Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

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Caviteño
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von Caviteño »

umusungu hat geschrieben: exakt darum muss er auf sein Amt verzichten. Ein solcher Bischof ist nicht mehr tragbar.
Die Auswirkungen der Einstellung werden hier dargestellt:
Ruhe an dieser Front hat Tebartz-van Elst deshalb nicht, weil die Einstellung des Verfahrens ihn keineswegs vom Vorwurf der Lüge entlastet. Im Gegenteil. Denn endgültig eingestellt wird das Verfahren nur dann, wenn er eine Geldauflage von 20.000 Euro zahlt. Und wenn er das macht, dann wäre dies faktisch ein Schuldeingeständnis und würde bedeuten, dass Tebartz-van Elst zugibt, gelogen zu haben. Möglicherweise gibt es ein solches Eingeständnis von ihm schon jetzt: Laut Staatsanwaltschaft hat Tebartz-van Elst ein Geständnis abgelegt. Dieses Geständnis, so teilte die Staatsanwaltschaft mit, sei auch der Grund für ihre Einwilligung in die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage gewesen, was in solchen Fällen eine durchaus übliche Praxis ist.

ad_hoc
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von ad_hoc »

umusungu hat geschrieben:
iustus hat geschrieben:Wohl wahr. Gott nimmt dem Großteil der aktiven Gläubigen nicht die Arbeit ab, Barmherzigkeit gegenüber Bischof Franz-Peter zu üben und sich mit ihm zu versöhnen.
Versöhnung nach Amtsverzicht!
Und wann verzichten Sie endlich auf Ihr Amt, [...]? Mit welchem Recht fordern Sie überhaupt den Amtsverzicht des Limburger Bischofs? [...]
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)

Raphael

Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von Raphael »

Caviteño hat geschrieben:
umusungu hat geschrieben:exakt darum muss er auf sein Amt verzichten. Ein solcher Bischof ist nicht mehr tragbar.
Die Auswirkungen der Einstellung werden hier dargestellt:
Ruhe an dieser Front hat Tebartz-van Elst deshalb nicht, weil die Einstellung des Verfahrens ihn keineswegs vom Vorwurf der Lüge entlastet. Im Gegenteil. Denn endgültig eingestellt wird das Verfahren nur dann, wenn er eine Geldauflage von 20.000 Euro zahlt. Und wenn er das macht, dann wäre dies faktisch ein Schuldeingeständnis und würde bedeuten, dass Tebartz-van Elst zugibt, gelogen zu haben. Möglicherweise gibt es ein solches Eingeständnis von ihm schon jetzt: Laut Staatsanwaltschaft hat Tebartz-van Elst ein Geständnis abgelegt. Dieses Geständnis, so teilte die Staatsanwaltschaft mit, sei auch der Grund für ihre Einwilligung in die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage gewesen, was in solchen Fällen eine durchaus übliche Praxis ist.
Diese Darstellung in der Welt ist tendenziös und juristisch nicht haltbar! :regel:

Wenn ein Verfahren nach § 153a StPO eingestellt wird, dann ist der Beschuldigte eben nicht überführt, sondern willigt lediglich in bestimmte Auflagen ein. Diese Auflagen umfassen jedoch kein Schuldeingeständnis.
Diese Zustimmung kann auch aus anderen Gründen gegeben als einer tatsächlich vorhandenen Schuld. Hier im vorliegenden Falle liegt es nahe zu vermuten, daß Bischof Franz-Peter das öffentliche Aufsehen vermeiden wollte, welches eine Hauptverhandlung zwangsläufig mit sich gebracht hätte.

Wenn der Autor des Welt-Artikels jetzt hier vermutet, Bischof Franz-Peter hätte - zumindest gegenüber der Staatsanwaltschaft - ein Schuldeingeständnis abgegeben, ist diese Vermutung unzulässig und rechtlich keinesfalls gedeckt.

