Des Pudels Kern ist wohl, daß man eine Unterscheidung vornehmen muß:Lilaimmerdieselbe hat geschrieben:Sie brauchen es nur zu sagen, dann bin ich raus aus kreuzgang. Ich wäre allerdings froh, wenn Sie mich über die durch mich wirkenden Kräfte, auch per PN, aufklären würden.
1. Aus einer Vergewaltigung kann ein Ergebnis resultieren, welches kein Übel darstellt. Dies stellt eine fundamentale moralische Regel "auf den Kopf", nämlich die, daß man nichts Böses tun darf, um etwas Gutes zu erreichen. Final betrachtet, also vom Ende her, kann dies bei einer Vergewaltigung aber geschehen.
Wieso dies so ist und wie man mit einer derartig verqueren Situation umzugehen hat, kann durchaus moraltheologisch noch vertieft weiterdiskutiert werden.
2. Was meines Erachtens vermieden werden sollte, ist, daß sich die Kirche mit ihrem ganzen moralischen Gewicht vor der vergewaltigten Frau aufbaut und von ihr fordert:
Du mußt ([Punkt]) das durch eine Vergewaltigung empfangene Kind jetzt auch austragen!
Man läuft Gefahr, die Frau damit ein zweites Mal zu vergewaltigen.
Hier ist außerordentlich viel Fingerspitzengefühl für den Einzelfall gefragt und IMHO gibt es da keine allgemeingültige und immer anzuwendende moralische Regel. Wer sich da weiter informieren möchte, kann bspw. hier unter dem Stichwort Epikie nachlesen.
Was man jedoch tun sollte, ist die Frau mit allen pastoralen Mitteln, die zur Verfügung stehen, über den Ernst ihrer Entscheidung aufklären und ihr jede nur mögliche Hilfe anbieten. Und zwar ausdrücklich auch für den Fall, daß sie sich für die "Pille danach" ausspricht.