesters falsch gelaufen.
1.: Der Augenkontakt zum Allerheiligsten, der für die katholische Frömmigkeit sehr wichtig ist, findet in der Messe vor allem während des Einsetzungsberichtes und vor der Kommunion (Herr ich bin nicht würdig) statt.
2.: Die Liturgiereform hat aus dem Kommunionritus etwas anderes gemacht, als er es vor ihr war.
"Der Leib Christi-Amen" als Dialog zwischen Priester und Kommunikant... Mir ist nicht ganz klar, wozu es hier ein Dialog nötig wurde. Ich befürchte, da ist die neue Liturgie klerikaler als die alte.
Wenn der Priester dagegen traditionell spricht: "Corpus Domini nostri Jesu Christi perducat te ad vitam aeternam" und der Kommunikant den Mund bei geschlossenen oder halb geschlossenen Augen öffnet, dann tritt die Person des Priesters wesentlich zurück.
Falsch!maliems hat geschrieben:(...) bei der mundkommunion ist der blick in die augen kaum möglich. da der mund offen ist, wird auch nicht mit amen geantwortet und somit gibt´s hier weniger probleme.
Ob "Amen" oder nicht, hängt nicht mit der Form der Kommunion, sondern mit der Form des Ritus zusammen.
Außerordentliche Form: (möglichst) nur Mundkommunion und kein "Amen".
Ordentliche Form: Hand- oder Mundkommunion und immer "Amen".
Im Zusammenhang mit dem Verhalten der Kommunionspender (ordentliche und außerordentliche) ist mir übrigens aufgefallen, daß eigentliche alle die Hostie in die Hand des Kommunikanten legen, sobald sie "der Leib Christi" gesagt haben. Teilweise sogar währenddessen. Auf das "Amen" des Kommunikanten wartet eigentlich keiner.
Daher sorgen die vereinzelten "Mundkommunizierer" auch immer für eine heilsame Unterbrechung dieses Automatismus.

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Ich will ja gar nicht dem Priester anschauen, habe oben schon im Fettdruck geschrieben, worum es mir geht. - Und nachdem ich nicht besonders groß bin (nicht mal 160 cm), habe ich sowieso meist keinen Augenkontakt mit dem Priester, wenn er mir den Leib Christi hinhält, so dass ich diesen deutlich sehen kann.maliems hat geschrieben:Ich antworte als Tradi:Raphaela hat geschrieben: Als Gläubige möchte ich aber auch Augenkontakt zum Leib Christi haben. Und wenn schon der Priester "Der Leib Christi" schon sagt, wenn ich diesen noch gar nicht sehen kann, z. B. weil der Abstand zu groß ist und ich erst noch um die Kurve gehen muss, dann ist hier etwas von Seiten des Priesters falsch gelaufen.
1.: Der Augenkontakt zum Allerheiligsten, der für die katholische Frömmigkeit sehr wichtig ist, findet in der Messe vor allem während des Einsetzungsberichtes und vor der Kommunion (Herr ich bin nicht würdig) statt.
2.: Die Liturgiereform hat aus dem Kommunionritus etwas anderes gemacht, als er es vor ihr war.
"Der Leib Christi-Amen" als Dialog zwischen Priester und Kommunikant... Mir ist nicht ganz klar, wozu es hier ein Dialog nötig wurde. Ich befürchte, da ist die neue Liturgie klerikaler als die alte.
Wenn der Priester dagegen traditionell spricht: "Corpus Domini nostri Jesu Christi perducat te ad vitam aeternam" und der Kommunikant den Mund bei geschlossenen oder halb geschlossenen Augen öffnet, dann tritt die Person des Priesters wesentlich zurück.
Es ist so, wie Michaelis gesagt hat. Beim außerordentlichen Ritus betet der Priester (oder Diakon, Kommunionhelfer gibt es dort meist nicht) für den Empfangenden das kurze Gebet, und beim ordentlichen Ritus bekräftigt der Empfangende mit seinem Amen, daß es der Leib Christi ist.
Es stimmt, viele warten nicht auf das Amen, und bei Mundkommunion legen sie Hostie häufig schon rein, wenn der Empfangende "Amen" sagen will.
@ Raphaela: Es gibt auch sehr kleine Priester. Der kleinste, mit dem ich je zu tun hatte, war keine 1,40 groß, also selbst, wenn er "auf dem Treppchen" stand noch nicht größer als ich.