Vir Probatus
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von Vir Probatus »

Raphael hat geschrieben:
Caviteño hat geschrieben:
umusungu hat geschrieben:exakt darum muss er auf sein Amt verzichten. Ein solcher Bischof ist nicht mehr tragbar.
Die Auswirkungen der Einstellung werden hier dargestellt:
Ruhe an dieser Front hat Tebartz-van Elst deshalb nicht, weil die Einstellung des Verfahrens ihn keineswegs vom Vorwurf der Lüge entlastet. Im Gegenteil. Denn endgültig eingestellt wird das Verfahren nur dann, wenn er eine Geldauflage von 20.000 Euro zahlt. Und wenn er das macht, dann wäre dies faktisch ein Schuldeingeständnis und würde bedeuten, dass Tebartz-van Elst zugibt, gelogen zu haben. Möglicherweise gibt es ein solches Eingeständnis von ihm schon jetzt: Laut Staatsanwaltschaft hat Tebartz-van Elst ein Geständnis abgelegt. Dieses Geständnis, so teilte die Staatsanwaltschaft mit, sei auch der Grund für ihre Einwilligung in die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage gewesen, was in solchen Fällen eine durchaus übliche Praxis ist.
Diese Darstellung in der Welt ist tendenziös und juristisch nicht haltbar! :regel:

Wenn ein Verfahren nach § 153a StPO eingestellt wird, dann ist der Beschuldigte eben nicht überführt, sondern willigt lediglich in bestimmte Auflagen ein. Diese Auflagen umfassen jedoch kein Schuldeingeständnis.
Raphael hat geschrieben:Diese Zustimmung kann auch aus anderen Gründen gegeben als einer tatsächlich vorhandenen Schuld. Hier im vorliegenden Falle liegt es nahe zu vermuten, daß Bischof Franz-Peter das öffentliche Aufsehen vermeiden wollte, welches eine Hauptverhandlung zwangsläufig mit sich gebracht hätte.
Dem könnte ich zustimmen, wenn nicht der Bischof selbst zunächst versucht hätte, mit "Unterlassungserklärungen" die Gegenseite mundtot zu machen. Damit hat er doch bewiesen, daß es ihm nicht um die Vermeidung öffentlichen Aufsehens geht. Was danach kam, war eben die Retourkutsche.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

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Maria Magdalena
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von Maria Magdalena »

Wenn man bedenkt, was und wer hier alles meinte " Meinung zu machen" !
Dann ist doch offensichtlich, dass jeder aus welchen Grund auch immer, der in die Fänge der Medien
und anderer " freundlichen " Menschen gerät, schon verloren, verurteilt usw. ist .
Ob dann überhaupt nicht etwas wie Recht oder Gerechtigkeit möglich ist ? Kann man nur bezweifeln.
Denn wer möchte schon ins Visier der Medien und der Menschen geraten, die bei einen zwischen Wand und Tapete wohnen ?
- Herr, erweise mir Deine Gnade, - Dich täglich etwas mehr erkennen zu dürfen und so zu handeln, wie es vor Dir wohlgefällig ist.

Caviteño
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von Caviteño »

Raphael hat geschrieben: Wenn der Autor des Welt-Artikels jetzt hier vermutet, Bischof Franz-Peter hätte - zumindest gegenüber der Staatsanwaltschaft - ein Schuldeingeständnis abgegeben, ist diese Vermutung unzulässig und rechtlich keinesfalls gedeckt.
Der Autor vermutet nicht, er bezieht sich auf die Staatsanwaltschaft. Auch andere Zeitungen haben so erläuternd berichtet
Laut Staatsanwaltschaft hat Tebartz-van Elst inzwischen ein Geständnis abgelegt.
Hintergrund waren rechtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Bischof und dem in Hamburg ansässigen „Spiegel“-Verlag über die Indien-Reise des Bischofs. Tebartz-van Elst hatte angegeben, es sei ihm weder die Frage vorgelegt worden, ob er erster Klasse geflogen sei, noch habe er die Antwort gegeben: „Business-Klasse sind wir geflogen.“ Diese Erklärung sei, so das Gericht, nach dem Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen falsch. Das Gericht hat laut Strafprozessordnung die Möglichkeit, ein Verfahren gegen bestimmte Auflagen einzustellen, „wenn die Auflagen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“.
(Hervorhebung von mir)

