taddeo hat geschrieben:Erstens: Wo es keine gültige Ehe gibt, da kann auch nicht die zur Ehe gehörende Standesgnade wirken. Daß den beiden Partnern andere Gnaden zuteil werden können, bestreite ich ja nirgends - aber eine Standesgnade ist per definitionem an den betreffenden Stand gebunden. Und das Urteil, ob man in den Stand eingetreten ist, hat Christus selbst der Kirche überantwortet
.
Das bestreite ich nicht. Wie erwähnt gehört zu meinem Modell die Feststellung, daß in der ersten Ehe eben die Standesgnade nicht gewirkt hat (zu der u.a. auch die Kraft zur Treue gehört) und es somit möglich ist, daß dies keine Ehe war.
Es wäre nämlich zu einfach zu sagen: Gott hat Euch alle Gnadenmittel gegeben, ihr habt sie halt nicht genutzt. Macht die Kirche in der Beichte ja auch nicht ("Gott hat Dich nicht über Deine Kräfte versucht, Du bist halt schwach, Pech gehabt, Dein Problem").
Zweitens: Gott ist nicht an die Sakramente gebunden - nein, ist er prinzipiell nicht. Gott wirkt nicht nur in den Sakramenten der Kirche, aber dort immer. Er bindet sich an die Sakramente der Kirche in der Weise, daß er jedem gültig gespendeten Sakrament auch tatsächlich die verheißene Wirkung verleiht.
Das bestreite ich natürlich auch nicht.
Wenn aber in der zweiten ehelichen Beziehung ein mehr an Gnade sichtbar wird - Gnadenwirkung ist ja kein innerliches Konstrukt, Gnade baut auf der Natur auf - dann ist es natürlich möglich, daß Gott schon eine Gnadenwirkung entfaltet hat, die die Kirche erst nachträglich anerkennt. Die nachträgliche Anerkennung einer Ehe (im Kirchensprech: Gültigmachung) ist für die Kirche nichts neues, wenn sie auch derzeit anderen Kriterien unterliegt.
Es geht mir keinesfalls darum, eine zweite kirchliche Ehe einfach so zu ermöglichen (aber das dürfte ja klar sein, insbesondere aufgrund der von mir angegeben Bußzeit)!