Robert Ketelhohn hat geschrieben:Gamaliel hat geschrieben:Der Gebrauch eines Kondoms macht den entsprechenden Akt zu einem in sich schlechten Akt, der unter keinen Umständen erlaubt ist bzw. erlaubt werden kann.
Das wäre, bezogen auf den konkreten Akt im Rahmen gewerbsmäßiger Hurerei, Unsinn. Denn dieser Akt ist bereits von vornherein und aus schwererwiegenden Gründen in sich schlecht, wird also keinesfalls erst durch den Präservativgebrauch schlecht, weshalb dieser für die sittliche Qualifikation des Akts grundsätzlich ohne Belang ist. Siehe dazu das von mir oben bereits dazu Ausgeführte. (Generell verstanden ist Gamaliels zitierter Satz natürlich völlig korrekt.)
Deinen früheren Beitrag habe ich natürlich gelesen, allerdings bewußt unkommentiert gelassen, da es ja hier primär um das Papstbuch geht und nicht um moraltheologische Einzelfragen. Da Du nun aber auch konkret zu meinem Beitrag Stellung nimmst, muß ich mich kurz äußern.
Du verabsäumst es sauber zwischen dem "finis operis" einer Handlung und anderen Umständen zu unterscheiden, die einen Einfluß auf die Moralität einer Handlung haben. Bei der Qualifizierung von "
in sich schlechten" Handlungen ist alleine das "finis operis" bzw. dessen Verhinderung von Bedeutung.
Bezogen auf den Geschlechtsakt bedeutet dies, daß ein solcher keineswegs automatisch
in sich schlecht ist, sobald er (außerhalb der Ehe) vollzogen wird, sondern erst dann, wenn sein Ziel, nämlich die Zeugung von Nachkommenschaft (z.B. durch den Gebrauch von Verhütungsmitteln) verhindert wird.
Während also der außereheliche Verkehr (z.B. mit einer Dirne) selbstverständlich schlecht, d.h. schwer sündhaft ist, fügt der Gebrauch von Verhütungsmitteln diesem Akt eine neue Bosheit hinzu, weil er dadurch zusätzlich zu einem widernatürlichen, d.h.
in sich schlechten Akt wird. Dies überseht ihr beide (Bischof Laun und Du) in euren Ausführungen.