Nachtrag @ maliems: Ich kenne das Gebet als "Corpus Domini nostri Jesu Christi custodiat animam tuam in vitam æternam. Amen."
Es stimmt, viele warten nicht auf das Amen, und bei Mundkommunion legen sie Hostie häufig schon rein, wenn der Empfangende "Amen" sagen will.
@ Raphaela: Es gibt auch sehr kleine Priester. Der kleinste, mit dem ich je zu tun hatte, war keine 1,40 groß, also selbst, wenn er "auf dem Treppchen" stand noch nicht größer als ich.
Nachtrag @ maliems: Ich kenne das Gebet als "Corpus Domini nostri Jesu Christi custodiat animam tuam in vitam æternam. Amen."
???
Vor zwei Wochen in der Sonntagsmesse (Neuer Ritus) gesehen: Zwei ältere Damen fielen aus der Masse der Handkommunizierenden dadurch auf, dass sie sich hinknieten und die Kommunion vom Pfarrer in den Mund empfingen.
Gruß, ad_hoc
Gruß, ad_hoc
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)
Der Zeremonienmweister des Papstes stellt klar
Mundkomunion ist der normalfall die Handkomunion iast ein Indult
wenn dem so ist währe kein Priester oder diakon zur Spendung der Handkomunion verpflichtet den ein Indult ist ein Privileg das man nicht in Anspruch nehmen muß wenn die Mundkomunion der normal fall im lateinischen Ritus ist verpflichtet das Spender und Empfänger
man sollte diese Fragen der Gottesdienstkongregation vorlegen
http://www.oecumene.radiovaticana.org/t ... p?c=241023
Mundkomunion ist der normalfall die Handkomunion iast ein Indult
wenn dem so ist währe kein Priester oder diakon zur Spendung der Handkomunion verpflichtet den ein Indult ist ein Privileg das man nicht in Anspruch nehmen muß wenn die Mundkomunion der normal fall im lateinischen Ritus ist verpflichtet das Spender und Empfänger
man sollte diese Fragen der Gottesdienstkongregation vorlegen
http://www.oecumene.radiovaticana.org/t ... p?c=241023
Doch, Sie sind zur Spendung der Handkommunion an einen rechtmäßig nicht verhinderten Empfänger verpflichtet.
Adressat des Indultes sind die Bischofskonferenzen, denen vom hl. Stuhl damit die Erlaubnis gegeben wird, diese Art der Kommunionspendung allgemein zu gestatten.
Nach dem Grundsatz, daß jede Vorschrift des Kirchenrechts (und in gleicher Weise auch die entsprechenden liturgischen Regelungen zum Sakramentenrecht) so weit als möglich zugunsten der Gläubigen auszulegen ist, darf hier die Spendung des Sakramentes nicht verweigert werden.
Dies gilt übrigens auch in der außerordentlichen Form!
Dort darf zwar darauf hingewiesen werden, daß die Form nur die Mundkommunion kennt, aber er darf einem Gläubigen, der trotzdem auf der Handkommnuinon besteht, sie nicht verweigern.
Adressat des Indultes sind die Bischofskonferenzen, denen vom hl. Stuhl damit die Erlaubnis gegeben wird, diese Art der Kommunionspendung allgemein zu gestatten.
Nach dem Grundsatz, daß jede Vorschrift des Kirchenrechts (und in gleicher Weise auch die entsprechenden liturgischen Regelungen zum Sakramentenrecht) so weit als möglich zugunsten der Gläubigen auszulegen ist, darf hier die Spendung des Sakramentes nicht verweigert werden.
Dies gilt übrigens auch in der außerordentlichen Form!
Dort darf zwar darauf hingewiesen werden, daß die Form nur die Mundkommunion kennt, aber er darf einem Gläubigen, der trotzdem auf der Handkommnuinon besteht, sie nicht verweigern.
Das ist zu kurz gegriffen. Der Hl. Vater hat den Gebrauch des Missale von 1962 gestattet. Die Form der Kommunionspendung steht aber nicht in diesem Messbuch.maliems hat geschrieben:nein. handkommunion ist nicht bestandteil des außerord. ritusses.
So wünschenswert es ist, dass nur noch Mundkommunion gespendet wird (in beiden Formen), hier ist ein echtes rechtliches Problem, das durch die Kommission geregelt werden muss, und zwar am besten schon in den zu erwartenden Ausführungsbestimmungen.
