14 Hidschra?
Das ist aber lange her!

Lycobates hat geschrieben: ↑Mittwoch 14. August 2019, 14:50Juergen hat geschrieben: ↑Mittwoch 14. August 2019, 14:34Solche Ausnahmefälle gibt es hin und wieder. Das ändert aber nichts in dem grundsätzlichen Problem.Raphaela hat geschrieben: ↑Mittwoch 14. August 2019, 11:25
Im Oktober wurden im Bistum Augsburg zwei verheiratete Männer zu Priestern geweiht. (Beide waren vorher evangelische Pfarrer)
Man hätte ihnen aber nahelegen sollen, einvernehmlich auf das eheliche Zusammenleben zu verzichten, oder aber sich nicht weihen zu lassen, und als katholische Laien verheiratet zu leben.
So, wie es bis in die 50er Jahre in solchen Fällen üblich war.
(Die erste Dispens vom Zölibat für konvertierte verheiratete Pastoren, die Priester werden wollten, datiert m.W. von den Spätjahren Papst Pius' XII.)
Dies dürfte im übrigen auch die allerorten zu betrachtenden Probleme mit dem Zölibat mutatis mutandis erklären. Die Zerrissenheit vieler Priester erklärt sich hieraus, ganz zu schweigen die Begleiterscheinungen homosexueller Netzwerke im Klerus - und die Folgen der damit verbundenen Korruption. Für viele Verantwortungsträger, die sich nach den Viri probati sehnen, ist eine einfach Lösung scheinbar in Sicht. Sie dürften sich bitter täuschen, sollte man die Dispense für die Priesterweihe verheirateter Männer ausweiten.FidesVeritas hat geschrieben: ↑Mittwoch 14. August 2019, 19:15Ich stimme vollinhaltlich zu. Diese ganze Glorifizierung der Ausnahmen, wo Verheiratete zu katholischen Priestern geweiht werden "dürfen", durch Gegner des Zölibats, ist in höchstem Maße unehrlich. Wie zerrissen sich die Beteiligten fühlen (müssen), wenn sie das Priesteramt halbwegs ernst nehmen, davon spricht keiner. Eine gute Freundin von mir stammt aus einem solchen Elternhaus. Und ist darüber überhaupt nicht glücklich. An ihrem etwa mangelnden Glauben oder ihrer vielleicht, wie man denken könnte, mangelnden Frömmigkeit liegt dies keineswegs. Sondern an Beobachtungen aus nächster Nähe, welchen Spagat eine solche Existenz von dem verheirateten Priester erfordert. Wie gesagt - wenn man die eigene Weihe ernst nimmt und sich nicht nur als besserer Sozialarbeiter fühlt.
Solche Beispiele gibt es für jede Sichtweise. Zwei ehemalige Bekannte von mir, Geschwister, waren ebenfalls "überhaupt nicht glücklich", denn sie erfuhren erst als fast Volljährige, wer eigentlich ihr Vater war. Und nein: danach waren sie nicht mehr katholisch.Fides Veritas hat geschrieben:Wie zerrissen sich die Beteiligten fühlen (müssen), wenn sie das Priesteramt halbwegs ernst nehmen, davon spricht keiner. Eine gute Freundin von mir stammt aus einem solchen Elternhaus. Und ist darüber überhaupt nicht glücklich.
So ist sie eben, die menschliche Existenz. Beobachte einfach mal aus nächster Nähe, welchen Spagat das Nebeneinander von Familie und Beruf von jedem Vater erfordert, dem die Familie wichtig ist und der gleichzeitig seinen Beruf ernst nimmt oder der einfach seine Stelle nicht verlieren will/darf.Fides Veritas hat geschrieben:... Beobachtungen aus nächster Nähe, welchen Spagat eine solche Existenz von dem verheirateten Priester erfordert.
