Ehebegriff im säkularen Staat

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HeGe
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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von HeGe »

CIC_Fan hat geschrieben:niemand der in ein Amt gewählt wird ist beim Rücktritt mittellos so ein blödsinn, und bei uns kann sich jeder versetzten lassen
Ach so, richtig, wenn man nicht direkt, sondern erst nach drei Monaten pleite ist, ist ja alles in Ordnung. :roll: Deine Vorstellungen über die Vermögensverhältnisse US-amerikanischer Beamter scheinen mir zudem reichlich merkwürdig.

Und eine Versetzung kann man bei uns vielleicht beantragen, ob man die gewährt bekommt, gerade, wenn man wegen so etwas ohnehin kritisch beäugt wird, ist eine völlig andere Frage.
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CIC_Fan

Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von CIC_Fan »

aha dann also lieber gesetztesbruch als kritisch beäugt zu werden ;) Versetzung aus Gewissensgründen ist in Österreich überhaupt kein Problem das würde hier heißen einfach ein zimmer weiter von den ehe schließungen ab ins Sterberegiester
Natürlich gibt es in Amerika auch eine Vorsorge für den Fall daß man eben aus einem, Amt ausscheidet habn gerafe mit einem cousin telefoniert der Beamter beim Amt für die Versorgung von Veteranen ist der hat gemeint die Dame könnte mit einer kleinen Kürzung ihre Bezüge weiter bekommen bis zum ende ihres Mandats und kann sich auch vorher für eine andere Stelle im Staatsdienst bewerben

CIC_Fan

Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von CIC_Fan »

und wie soeben auf der Seite von Frau Gudrun Kugler zu lesen ist ist die Dame unter der Auflage frei daß sie ihre Mitarbeiter nicht mehr daran hindert ihre Arbeit zu tun und sie bleibt standesbeamtin muß aber keine Trauscheine mehr ausstellen
jetzt wo sie einmal "ganz wichtig " war werden wir von der Dame sicher noch hören

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overkott
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Re: Medienbeobachtung

Beitrag von overkott »

Eine steuerliche Förderung der Ehe ist prinzipiell eine gute staatliche Maßnahme. Über die Form kann diskutieren. Eine Förderung verdient sie als eigenständige Institution und unvollendete Vorform der Familie. Auch wenn sie kinderlos bleibt, hat sie einen eigenen Wert. Der Familienlastenausgleich dient darüber hinaus der Stabilität einer breiten Mittelschicht. Hier liegen Defizite der Bundesregierungen, da seit fünfzehn Jahren die Mittelschicht schrumpft.

Siard
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Re: Medienbeobachtung

Beitrag von Siard »

overkott hat geschrieben:Eine steuerliche Förderung der Ehe ist prinzipiell eine gute staatliche Maßnahme.
Nein. *)
Eine Förderung von Familien (mit Kindern) sehr wohl.
Die Mittelschicht – wie auch immer man sie definiert – schrumpft bereits sehr viel länger. Anfangs aber schleichender.

*) Es ist sonst auch eine Ungleichbehandlung von Eingetragenen Partnerschaften auf Dauer schlecht zu rechtfertigen.

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overkott
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Re: Medienbeobachtung

Beitrag von overkott »

Siard hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Eine steuerliche Förderung der Ehe ist prinzipiell eine gute staatliche Maßnahme.
Nein. *)
Eine Förderung von Familien (mit Kindern) sehr wohl.
Die Mittelschicht – wie auch immer man sie definiert – schrumpft bereits sehr viel länger. Anfangs aber schleichender.

*) Es ist sonst auch eine Ungleichbehandlung von Eingetragenen Partnerschaften auf Dauer schlecht zu rechtfertigen.
Die Ehe ist als Institution die auf Zeugung gemeinsamer Kinder hin angelegte exklusive Gemeinschaft von Mann und Frau. Diese stellt das Grundgesetz unter besonderen Schutz.

Eine Gleichstellung mit Gemeinschaften, die nicht auf die Zeugung gemeinsamer Kinder hin angelegt sind, ist nicht vorgesehen. Das Eherecht ist insofern vom Vereins-, Unternehmens- oder Parteirecht zu unterscheiden. Personengesellschaften können sich jedoch auch als Gewinngemeinschaft organisieren.