http://www.faz.net/aktuell/politik/verf ... 69697.html

Hier aus der Originalpressemitteilung vom 18. 11. 213:
In dieser gab er unter Bezugnahme auf ein Gespräch mit dem für den Spiegel-Verlag tätigen Journalisten über eine Indien-Reise u.a. an, es habe keine erneute Rückfrage des Journalisten mit dem Vorhalt „Aber Sie sind doch erster Klasse geflogen?“ gegeben und er selbst habe auch nicht auf einen solchen Vorhalt die Antwort gegeben „Business-Klasse sind wir geflogen.“. Diese Erklärung war nach dem Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen falsch.
Gem. § 153a StPO kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Beschuldigten das Verfahren vorläufig einstellen und dem Beschuldigten bestimmte Auflagen erteilen, wenn die Auflagen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Wenn der Beschuldigte die Auflage erfüllt, wird die Tat nicht mehr verfolgt.
Der § 153a StPO gilt der Verfahrensökonomie. Es soll nicht jede Kleinkriminalität mit einer großen Verhandlung abgestraft werden. Der Beschuldigte kann natürlich auf einem Prozeß bestehen; der frühere BP Wulff macht es vor. Auch ihm wurde eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung von 2. € angeboten, die er ablehnte. Da eine Verfahrenseinstellung dann nicht mehr möglich ist, kommt es zu einem Prozeß.
Willigt der Beschuldigte in eine Erledigung nach § 153a StPO ein, gilt das Schuldeingeständnis - andernfalls könnte das Gericht keine Auflage verhängen. Seine Beweggründe für diese Entscheidung sind dabei unerheblich.

Raphael

Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von Raphael »

Caviteño hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:Wenn der Autor des Welt-Artikels jetzt hier vermutet, Bischof Franz-Peter hätte - zumindest gegenüber der Staatsanwaltschaft - ein Schuldeingeständnis abgegeben, ist diese Vermutung unzulässig und rechtlich keinesfalls gedeckt.
Der Autor vermutet nicht, er bezieht sich auf die Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft berichtet über das Ergebnis ihrer Ermittlungen, nicht jedoch über ein Schuldeingeständnis des Beschuldigten!

iustus
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von iustus »

Wenn jemand "lügt", dann bedeutet das für mich , dass er etwas Falsches sagt, obwohl er die Wahrheit kennt (also vorsätzlich handelt). Tebartz hat eidesstattlich einen falschen Gesprächsverlauf versichert. In dubio pro reo nehme ich an, dass er sich nicht richtig erinnert hat. Auch eine solche nur fahrlässige Falschaussage ist schon strafbar, wenn sie unter Eid erfolgt. Aber ob der fahrlässig falsch Aussagende schon ein Lügner ist? Da wäre ich vorsichtig.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

popart
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von popart »

iustus hat geschrieben:
phylax hat geschrieben:
iustus hat geschrieben:
phylax hat geschrieben:Was macht TvE in Rom?
Zeigen, dass er die stärkeren Bataillone hat?
Sich über die Kardinalserhebung eines Mitbruders mit diesem freuen und dessen Einladung annehmen?
:daumen-rauf:
:hae?: Gibt es daran irgendetwas auszusetzen?
Ich erwarte geradezu, daß TvE sich eine solche Einladung zu einer großen Feier in Rom nicht entgehen läßt. Er ist schließlich Bischof.

Caviteño
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von Caviteño »

iustus hat geschrieben:Wenn jemand "lügt", dann bedeutet das für mich , dass er etwas Falsches sagt, obwohl er die Wahrheit kennt (also vorsätzlich handelt). Tebartz hat eidesstattlich einen falschen Gesprächsverlauf versichert. In dubio pro reo nehme ich an, dass er sich nicht richtig erinnert hat. Auch eine solche nur fahrlässige Falschaussage ist schon strafbar, wenn sie unter Eid erfolgt. Aber ob der fahrlässig falsch Aussagende schon ein Lügner ist? Da wäre ich vorsichtig.
Es bleibt Dir natürlich unbenommen, eine Lüge nur dann anzunehmen, wenn sie vorsätzlich erfolgt. Ich fürchte allerdings, daß diese eingeschränke Definition weder von der Presse noch von der Öffentlichkeit geteilt wird, zumal die Aussage nicht "im Vorbeigehen", sondern - so muß man unterstellen - nach reiflicher Überlegung durch eine eidesstattlichen Versicherung erfolgte.
Warum der Bischof trotzdem - ohne Not - zum diesem Instrument gegriffen hat, obwohl er unter Erinnerungsschwächen leidet, wird damit nicht beantwortet. Er wurde bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auf die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und die Folgen einer Falschaussage hingewiesen.
Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber wohlweislich keinen Unterschied gemacht, ob diese Art der Falschaussage vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt. Wer eine eidesstattliche Versicherung abgibt, soll sich vorher Gedanken machen und nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

iustus
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von iustus »

Caviteño hat geschrieben: Es bleibt Dir natürlich unbenommen, eine Lüge nur dann anzunehmen, wenn sie vorsätzlich erfolgt. Ich fürchte allerdings, daß diese eingeschränke Definition weder von der Presse noch von der Öffentlichkeit geteilt wird,
Da bin ich nicht sicher. Wie oft wird - gerade auch im Zusammenhang mit Bischof Tebartz - Falsches geschrieben (ich denke nur an die Berichterstattung über die Stiftung, die gar keine war).