FidesVeritas hat geschrieben: ↑Mittwoch 14. August 2019, 19:15Lycobates hat geschrieben: ↑Mittwoch 14. August 2019, 14:50Juergen hat geschrieben: ↑Mittwoch 14. August 2019, 14:34Solche Ausnahmefälle gibt es hin und wieder. Das ändert aber nichts in dem grundsätzlichen Problem.Raphaela hat geschrieben: ↑Mittwoch 14. August 2019, 11:25
Im Oktober wurden im Bistum Augsburg zwei verheiratete Männer zu Priestern geweiht. (Beide waren vorher evangelische Pfarrer)
Man hätte ihnen aber nahelegen sollen, einvernehmlich auf das eheliche Zusammenleben zu verzichten, oder aber sich nicht weihen zu lassen, und als katholische Laien verheiratet zu leben.
So, wie es bis in die 50er Jahre in solchen Fällen üblich war.
(Die erste Dispens vom Zölibat für konvertierte verheiratete Pastoren, die Priester werden wollten, datiert m.W. von den Spätjahren Papst Pius' XII.)
Ich stimme vollinhaltlich zu. Diese ganze Glorifizierung der Ausnahmen, wo Verheiratete zu katholischen Priestern geweiht werden "dürfen", durch Gegner des Zölibats, ist in höchstem Maße unehrlich. Wie zerrissen sich die Beteiligten fühlen (müssen), wenn sie das Priesteramt halbwegs ernst nehmen, davon spricht keiner. Eine gute Freundin von mir stammt aus einem solchen Elternhaus. Und ist darüber überhaupt nicht glücklich. An ihrem etwa mangelnden Glauben oder ihrer vielleicht, wie man denken könnte, mangelnden Frömmigkeit liegt dies keineswegs. Sondern an Beobachtungen aus nächster Nähe, welchen Spagat eine solche Existenz von dem verheirateten Priester erfordert. Wie gesagt - wenn man die eigene Weihe ernst nimmt und sich nicht nur als besserer Sozialarbeiter fühlt.
Ein Jahr ist äußerst schnell.Bruder Donald hat geschrieben: ↑Mittwoch 14. August 2019, 15:57Ist das nicht "normal", dass die Konvertierten erst nach einem Jahr geweiht werden und nicht sofort?![]()
Von welcher Ordnung reden wir hier?Lycobates hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. August 2019, 00:08Ein Jahr ist äußerst schnell.Bruder Donald hat geschrieben: ↑Mittwoch 14. August 2019, 15:57Ist das nicht "normal", dass die Konvertierten erst nach einem Jahr geweiht werden und nicht sofort?![]()
Schon bei bewährten Katholiken aus bewährtem katholischen Haushalt (noch lebende unkatholische Eltern sind ein einfaches Weihehindernis! bis die Eltern sterben oder selber konvertieren), wird zumindest ein Jahr des Akolythates verlangt, sodann mindestens drei Monate des Subdiakonats und dann drei Monate des Diakonats, bevor überhaupt die Weihe zum Presbyterat in Frage kommt. Also anderthalb Jahre nach Erhalt der ersten Tonsur als minimum minimorum. (Eine Dispens aus triftigen Gründen ist allerdings immer möglich).
Bei Konvertiten wird in der Regel noch länger zugewartet.
Neophyten (Neugetaufte) sind sogar überhaupt irregulär, bis der Bischof befindet, daß sie sufficienter probati sind.
Ausgangspunkt der Darlegung ist der zitierte Fall des Mainzer Pfarrers Goethe, der 1950 konvertierte und dem 1951 zur Priesterweihe vom Papst die Zölibatsdispens erteilt wurde.Siard hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. August 2019, 09:39Von welcher Ordnung reden wir hier?Lycobates hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. August 2019, 00:08Ein Jahr ist äußerst schnell.Bruder Donald hat geschrieben: ↑Mittwoch 14. August 2019, 15:57Ist das nicht "normal", dass die Konvertierten erst nach einem Jahr geweiht werden und nicht sofort?![]()
Schon bei bewährten Katholiken aus bewährtem katholischen Haushalt (noch lebende unkatholische Eltern sind ein einfaches Weihehindernis! bis die Eltern sterben oder selber konvertieren), wird zumindest ein Jahr des Akolythates verlangt, sodann mindestens drei Monate des Subdiakonats und dann drei Monate des Diakonats, bevor überhaupt die Weihe zum Presbyterat in Frage kommt. Also anderthalb Jahre nach Erhalt der ersten Tonsur als minimum minimorum. (Eine Dispens aus triftigen Gründen ist allerdings immer möglich).
