Frage zum kath. Eherecht
Frage zum kath. Eherecht
Hallo.
Ich habe mal eine Frage zum kath. Eherecht (wie der Titel schon sagt). Kurz: ist eine nur standesamtliche Ehe, die von einem aus der Kirche ausgetretenen Katholiken geschlossen wurde, als naturrechtlich unauflöslich zu betrachten oder nicht? Wäre er in der Kirche zum Zeitpunkt der Eheschließung, so wäre sie das ja nicht (mangels Formpflicht). Allerdings handelt es sich ja auch nicht um einen Nicht-Katholiken, weil katholisch getauft.
Ich habe mal eine Frage zum kath. Eherecht (wie der Titel schon sagt). Kurz: ist eine nur standesamtliche Ehe, die von einem aus der Kirche ausgetretenen Katholiken geschlossen wurde, als naturrechtlich unauflöslich zu betrachten oder nicht? Wäre er in der Kirche zum Zeitpunkt der Eheschließung, so wäre sie das ja nicht (mangels Formpflicht). Allerdings handelt es sich ja auch nicht um einen Nicht-Katholiken, weil katholisch getauft.
Re: Frage zum kath. Eherecht
Als getaufter unterliegt er der Formpflicht.Ralf hat geschrieben:Hallo.
Ich habe mal eine Frage zum kath. Eherecht (wie der Titel schon sagt). Kurz: ist eine nur standesamtliche Ehe, die von einem aus der Kirche ausgetretenen Katholiken geschlossen wurde, als naturrechtlich unauflöslich zu betrachten oder nicht? Wäre er in der Kirche zum Zeitpunkt der Eheschließung, so wäre sie das ja nicht (mangels Formpflicht). Allerdings handelt es sich ja auch nicht um einen Nicht-Katholiken, weil katholisch getauft.
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- cathol01
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Re: Frage zum kath. Eherecht
Nein! Ein aus der Kirche Ausgetretener unterliegt nicht mehr der Formpflicht!Cicero hat geschrieben:Als getaufter unterliegt er der Formpflicht.Ralf hat geschrieben:Hallo.
Ich habe mal eine Frage zum kath. Eherecht (wie der Titel schon sagt). Kurz: ist eine nur standesamtliche Ehe, die von einem aus der Kirche ausgetretenen Katholiken geschlossen wurde, als naturrechtlich unauflöslich zu betrachten oder nicht? Wäre er in der Kirche zum Zeitpunkt der Eheschließung, so wäre sie das ja nicht (mangels Formpflicht). Allerdings handelt es sich ja auch nicht um einen Nicht-Katholiken, weil katholisch getauft.
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Re: Frage zum kath. Eherecht
cathol01 hat geschrieben:Nein! Ein aus der Kirche Ausgetretener unterliegt nicht mehr der Formpflicht!Cicero hat geschrieben:Als getaufter unterliegt er der Formpflicht.Ralf hat geschrieben:Hallo.
Ich habe mal eine Frage zum kath. Eherecht (wie der Titel schon sagt). Kurz: ist eine nur standesamtliche Ehe, die von einem aus der Kirche ausgetretenen Katholiken geschlossen wurde, als naturrechtlich unauflöslich zu betrachten oder nicht? Wäre er in der Kirche zum Zeitpunkt der Eheschließung, so wäre sie das ja nicht (mangels Formpflicht). Allerdings handelt es sich ja auch nicht um einen Nicht-Katholiken, weil katholisch getauft.
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Re: Frage zum kath. Eherecht
Ich habe große Zweifel, daß eine Person (alleine) auf dem Standesamt eine Ehe schließen kann - oder gibt es da neue Regelungen?Ralf hat geschrieben:ist eine nur standesamtliche Ehe, die von einem aus der Kirche ausgetretenen Katholiken geschlossen wurde, als naturrechtlich unauflöslich zu betrachten oder nicht?

Gruß Jürgen
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- Robert Ketelhohn
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Der Ausgetretene kann ja einer Formpflicht gar nicht mehr genügen. Für seine standesamtlich geschlossene Ehe gilt also die Vermutung der Sakramentalität. Mangelt es jedoch am Willen, eine Ehe nach christlichem Verständnis zu schließen, dann kommt überhaupt keine Ehe zustande. Eine „Naturehe“ kommt unter Getauften nicht in Betracht.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
...nachdem die beiden miteinander ins Bett gegangen sind...Robert Ketelhohn hat geschrieben:...Für seine standesamtlich geschlossene Ehe gilt also die Vermutung der Sakramentalität. ...

