Ob ein Diakon richtigerweise "die Hochzeit macht", ist in erster Linie keine liturgische, sondern eine kirchenrechtliche Frage. Spender des Sakraments sind die Brautleute. Der Geistliche hat eine Rolle, die am ehesten mit der eines Notars beim Immobilienverkauf zu vergleichen ist. Ohne ihn kommt das "Geschäft" prinzipiell nicht zustande. Aber er nimmt eigentlich nur als offizieller Vertreter zur Kenntnis, daß das "Geschäft" abgeschlossen wird. Wer genau bei der Eheschließung diese Rolle des kirchenamtlichen Vertreters übernimmt, ist kirchenrechtlich geregelt.cathfish hat geschrieben: Wenn also ein Diakon "die Hochzeit macht" ist das nicht so ganz ok, richtig?
Prinzipiell könnte das auch ein Laie sein. Das wäre zwar im Sinne der Zeichenhaftigkeit nicht wünschenswert, dogmatisch aber unproblematisch. Umgekehrt ist es nicht automatisch "ok", wenn Priester eine Trauung übernimmt. Das ist zunächst einmal Sache des Ortspfarrers. Ein anderer Geistlicher kann nur einspringen, wenn er dazu auch den Auftrag bekommt.
Wenn in den Büchern des alten Ritus an dieser Stelle kein Diakon vorgesehen ist, dann spiegeln sich darin nur die früheren Rahmenbedingungen - es gab viele Priester, aber keine ständigen Diakone. M.E. müßte eine Diakon heute bei einer Trauung auch assistieren können, wenn sie nach altem Ritus gefeiert wird.