Bei Konvertiten wird in der Regel noch länger zugewartet.
Neophyten (Neugetaufte) sind sogar überhaupt irregulär, bis der Bischof befindet, daß sie sufficienter probati sind.
Die Tonsur hat keine rechtliche Bedeutung mehr – falls sie irgendwo noch gespendet wird – und das Subdiakonat existiert letztlich auch nicht mehr. Im römischen Ritus sind sie abgeschafft.
Die Formulierung deutete auf eine angenommene andauernde Gültigkeit der damaligen Verhältnisse hin.Lycobates hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. August 2019, 11:58Ausgangspunkt der Darlegung ist der zitierte Fall des Mainzer Pfarrers Goethe, der 1950 konvertierte und dem 1951 zur Priesterweihe vom Papst die Zölibatsdispens erteilt wurde.Siard hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. August 2019, 09:39Von welcher Ordnung reden wir hier?Lycobates hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. August 2019, 00:08Ein Jahr ist äußerst schnell.Bruder Donald hat geschrieben: ↑Mittwoch 14. August 2019, 15:57Ist das nicht "normal", dass die Konvertierten erst nach einem Jahr geweiht werden und nicht sofort?![]()
Schon bei bewährten Katholiken aus bewährtem katholischen Haushalt (noch lebende unkatholische Eltern sind ein einfaches Weihehindernis! bis die Eltern sterben oder selber konvertieren), wird zumindest ein Jahr des Akolythates verlangt, sodann mindestens drei Monate des Subdiakonats und dann drei Monate des Diakonats, bevor überhaupt die Weihe zum Presbyterat in Frage kommt. Also anderthalb Jahre nach Erhalt der ersten Tonsur als minimum minimorum. (Eine Dispens aus triftigen Gründen ist allerdings immer möglich).
Bei Konvertiten wird in der Regel noch länger zugewartet.
Neophyten (Neugetaufte) sind sogar überhaupt irregulär, bis der Bischof befindet, daß sie sufficienter probati sind.
Die Tonsur hat keine rechtliche Bedeutung mehr – falls sie irgendwo noch gespendet wird – und das Subdiakonat existiert letztlich auch nicht mehr. Im römischen Ritus sind sie abgeschafft.
Tja, die Frage war berechtigt.Siard hat geschrieben: ↑Freitag 16. August 2019, 19:05Die Formulierung deutete auf eine angenommene andauernde Gültigkeit der damaligen Verhältnisse hin.Lycobates hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. August 2019, 11:58Ausgangspunkt der Darlegung ist der zitierte Fall des Mainzer Pfarrers Goethe, der 1950 konvertierte und dem 1951 zur Priesterweihe vom Papst die Zölibatsdispens erteilt wurde.Siard hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. August 2019, 09:39Von welcher Ordnung reden wir hier?Lycobates hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. August 2019, 00:08Ein Jahr ist äußerst schnell.Bruder Donald hat geschrieben: ↑Mittwoch 14. August 2019, 15:57Ist das nicht "normal", dass die Konvertierten erst nach einem Jahr geweiht werden und nicht sofort?![]()
Schon bei bewährten Katholiken aus bewährtem katholischen Haushalt (noch lebende unkatholische Eltern sind ein einfaches Weihehindernis! bis die Eltern sterben oder selber konvertieren), wird zumindest ein Jahr des Akolythates verlangt, sodann mindestens drei Monate des Subdiakonats und dann drei Monate des Diakonats, bevor überhaupt die Weihe zum Presbyterat in Frage kommt. Also anderthalb Jahre nach Erhalt der ersten Tonsur als minimum minimorum. (Eine Dispens aus triftigen Gründen ist allerdings immer möglich).