Sind die Autoren Lügner? Oder haben sie "nur" schlecht recherchiert und voreilig geschrieben?

Im Bezug auf Tebartz´Handeln sieht das natürlich anders aus. Bei dem ist in den Augen der Presse und der Öffentlichkeit jeder Fehler unverzeihlich und widerwärtig.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

Raphael

Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von Raphael »

Caviteño hat geschrieben:Es bleibt Dir natürlich unbenommen, eine Lüge nur dann anzunehmen, wenn sie vorsätzlich erfolgt.
Es bleibt Dir natürlich ebenfalls unbenommen, den Begriffsinhalt von "Lüge" insoweit zu pervertieren, als daß das bewußte Tun desjenigen, der sündigt, nicht mehr Teil dieses Begriffsinhaltes ist. Allerdings entfernst Du Dich damit von dem kirchlichen Verständnis dieses Wortes.

Zum sündigen Tun gehört immer das Wissen und Wollen ebendieser Sünde, mithin die bewußte Entscheidung dazu und damit gegen Gott. Soviel Eigenverantwortung darf schon sein im Christentum!

Vir Probatus
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von Vir Probatus »

Raphael hat geschrieben:
Caviteño hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:Wenn der Autor des Welt-Artikels jetzt hier vermutet, Bischof Franz-Peter hätte - zumindest gegenüber der Staatsanwaltschaft - ein Schuldeingeständnis abgegeben, ist diese Vermutung unzulässig und rechtlich keinesfalls gedeckt.
Der Autor vermutet nicht, er bezieht sich auf die Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft berichtet über das Ergebnis ihrer Ermittlungen, nicht jedoch über ein Schuldeingeständnis des Beschuldigten!
Konsequent wäre es ja gewesen, die Verhandlung zu verlangen, insbesondere nach der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Nur scheint man den Herrn Bischof dann doch beraten zu haben.
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kreuzzeichen
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von kreuzzeichen »

"Du sollst nicht lügen!" ... Die Erfüllung dieses Gebotes scheint gar nicht so einfach zu sein, wenn ich hinsehe, was hier für Verrenkungen gemacht werden, um den Bischof frei oder schuldig zu sprechen. Ehrlich bekannt ist mir das eigentlich egal, denn es ist ein selbst verschuldetes Elend. Er hätte all dies sich, uns und der ganzen Kirche ersparen können, wenn er sich diese randständige Auseinandersetzung mit dem SPIEGEL geschenkt hätte. In seiner Zeit als Weihbischof gab es schon einmal eine solche Situation, wo er sich mit der BILD anlegen wollte, weil er sich nicht positiv genug präsentiert fühlte. Da konnten einige wohlmeinende Menschen ihn noch einem solchen Don Quichote - Ritt abhalten. Ich begreife noch immer nicht, wo das Problem lag. Wenn ich irgendwohin fliege ... und ein freundlicher, vermögender Mitreisender verhilft mir zu einem gemütlichen Sessel in der ersten Klasse ... und nachher werde ich angefragt, ob ich erster Klasse geflogen bin... Wo ist das Problem zu sagen, ja, wir hatten ursprünglich ganz normal gebucht. Aber Herr X. war so nett und hat mich in die erste Klasse eingeladen. Ich war ziemlich müde und da kann man wenigstens schlafen. Ich schlaf so schlecht im Sessel. Und dann noch freundlich lächeln und fragen, ob ich nicht etwas von der dramatischen Situation der Christen in Indien und den Auseinandersetzungen mit den extremistischen Hindus berichten soll. Und von der tollen Arbeit die die Schwestern dort unter schwierigsten Bedingungen leisten und wie sie sich für die Ärmsten der Armen einsetzen... Ob das alles jetzt Lüge oder Unbedachtheit oder schlechtes Erinnerungsvermögen war ... ist unerheblich. Aber wenn ich sehe, dass jemand in dieser Sache mal eben 20.000 Euro auf den Tisch blättert ... dann war es auf jedenfall nicht nichts!
"Für jedes Problem gibt es eine einfache Lösung – klar, einleuchtend und falsch." (Henry Louis Mencken)

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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von Vir Probatus »

http://www.deutschlandfunk.de/fall-teba ... _id=277867


Dieses Interview mit Prof. Schüller hörte ich diese Woche. Unabhängig von den ganzen Geldthemen werden da auch mal seelsorgerliche Fähigkeiten seiner Exzellenz beleuchtet, am Beispiel Hinwendung zu Trauernden.
Und Prof. Schüller ist wohl kaum den "Systemmedien" zuzuordnen.