- monsieur moi
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- Wohnort: Bistum Münster
Sie stehen nicht gleichberechtigt nebeneinander.
maliems hat insofern recht, als die Handkommunion nicht Bestandteil des a.o. Ritus ist. Deshalb ist ja auch ein entsprechender Hinweis an die Gläubigen zulässig.
Aber deswegen darf trotzdem keinem Gläubigen, der sich diesem Hinweis widersetzt, die Kommunion verweigert werden.
maliems hat insofern recht, als die Handkommunion nicht Bestandteil des a.o. Ritus ist. Deshalb ist ja auch ein entsprechender Hinweis an die Gläubigen zulässig.
Aber deswegen darf trotzdem keinem Gläubigen, der sich diesem Hinweis widersetzt, die Kommunion verweigert werden.
kannst du das belegen in bezug auf die außerordentliche form?michaelis hat geschrieben:Doch, Sie sind zur Spendung der Handkommunion an einen rechtmäßig nicht verhinderten Empfänger verpflichtet.
Adressat des Indultes sind die Bischofskonferenzen, denen vom hl. Stuhl damit die Erlaubnis gegeben wird, diese Art der Kommunionspendung allgemein zu gestatten.
Nach dem Grundsatz, daß jede Vorschrift des Kirchenrechts (und in gleicher Weise auch die entsprechenden liturgischen Regelungen zum Sakramentenrecht) so weit als möglich zugunsten der Gläubigen auszulegen ist, darf hier die Spendung des Sakramentes nicht verweigert werden.
Dies gilt übrigens auch in der außerordentlichen Form!
Dort darf zwar darauf hingewiesen werden, daß die Form nur die Mundkommunion kennt, aber er darf einem Gläubigen, der trotzdem auf der Handkommnuinon besteht, sie nicht verweigern.
wie ich vorhin erwähnte man sollte diese frage der gottesdienstkongregation vorlegen
sehe ich bnicht so den der hl. vater hat auxch den gebrauch des rituales von 1962 gestattet und dieses buch kernnt nur die Mundkomunioniustus hat geschrieben:Das ist zu kurz gegriffen. Der Hl. Vater hat den Gebrauch des Missale von 1962 gestattet. Die Form der Kommunionspendung steht aber nicht in diesem Messbuch.maliems hat geschrieben:nein. handkommunion ist nicht bestandteil des außerord. ritusses.
So wünschenswert es ist, dass nur noch Mundkommunion gespendet wird (in beiden Formen), hier ist ein echtes rechtliches Problem, das durch die Kommission geregelt werden muss, und zwar am besten schon in den zu erwartenden Ausführungsbestimmungen.
Das sehe ich nicht so. Die Instruktion Redemptionis Sacramentum sagt hierzu:michaelis hat geschrieben:Doch, Sie sind zur Spendung der Handkommunion an einen rechtmäßig nicht verhinderten Empfänger verpflichtet.
Adressat des Indultes sind die Bischofskonferenzen, denen vom hl. Stuhl damit die Erlaubnis gegeben wird, diese Art der Kommunionspendung allgemein zu gestatten.
Nach dem Grundsatz, daß jede Vorschrift des Kirchenrechts (und in gleicher Weise auch die entsprechenden liturgischen Regelungen zum Sakramentenrecht) so weit als möglich zugunsten der Gläubigen auszulegen ist, darf hier die Spendung des Sakramentes nicht verweigert werden.
Obwohl jeder Gläubige immer das Recht hat, nach seiner Wahl die heilige Kommunion mit dem Mund zu empfangen,[178] soll in den Gebieten, wo es die Bischofskonferenz erlaubt und der Apostolische Stuhl rekognosziert hat, auch demjenigen die heilige Hostie ausgeteilt werden, der das Sakrament mit der Hand empfangen möchte. Man soll aber sorgfältig darauf achten, daß der Kommunikant die Hostie sofort vor dem Spender konsumiert, damit niemand mit den eucharistischen Gestalten in der Hand weggeht. Wenn eine Gefahr der Profanierung besteht, darf die heilige Kommunion den Gläubigen nicht auf die Hand gegeben werden.