Bei Konvertiten wird in der Regel noch länger zugewartet.
Neophyten (Neugetaufte) sind sogar überhaupt irregulär, bis der Bischof befindet, daß sie sufficienter probati sind.
Die Tonsur hat keine rechtliche Bedeutung mehr – falls sie irgendwo noch gespendet wird – und das Subdiakonat existiert letztlich auch nicht mehr. Im römischen Ritus sind sie abgeschafft.
Daher meine Frage.
Wieso, ist doch deutsch-katholischer Mainstream.Niels hat geschrieben: ↑Mittwoch 28. August 2019, 11:06Die Dame hat sie wohl nicht mehr alle: https://www.welt.de/politik/deutschland ... ibats.html
Und die CDU versteht sich tatsächlich in weiten Teilen schon seit Jahrzehnten nicht mehr als christlich. Und schon gar nicht als katholisch – wenn man die Wahlhilfe durchaus schätzte.Hanspeter hat geschrieben: ↑Mittwoch 28. August 2019, 13:09Wieso, ist doch deutsch-katholischer Mainstream.Niels hat geschrieben: ↑Mittwoch 28. August 2019, 11:06Die Dame hat sie wohl nicht mehr alle: https://www.welt.de/politik/deutschland ... ibats.html
Ein neuer Beitrag zu dem Thema. Interview mit Weihbischof Florian Wörner und Schwester Theresia Mende OP.Niels hat geschrieben: ↑Mittwoch 28. August 2019, 11:06Die Dame hat sie wohl nicht mehr alle: https://www.welt.de/politik/deutschland ... ibats.html
Weiß ich doch, dass einer hier Mitglied ist, weiß auch den Usernamen.
Danke SiardSiard hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. August 2019, 09:39Von welcher Ordnung reden wir hier?Lycobates hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. August 2019, 00:08Ein Jahr ist äußerst schnell.Bruder Donald hat geschrieben: ↑Mittwoch 14. August 2019, 15:57Ist das nicht "normal", dass die Konvertierten erst nach einem Jahr geweiht werden und nicht sofort?![]()
Schon bei bewährten Katholiken aus bewährtem katholischen Haushalt (noch lebende unkatholische Eltern sind ein einfaches Weihehindernis! bis die Eltern sterben oder selber konvertieren), wird zumindest ein Jahr des Akolythates verlangt, sodann mindestens drei Monate des Subdiakonats und dann drei Monate des Diakonats, bevor überhaupt die Weihe zum Presbyterat in Frage kommt. Also anderthalb Jahre nach Erhalt der ersten Tonsur als minimum minimorum. (Eine Dispens aus triftigen Gründen ist allerdings immer möglich).
Bei Konvertiten wird in der Regel noch länger zugewartet.
Neophyten (Neugetaufte) sind sogar überhaupt irregulär, bis der Bischof befindet, daß sie sufficienter probati sind.
Die Tonsur hat keine rechtliche Bedeutung mehr – falls sie irgendwo noch gespendet wird – und das Subdiakonat existiert letztlich auch nicht mehr. Im römischen Ritus sind sie abgeschafft.