Die Ehe ist als Institution auf Lebenszeit angelegt und keine zeitlich befristete Geschlechtsgemeinschaft. Zwar setzt die Ehe den Willen zu gemeinsamen Kindern voraus, stellt jedoch keine Garantie für Nachkommen dar.

Im Hinblick auf die Mittelschicht möchten wir keinen Unsinn erzählen. Sie ist über Schichtung von Einkommen definiert. Ein Anwachsen der Ober- und Unterschicht zulasten der Mittelschicht ist seit fünfzehn Jahren zu beobachten und deutet auf gesellschaftliche Zentrifugalkräfte. Die Tendenz ist bedenklich, weil sie auf Dauer den inneren Frieden der Gesellschaft gefährdet.

Soweit man Familie, also die Familie als Institution, als Ehe ohne und mit Kindern definiert, schließt der Familienlastenausgleich ( FLA ) die Ehe als institutionellen Rahmen für Kinder mit ein. Ziel des Familienlastenausgleichs ist der Ausgleich einer gravierenden Einkommensungleichheit bei gleichzeitiger Leistung für die Zukunftssicherung der Binnennachfrage, des Arbeitsmarktes, der Rente. Ohne Nachwuchssicherung durch Ehe und Familie ist auch die Eigenvorsorge der Person gefährdet, vor allem wenn Ehe und Familie in allen Industriegesellschaften schwächer werden. Die gesellschaftliche Integrationskraft der Familie ist durch Zuwanderung nur bedingt auszugleichen, weil die frühkindliche Sozialisation und ein Jahre langer Bildungsprozess nicht innerhalb weniger Wochen durch verpflichtende Integrationsseminare nachgeholt werden können. Gerade die SPD zeigt familienpolitische Schwächen durch Fehlförderung defizitärer und devianter Lebensentwürfe.

Siard
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Re: Medienbeobachtung

Beitrag von Siard »

overkott hat geschrieben:Zwar setzt die Ehe den Willen zu gemeinsamen Kindern voraus, stellt jedoch keine Garantie für Nachkommen dar.
Ich wüßte nicht, daß eine staatliche Ehe dies vorsieht. Auf den Rest einzugehen spare ich mir mal.

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overkott
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Re: Medienbeobachtung

Beitrag von overkott »

Siard hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Zwar setzt die Ehe den Willen zu gemeinsamen Kindern voraus, stellt jedoch keine Garantie für Nachkommen dar.
Ich wüßte nicht, daß eine staatliche Ehe dies vorsieht. Auf den Rest einzugehen spare ich mir mal.
Eine staatliche Ehe im Sinne einer Ehe des Staates gibt es nicht, sondern nur die vor dem Standesbeamten erklärte Eheschließung. Das Grundgesetz setzt den tradierten Ehebegriff selbstverständlich voraus und definiert ihn daher nicht abweichend. Die geschützte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau als institutioneller Rahmen für die Familie liegt im Interesse des Staates und steht daher unter dem besonderen Schutze seiner grundgesetzlichen Ordnung.

Andere zivilrechtliche Personengesellschaften liegen im Interesse der beteiligten Personen. Sie werden daher im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der Staat interessiert sich für persönliche Neigungen seiner Bürger nur insoweit, wie sie zu zivilrechtlichen Streitigkeiten führen oder die öffentliche Ordnung im Allgemeinen und im Besonderen die Gesundheit gefährden könnten. Maßgeblich geht es dabei um die Vertretung der Personengesellschaft nach außen, um gegenseitige Ansprüche der Mitglieder sowie um die Eigentumsverhältnisse.

Siard
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Re: Medienbeobachtung

Beitrag von Siard »

overkott hat geschrieben:
:kugel:

HeGe
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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von HeGe »

kath.net hat geschrieben:US-Gericht entscheidet für Gewissensfreiheit für Standesbeamte

Die Standesbeamte Kim Davis darf nicht gezwungen werden Ehelizenzen für homosexuelle Paare auszustellen, wenn dies gegen ihr Gewissen verstößt. Das hat ein Bundesgericht entschieden. [...]
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CIC_Fan

Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von CIC_Fan »

was kathnet nicht schreibt ist das die Beamtin aber nicht Ihre Gewissensentscheidung auf Ihre Untergebenen ausdehnen darf, was die Dame gemacht hat, und das das Urteil noch nicht rechtskräftig ist sondern zum Obersten Gerichtshof geht

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