Raphael hat geschrieben:
Der Vollzug des Ehesakramentes bei getauften Nicht-Katholiken hat eine gewisse Ähnlichkeit mit einer priesterlichen Handlung innerhalb der Eucharistiefeier. Gesetzt den Fall ein vom Glauben abgefallener katholischer Priester feiert eine Hl. Messe. Auch dort kommt wirksam eine Wandlung zustande, selbst wenn dem Priester die korrekte Intention notwendigerweise fehlt.
Supplet ecclesia heißt das, wenn ich mich richtig erinnere.
Hier wird einiges durcheinandergeworfen.
Der Grundsatz
Supplet Ecclesia bezieht sich auf eine mangelnde Jurisdiktion, hat also Bezug auf die
potestas iurisdictionis die u.U. ergänzt wird. Nie aber bezieht er sich auf die
potestas ordinis, einen sakramentalen Mangel kann die Kirche nicht von Rechts wegen ersetzen.
Wenn ein vom Glauben abgefallener katholischer Priester eine Hl. Messe feiert und dabei sonst alle zur Gültigkeit erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, ist die Messe gültig, und kommt das Sakrament zustande. Eine der Bedingungen ist aber die Absicht zu tun, was die Kirche tut. Ohne diese Intention (die in der ernsthaften äußeren Verwendung des Ritus ihren Ausdruck findet, denn
de internis non iudicat Ecclesia, also nicht wenn etwa in einem Film "getauft" wird, und allen klar is, es handelt sich um einen Film) gibt es kein Sakrament. Der abgefallene Priester muß also sehr wohl beabsichtigen, eine Messe zu feiern, so, wie die Kirche sie feiert, sowie der Heide, der auf dessen Anfrage hin einen Sterbenden tauft, die Absicht haben muß, den von der Kirche gewollten Brauch zu vollziehen, so wie sie ihn vollzieht.
Die Kirche verlangt nur die Absicht, zu tun, was sie tut. Sie verlangt, für die Gültigkeit, nicht, zu glauben, was sie glaubt.
Es stimmt also nicht, daß einem ungläubig gewordenen Priester "die korrekte Intention notwendigerweise fehlt".