Wobei sie (leider?) Mitglied der römisch-katholischen Kirche ist.Siard hat geschrieben: ↑Mittwoch 28. August 2019, 16:19Und die CDU versteht sich tatsächlich in weiten Teilen schon seit Jahrzehnten nicht mehr als christlich. Und schon gar nicht als katholisch – wenn man die Wahlhilfe durchaus schätzte.Hanspeter hat geschrieben: ↑Mittwoch 28. August 2019, 13:09Wieso, ist doch deutsch-katholischer Mainstream.Niels hat geschrieben: ↑Mittwoch 28. August 2019, 11:06Die Dame hat sie wohl nicht mehr alle: https://www.welt.de/politik/deutschland ... ibats.html
Was außer deiner eigenen Meinung hier „kurz und knapp“ zusammengefaßt sein soll, kann ich nicht erkennen; es ignoriert die Diskussion in diesem Faden vollkommen. Das Zölibat erfreut sich reichen Lobes in der Schrift (Paulusbriefe, Evangelien) und einer bis in die frühe Zeit der Kirche zurückreichenden ungebrochenen Tradition (selbst die ausschließliche Weihe zölibatärer Kandidaten zur Priestern findet sich bereits seit vielen Jahrhunderten). Der Verweis auf die byzantinische und orientalische Praxis der Weihe von verheirateten Kandidaten geht aus oben von Lycobates angeführten Gründen ebenfalls fehl. Und nicht zuletzt ist ein Priester, der um eben dieses Amtes willen unverheiratet bleibt, auch ein beständiges Zeugnis für das Himmelreich.
Kurz und knapp:
Das Zölibat wird sicherlich niemals abgeschafft. Du meinst vmtl. die Pflicht zu demselben. Das ist schon ein gewaltiger Unterschied, denn das Zölibat an sich darf man nicht primär negativ betrachten. In anderen Kirchen gibt es auch - allerdings wohl eher eine Minderheit - zölibatär lebende Geistliche. Und diese ganze Diskussion darf nicht dazu führen, diese vorschnell zu verurteilen, nur weil sie dies tun. Es gibt durchaus Geistliche, die für diese Lebensweise geeignet sind und sie mit Überzeugung und mit Liebe zu Gott praktizieren.
War es denn auch der gar nicht uncoole, recht junge, fest mit beiden Beinen im katholischen Glauben stehende, von seiner Berufung überzeugte „Priester“, der die 70 Kinder „vorbereitet“ hat?kabelkeber hat geschrieben: ↑Samstag 28. September 2019, 12:37Ich komme gerade von einem Gottesdienst, Malteser-Jugend.
Der zelebrierende Priester, recht jung, steht fest mit beiden Beinen im katholischen Glauben und ist von seiner Berufung überzeugt.
Die anwesenden Kinder, .... da konnte keines (!) von 70 die liturgischen Antworten, keines das Vater Unser, der Priester mußte während der Kommunion zur Stille mahnen etc.
Was aber beeindruckt hat, bei den Kindern, war, daß dieser Priester (vermutlich auch durch seinen römischen Kragen) ja garnicht "uncool" war, sondern irgendwie anders.....
Das Auftreten hat beeindruckt .
Das ist mir absolut klar,Sarandanon hat geschrieben: ↑Samstag 28. September 2019, 15:05
Du meinst vmtl. die Pflicht zu demselben. Das ist schon ein gewaltiger Unterschied
Ich zitiere
Quelle: http://www.kathpedia.com/index.php?title=Z%C3%B6libatDie Synode von Elvira (Spanien), die um 306 den verheirateten Priestern und Diakonen die Enthaltsamkeit in der Ehe zur Pflicht gemacht hatte, erließ eine Bestimmung, die im Abendlande allgemein zur Geltung kam (DH 118+119) und von Leo der Großen (440-461) und Gregor der Großen (590-604) auf die Subdiakone ausgedehnt wurde. Schon im 5.-7. Jahrhundert mussten die Weihekandidaten sich vielfach durch ein Keuschheitsgelübde für immer zum Zölibat verpflichten, wie es im Abendland bei der Subdiakonatsweihe der Fall ist. Das Konzil von Nicäa (325) hat die Bestimmungen der Synode von Elvira über den Zölibat für die morgenländische Kirche ausdrücklich abgelehnt. Aber die 2. trullanische Synode von 692, hat nur den Subdiakonen, Diakonen und Priestern die Fortsetzung der vor der Weihe geschlossenen Ehe gestattet, dagegen die Bischöfe zum Zölibat verpflichtet,[3] eine Regelung, die in der morgenländischen Kirche, auch bei den Unierten, gilt. Papst Benedikt VIII. ordnete im Jahre 1022 an, dass alle Geistlichen nicht mehr heiraten dürfen. Das Jahr 1078 gilt als Datum der generellen Einführung des Zölibates. Es wurde jedoch noch nicht überall eingehalten.