Der Kirchenrechtler Schüller aus Münster erinnert sich: "Es gab in seiner Region einen schlimmen Busunfall, ein schlimmes Busunglück. Da ist eine zweistellige Zahl von Menschen zu Tode gekommen, und er war der regionale Bischof. Und es hat eine zentrale Trauerfeier stattgefunden, wo auch die Ministerpräsidenten kam, Minister, vom Kreistag, also auch politische und gesellschaftliche Prominenz, wie es immer so ist bei so schrecklichen Unglücken. Und er ist dezidiert nicht zu den Angehörigen der Verstorbenen gegangen, die tragisch ihre Oma, ihren Opa verloren haben, sondern hat sich nur mit den dort anwesenden prominenten Leuten unterhalten, so dass das bitterste Briefe, Empörung ausgelöst hat bei den Gläubigen. Und einige dieser Betroffenen haben, als er Bischof von Limburg war, mir jetzt die Tage Mails geschickt, auch Briefe, die sie an Papst Benedikt geschickt haben, gesagt, so einer, der so herzlos ist, der so wenig Empathie für die Gläubigen hat, den kann man doch nicht zu einem Bischof machen."
Zuletzt geändert von Vir Probatus am Sonntag 23. Februar 2014, 13:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von iustus »

kreuzzeichen hat geschrieben:Ich begreife noch immer nicht, wo das Problem lag. Wenn ich irgendwohin fliege ... und ein freundlicher, vermögender Mitreisender verhilft mir zu einem gemütlichen Sessel in der ersten Klasse ... und nachher werde ich angefragt, ob ich erster Klasse geflogen bin... Wo ist das Problem zu sagen, ja, wir hatten ursprünglich ganz normal gebucht. Aber Herr X. war so nett und hat mich in die erste Klasse eingeladen. Ich war ziemlich müde und da kann man wenigstens schlafen. Ich schlaf so schlecht im Sessel. Und dann noch freundlich lächeln und fragen, ob ich nicht etwas von der dramatischen Situation der Christen in Indien und den Auseinandersetzungen mit den extremistischen Hindus berichten soll. Und von der tollen Arbeit die die Schwestern dort unter schwierigsten Bedingungen leisten und wie sie sich für die Ärmsten der Armen einsetzen...
Letzteres hätte Wensierski sowieso nicht berichtet. Dem ging es doch nur um die Jagd nach irgendwelchen Skandalen. Zum Zeitpunkt des Interviews dachte er ja, der Skandal läge darin, dass mit Kirchensteuergeld ein First-Class-Flug bezahlt wird.

Der ganze Schlamassel hat ja auch eine Vorgeschichte: Dem Bischof wurde regional schon längst Protz und Prunksucht vorgeworfen, weil sich in einem BMW fahren ließ, weil die Messdiener weiße Handschuhe tragen und sich in der Liturgie vor ihm verneigen, weil er Lavabogarnitur und Bischofsstäbe aus dem Diözesanmuseum benutzte und die prächtiger aussehen als die modernen Ausgaben. Lauter Nichtigkeiten, die in anderen Diözesen selbstverständlich sind.

Aber in dieser Situation war selbst die Verwendung privater Meilen für dienstliche Zwecke (ein Witz, nur umgekehrt wäre es schlimm) tödlich.
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von iustus »

Vir Probatus hat geschrieben:Und Prof. Schüller ist wohl kaum den "Systemmedien" zuzuordnen.
Ne, der füttert die Systemmedien nur mit Verdächtigungen, z.B die FAZ mit dem Verdacht, das kirchliche Vermögensrecht sei verletzt worden wegen der Überschreitung der Romgrenze. Man wird sehen, was von solchen Verdächtigungen bleibt nach der Veröffentlichung des Kommissionsberichts.
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von iustus »