Die kompetente Person, die zu entscheiden hat, ob die Gefahr einer Profanierung vorliegt, ist hier der Priester, er kann ja schlecht bei jeder Kommunionausteilung den Bischof fragen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass das Messbuch von 1962 als gedruckter Text nur Rechtscharakter hat mit Bezug auf die Praxis, die 1962 vorlag und nicht auf die Praxis, die später mit eindeutigem Bezug auf ein anderes Messbuch gekommen ist.iustus hat geschrieben:Das ist zu kurz gegriffen. Der Hl. Vater hat den Gebrauch des Missale von 1962 gestattet. Die Form der Kommunionspendung steht aber nicht in diesem Messbuch.maliems hat geschrieben:nein. handkommunion ist nicht bestandteil des außerord. ritusses.
Sehr interessante Stelle, die ich nicht kannte.Leguan hat geschrieben:
Das sehe ich nicht so. Die Instruktion Redemptionis Sacramentum sagt hierzu:
...Wenn eine Gefahr der Profanierung besteht, darf die heilige Kommunion den Gläubigen nicht auf die Hand gegeben werden.
Die kompetente Person, die zu entscheiden hat, ob die Gefahr einer Profanierung vorliegt, ist hier der Priester, er kann ja schlecht bei jeder Kommunionausteilung den Bischof fragen.
Ich kenne Beispiele aus der Praxis, wo der o.g. Hinweis erfolgte, aber die Hand ausgestreckt wurde. Der Zelebrant sagte "bitte Mundkommunion", woraufhin der Messbesucher (interessanterweise ein Kölner Dechant i.R.) sich die Hostie selber aus dem Kelch holte. :ikb_schmoll:
Erstmal Guten Morgen!
Dann
@ Ottaviani:
Die Unzulässigkeit einer Verweigerung der Kommunion im a.o.R. an einen Gläubigen der auf Handkommunion "besteht", kann man aus den Entscheidungen der Gottesdienstkongregation zum Thema "Verweigerung der Kommunion an Kniende in den USA" ableiten.
In den USA lautet die Anweisung der Bischofskonferenz (im o.R.), daß die Gläubigen die Kommunion stehend empfangen sollen. Diese Vorschrift liegt im Rahmen dessen, was die Bischofskonferenz zu entscheiden hat und ist von Rom rekognisziert worden. (Ob das jetzt gut oder schlecht ist, lassen wir hier mal außen vor.)
Nun gab es daraufhin Fälle, in denen Gläubige entgegen der geltenden Norm die Kommunion kniend empfangen wollten, was ihnen in einigen Gemeinden verwehrt wurde. Darauf ging die Sache zur Gottesdienstkongregation nach Rom.
Diese hat daraufhin wie folgt entschieden:
Entsprechend bedeuted dies für die a.o.F, daß das Bestehen auf der Handkommunion seitens des Gläubigen zwar (wahrscheinlich) falsch und eventuell sogar rechtswiedrig ist, ihm aber trotzdem die Kommunion nicht verweigert werden darf, da weder öffentliche Sünde, noch Schisma oder Häresie vorliegen.
Nur für den Fall, daß der Priester nach Gesprächen mit dem Gläubigen (außerhalb der Messe) oder aufgrund anderer eindeutiger Beobachtungen zu dem Schluß kommt, daß das Bestehen auf der handkommunion nur zum Zwecke des Protestes o.ä. dient, könnte er eventuell aufgrund einer eindeutig nicht vorhandenen "rechten Disposition" die Kommunion verweigern.
@maliems:
Der Hinweis auf die "Gefahr der Profanierung" bedeutet lediglich, daß der Priester die Eucharistie dann nicht in die Hand geben darf, wenn er befürchten muß, daß dieser Gläubige sie anschließend entwenden wird.
Dann
@ Ottaviani:
Die Unzulässigkeit einer Verweigerung der Kommunion im a.o.R. an einen Gläubigen der auf Handkommunion "besteht", kann man aus den Entscheidungen der Gottesdienstkongregation zum Thema "Verweigerung der Kommunion an Kniende in den USA" ableiten.
In den USA lautet die Anweisung der Bischofskonferenz (im o.R.), daß die Gläubigen die Kommunion stehend empfangen sollen. Diese Vorschrift liegt im Rahmen dessen, was die Bischofskonferenz zu entscheiden hat und ist von Rom rekognisziert worden. (Ob das jetzt gut oder schlecht ist, lassen wir hier mal außen vor.)
Nun gab es daraufhin Fälle, in denen Gläubige entgegen der geltenden Norm die Kommunion kniend empfangen wollten, was ihnen in einigen Gemeinden verwehrt wurde. Darauf ging die Sache zur Gottesdienstkongregation nach Rom.