Das II. Laterankonzil im Jahr 1139 legte endgültig fest, dass sexuelle Beziehungen oder Ehen dazu führen, dass ein Priester sein Amt verliert. Man will nicht, dass Fürsten und Grafen, Banken und Großgrundbesitzer mitbestimmen was kirchliche Lehre und kirchliches Leben ist. Das Evangelium selber soll die Richtschnur sein (P. Bernd Hagenkord in Radio Vatikan am 30. November 2010).
Hagenkordsche Propaganda, aber der Kern ist nicht falsch.Lauralarissa hat geschrieben: ↑Samstag 28. September 2019, 19:26Ich zitiere
Quelle: http://www.kathpedia.com/index.php?title=Z%C3%B6libatDie Synode von Elvira (Spanien), die um 306 den verheirateten Priestern und Diakonen die Enthaltsamkeit in der Ehe zur Pflicht gemacht hatte, erließ eine Bestimmung, die im Abendlande allgemein zur Geltung kam (DH 118+119) und von Leo der Großen (440-461) und Gregor der Großen (590-604) auf die Subdiakone ausgedehnt wurde. Schon im 5.-7. Jahrhundert mussten die Weihekandidaten sich vielfach durch ein Keuschheitsgelübde für immer zum Zölibat verpflichten, wie es im Abendland bei der Subdiakonatsweihe der Fall ist. Das Konzil von Nicäa (325) hat die Bestimmungen der Synode von Elvira über den Zölibat für die morgenländische Kirche ausdrücklich abgelehnt. Aber die 2. trullanische Synode von 692, hat nur den Subdiakonen, Diakonen und Priestern die Fortsetzung der vor der Weihe geschlossenen Ehe gestattet, dagegen die Bischöfe zum Zölibat verpflichtet,[3] eine Regelung, die in der morgenländischen Kirche, auch bei den Unierten, gilt. Papst Benedikt VIII. ordnete im Jahre 1022 an, dass alle Geistlichen nicht mehr heiraten dürfen. Das Jahr 1078 gilt als Datum der generellen Einführung des Zölibates. Es wurde jedoch noch nicht überall eingehalten.
Das II. Laterankonzil im Jahr 1139 legte endgültig fest, dass sexuelle Beziehungen oder Ehen dazu führen, dass ein Priester sein Amt verliert. Man will nicht, dass Fürsten und Grafen, Banken und Großgrundbesitzer mitbestimmen was kirchliche Lehre und kirchliches Leben ist. Das Evangelium selber soll die Richtschnur sein (P. Bernd Hagenkord in Radio Vatikan am 30. November 2010).
Ach so - du bist also theologischer fitter als der Chef der deutschen Sektion von Radio Vatikan. Mensch - das war mir nicht klar! Hut ab!
Ich empfehle da statt Hagenkords Propaganda eher:
Ehemalige Chef. – Gottlob hat das nun ein Ende.Lauralarissa hat geschrieben: ↑Samstag 28. September 2019, 19:53Ach so - du bist also theologischer fitter als der Chef der deutschen Sektion von Radio Vatikan…
Ich habe nun mal einen Satz aus dem Zitat speziell herausgegriffen.Lauralarissa hat geschrieben: ↑Samstag 28. September 2019, 19:26
Ich zitiere
Quelle: http://www.kathpedia.com/index.php?title=Z%C3%B6libatDas Konzil von Nicäa (325) hat die Bestimmungen der Synode von Elvira über den Zölibat für die morgenländische Kirche ausdrücklich abgelehnt.