Gruß Jürgen
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Re: Frage zum kath. Eherecht
Oh, bei der zweiten Person handelte es sich hier nicht um eine Christin.Aber die Frage war eher generell gemeint.Juergen hat geschrieben:Ich habe große Zweifel, daß eine Person (alleine) auf dem Standesamt eine Ehe schließen kann - oder gibt es da neue Regelungen?Ralf hat geschrieben:ist eine nur standesamtliche Ehe, die von einem aus der Kirche ausgetretenen Katholiken geschlossen wurde, als naturrechtlich unauflöslich zu betrachten oder nicht?
Und Robert: anstelle Sakramentalität meinst Du wahrscheinlich unauflöslich verheiratet, oder? Kann den ein Katholik außerhalb der Formpflicht ohne beantragte Ausnahemeregelung überhaupt sakramental verheiratet sein (was ja nicht dasselbe ist wie unauflöslich)?
Hach nee, wat kompliziert.
Wie denn nu?
- Robert Ketelhohn
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Re: Frage zum kath. Eherecht
http://www.energy.de/entertainment/news ... index.htmlJuergen hat geschrieben:Ich habe große Zweifel, daß eine Person (alleine) auf dem Standesamt eine Ehe schließen kann - oder gibt es da neue Regelungen?Ralf hat geschrieben:ist eine nur standesamtliche Ehe, die von einem aus der Kirche ausgetretenen Katholiken geschlossen wurde, als naturrechtlich unauflöslich zu betrachten oder nicht?
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- Robert Ketelhohn
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Korrekt.Juergen hat geschrieben:...nachdem die beiden miteinander ins Bett gegangen sind...Robert Ketelhohn hat geschrieben:...Für seine standesamtlich geschlossene Ehe gilt also die Vermutung der Sakramentalität. ...
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Re: Frage zum kath. Eherecht
Nö. Ich meinte Sakramentalität.Ralf hat geschrieben:Und Robert: anstelle Sakramentalität meinst Du wahrscheinlich unauflöslich verheiratet, oder?
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Also Ralf,
eine sakramentale Ehe ist immer unauflöslich.
Eine gültige aber nicht sakramentale Ehe (weil nicht vollzogen) kann unter Umständen aufgelöst werden.
Ergo: die Hochzeitsnacht ist extreeeeeem wichtig
eine sakramentale Ehe ist immer unauflöslich.
Eine gültige aber nicht sakramentale Ehe (weil nicht vollzogen) kann unter Umständen aufgelöst werden.
Ergo: die Hochzeitsnacht ist extreeeeeem wichtig

Gruß Jürgen
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Eine standesamtlich geschlossene Ehe zwischen eines getauften Ausgetretenen und einer Nicht-christin gilt als sakramental und unauflöslich (nachdem die Ehe "konsumiert" worden ist). Das ganze Eherecht ist so paradox und kompliziert, deshalb wundert es nicht, dass es viele Reformvorschläge gibt. Vor allem wird die Koppelung von Vertrag und Sakrament immer wieder kritisiert. Aber so ist die heilige Mutter Kirche nun einmal.
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Das ist mir klar. Neu ist allerdings für mich, dass eine unerlaubterweise außerhalb der Formpflicht geschlossene Ehe dennoch sakramental ist. Ich dachte, sie sei zwar eventuell (und hier griff meine Frage!) unauflöslich, aber sicher nicht sakramental.Juergen hat geschrieben:Also Ralf,
eine sakramentale Ehe ist immer unauflöslich.
- cathol01
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Ich muss die Sachen auch jedes Mal neu nachlesen.Cicero hat geschrieben:cathol01 hat geschrieben:...Das ganze Eherecht ist so paradox und kompliziert,...![]()
Korrigiere mich, da mal wieder eines besseren belehrt / erinnert worden ...
sorry
... ich mag katholisches Eherecht nicht, weil ich so gerne verheiratet bin
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Nein, Leute.
Sakramental ist eine gültig zustandegekommene Ehe unter Getauften sofort nach der beiderseitigen Bekundung des Konsenses. Unauflöslich ist diese sakramentale Ehe aber erst, nachdem sie vollzogen ist. Ich weiß nicht, wie oft unser Kirchenrechtsprof (Eherechtsspezialist!) uns das eingehämmert hat - jedenfalls oft genug, daß es hängengeblieben ist.
Und zur Formpflicht:
Sakramental ist eine gültig zustandegekommene Ehe unter Getauften sofort nach der beiderseitigen Bekundung des Konsenses. Unauflöslich ist diese sakramentale Ehe aber erst, nachdem sie vollzogen ist. Ich weiß nicht, wie oft unser Kirchenrechtsprof (Eherechtsspezialist!) uns das eingehämmert hat - jedenfalls oft genug, daß es hängengeblieben ist.
