Geronimo
Danke, Jürgen, für die Information.
Ich hab mal vor längerer Zeit gelesen, dass man im Notfall auch bei einem Laien beichten kann. Weiß aber nicht mehr, wo genau das war ...
![augen roll :roll:](./images/smilies/ikb_rolleyes1.gif)
Ich bin beim Stöbern im CIC auf folgendes gestoßen, was mich irgendwie amüsiert hat:
"Can. 961, § 3. Außerhalb des Beichtstuhls dürfen Beichten nur aus gerechtem Grund entgegengenommen werden."
Was ist denn ein gerechter Grund ?
Und warum muss das eigentlich so haarklein festgelegt werden ?
![Bild](http://www.mainzelahr.de/smile/genervt/whis_suspekt.gif)
Gruß
Angelika