Vir Probatus hat geschrieben: (...)
Der Kirchenrechtler Schüller aus Münster erinnert sich: "Es gab in seiner Region einen schlimmen Busunfall, ein schlimmes Busunglück. Da ist eine zweistellige Zahl von Menschen zu Tode gekommen, und er war der regionale Bischof. Und es hat eine zentrale Trauerfeier stattgefunden, wo auch die Ministerpräsidenten kam, Minister, vom Kreistag, also auch politische und gesellschaftliche Prominenz, wie es immer so ist bei so schrecklichen Unglücken. Und er ist dezidiert nicht zu den Angehörigen der Verstorbenen gegangen, die tragisch ihre Oma, ihren Opa verloren haben, sondern hat sich nur mit den dort anwesenden prominenten Leuten unterhalten, so dass das bitterste Briefe, Empörung ausgelöst hat bei den Gläubigen. Und einige dieser Betroffenen haben, als er Bischof von Limburg war, mir jetzt die Tage Mails geschickt, auch Briefe, die sie an Papst Benedikt geschickt haben, gesagt, so einer, der so herzlos ist, der so wenig Empathie für die Gläubigen hat, den kann man doch nicht zu einem Bischof machen."
Sei versichert:

Daraus hatte Tebartz gelernt, als er im Bistum Limburg Bischof war. Mir haben Behinderte erzählt, dass sich Tebartz stundenlang auf ihrer Versammlung mit ihnen unterhalten hat. Kamphaus sei nie zu ihnen gekommen.

Andere haben erzählt, dass es sowieso nicht Sache Kamphaus gewesen sei, mit fremden Leuten ins Gespräch zu kommen (es fiel über Kamphaus sogar das Wort "Autist"). Dass Kamphaus wie Tebartz etwas gemeinsam mit Jugendlichen unternommen hätte, schien ihnen unvorstellbar.
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von iustus »

Vir Probatus hat geschrieben:http://www.deutschlandfunk.de/fall-teba ... _id=277867


Dieses Interview mit Prof. Schüller hörte ich diese Woche. Unabhängig von den ganzen Geldthemen werden da auch mal seelsorgerliche Fähigkeiten seiner Exzellenz beleuchtet, am Beispiel Hinwendung zu Trauernden.
Auch am Beispiel der Liturgie:
Und es spielt - so bestätigt es der Professor für Kirchenrecht Thomas Schüller - durchaus eine Rolle im Bericht der Prüfkommission, " dass er sicherlich ein zu hohes Selbstbild vom Bischofsamt hat, also, dass er das auch in der Art, wie er Liturgie feiert, mehr im Sinne eines königlichen Amtes zelebriert. Das sind einfach Grenzen in der Persönlichkeit. An einen Bischof sind heute eindeutig strengere Anforderungen zu stellen, und die erfüllt er eindeutig nicht.
Bischof Tebartz hat die Liturgie vorbildlich zelebriert. Seinen Gebetshaltungen merkte man an, dass es gerade nicht um seine Person geht, sondern um die Anbetung des Herrn. Dafür hat er - das ist richtig - auch wertvolle liturgische Gegenstände aus dem Museum wieder der Verwendung zugeführt, zu der sie gefertigt wurden.

Das als "Grenze in der Persönlichkeit" zu bezeichnen ist zum :kotz: .
Zuletzt geändert von iustus am Sonntag 23. Februar 2014, 13:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von iustus »

Der ganze Artikel strotzt wieder vor "Lügen" (wenn man auch fahrlässige Falschbehauptungen als "Lügen" bezeichnet): Wie wir inzwischen wissen, gab es keine Stiftung St. Georgswerk.
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von iustus »

Also dieser Artikel, den Vir da verlinkt hat, ist echt der Brüller.
Riebel erklärt: "Was man uns vorwerfen kann, zu Recht vorwerfen kann, sag' ich, ist: Dass wir zu vertrauensselig waren. Ich habe geglaubt, wenn ein Bischof sagt, wir werden die 9,85 Millionen Euro nicht überschreiten, dann hätte ich - und das habe ich auch getan - ihn gegenüber jedermann verteidigt, wenn behauptet worden ist, es wird mehr kosten. Also wenn der Bischof sagt: Wir bleiben unter den zehn Millionen, dann glaube ich das. So, und dann habe ich Akten gesehen, und dann standen da 31 Millionen. Warum haben wir das nicht gemerkt?
Das steht da unkommentiert, obwohl seit Oktober (dank der Veröffentlichung der Protokollauszüge auf http://www.kath.net/news/43314) bekannt ist, dass Riebel am 1. Juli 211 (!) im Vermögensverwaltungsrat 17 Mio genehmigt hat. Wie kann er dann bis zur Akteneinsicht noch geglaubt haben, die 9,85 Mio würden nicht überschritten?
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von Maria Magdalena »