Diese hat daraufhin wie folgt entschieden:
Quelle(...) und betrachtet jede Verweigerung der Heiligen Kommunion gegenüber einem Glied der Gläubigen auf Basis seiner oder ihrer knieenden Haltung als schwerwiegende Verletzung eines der fundamentalsten Rechte des Christgläubigen, namentlich jenes auf die Hilfe durch ihre Hirten mittels der Sakramente (Codex Iuris Canonici, canon 213). In Anbetracht des Gesetzes, welches da lautet "Die geistlichen Amtsträger dürfen die Sakramente denen nicht verweigern, die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind" (canon 843 § 1), sollte es keine solche Verweigerung gegenüber irgendeinem Katholiken geben, der sich selbst in der Heiligen Messe zum Empfang der Heiligen Kommunion präsentiert, außer in jenen Fällen, in denen aufgrund von unverbesserlicher öffentlicher Sünde oder hartnäckiger Form der Häresie oder des Schismas, welches öffentlich bekannt oder ausgesprochen wurde, die Gefahr eines groben Ärgernisses bei anderen Gläubigen gegeben ist.
Entsprechend bedeuted dies für die a.o.F, daß das Bestehen auf der Handkommunion seitens des Gläubigen zwar (wahrscheinlich) falsch und eventuell sogar rechtswiedrig ist, ihm aber trotzdem die Kommunion nicht verweigert werden darf, da weder öffentliche Sünde, noch Schisma oder Häresie vorliegen.
Nur für den Fall, daß der Priester nach Gesprächen mit dem Gläubigen (außerhalb der Messe) oder aufgrund anderer eindeutiger Beobachtungen zu dem Schluß kommt, daß das Bestehen auf der handkommunion nur zum Zwecke des Protestes o.ä. dient, könnte er eventuell aufgrund einer eindeutig nicht vorhandenen "rechten Disposition" die Kommunion verweigern.
@maliems:
Der Hinweis auf die "Gefahr der Profanierung" bedeutet lediglich, daß der Priester die Eucharistie dann nicht in die Hand geben darf, wenn er befürchten muß, daß dieser Gläubige sie anschließend entwenden wird.
Ich glaube, ich lehne mich zu weit aus dem Fenster, wenn ich einfach mal voraussage, daß diese Entscheidung folgenden Tenor haben wird:
"Handkommunion im a.o.R. ist zwar nicht richtig, berechtigt aber nicht zur Verweigerung."
Ein Verstoß gegen eine liturgische Regelung berechtigt einfach nicht zur Verweigerung von Sakramenten an einen ansonsten unbehinderten Empfänger.
"Handkommunion im a.o.R. ist zwar nicht richtig, berechtigt aber nicht zur Verweigerung."
Ein Verstoß gegen eine liturgische Regelung berechtigt einfach nicht zur Verweigerung von Sakramenten an einen ansonsten unbehinderten Empfänger.
- cantus planus
- Beiträge: 24273
- Registriert: Donnerstag 20. Juli 2006, 16:35
- Wohnort: Frankreich: Département Haut-Rhin; Erzbistum Straßburg
Es bleibt ja die Frage, wie es überhaupt zur - ins unseren Landen - weitverbreiteten Handkommunion kommen konnte. Hier haben die deutschen Bischöfe dem Papst eine Sonderregelung abgetrotzt. Der Vatikan hat immer betont, dass die Mundkommunion die eigentliche Form des Kommunizierens ist.maliems hat geschrieben:Es liegt in der Natur der Sache, dass das Messbuch von 1962 als gedruckter Text nur Rechtscharakter hat mit Bezug auf die Praxis, die 1962 vorlag und nicht auf die Praxis, die später mit eindeutigem Bezug auf ein anderes Messbuch gekommen ist.iustus hat geschrieben:Das ist zu kurz gegriffen. Der Hl. Vater hat den Gebrauch des Missale von 1962 gestattet. Die Form der Kommunionspendung steht aber nicht in diesem Messbuch.maliems hat geschrieben:nein. handkommunion ist nicht bestandteil des außerord. ritusses.
Da die Außerordentliche Form die Handkommunion - wie hier schon mehrfach erwähnt wurde - nicht kennt, wage ich es zu bezweifeln, dass Rom eine dementsprechende Neuregelung erlauben würde. Ich persönlich wäre jedenfalls dagegen.
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Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
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