Nochmal zum Mitschreiben: nach Bekundung des Ehekonsenses (bei Formpflicht natürlich in der vorgeschriebenen Form) ist die Ehe nach Can. 1057 gültig geschlossen (falls keine trennenden Ehehindernisse vorliegen), damit ist sie unter Getauften nach Can. 1055 § 2 bereits sakramental. Solange sie nicht vollzogen ist, ist sie nach Can. 1142 dennoch auflösbar.Can. 1055 - § 1. Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben.
§ 2. Deshalb kann es zwischen Getauften keinen gültigen Ehevertrag geben, ohne daß er zugleich Sakrament ist.
Can. 1057 - § 1. Die Ehe kommt durch den Konsens der Partner zustande, der zwischen rechtlich dazu befähigten Personen in rechtmäßiger Weise kundgetan wird; der Konsens kann durch keine menschliche Macht ersetzt werden.
§ 2. Der Ehekonsens ist der Willensakt, durch den Mann und Frau sich in einem unwiderruflichen Bund gegenseitig schenken und annehmen, um eine Ehe zu gründen.
Can. 1141 - Die gültige und vollzogene Ehe kann durch keine menschliche Gewalt und aus keinem Grunde, außer durch den Tod, aufgelöst werden.
Can. 1142 - Die nicht vollzogene Ehe zwischen Getauften oder zwischen einem getauften und einem ungetauften Partner kann aus einem gerechten Grund auf Bitten beider Partner oder eines Partners, selbst wenn der andere dem widerstrebt, vom Papst aufgelöst werden.
Und zur Formpflicht:
Also keine Formpflicht für Ausgetretene - wenn sonst keine Hindernisse vorliegen, ist eine standesamtlich geschlossene Ehe gültig und, falls der andere Partner getauft ist, sakramental. (Und, sobald vollzogen, unauflöslich.)Can. 1117 - Die oben vorgeschriebene Eheschließungsform muß unbeschadet der Vorschriften des can. 1127, § 2 eingehalten werden, wenn wenigstens einer der Eheschließenden in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist.
- fono
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@cathol
>Eine standesamtlich geschlossene Ehe zwischen eines getauften Ausgetretenen und einer Nicht-christin gilt als sakramental und unauflöslich
Anscheinend nicht in jedem Fall. Denn bei einem Bekannten von mir wird nur die zweite Ehe anerkannt. Er war kath. getauft, ist ausgetreten, hat standesamtlich geheiratet und sich scheiden lassen. Später bekehrte er sich, heiratete freikirchlich und nur diese Ehe wurde bei seiner Konversion anerkannt.
Anscheinend nicht in jedem Fall. Denn bei einem Bekannten von mir wird nur die zweite Ehe anerkannt. Er war kath. getauft, ist ausgetreten, hat standesamtlich geheiratet und sich scheiden lassen. Später bekehrte er sich, heiratete freikirchlich und nur diese Ehe wurde bei seiner Konversion anerkannt.
Eine Ehe, bei der einer der Partner nicht getauft ist, ist nicht sakramental. Ich nehme an, Nicht-Christin bedeutet hier auch Nicht-Getaufte.cathol01 hat geschrieben:Eine standesamtlich geschlossene Ehe zwischen eines getauften Ausgetretenen und einer Nicht-christin gilt als sakramental und unauflöslich (nachdem die Ehe "konsumiert" worden ist).
Re: @cathol
Das kann zum Beispiel sein, wenn er als Ausgetretener vor dem Inkrafttreten des CIC von 1983 standesamtlich geheiratet hat. Da war das nämlich anders geregelt.fono hat geschrieben:Er war kath. getauft, ist ausgetreten, hat standesamtlich geheiratet und sich scheiden lassen. Später bekehrte er sich, heiratete freikirchlich und nur diese Ehe wurde bei seiner Konversion anerkannt.
Daß er unauflöslich verheiratet ist. Jedenfalls, wenn weder Ehehindernisse noch Konsensmängel bestanden haben und die Ehe vollzogen wurde.Ralf hat geschrieben:Ja, richtig.Anastasis hat geschrieben:Ich nehme an, Nicht-Christin bedeutet hier auch Nicht-Getaufte.
(Aber was sage ich jetzt dem Mann? So viele Meinungen...)
Er steht als Ausgetretener nicht unter Formpflicht, also ist die Ehe gültig. Ob sie sakramental ist oder nicht, ist für die Unauflöslichkeit unerheblich, Can. 1141 nennt als Kriterien nur "gültig" und "vollzogen".