iustus hat geschrieben:Also dieser Artikel, den Vir da verlinkt hat, ist echt der Brüller.
Riebel erklärt: "Was man uns vorwerfen kann, zu Recht vorwerfen kann, sag' ich, ist: Dass wir zu vertrauensselig waren. Ich habe geglaubt, wenn ein Bischof sagt, wir werden die 9,85 Millionen Euro nicht überschreiten, dann hätte ich - und das habe ich auch getan - ihn gegenüber jedermann verteidigt, wenn behauptet worden ist, es wird mehr kosten. Also wenn der Bischof sagt: Wir bleiben unter den zehn Millionen, dann glaube ich das. So, und dann habe ich Akten gesehen, und dann standen da 31 Millionen. Warum haben wir das nicht gemerkt?
Das steht da unkommentiert, obwohl seit Oktober (dank der Veröffentlichung der Protokollauszüge auf http://www.kath.net/news/43314) bekannt ist, dass Riebel am 1. Juli 211 (!) im Vermögensverwaltungsrat 17 Mio genehmigt hat. Wie kann er dann bis zur Akteneinsicht noch geglaubt haben, die 9,85 Mio würden nicht überschritten?
Na, wenn der Sündenbock schon feststeht; kann man doch das Unschulslamm spielen ! :pfeif:
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von phylax »

Die Diskussion bewegt sich wieder im Ungefähren...
Angesichts der hier sichtbar werdenden anscheinend unvereinbar seienden Erwartungen an Bischof und Gläubige, Klerus etc. wäre eine Auflösung des Bistums vielleicht doch keine so schlechte Idee :erschrocken:
Von Gott kommt mir ein Freudenschein,/ wenn Du mich mit den Augen Dein/ gar freundlich tust anblicken

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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von Apollonia »

phylax hat geschrieben:Die Diskussion bewegt sich wieder im Ungefähren...
Angesichts der hier sichtbar werdenden anscheinend unvereinbar seienden Erwartungen an Bischof und Gläubige, Klerus etc. wäre eine Auflösung des Bistums vielleicht doch keine so schlechte Idee :erschrocken:
Was würde sich dadurch verändern?

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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von phylax »

Die jetzt geltenden Schützengräben würden wertlos sein.
Von Gott kommt mir ein Freudenschein,/ wenn Du mich mit den Augen Dein/ gar freundlich tust anblicken

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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von umusungu »

phylax hat geschrieben:Angesichts der hier sichtbar werdenden anscheinend unvereinbar seienden Erwartungen an Bischof und Gläubige, Klerus etc. wäre eine Auflösung des Bistums vielleicht doch keine so schlechte Idee :erschrocken:
Ein 'Bistum auflösen, weil ein Bischof untragbar geworden ist? .. Was soll denn eine solche Forderung?

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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von taddeo »

umusungu hat geschrieben:
phylax hat geschrieben:Angesichts der hier sichtbar werdenden anscheinend unvereinbar seienden Erwartungen an Bischof und Gläubige, Klerus etc. wäre eine Auflösung des Bistums vielleicht doch keine so schlechte Idee :erschrocken:
Ein 'Bistum auflösen, weil ein Bischof untragbar geworden ist? .. Was soll denn eine solche Forderung?
Einen Bischof absetzen, weil ein Bistum untragbar geworden ist? .. Was soll denn eine solche Forderung? ;D

Vir Probatus
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von Vir Probatus »

taddeo hat geschrieben:
umusungu hat geschrieben:
phylax hat geschrieben:Angesichts der hier sichtbar werdenden anscheinend unvereinbar seienden Erwartungen an Bischof und Gläubige, Klerus etc. wäre eine Auflösung des Bistums vielleicht doch keine so schlechte Idee :erschrocken:
Ein 'Bistum auflösen, weil ein Bischof untragbar geworden ist? .. Was soll denn eine solche Forderung?
Einen Bischof absetzen, weil ein Bistum untragbar geworden ist? .. Was soll denn eine solche Forderung? ;D
Das ist doch umgekehrt: "Ein Bistum auflösen, weil ein Bischof untragbar geworden ist." Und das ist absurd.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

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taddeo
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von taddeo »

Vir Probatus hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
umusungu hat geschrieben:
phylax hat geschrieben:Angesichts der hier sichtbar werdenden anscheinend unvereinbar seienden Erwartungen an Bischof und Gläubige, Klerus etc. wäre eine Auflösung des Bistums vielleicht doch keine so schlechte Idee :erschrocken:
Ein 'Bistum auflösen, weil ein Bischof untragbar geworden ist? .. Was soll denn eine solche Forderung?
Einen Bischof absetzen, weil ein Bistum untragbar geworden ist? .. Was soll denn eine solche Forderung? ;D
Das ist doch umgekehrt: "Ein Bistum auflösen, weil ein Bischof untragbar geworden ist." Und das ist absurd.
Nein, ich mein es schon so, wie ich es geschrieben habe. Warum sollte man einen Bischof aus seinem Amt entfernen, nur weil ein Teil der Kleriker- und Laienmeute in einem Bistum ausflippt und meint, Kirche ginge auch ohne katholisch und den Bischof suchen wir uns aus, wie er uns nach der Nase steht? Es gab Jahrhunderte, in denen wäre über das Bistum Limburg längst das Lokalinterdikt verhängt worden, bis das Gschwerl dort zu Kreuze gekrochen wäre. Aber das würde heute auch nichts mehr bringen, weil der Entzug der Sakramente für keinen von den Betroffenen eine Strafe oder gar ein Grund zur Bekehrung wäre.

Ralf

Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von Ralf »

taddeo hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
umusungu hat geschrieben:
phylax hat geschrieben:Angesichts der hier sichtbar werdenden anscheinend unvereinbar seienden Erwartungen an Bischof und Gläubige, Klerus etc. wäre eine Auflösung des Bistums vielleicht doch keine so schlechte Idee :erschrocken:
Ein 'Bistum auflösen, weil ein Bischof untragbar geworden ist? .. Was soll denn eine solche Forderung?
Einen Bischof absetzen, weil ein Bistum untragbar geworden ist? .. Was soll denn eine solche Forderung? ;D
Das ist doch umgekehrt: "Ein Bistum auflösen, weil ein Bischof untragbar geworden ist." Und das ist absurd.
Nein, ich mein es schon so, wie ich es geschrieben habe. Warum sollte man einen Bischof aus seinem Amt entfernen, nur weil ein Teil der Kleriker- und Laienmeute in einem Bistum ausflippt und meint, Kirche ginge auch ohne katholisch und den Bischof suchen wir uns aus, wie er uns nach der Nase steht? Es gab Jahrhunderte, in denen wäre über das Bistum Limburg längst das Lokalinterdikt verhängt worden, bis das Gschwerl dort zu Kreuze gekrochen wäre. Aber das würde heute auch nichts mehr bringen, weil der Entzug der Sakramente für keinen von den Betroffenen eine Strafe oder gar ein Grund zur Bekehrung wäre.
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Raphael

Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von Raphael »

taddeo hat geschrieben:Es gab Jahrhunderte, in denen wäre über das Bistum Limburg längst das Lokalinterdikt verhängt worden, bis das Gschwerl dort zu Kreuze gekrochen wäre. Aber das würde heute auch nichts mehr bringen, weil der Entzug der Sakramente für keinen von den Betroffenen eine Strafe oder gar ein Grund zur Bekehrung wäre.
Amen!

popart
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Re: Bischof von Limburg: Franz-Peter Tebartz-van Elst II

Beitrag von popart »

In verschiedenen Zeitungen lese ich, daß TvE am Wochenende zur Kardinalserhebung von GLMüller nach Rom eingeladen worden war und an diversen Festlichkeiten zB im Hof der Glaubenskongregation, in der Deutschen Botschaft, teilgenommen hat. Es gibt sogar Fotos zB bei n-tv und dort auch wörtliche Äußerungen von TvE (Es gehe ihm gut, er habe viel zu tun, er reise viel etc).
Ich kann diese Dinge alle nicht mehr ernst nehmen, auch die Einladung nicht. Die katholische Kirche beherrscht das "Große Theater"………ist mein Fazit. Und das Ganze unter den Augen von Papst Franziskus, der ganz andere Maßstäbe verkündet…..Nimmt ihn in Rom jemand ernst?

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