Re: @cathol
Es kann aber - unabhängig von dem von Anastasis genannten Grund - auch daran liegen, dass bei der ersten Eheschließung ein Konsensmangel oder ein Ehehindernis vorlag.fono hat geschrieben:>Eine standesamtlich geschlossene Ehe zwischen eines getauften Ausgetretenen und einer Nicht-christin gilt als sakramental und unauflöslich
Anscheinend nicht in jedem Fall. Denn bei einem Bekannten von mir wird nur die zweite Ehe anerkannt. Er war kath. getauft, ist ausgetreten, hat standesamtlich geheiratet und sich scheiden lassen. Später bekehrte er sich, heiratete freikirchlich und nur diese Ehe wurde bei seiner Konversion anerkannt.
Re: @cathol
Aha, und da wird immer von der Jahrtausende alten Institution geredet, die seit Adam und Eva unverändert ist. Wenn da einer durch einen simplen Paragraphen im CIC vor 1983 nicht verheiratet war, nachher aber ist, kann es mit der Unveränderlichkeit der Instituion ja nicht allzuweit hersein.Anastasis hat geschrieben:Das kann zum Beispiel sein, wenn er als Ausgetretener vor dem Inkrafttreten des CIC von 1983 standesamtlich geheiratet hat. Da war das nämlich anders geregelt.fono hat geschrieben:Er war kath. getauft, ist ausgetreten, hat standesamtlich geheiratet und sich scheiden lassen. Später bekehrte er sich, heiratete freikirchlich und nur diese Ehe wurde bei seiner Konversion anerkannt.
Interessant zu wissen bei aktuellen Diskussionen um ELP etc.
Werner
Da käme das hier in Frage:fono hat geschrieben:@Biggi
Ich glaube es war etwas von dem, was du angesprochen hast. Zum Zeitpunkt der ersten Ehe waren er und seine damalige Frau Atheisten. Insofern konnten sie den Sinn der Ehe aus kirchlicher Sicht nicht nachvollziehen. Ganz genau weiß ich es allerdings auch nicht.
Can. 1055 - § 1. Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben.
§ 2. Deshalb kann es zwischen Getauften keinen gültigen Ehevertrag geben, ohne daß er zugleich Sakrament ist.
Can. 1056 - Die Wesenseigenschaften der Ehe sind die Einheit und die Unauflöslichkeit, die in der christlichen Ehe im Hinblick auf das Sakrament eine besondere Festigkeit erlangen.
Can. 1101 - § 1. Es wird vermutet, daß der innere Ehekonsens mit den bei der Eheschließung gebrauchten Worten oder Zeichen übereinstimmt.
§ 2. Wenn aber ein oder beide Partner durch positiven Willensakt die Ehe selbst oder ein Wesenselement der Ehe oder eine Wesenseigenschaft der Ehe ausschließen, ist ihre Eheschließung ungültig.
Quelle: unser Publikaundum dieses WochenendesWas tun, wenn die Ehe zerbrochen ist? - Kirchenrechtler(-Innen) des
Ehegerichtes des Bistums Münster (Bischöfliches Offizialat) bieten eine
Hotline an, in der Auskunft gegeben wird über die kirchenrechtlichen
Möglichkeiten nach einer Ehetrennung. Diese telefonische Auskunft kann
auch anonym erfolgen. die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Tel. 0251-495 60 22: Montag 8. November 14.00 –16.00 Uhr; Dienstag 9.
November 10.30 – 12.30 Uhr; Mittwoch 10. November 14.00-16.00 Uhr.
Unter der gleichen Nummer kann ebenfalls ein Termin für ein
persönliches Beratungsgespräch in Münster vereinbart werden:
Montag-Donnerstag: 8.30-12.00 und 14.00-16.00 Uhr; Freitag 8.30-12.00
Uhr.
- Knecht Ruprecht
- Beiträge: 4553
- Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 21:08
- Wohnort: Zurück in OWL
Wie siehts eigentlich mit der Sakramentalität aus, wenn er katholisch getauft, freikirchlich praktizierend, sie katholisch getauft, ausgetreten,freikirchlich praktizierend ist? (Vor allem es soll eine Mischhochzeit werden mit kath. Priester und freikirchlichem Pastor/Ältesten/Hirten/Obercapo wie auch immer das bei denen heißt.)
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
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Das ist nicht wahr.Ralf hat geschrieben:Es gibt keine "Mischhochzeit", entweder kath. Ritus oder nicht, dann aber nur mit Dispens.
Bei uns gibt es alles: gemischte Trauung mit Pastor+Priester, Trauung nur mit Priester, Trauung nur mit ev. Pastor – das ist die Realität, die mit röm-kath. Vorgaben aus Rom nichts zu tun hat.